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   BSG, 29.06.1962 - 2 RU 109/58   

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BSG, 29.06.1962 - 2 RU 109/58 (https://dejure.org/1962,9456)
BSG, Entscheidung vom 29.06.1962 - 2 RU 109/58 (https://dejure.org/1962,9456)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 1962 - 2 RU 109/58 (https://dejure.org/1962,9456)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 17, 139
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.01.1960 - 2 RU 76/56
    Auszug aus BSG, 29.06.1962 - 2 RU 109/58
    nur in verfahren getroffen werden, an welchem alle in Betracht kommendenVersicherUngsträger "unmi"telbar in echter Parteietéllung" und nicht bloß als Bei$eladene beteiligt seien, vermochte der Senat nicht beizupflichtenm Die Klägerin übersieht bei ihren Darlegungen, äeß auch beim geladene Versicherungsträger von der Rechtskraftwirkung des Urteils erfaßt werden (@@l@l Abs" l und 69 SGG} unä gegebenenfalls zu verurteilen sind (5 75 Abs" 5 SGG)" Im übrigen handelt es sich jedenfalls bezüglich des Bremischen GUVum den Fall einer notwendigen Beiladung im Sinne des 5 ?5 Abs° 2 SGG; die in diesem Recht33treit zu erwartende Entscheidung würde nämlich unmittelbar zugleich in seine Rechtsephäre eingreifen (vgl. BSG 11, 262, 265); denn der Streit betrifft die künftige Katasterzugehörigkeit des beim GUV versicherten Unternehmens der Klägerin mit dem durch die Widerklage.verfolgten Ziel, daß hierfür die Zuständigkeit der Beklagten.festgestellt werden möge° Im Hinblick darauf hält statthaft, daß die Widerklage sich es der Senat für.
  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Festsetzung von Mahngebühren - Verwaltungsakt

    Da der Kläger allein einen Anfechtungsantrag gestellt hat, bedarf es an dieser Stelle keiner Entscheidung, ob der Verwaltungsakt gemäß § 40 SGB X an einem so schwerwiegenden Fehler leidet, dass er nichtig ist (BSGE 17, 139, 142; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 55 RdNr 14a; vgl zur Frage der Nichtigkeit im Falle einer sachlichen Unzuständigkeit auch BSG SozR 3-5520 § 44 Nr. 1 S 6 f mwN) .
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2018 - 5 S 978/17

    Rechtmäßigkeit einer Bauvoranfrage - Gültigkeit eines Bebauungsplans und eines

    46 Der Erhebung der Widerklage steht ferner nicht entgegen, dass sie von der Beigeladenen erhoben wurde (vgl. BSG, Urteil vom 29.6.1962 - 2 RU 109/58 - BSGE 17, 139; Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Aufl., § 89 Rn. 4; Ortloff/Riese in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 89 Rn. 9; Schmid in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 89 Rn. 4; a. A. Peters/Pätzold in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 89 Rn. 11; Wolff in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, § 89 Rn. 9; Bamberger in Wysk, VwGO, 2. Aufl., § 89 Rn. 4; Stuhlfauth in Bader u.a., VwGO, 7. Aufl., § 89 Rn. 5; wohl auch Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/19 - DVBl. 1992, 780, juris Rn. 76).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 20/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Die Widerklage kann gegen die Beigeladene gerichtet werden, denn diese ist der formell für das Unternehmen der Klägerin zuständige UV-Träger, der zum Rechtsstreit notwendig beigeladen war (§ 75 Abs. 2 SGG; vgl zur Widerklage gegen den notwendig Beigeladenen BSG vom 29.6.1962 - 2 RU 109/58 - BSGE 17, 139, 143, ebenso Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 100 RdNr 5; Roller in Lüdtke HandKomm SGG 3. Aufl 2008 § 100 RdNr 3).
  • BSG, 22.06.1966 - 3 RK 103/63

    Versicherungspflicht - Stundenlohnbuchhalter

    Er sei zu Recht mit Widerklage gegen sie angefochten worden (BSG 17, 139).

    Der Beklagte konnte die Widerklage gegen die BfA richten; denn diese ist notwendig beigeladen und könnte nach § 75 Abs. 5 SGG selbst verurteilt werden (vgl. BSG 17, 139, 143).

  • BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 22/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Einer Einwilligung der Klägerin bedurfte es hierfür nicht (vgl BSGE 17, 139, 143 = SozR Nr. 5 zu § 100 SGG, Da 3; 53, 212, 213 = SozR 4100 § 145 Nr. 2 S 8; BSG SozR 4-5562 § 8 Nr. 5 RdNr 14; anders im Zivilprozess vgl § 530 Abs. 1 ZPO).
  • BSG, 23.02.1989 - 7 RAr 103/87

    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes; Feststellungsklage

    Ist ein Verwaltungsakt allein mit der Anfechtungsklage angegriffen, so bedarf es, wenn der Klageanspruch begründet ist, nicht der Prüfung, ob der Verwaltungsakt nichtig ist (BSGE 17, 139, 142 = SozR Nr. 35 zu § 55 SGG; seither ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 10/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Zwar kann anderes dann gelten, wenn es bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheides auf die Frage der Zuständigkeit des UV-Trägers gar nicht ankommt, weil der Bescheid schon aus formellen Gründen ohne weiteres aufzuheben ist (BSGE 17, 139, 142 = SozR Nr. 5 zu § 100 SGG), oder wenn wegen fehlender Bekanntgabe eines Bescheides die Erhebung einer Anfechtungsklage nicht in Betracht kommt (vgl Senatsurteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 34/04 R = SozR 4-2700 § 122 Nr. 1).
  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R

    Zuständiger Versicherungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung für ein

    Zwar kann anderes dann gelten, wenn es bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheides auf die Frage der Zuständigkeit des UV-Trägers gar nicht ankommt, weil der Bescheid schon aus formellen Gründen ohne weiteres aufzuheben ist (BSGE 17, 139, 142 = SozR Nr. 5 zu § 100 SGG), oder wenn wegen fehlender Bekanntgabe eines Bescheides die Erhebung einer Anfechtungsklage nicht in Betracht kommt (vgl Senatsurteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 34/04 R = SozR 4-2700 § 122 Nr. 1).
  • BSG, 25.03.1982 - 10 RAr 7/81

    Zulässigkeit einer Widerklage; Anfechtungsklage

    Einer Einwilligung des Klägers bedurfte es nach der ausdrücklichen Vorschrift des § 100 SGG, anders als nach § 530 Abs. 1 ZPO nF, nicht (BSGE 17, 139, 143).

    Schließlich kann eine Widerklage auch im Berufungsverfahren erhoben werden (BSGE 3, 135, 136, 140; 17, 139, 142, 143; Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz, 2. Aufl 1981 § 100 RdNr 3).

  • BSG, 20.07.1988 - 12 RK 1/88

    Begriff der Masseschuld - Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vor

    Sie ist auch nicht wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses ausgeschlossen, etwa weil die Beklagte eine Regelung durch Verwaltungsakt treffen könnte (BSGE 3, 135, 140, 141; 6, 97, 98; 15, 81, 83; 17, 139, 143); denn die Beklagte ist nicht befugt, den vom Konkursverwalter bestrittenen Rang als Masseschuld nach § 59 Abs. 1 Nr. 2 KO durch Verwaltungsakt festzulegen.

    Insoweit bestehen aber, wie dargelegt, keine Bedenken (vgl BSGE 53, 212, 213; s auch BSGE 17, 139, 143).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2005 - L 17 U 20/04

    Überweisung eines Unternehmens an die zutändige Berufsgenossenschaft durch den

  • BSG, 27.07.1972 - 2 RU 193/68

    Gemeindeunfallversicherungsverband - Beitragsbescheid - Anderer

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 58/90

    Anforderungen an Zweck und Gegenstand eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmens

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2011 - L 2 AL 84/08

    Kostenerstattungsanspruch gegen den erstangegangenen Rehabilitationsträger für

  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - L 7 SO 3800/10
  • BSG, 26.10.1989 - 4 RA 90/88
  • BSG, 28.02.1967 - 3 RK 65/64

    Widerklage im sozialgerichtlichen Verfahren - Erfordernis der Konnexität -

  • BSG, 27.10.1965 - 2 RU 89/64

    Zuteilung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung - Gesetzliche

  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 79/75
  • BSG, 29.01.1965 - 2 RU 109/64
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