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   BSG, 16.09.1960 - 1 RA 38/60   

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BSG, 16.09.1960 - 1 RA 38/60 (https://dejure.org/1960,9333)
BSG, Entscheidung vom 16.09.1960 - 1 RA 38/60 (https://dejure.org/1960,9333)
BSG, Entscheidung vom 16. September 1960 - 1 RA 38/60 (https://dejure.org/1960,9333)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 13, 67
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BSG, 20.05.2020 - B 13 R 9/19 R

    Begriff des Ghettos iS des ZRBG - Beschäftigung in einem Ghetto

    Deshalb sind bei seiner Anwendung die in der Rechtsprechung des BSG für das Entschädigungsrecht entwickelten Auslegungsgrundsätze zu beachten (vgl zum Gesetz über die Behandlung der Verfolgten des Nationalsozialismus in der Sozialversicherung vom 22.8.1949 - Verfolgtengesetz - bereits BSG Urteil vom 26.6.1959 - 1 RA 118/57 - BSGE 10, 113, juris RdNr 9; BSG Urteil vom 16.9.1960 - 1 RA 38/60 - BSGE 13, 67 = SozR Nr. 4 zu § 1248 RVO, juris RdNr 10; BSG Urteil vom 6.9.1962 - 1 RA 154/57 - BSGE 17, 283 = SozR Nr. 6 zu VerfolgtenG Allg vom 1949-08-22, juris RdNr 13; zum WGSVG vgl BSG Urteil vom 28.2.1984 - 12 RK 50/82 - SozR 5070 § 9 Nr. 7, juris RdNr 15) .

    Es darf deshalb eine eben noch mögliche Lösung gewählt werden - und ihr gebührt der Vorzug -, die dazu führt, das verursachte Unrecht soweit wie möglich auszugleichen (BSG Urteil vom 16.9.1960 - 1 RA 38/60 - BSGE 13, 67 = SozR Nr. 4 zu § 1248 RVO, juris RdNr 10; Joswig, WZS 2019, 316, 318) .

  • SG Düsseldorf, 05.04.2011 - S 15 R 1531/10

    Nachzahlungszeitraum bei Überprüfungsverfahren nach dem ZRBG

    Eine Auslegung des Gesetzes, die möglich ist und diesem Ziel entspricht, verdient daher den Vorzug gegenüber jeder anderen Auslegung, die die Wiedergutmachung erschwert und zunichte macht." Diesen grundlegenden Gedanken sei das Bundessozialgericht auch in seiner weiteren Rechtsprechung zu diesen Fragen gefolgt, und es habe in seiner Entscheidung vom 16.09.1960 (BSGE 13, 67, 69, 71) bestätigt, dass "die Verfolgten des Nationalsozialismus ...in der Rentenversicherung - wie in der gesamten Sozialversicherung und auch in anderen Rechtsgebieten - eine Rechtsstellung eigener Art (einnehmen).

    Das Verfolgtengesetz ist gekennzeichnet durch das Bestreben, die sozialrechtliche Wiedergutmachung zu einer echten Schadensersatzleistung zu machen ..." In seinem Urteil vom 16.09.1960 - 1 RA 38/60 - bestätige das Bundessozialgericht weiterhin "die enge Verbindung zwischen der Stellung der Verfolgten in der Sozialversicherung und ihrer Stellung im allgemeinen Entschädigungsrecht", eine Verbindung, die berücksichtigt werden müsse und auf die der Senat schon in einer früheren Entscheidung (BSGE 10, Seiten 113 ff.) hingewiesen habe.

