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   BSG, 22.05.1962 - 9 RV 590/59   

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BSG, 22.05.1962 - 9 RV 590/59 (https://dejure.org/1962,730)
BSG, Entscheidung vom 22.05.1962 - 9 RV 590/59 (https://dejure.org/1962,730)
BSG, Entscheidung vom 22. Mai 1962 - 9 RV 590/59 (https://dejure.org/1962,730)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zu den Rechtsfolgen hinsichtlich der MdE, wenn eine aktive Lungentuberkulose für längere Zeit in eine inaktive Tbc übergeht

Papierfundstellen

  • BSGE 17, 63
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.07.1978 - 9 RV 48/77
    Auszug aus BSG, 22.05.1962 - 9 RV 590/59
    Diese Entscheidung wird zitiert von: BSG 1978-07-27 9 RV 48/77 Vergleiche.
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Nach dem Beschluss des Senats vom 30. Juli 1985 - 2 BU 83/85, der an die Rechtsprechung zum Versorgungsrecht (BSGE 17, 63 f = SozR Nr. 17 zu § 62 BVG) anknüpfe, könne in dem jahrelangen Inaktivbleiben einer ihrer Natur zu Rückfällen neigenden Krankheit eine wesentliche Änderung der Verhältnisse liegen.

    In einer zum Versorgungsrecht ergangenen Entscheidung hat das Bundessozialgericht (BSGE 17, 63, 64 = SozR Nr. 17 zu § 62 BVG) erstmals dargelegt, dass bei einer Erkrankung, die zu Rückfällen neigt - im dortigen Fall eine Lungentuberkulose - erst nach Ablauf einer Bewährungsfrist von einer gesicherten Heilung ausgegangen werden kann.

  • LSG Sachsen, 25.05.2005 - L 6 SB 55/04

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Grundsätze der Heilungsbewährung -

    In seinem Urteil vom 22.05.1962 (BSGE 17, 63) hatte das BSG entschieden, wenn die Inaktivität einer Lungentuberkulose längere Zeit - etwa fünf Jahre - ohne Rückfälle andauere, könne die damit eingetretene klinische Heilung eine wesentliche Änderung der Verhältnisse darstellen, die eine Rentenentziehung oder Herabsetzung rechtfertige.
  • BSG, 11.11.1987 - 9a RVs 1/87

    Schwerbehindertenbescheid, Rücknahme wegen Änderung der Verhältnisse

    Allerdings liegt die Änderung nicht in einer "Heilungsbewährung" (dazu BSGE 17, 63, 64 f : SozR Nr. 17 zu S 62 BVG; Anhaltspunkte für die ärztliche Beurteilung Behinderter nach dem Schwerbehinherausgegeben Arbeit und dertengesetz, vom Bundesminister für.

    Die nachträgliche Erkenntnis einer Fehldiagnose ist keine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse iS des 5 H8 SGB X (st Rspr, zB BSGE 17, 63, 64; 17, 295, 296 : SozR Nr M zu 5 1286 RVG).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2002 - L 7 SB 70/02

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Herabsetzung der GdB-Bewertung von 50 %

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG im sozialen Entschädigungsrecht und im Schwerbehindertenrecht ist es sachgerecht, bei der MdE/GdB-Bewertung von Gesundheitsbeeinträchtigungen, deren tatsächliche Funktionsstörungen nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erst nach Ablauf einer längeren Zeit festgestellt werden kann, z.B. nach Operationen oder bei chronischen langwierigen Erkrankungen, die zu Rezidiven neigen (vgl. BSG zu Tuberkuloseerkrankungen, Urteil vom 15.10.1963, 11 RV 236/61; Urteil vom 22.05.1962, 9 RV 590/59; Urteil vom 06.12.1989, 9 RVs 3/89; zur Osteomelitis, Urteil vom 27.07.1978, 9 RV 48/77; zu Herzinfarkten, Urteil vom 13.08.1997, 9 RVs 10/96) oder bei denen die volle Belastbarkeit schrittweise erreicht wird (BSG, Urteil vom 06.12.1989, 9 RVs 3/89; zur Heilungsbewährung bei Bandscheibenoperationen, Urteil vom 09.08.1995, 9 RVs 19/94), nicht ausschließlich auf das Ausmaß der feststellbaren Funktionsbeeinträchtigungen abzustellen, sondern es wird eine Höherbewertung des Gesundheitszustandes unter dem Gesichtspunkt der Ungewissheit des Krankheitsverlaufes und dem Gebot der Schonung als zulässig erachtet.
  • LSG Hamburg, 26.11.2013 - L 3 SB 13/10

