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   BSG, 29.05.1962 - 6 RKa 24/59   

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https://dejure.org/1962,399
BSG, 29.05.1962 - 6 RKa 24/59 (https://dejure.org/1962,399)
BSG, Entscheidung vom 29.05.1962 - 6 RKa 24/59 (https://dejure.org/1962,399)
BSG, Entscheidung vom 29. Mai 1962 - 6 RKa 24/59 (https://dejure.org/1962,399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer unwirtschaftlichen Behandlung von Patienten durch einen praktischen Arzt nach Auffassung des Prüfungsausschusses der Kassenärtztlichen Vereinigung (KV) - Durchführung unverhältnismäßig vieler "kleiner Sonderleistungen" bei der Behandlung von Patienten - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 17, 79
  • NJW 1963, 410
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 4/58

    Kürzung der Honoraransprüche eines Zahnarztes durch die Kassenzahnärztliche

    Auszug aus BSG, 29.05.1962 - 6 RKa 24/59
    Die Prüfungsbescheide müssen zwar ausreichend begründet sein; für die Bescheide des Beschwerdeausschusses ergibt sich das aus dem Gesetz (§ 368 n Abs. 4 Satz 6 RVO i.V.m. § 85 Abs. 3 SGG), für die Bescheide des Prüfungsausschusses aus der Natur der Sache (BSG 11, 102, 116 f).

    Mit Recht hat das LSG diesen Begriff als unbestimmten Rechtsbegriff aufgefaßt, der im Streitfall der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (BSG 11, 102, 117).

  • BSG, 29.05.1962 - 6 RKa 8/61
    Auszug aus BSG, 29.05.1962 - 6 RKa 24/59
    Die angefochtenen Verwaltungsakte betreffen "Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen" (§ 144 Abs. 1 Nr. 2 SGG) für einen Zeitraum von drei Vierteljahren (vgl. die Entscheidung des Senats vom gleichen Tage in der Sache 6 RKA 8/61).
  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 29.05.1962 - 6 RKa 24/59
    Ob dieser Mangel in jedem Fall zur Nichtigkeit des Verwaltungsakts führt (so BGH aaO) oder ob der Mangel der fehlenden Kollegialentscheidung den Verwaltungsakt nicht schlechthin nichtig macht, sondern diese Folge nur dann hat, wenn der Mangel nach außen erkennbar ist (so Oberverwaltungsgericht Münster, DVBl 1957, 21 und Ule, DVBl 1957, 26 in der Besprechung der beiden genannten Urteile), kann im vorliegenden Rechtsstreit dahinstehen; denn der Bescheid des "Prüfers" vom 3. Januar 1957 läßt klar erkennen, daß ein einzelner Arzt die Entscheidung getroffen hat.
  • BSG, 26.04.2022 - B 1 KR 5/21 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - vollstationäre Behandlung -

    Die Begriffe der Erforderlichkeit und der Wirtschaftlichkeit lassen sich insofern nicht strikt voneinander unterscheiden, sondern sie überschneiden sich teilweise und stehen in einem untrennbaren inneren Zusammenhang (vgl BSG vom 29.5.1962 - 6 RKa 24/59 - BSGE 17, 79, 84 = juris RdNr 47, insoweit in SozR Nr. 5 zu § 368n RVO nicht abgedruckt) .
  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 18/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung -

    Der für die Prüfungsgremien maßgebende Begriff der Wirtschaftlichkeit trägt die anderen genannten Sachvoraussetzungen in sich (BSGE 17, 79, 84 = SozR Nr. 5 zu § 368n RVO; BSGE 19, 123, 128 = SozR Nr. 7 zu § 368n RVO, Bl Aa 10, 12) .
  • BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneimittelregress - patientenbezogenes

    Der für die Prüfungsgremien maßgebende Begriff der Wirtschaftlichkeit trägt die anderen genannten Sachvoraussetzungen in sich (BSGE 17, 79, 84; BSGE 19, 123, 128 = SozR Nr. 7 zu § 368n RVO, Bl Aa 10, 12; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 51 RdNr 36) .
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