    Die Kammer sieht sich deshalb auch wegen der gesetzgeberischen Intention, mit diesem Gesetz "für Menschen, die alle bereits ein hohes Alter erreicht haben und gewöhnlich im Ausland leben, eine Lücke im Recht der Wiedergutmachung" zu schließen (so auch das Bundessozialgericht in der vorgenannten Entscheidung vom 03.05.2005), darin bestätigt, hier aus Gründen der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes die anspruchseinschränkenden Normen des § 44 Abs. 4 SGB X und des § 100 Abs. 4 SGB VI nicht anzuwenden, zumal es - da es hier um die Entschädigung für menschenunwürdiges Leben unter nationalsozialistischer Gewaltherrschaft geht, die Menschenwürde aber nach Art. 1 des Grundgesetzes höchstes Gut ist - auch unter Berücksichtigung dieses besonderen Stellenwertes des vom Gesetzgeber gewollten Entschädigungsgedankens (vgl. dazu Bundestags-Drucksache 14/8583, Seite 6) zwingend geboten erscheint, diejenigen Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechtes bzw. des Rentenversicherungsrechtes nicht anzuwenden, die eine Nachzahlung der Rente für Zeiten vom 01.07.1997 bis zum 31.12.2004 ausschließen; die Kammer sieht sich dabei auch bestätigt durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Entschädigungsrecht nach dem Bundesentschädigungsgesetz vom 22.02.2001 (Aktenzeichen: IX ZR 113/00), die in ähnlicher Weise wie die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 03.05.2005 - B 13 RJ 34/04 R - davon ausgeht, dass der Zweck von auf Entschädigung gerichteten Regelungen dahin geht, das zugefügte Unrecht so bald und so weit wie irgend möglich wiedergutzumachen, weshalb eine Gesetzesauslegung, die möglich ist und diesem Ziel entspricht, den Vorzug gegenüber jeder anderen Auslegung verdient, die die Wiedergutmachung erschwert oder zunichte machen würde (ähnlich auch schon Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.12.1994 - IX ZR 63/94 -, LM § 35 BEG 1956 Nr. 34 zu II.2).- In die gleiche Richtung geht, worauf die Klägerseite zutreffend hingewiesen hat, auch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 16.09.1960 - 1 RA 38/60- ( in BSGE 13, 67ff ).

  • BSG, 08.02.2012 - B 5 R 38/11 R

    Überprüfungsantrag einer Regelaltersrente - früherer Rentenbeginn und

    Eine Divergenz zu sonstigen Entscheidungen des BSG (BSGE 10, 113; 13, 67; Urteil vom 27.7.1972 - RzW 1973, 37) liegt schon deswegen nicht vor, weil sich diese nicht mit der Auslegung des ZRBG beschäftigen und einen Zeitraum betreffen, in dem das SGB X noch nicht in Kraft gesetzt war.
  • BSG, 08.02.2012 - B 5 R 76/11 R

    Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Gewährung einer Rente nach dem ZRBG

    In die gleiche Richtung äußere sich das Urteil des BSG vom 16.9.1960 (1 RA 38/60 - BSGE 13, 67) .

    Eine Divergenz zu sonstigen Entscheidungen des BSG (BSGE 10, 113; 13, 67; Urteil vom 27.7.1972 - RzW 1973, 37) liegt schon deswegen nicht vor, weil sich diese nicht mit der Auslegung des ZRBG beschäftigen und einen Zeitraum betreffen, in dem das SGB X noch nicht in Kraft gesetzt war.

  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 61/98 R

    Versicherungspflichtige Beschäftigung vor 14. Lebensjahr - Beitragsfiktion

    Es würde im übrigen dem Entschädigungscharakter des WGSVG und dem Ziel der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (vgl dazu BSGE 10, 113, 116; BSGE 13, 67, 70 f = SozR § 1248 RVO Nr. 4) zuwiderlaufen, wenn ein Verfolgter, bei dem nicht nur verfolgungsbedingt eine Beitragszahlung unterblieben ist, sondern der aufgrund von Verfolgungsmaßnahmen überhaupt erst eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen hat, schlechter gestellt wäre als jemand, für den aus Verfolgungsgründen "nur" keine Beiträge entrichtet worden sind.
  • BSG, 08.02.2012 - B 5 R 42/11 R

    Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Gewährung einer Rente nach dem ZRBG

    Eine Divergenz zu sonstigen Entscheidungen des BSG (BSGE 10, 113; 13, 67; Urteil vom 27.7.1972 - RzW 1973, 37) liegt schon deswegen nicht vor, weil sich diese nicht mit der Auslegung des ZRBG beschäftigen und einen Zeitraum betreffen, in dem das SGB X noch nicht in Kraft gesetzt war.
  • BSG, 08.02.2012 - B 5 R 46/11 R

    Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Gewährung einer Rente nach dem ZRBG

    Eine Divergenz zu sonstigen Entscheidungen des BSG (BSGE 10, 113; 13, 67; Urteil vom 27.7.1972 - RzW 1973, 37) liegt schon deswegen nicht vor, weil sich diese nicht mit der Auslegung des ZRBG beschäftigen und einen Zeitraum betreffen, in dem das SGB X noch nicht in Kraft gesetzt war.
  • BSG, 17.07.2014 - B 13 R 70/13 B
    Dabei gebührt dem Prinzip der Wiedergutmachung der Vorrang gegenüber dem Grundsatz der Wahrung des sozialversicherungsrechtlichen Systems, da das Entschädigungsrecht eine umfassende Wiedergutmachung gewährleisten will, wobei oberster Grundsatz der Wiedergutmachung die Entschädigung des tatsächlich erlittenen Schadens ist." 5 Diese Rechtssätze seien in zwei Entscheidungen vom 16.9.1960 - 1 RA 38/60 - und 1 RA 74/59 - durch folgende abstrakte Rechtsanwendungsgrundsätze erweitert worden: 6 In der Entscheidung 1 RA 38/60 um den Grundsatz:.

    Hiernach ist es, wie sie selbst erkennt, in jedem Fall um die Anwendung materiellen Rentenversicherungsrechts gegangen, nämlich im Urteil vom 26.6.1959 (1 RA 118/57) um die Anrechnung einer Ersatzzeit trotz gleichzeitigen Rentenbezugs, in der Entscheidung vom 16.9.1960 (1 RA 74/59) um die doppelte Bewertung einer Ersatzzeit, sowohl aufgrund des Kriegsdienstes wie auch aufgrund der gleichzeitigen Verfolgung, und schließlich in der weiteren Entscheidung vom 16.9.1960 (1 RA 38/60) um die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen einer vorgezogenen Altersrente für weibliche Versicherte.

  • BSG, 30.03.2000 - B 12 RJ 4/98 R

    Beitragsnachentrichtung nach dem Sozialversicherungsabkommen mit Israel

    Sie ist keine "eben noch mögliche Lösung" iS der von der Revision herangezogenen Entscheidung des BSG vom 16. September 1960 - 1 RA 38/60 (BSGE 13, 67, 71 = SozR Nr. 4 zu § 1248 RVO), um nationalsozialistisches Unrecht soweit wie möglich auszugleichen.
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 RJ 3/99 R

    Beitragsnachentrichtung nach dem Sozialversicherungsabkommen mit Israel

    Sie ist keine "eben noch mögliche Lösung" iS der von der Revision herangezogenen Entscheidung des BSG vom 16. September 1960 - 1 RA 38/60 (BSGE 13, 67, 71 = SozR Nr. 4 zu § 1248 RVO), um nationalsozialistisches Unrecht soweit wie möglich auszugleichen.
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 RA 1/00 R

    Beitragsnachentrichtung nach dem Sozialversicherungsabkommen mit Israel

  • BSG, 20.03.1969 - 12 RJ 34/66
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2003 - L 3 RJ 33/00

    Rentenversicherung

  • SG Düsseldorf, 19.04.2011 - S 15 R 1465/10

    Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto

  • SG Düsseldorf, 23.04.2001 - S 15 (8) RJ 92/97

    Rentensteigernde Berücksichtigung von in der Zeit von Dezember 1941 bis März 1943

  • SG Düsseldorf, 08.10.1998 - S 15 RJ 142/98

    Rentenversicherung

  • BSG, 28.06.1966 - 11 RA 106/65

    Freiwillige Weiterversicherung - Mindestbeitragszeit - 60 Kalendermonate -

  • BSG, 17.11.1970 - 1 RA 203/69

    Ununterbrochene Arbeitslosigkeit - Einjährige Arbeitslosigkeit -

  • SG Düsseldorf, 20.08.1998 - S 3 RJ 80/93

    Rentenversicherung

  • BSG, 21.09.1966 - 11 RA 340/65
  • BSG, 16.09.1960 - 1 RA 74/59
  • LSG Berlin, 15.06.1962 - L 1 An 94/61
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