    Schwerbehindertenrecht; Höhe des GdB in der Heilungsbewährung im Anschluss an

    In seinem Urteil vom 22.05.1962 (9 RV 590/59 - Juris) hatte das BSG entschieden, wenn die Inaktivität einer Lungentuberkulose längere Zeit - etwa fünf Jahre - ohne Rückfälle andauere, könne die damit eingetretene klinische Heilung eine wesentliche Änderung der Verhältnisse darstellen, die eine Rentenentziehung oder Herabsetzung rechtfertige.
  • BSG, 16.09.1998 - B 11 AL 27/98 R

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Teilzeitprivileg - erste Zeit der

    Jedenfalls ist die Verwaltung in den zuletzt genannten Fällen befugt, eine Dauerleistung, auf die Anspruch besteht, ohne Einschränkung als solche zu bewilligen und später gemäß § 48 Abs. 1 SGB X die Bewilligung wieder aufzuheben, sobald die Voraussetzungen des Anspruchs nicht mehr vorliegen (vgl BSG aaO; ferner BSGE 17, 63 = SozR Nr. 17 zu § 62 BVG; BSGE 25, 133 = SozR Nr. 10 zu § 1286 RVO; BSGE 40, 268, 269 f = SozR 2200 § 622 Nr. 6; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 28).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2002 - L 7 SB 39/02

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Dies habe das BSG im Rahmen des § 62 des Bundesversorgungsgesetzes seit 1962 angenommen (BSGE 17, 63), und stelle damit keine Erfindung der AP dar.
  • LSG Bayern, 18.07.2001 - L 18 V 47/98

    Bewertung von Schädigungsfolgen mit einer Minderung der Erwerbstätigkeit

    Bei der Lungentuberkulose spielt indes der Zeitfaktor für die Beurteilung des Leidenszustandes eine wesentliche Rolle, nämlich dann, wenn Aktivitätszeichen der Tuberkulose für längere Zeit ausbleiben (BSGE 17, 63 [64]).
  • LSG Hessen, 21.03.1979 - L 3 U 379/77
    Es kommt hinzu, daß längere Heilungsbewährung nach Eintritt der Inaktivität sogar für sich allein, ohne den Nachweis einer - im vorliegenden Rechtsstreit zusätzlich gegebenen - Änderung der objektiven Befunde eine wesentliche Besserung der Erwerbsfähigkeit bedeutet (vgl. BSG, Urteil vom 22. Mai 1962, 9 RV 590/59, in BSGE 17, 63 ff. und LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 1967, L-1/6/V - 264/65, in RSp-Dienst 7000 § 62 Abs. 1 BVG S. 59/60; vgl. Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im Versorgungswesen, herausgegeben vom BMA, Neuausgabe 1973, S. 84).
  • LSG Sachsen, 21.06.2022 - L 8 SB 21/19
    Während die Begrifflichkeit einst im Rahmen der Bewertung der Lungentuberkulose entstanden ist (vgl. BSG, Urteil vom 22. Mai 1962 - 9 RV 590/59 - BSGE 17, 63-65) sind heute nach Teil B 1. c. AnlVersMedV die wichtigsten Anwendungsbereiche das Entfernen maligner Tumore sowie Organtransplantationen für das Abwarten einer Heilungsbewährung.
  • LSG Hessen, 05.03.1974 - L 2 J 529/73
  • BSG, 27.07.1978 - 9 RV 48/77

    Inaktives, zu Rückfällen neigendes Leiden

  • BSG, 09.05.1967 - 8 RV 913/65
  • BSG, 15.10.1963 - 11 RV 236/61
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2002 - L 7 SG 39/02

    Verletzung der Amtsermittlungspflicht - Einholung eines weiteren Gutachtens bzgl.

  • BSG, 30.07.1985 - 2 BU 83/85
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