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   BSG, 04.07.1962 - 3 RK 53/58   

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https://dejure.org/1962,280
BSG, 04.07.1962 - 3 RK 53/58 (https://dejure.org/1962,280)
BSG, Entscheidung vom 04.07.1962 - 3 RK 53/58 (https://dejure.org/1962,280)
BSG, Entscheidung vom 04. Juli 1962 - 3 RK 53/58 (https://dejure.org/1962,280)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückzahlung erstatter Beiträge zur Krankenversicherung - Versicherungspflicht bei Auslandbeschäftigungen - Territorialprinzip im deutschen Sozialversicherungsrecht - Erweiterung des Territorialitätsprinzips durch die so genannte "Ausstrahlungstheorie"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 47 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • BSGE 17, 173
  • NJW 1962, 2124
  • NJW 1962, 2125
  • MDR 1962, 1022
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59
    Auszug aus BSG, 04.07.1962 - 3 RK 53/58
    Wenn auch die Beiträge zur Rentenversicherung und zur ArblV mit den KrV-Beiträgen zusammen in einem Betrage eingezogen werden, so behalten sie doch ihren Charakter als Beiträge eines bestimmten Versicherungszweigs (BSG 15, 118, 123).

    Dem "schlichten Verwaltungshandeln" dieser Art, das bei Krankenkassen auch in ihrer Funktion als Einzugsstellen nicht selten ist (vgl. dazu BSG 15, 118, 123 f), geht aber die dem Verwaltungsakt vorbehaltene Bindungswirkung (§ 77 SGG) ab.

  • BSG, 26.06.1958 - 2 RU 135/55
    Auszug aus BSG, 04.07.1962 - 3 RK 53/58
    Grundsätzlich findet der Versicherungszwang nach dem das deutsche Recht beherrschenden Territorialprinzip seine Schranke an den Grenzen der inländsichen Staatsgewalt (BSG 7, 257, 263).
  • BSG, 13.12.1960 - 3 RJ 117/56
    Auszug aus BSG, 04.07.1962 - 3 RK 53/58
    Das RVA hat aus dem nicht nur das Privatrecht beherrschenden, sondern auch für das gesamte Gebiet des öffentlichen Rechts gültigen Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BSG 13, 202, 204) jedenfalls für den Bereich der KrV und der ArblV Beschränkungen für die Beitragsnachforderung entnommen (Grunds. Entsch. Nr. 2327, AN 1917, 396, 398; Grunds. Entsch. Nr. 5054, AN 1937, 73, 74; EuM 46, 288, 293; EuM 47, 166, 169).
  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 74/57

    Sozialpflicht und Tätigkeiten innerhalb von Religionsgemeinschaften

    Auszug aus BSG, 04.07.1962 - 3 RK 53/58
    Eine solche Selbständigkeit in der sachlichen Ausführung der aufgetragenen Arbeiten, die insbesondere bei Diensten höherer Art nicht selten ist (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 29.3.1962 - 3 RK 74/57 -), berührt das abhängige Beschäftigungsverhältnis in seinem Wesensgehalt nicht, wenn nur im übrigen die Merkmale persönlicher Abhängigkeit gegeben sind.
  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 83/59

    Pflicht zur Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung und

    Auszug aus BSG, 04.07.1962 - 3 RK 53/58
    Legt daher in einem Streit um die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts, der die Beiträge für mehrere Versicherungszweige betrifft, nur der Träger der Rentenversicherung ein Rechtsmittel gegen ein auch die anderen Versicherungsträger beschwerendes Urteil ein, so ist die Wirkung des Rechtsmittels auf den Teil des Beitragsbescheides beschränkt, der sich auf die Beiträge zur Rentenversicherung bezieht (vgl. BSG, Urteil vom 29.3.1962 - 3 RK 83/59 -).
  • BSG, 21.03.1961 - 3 RK 10/56
    Auszug aus BSG, 04.07.1962 - 3 RK 53/58
    Diese Rechtsprechung hat die Frage der Bindungswirkung des unanfechtbaren Verwaltungsakts außer Betracht gelassen (insofern ist den Ausführungen von Rohwer-Kahlmann zuzustimmen, Wege zur Sozialvers. 1962 157, 159; vgl. auch den Vorbehalt in BSG 14, 104, 107).
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