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   BSG, 22.08.1963 - 5 RKn 48/60   

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BSG, 22.08.1963 - 5 RKn 48/60 (https://dejure.org/1963,550)
BSG, Entscheidung vom 22.08.1963 - 5 RKn 48/60 (https://dejure.org/1963,550)
BSG, Entscheidung vom 22. August 1963 - 5 RKn 48/60 (https://dejure.org/1963,550)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zu einem Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit; Wechsel der Berufes vor Ablauf der erforderlichen Mindestbeitragszeit; Keine Bewertung der Staublungenkrankheit als Berufsunfall; Verweis auf gleichartige und gleichwertige Arbeitsbereiche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 19, 279
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 13.10.1959 - 8 RV 49/57
    Auszug aus BSG, 22.08.1963 - 5 RKn 48/60
    Ein solches Entgegenkommen stand in ihrem Ermessen (BSG 10, 248; 13, 86; 18, 22; so bereits RVA AN 1905, 277; vgl. auch BVerwG am 26. September 1962 DVBl 1963, 186; Menger, Verwaltungsarchiv 1963, 286).
  • BSG, 25.09.1962 - 5 RKn 28/61
    Auszug aus BSG, 22.08.1963 - 5 RKn 48/60
    Zeiten des Wehrdienstes und der Kriegsgefangenschaft ließen sich nach Ansicht der Beklagten nicht als Ersatzzeiten auf die Wartezeit in der knappschaftlichen Rentenversicherung gutbringen, weil der Kläger vor und unmittelbar nach diesen Zeiten nicht der Knappschaftsversicherung, sondern der Invaliden- und Angestelltenversicherung angehört hatte (hierzu; Urteil des erkennenden Senats vom 25. September 1962 - 5 RKn 28/61 -).
  • BVerwG, 26.09.1962 - VI C 140.60

    Verwaltungsprozessuale Ausgestaltung der Unanfechtbarkeit eines

    Auszug aus BSG, 22.08.1963 - 5 RKn 48/60
    Ein solches Entgegenkommen stand in ihrem Ermessen (BSG 10, 248; 13, 86; 18, 22; so bereits RVA AN 1905, 277; vgl. auch BVerwG am 26. September 1962 DVBl 1963, 186; Menger, Verwaltungsarchiv 1963, 286).
  • BSG, 13.12.1984 - 11 RA 72/83

    Umschulungsberuf als 'bisheriger Beruf' - Aufgabe eines Berufs vor

    Dabei darf es sich allerdings nicht um einen Beruf handeln, der bereits vor der Erfüllung der Wartezeit von 60 Monaten aufgegeben worden ist (BSGE 19, 279; 29, 63; SozR 2200 § 1246 Nrn. 62, 65, 66, 108).

    Wie der 5. Senat des BSG in seinem bereits angeführten Urteil in BSGE 19, 279 im Anschluß an Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes ausgeführt hat, verdient eine berufliche Stellung keine Beachtung, wenn der Versicherte die für den geltend gemachten Anspruch erforderliche Versicherungszeit noch nicht zurückgelegt hatte, als er die betreffende Berufstätigkeit - freiwillig oder erzwungenermaßen - aufgab.

  • LSG Sachsen, 08.07.2014 - L 5 R 830/12

    Recht der Erwerbsminderung: Berufskraftfahrer können Berufsschutz auf der Stufe

    Denn eine vor der allgemeinen Wartezeiterfüllung eingetretene Leistungseinbuße fällt nicht in das Risiko der Rentenversicherung, weil der Versicherte nur durch die spätere, gegebenenfalls geringerwertig qualifiziertere, Tätigkeit die Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch überhaupt erst erfüllen kann (vgl. dazu beispielsweise: BSG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 11 RA 72/83 - JURIS-Dokument, RdNr. 16; BSG, Urteil vom 22. August 1963 - 5 RKn 48/60 - JURIS-Dokument, RdNr. 13).
  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 49/03 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw Berufsunfähigkeitsrente - gelernter

    Wird aber ein Lehrberuf vor Erfüllung dieser Wartezeit - aus anderen als gesundheitlichen Gründen - aufgegeben, kann er nicht als "bisheriger Beruf" und damit als Hauptberuf iS der Rechtsprechung zum Recht der Rente wegen BU zugrunde gelegt werden (BSGE 19, 279 = SozR Nr. 22 zu § 35 Reichsknappschaftsgesetz aF; BSGE 29, 63 = SozR Nr. 73 zu § 1246 RVO; BSGE 47, 183 = SozR 2600 § 45 Nr. 24; BSGE 53, 269 = SozR 2600 § 46 Nr. 6 und BSGE 57, 291 = SozR 2200 § 1246 Nr. 126).
  • LSG Brandenburg, 02.12.2003 - L 2 RJ 250/01

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Anspruch auf Leistung wegen

    Grundsätzlich kann zwar ein Beruf, der vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit aufgegeben wurde, nicht maßgeblicher Beruf für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit sein (vgl. BSGE 19, 279, 280; BSGE 29, 63, 64; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 126).

