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   BSG, 29.03.1962 - 3 RK 83/59   

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https://dejure.org/1962,800
BSG, 29.03.1962 - 3 RK 83/59 (https://dejure.org/1962,800)
BSG, Entscheidung vom 29.03.1962 - 3 RK 83/59 (https://dejure.org/1962,800)
BSG, Entscheidung vom 29. März 1962 - 3 RK 83/59 (https://dejure.org/1962,800)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung - Mitarbeit des Sohns auf dem Hof der Eltern - Prüfung des Bestehens einer abhängigen Beschäftigung mitarbeitender Familienangehöriger - Recht einer Beigeladenen zur Revisionseinlegung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 17, 1
  • NJW 1962, 2077 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 23.07.1959 - 3 RK 58/55
    Auszug aus BSG, 29.03.1962 - 3 RK 83/59
    Selbst wenn die beigeladene LVA nur einfach Beigeladene im Sinne des § 75 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) wäre, hätte sie nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) das Recht zur Einlegung der Revision, weil sie durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist (vgl. BSG 8, 291, 292 und BSG 10, 176, 178 mit weiteren Nachweisen).

    Dem steht auch die Entscheidung des erkennenden Senats vom 23. Juli 1959 (BSG 10, 176 ff) nicht entgegen.

  • BSG, 05.11.1959 - 3 RJ 188/55
    Auszug aus BSG, 29.03.1962 - 3 RK 83/59
    Streitig sind aber zwei Forderungen, die selbständig nebeneinander stehen, nämlich auf Entrichtung der Beiträge zu zwei Versicherungszweigen, so daß eine abweichende Entscheidung über beide im Streit befindlichen Forderungen denkbar ist (vgl. BSG 11, 35, 37).
  • BFH, 06.10.1961 - VI 244/61 U

    Gewährung einer Steuerermäßigung bei Beschäftigung einer Mutter im Haushalt ihrer

    Auszug aus BSG, 29.03.1962 - 3 RK 83/59
    Wie auch in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs betont wird (Urteil von 17.2.1955 in NJW 1955, 1615, vgl. auch zur Frage des Arbeitsverhältnisses zwischen Eltern und Kindern Urteil vom 6.10.1961 in NJW 1962, 79), können zwischen dem Hofbesitzer und den mitarbeitenden Familienangehörigen echte Arbeitsverhältnisse und damit versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bestehen, und häufig wird die Interessenlage der Beteiligten dafür sprechen, daß die Mitarbeit des Sohnes oder der Tochter oder sonstiger Anverwandter im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses unter dem damit gegebenen Versicherungsschutz geleistet wird.
  • BFH, 17.02.1955 - IV 520/53 U

    Arbeitsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern in der Landwirtschaft - Absetzung

    Auszug aus BSG, 29.03.1962 - 3 RK 83/59
    Wie auch in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs betont wird (Urteil von 17.2.1955 in NJW 1955, 1615, vgl. auch zur Frage des Arbeitsverhältnisses zwischen Eltern und Kindern Urteil vom 6.10.1961 in NJW 1962, 79), können zwischen dem Hofbesitzer und den mitarbeitenden Familienangehörigen echte Arbeitsverhältnisse und damit versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bestehen, und häufig wird die Interessenlage der Beteiligten dafür sprechen, daß die Mitarbeit des Sohnes oder der Tochter oder sonstiger Anverwandter im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses unter dem damit gegebenen Versicherungsschutz geleistet wird.
  • BGH, 26.02.1958 - IV ZR 245/57

    Unentgeltliche Verfügung des Vorerben

    Auszug aus BSG, 29.03.1962 - 3 RK 83/59
    Daß der Beigeladene durch seine Mitarbeit eine volle Arbeitskraft ersetzt, rechtfertigt für sich allein nicht die Annahme eines entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses (vgl. BSG 12, 153, 156 = SOZR § 165 Bl. Aa 16 Nr. 18; vgl. auch BGH in NJW 1958, 708).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92
    Auszug aus BSG, 29.03.1962 - 3 RK 83/59
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 5. April 1956 (BSG 3, 30 ff), das sich mit der Versicherungspflicht eines im Handwerksbetrieb seines Schwiegervaters tätigen Bäckermeisters befaßt, ausgesprochen, daß sich auch bei "Meistersöhnen", d. h. im Betrieb der Eltern mitarbeitenden Kindern oder anderen Verwandten, die Versicherungspflicht nach den gleichen Grundsätzen beurteilt, die allgemein für das Bestehen der Versicherungspflicht gelten.
  • BSG, 04.12.1958 - 3 RK 7/58
    Auszug aus BSG, 29.03.1962 - 3 RK 83/59
    Selbst wenn die beigeladene LVA nur einfach Beigeladene im Sinne des § 75 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) wäre, hätte sie nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) das Recht zur Einlegung der Revision, weil sie durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist (vgl. BSG 8, 291, 292 und BSG 10, 176, 178 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 18.05.1960 - 3 RK 21/56
    Auszug aus BSG, 29.03.1962 - 3 RK 83/59
    Daß der Beigeladene durch seine Mitarbeit eine volle Arbeitskraft ersetzt, rechtfertigt für sich allein nicht die Annahme eines entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses (vgl. BSG 12, 153, 156 = SOZR § 165 Bl. Aa 16 Nr. 18; vgl. auch BGH in NJW 1958, 708).
  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister mit

    Der Senat knüpft insoweit an die von ihm zur familienhaften Mithilfe entwickelten Grundsätze an (vgl BSG Urteil vom 29.3.1962 - 3 RK 83/59 - BSGE 17, 1 = SozR Nr. 3 zu § 1399 RVO; BSG Urteil vom 30.4.1968 - 3 RK 100/64 - SozR Nr. 24 zu § 160 RVO) und entwickelt seine Rechtsprechung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung ehrenamtlicher Betätigung in diesem Sinne fort (zur Berücksichtigung der Höhe der Honoraransprüche bei der Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbstständigen Entscheidung vgl auch die Entscheidung des Senats vom 31.3.2017 - B 12 R 7/15 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 30) .
  • BSG, 27.06.2012 - B 12 KR 28/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Betreuung psychisch Kranker in einer Einrichtung

    Die Beigeladene zu 3. war als Rentenversicherungsträger befugt, gegen das Urteil des LSG - soweit es die ihren Aufgabenbereich berührende Rentenversicherungspflicht betrifft - Revision einzulegen, weil die Entscheidung des LSG sie insoweit beschwert (vgl BSGE 17, 1, 2 = SozR Nr. 31 zu § 165 RVO; BSGE 84, 136, 139 = SozR 3-2400 § 28h Nr. 9).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Werden dagegen dem in der Familiengemeinschaft lebenden Angehörigen im Rahmen seines freien Unterhalts neben Kost, Wohnung und Kleidung nur geringfügige Barbeträge - Taschengeld - gewährt, so wird im allgemeinen kein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis vorliegen (BSGE 17, 1, 5 f; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 90).
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