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   BSG, 31.07.1963 - 3 RK 92/59   

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https://dejure.org/1963,100
BSG, 31.07.1963 - 3 RK 92/59 (https://dejure.org/1963,100)
BSG, Entscheidung vom 31.07.1963 - 3 RK 92/59 (https://dejure.org/1963,100)
BSG, Entscheidung vom 31. Juli 1963 - 3 RK 92/59 (https://dejure.org/1963,100)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zu einem Anspruch auf Kostenersatz; Kosten für eine Behandlung durch einen nicht zugelassenen Arzt; Ersatz der Aufwendungen für Medikamente; Begriff der Notfallbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 19, 270
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 21.12.1955 - 3 RK 21/55

    Krankenhauspflege - Eine wiederkehrende Leistung

    Auszug aus BSG, 31.07.1963 - 3 RK 92/59
    Im Rahmen einer Behandlung, bei der von vornherein zu erwarten ist, daß sie sich auf einen längeren Zeitraum erstrecken wird, können die einzelnen Leistungen der Krankenpflege - wie auch der Krankenhauspflege (vgl. BSG 2, 135, 136 ff.) - nicht jede für sich als einmalige Leistung angesehen werden.

    Berücksichtigt man weiterhin, daß gerade eine Behandlung wie die im vorliegenden Fall angewandte Cortisonbehandlung durch die regelmäßige Wiederkehr im wesentlichen gleichförmiger Leistungen gekennzeichnet ist, so ist es nach dem Gesetzeszweck gerechtfertigt, eine auf eine einheitliche, längere Behandlung gerichtete Krankenpflege in Gestalt sowohl der ärztlichen Behandlung als auch der Versorgung mit Arznei als wiederkehrende Leistungen i. S. des § 144 Abs. 1 Nr. 2 SGG anzusehen (vgl. zur Problematik der in § 144 Abs. 1 SGG verwandten Abgrenzungskriterien BSG 2, 135, 137 f. und SozR SGG § 144 Bl. Da 8 Nr. 21).

  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 14/14 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Krankenhausbehandlung (hier: kurative

    Ist die Behandlung aus medizinischen Gründen so dringlich, dass es bereits an der Zeit für die Auswahl eines zugelassenen Therapeuten und dessen Behandlung - sei es durch dessen Aufsuchen oder Herbeirufen - fehlt, also ein unvermittelt aufgetretener Behandlungsbedarf sofort befriedigt werden muss, liegt ein Notfall vor (vgl BSG SozR 3-2500 § 76 Nr. 2 S 4; BSGE 97, 6 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 9, RdNr 30 mwN; BSGE 98, 26 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 12, RdNr 23; s ferner zu § 368d RVO: BSGE 19, 270, 272 = SozR Nr. 2 zu § 368d RVO; BSGE 34, 172, 174 = SozR Nr. 6 zu § 368d RVO).
  • BSG, 20.04.2016 - B 3 KR 18/15 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch für Leistungen der häuslichen

    Denn dazu muss ein unvermittelt aufgetretener Behandlungsbedarf vorliegen, der sofort befriedigt werden muss und keine Zeit zum Aufsuchen oder Herbeirufen von zugelassenen Leistungserbringern belässt (vgl BSG SozR 3-2500 § 76 Nr. 2 S 4; BSGE 97, 6 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 9, RdNr 30 mwN; BSGE 98, 26 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 12, RdNr 23; s ferner zu § 368d RVO: BSGE 19, 270, 272 = SozR Nr. 2 zu § 368d RVO; BSGE 34, 172, 174 = SozR Nr. 6 zu § 368d RVO; zum unterschiedlichen Dringlichkeitsbedarf auch gegenüber einer unaufschiebbaren Leistung iS des § 13 Abs. 3 SGB V vgl BSG Urteil vom 8.9.2015 - B 1 KR 14/14 R - Juris RdNr 15).
  • BSG, 20.10.1972 - 3 RK 93/71

    Ersatz der vollen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung

    Welche Folgerungen aus der ausnahmsweisen Inanspruchnahme eines nicht zugelassenen Arztes für die Frage zu ziehen sind, wer die Kosten einer solchen ärztlichen Behandlung zu tragen hat, braucht hier nicht erörtert zu werden; insbesondere kann offen bleiben, ob der in BSG 19, 270, 272 ausgesprochene Grundsatz, daß sich der Anspruch des Versicherten auf Ersatz seiner Aufwendungen für eine Notfallbehandlung gegen die Kassenärztliche Vereinigung richtet, nach Umstellung der Gesamtverträge auf Berechnung der Gesamtvergütung nach Einzelleistungen nicht zugunsten einer unmittelbaren Inanspruchnahme der Krankenkasse aufgegeben werden muß.
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