    Grund dafür ist, dass eine Leistungsminderung in einem Beruf, der bereits vor Erfüllung der erforderlichen versicherungsrechtlichen Mindestbedingung, der Wartezeit, wieder aufgegeben wurde, nicht in das Risiko der Rentenversicherung fällt (BSGE 19, 279, 280).

    Dies betrifft zum einen die Fälle der vorzeitigen Wartezeiterfüllung nach § 53 SGB VI (vgl. auch BSGE 19, 279, 280).

  • BSG, 19.04.1983 - 5b RJ 48/81

    Bisheriger Beruf - Facharbeitertätigkeit - Versicherungspflichtige Beschäftigung

    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des BSG eine ausgeübte qualifizierte Tätigkeit dann nicht als bisheriger Beruf 13 des 5 12U6 Abs. 2 Satz 2 BVD zugrunde zu legen, wenn unter ausschließlicher Berücksichtigung dieser Tätigkeit die Berufsunfähigkeit bereits vor Erfüllung der Wartezeit eingetreten wäre (vgl Urteil des Senats vom 22. August 1963 in BSGE 19, 279 : SozR Nr. 22 zu & 35 EKG aF und daran anschließend BSGE 29, 63 : SozR Nr. 73 zu 5 12ü6 RVG; SozR 2600 $ M5 Nr. 2"; SozR 2200 5 12M6 Nr. 62).

    Diese Rechtsprechung betrifft indes - wie der erkennende Senat bereits in der Ausgangsentscheidung vom 22. August 1963 (vgl BSGE 19, 279, 281) klargestelt hat - nicht den - hier vorliegenden - Fall, in dem die Wartezeit unter Einbeziehung der sich an die qualifizierte Berufstätigkeit anschließenden Ersatzzeit erfüllt ist.

  • BSG, 14.12.1998 - B 5 RJ 60/97 R

    Berufsunfähigkeitsrente - bisheriger Beruf bei schweizer Versicherungszeiten in

    Als bisheriger Beruf kann allerdings bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit derjenige Beruf nicht berücksichtigt werden, bei dessen Aufgabe die Wartezeit für eine Berufsunfähigkeitsrente noch nicht erfüllt war (stRspr vgl BSG Urteile vom 22. August 1963 - 5 RKn 48/60 - BSGE 19, 279, 280 = SozR Nr. 22 zu § 35 RKG aF, vom 12. Dezember 1968 - 12 RJ 64/67 - BSGE 29, 63, 64 = SozR Nr. 73 zu § 1246 RVO, vom 13. Dezember 1984 - 11 RA 72/83 - BSGE 57, 291 = SozR 2200 § 1246 Nr. 126 und vom 22. März 1988 - 8/5a RKn 17/87 - SozR 2200 § 1246 Nr. 155 sowie vom 9. September 1993 - 5 RJ 42/92 - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 12.12.1968 - 12 RJ 64/67

    Bisheriger Beruf - Erlernter Beruf - Berufswechsel - Erfüllung der Wartezeit

    ruf eines Facharbeiters ausgegangen werden, weil der Kläger bei der Aufgabe seiner Tätigkeit als Bäcker nur eine Versicherungszeit von 35 Monaten zurückgelegt und die Wartezeit nicht erfüllt gehabt habe (BSG 19, 279; AN 1942, 2033 SozR Nr° 11 zu @ 46 des Reichsknappschaftsgesetzes -RKG-)° eingelegt beantragt, das Urteil.

    Tätigkeit als gelernter Bäcker oder seine ungelernten Tätigkeiten anzusehen sinde Das Bundessozialgericht (BSG) hatJ in Anlehnung an die Rechtsprechung des früheren Reichsversicherungsamtes (BVA) zur Berufsunfähigkeit nach @ 35 EKG aF (AN 1942" 203)" entschieden, daß eine frühere Erwerbstätigkeit für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit dann nicht ausschlaggebend ist" wenn der Versicherte die Wartezeit für den Anspruch in der knappschaftlichen Rentenversicherung noch nicht erfüllt hatte? als er die betreffende, jener Versicherung unterliegende Tätigkeit - sei.es freiwillig oder sei es aus zwingenden Gründen - aufgab (BSG 19, 279)° Das BVA ist bereits in der Grundsätzlichen Entscheidung (GE) 2866 vom 17" Dezember 1924 zur Angestelltenversicherung bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit eines-Buchhalters"der diese Tätigkeit vor Erfüllung der Wartezeit aus gesundheitlichen Gründen aufgeben mußte und eine Tätigkeit als Adressenschreiber aufgenommen hatte, vom Beruf des ...5.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.05.2011 - L 22 R 143/09
    Ein Beruf, der vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit aufgegeben wurde, ist für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit nicht erheblich (BSGE 19, 279, 280; BSGE 29, 63, 64; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 126).

    Grund dafür ist, dass eine Leistungsminderung in einem Beruf, der bereits vor Erfüllung der versicherungsrechtlichen Mindestbedingung, der Wartezeit, wieder beendet wurde, nicht in das Risiko der Rentenversicherung fällt (BSGE 19, 279, 280).

  • BSG, 17.05.1973 - 12 RJ 354/72

    Anfrage beim Versicherungsträger - Unvollständige Auskunft - Absehen von

    solchen Beiträgen Rechtsfolgen erwachsen, die überhaupt geeignet sind, Ansprüche auszulös en, d° h° mindestens 60 Monatsoeiträge (Hinweis auf BSG 19, 279), sei auf den Ausnahme..äall der Wartezeitfiktion des 5 1252 RVO zu übertragen (Hiiweis auf SozR Nr" 14 zu % 1254 RVO aF); in einem solchen Fall sei der berufliche Status maßgebend, den der Versicherte zur Zeit des Unfalls erreicht haMbEUR Lies sei hier der eines landwirtschaftlichen Gehilfen Solange der Kläger nur auf abhängige Arbeit verweisbar gewesen sei, sei er, weil er im wesentlichen nur sitzende Tätig ke iten habe verrichten können, als Arbeitskraft im .i1tschaftlichen\5ektor weitgehend ausgefallen; Kenntnisse für andere Arbeitsplätze habe er nicht erworben° sine rechtlich beachtliche Änderung sei aber eingetreten x -1s der} 1äger im Juli 1961 den Hof übernommen habe, Wenn auch der Kläger den Hof schon längere Zeit vor dem Tod des Vaters wegen d ssen Krankheit allein geführt habe, sei die Änderung doch in -wirtschaftlicher Hinsicht wesentlich, weil dem Kläger nunmehr als Unternehmer der ("").

    Die Verurteilung der Beklagten zur Rentengewährung für die Zeit von Februar 1959 bis Juli 1961 kann jedoch nicht aufrecht el halten werden" Allerdings iolgt der Senat nicht der Auffassung, bei fiktiver Ua1tezeiterfüllung nach 5 1252 RVO sei nicht von einer qualifizierten Beru1stätigkeit auszugehen" weil sie nicht Grundsätzen in BSG 19, 279 und.

  • BSG, 11.09.1980 - 1 RJ 94/79

    Bisheriger Beruf - Versicherungsfreie Beschäftigung

    Vielmehr bestand die Besonderheit darin (was allerdings im Leitsatz aaO S. 63 nicht zum Ausdruck kommt), daß der Übergang zum weniger qualifizierten Beruf bereits vor Erfüllung der Wartezeit erfolgte (vgl auch BSGE 19, 279 = SozR NP 22 zu 5 35 RKGaF; Urteil des 5. Senats vom 12. September 1979 - 5 RJ 76/78 -, Senat in SozR 2600 5 A5 ferner derselbe.
  • BSG, 18.03.1998 - B 13 RJ 171/97 B

    Berücksichtigung des bisherigen Berufs bei Berufsunfähigkeit

  • BSG, 24.04.1980 - 1 RJ 62/79

    Berufsunfähigkeit eines Ausländers - Bisheriger Beruf - Facharbeitertätigkeit -

  • LSG Brandenburg, 03.09.2002 - L 2 RA 54/00

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Bestimmung des maßgebenden bisherigen

  • BSG, 13.05.1982 - 5a RKn 4/81

    Berufstätigkeit; Pflichtbeitrag; Berufsunfähigkeit; Knappschaftsrente

  • LSG Bayern, 24.04.2001 - L 6 RJ 257/98

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

  • BSG, 29.11.1978 - 5 RKn 4/77

    Bergmannsrente - Prüfung der Voraussetzungen - Zurückgelegte Versicherungszeit -

  • LSG Berlin, 25.05.2004 - L 12 RJ 14/00

    Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente auf Zeit; Soziale Zumutbarkeit einer

  • LSG Hessen, 20.02.2001 - L 2 RJ 508/99

    Gewährung von Rente wegen Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit; Ermittlung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2009 - L 22 RA 100/04
  • LSG Bayern, 26.04.2005 - L 5 R 225/03

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bzw. Berufsunfähigkeit sowie wegen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2003 - L 1 RA 129/02

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eines Friseurmeisters; Vorliegen der

  • BSG, 09.09.1993 - 5 RJ 42/92

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Ausübung des Bäckerberufes trotz

  • BSG, 29.06.1989 - 4a RJ 87/87

    Prüfung der Berufsunfähigkeit, Annahme eines Berufs mit abgeschlossener

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2019 - L 2 R 127/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2017 - L 2/12 R 7/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2016 - L 2 R 168/15
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - L 22 R 827/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 2 KN 26/10
  • LSG Bayern, 01.08.2001 - L 19 RJ 184/00
  • BSG, 12.09.1979 - 5 RJ 76/78
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