Rechtsprechung
   BSG, 09.12.1964 - 2 RU 147/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,1582
BSG, 09.12.1964 - 2 RU 147/61 (https://dejure.org/1964,1582)
BSG, Entscheidung vom 09.12.1964 - 2 RU 147/61 (https://dejure.org/1964,1582)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 1964 - 2 RU 147/61 (https://dejure.org/1964,1582)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,1582) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 22, 136
  • NJW 1965, 1503
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.01.1962 - 2 RU 219/59

    Anspruch einer Versorgungsverwaltung gegen den Träger einer Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 09.12.1964 - 2 RU 147/61
    Bei diesem Anspruch handelt es sich um einen Anwendungsfall der in Recht3prechung und Schrifttum entwickelten Institution des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs (vgl. BSG 16, 151, 222; Brackmann Handbuch der Soz Wers. @. Aufl" %, 6Q5 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 244/62
    Auszug aus BSG, 09.12.1964 - 2 RU 147/61
    Bindungswirkung (@ 77 SGG, vgl. BSG 20, 223) steht so- mit der Geltendmachung des RückforderungsanSpruchs nichts entgegen.
  • BSG, 16.02.2022 - B 8 SO 1/20 R

    Sozialhilfe - Kostenersatz bei Doppelleistungen - Anspruch des nachrangig

    Die normierte Rechtsfolge der Herausgabe des Erlangten ist gerade der Inhalt dieses Erstattungsanspruchs ( Schütze in Schütze, SGB X, 9. Aufl 2020, § 50 RdNr 29 ; siehe bereits BSG vom 9.12.1964 - 2 RU 147/61 - BSGE 22, 136, 138 = SozR Nr. 3 zu § 620 RVO aF = juris RdNr 20; zur Abgrenzung des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs zum öffentlich-rechtlichen Bereicherungsanspruch BSG vom 30.1.1962 - 2 RU 219/59 - BSGE 16, 151, 157 = juris RdNr 23 sowie Schütze in Schütze, SGB X, 9. Aufl 2020, § 50 RdNr 2) .
  • BSG, 11.10.1994 - 1 RK 34/93

    Voraussetzung - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Schwerbeschädigter -

    Danach gilt im öffentlichen Recht auch ohne ausdrückliche Normierung allgemein der Grundsatz, daß Leistungen, die eines rechtlichen Grundes entbehren, zu erstatten sind (BSGE 16, 151, 156 = SozR § 28 Bundesversorgungsgesetz (BVG) Nr. 1; vgl auch BSGE 22, 136, 137 = SozR § 620 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF Nr. 3; BVerwGE 71, 85, 87 f).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2002 - 7 S 2287/00

    Unkenntnis über neue Bankverbindung eines Sozialhilfeempfängers - Rückabwicklung

    Es fragt sich deshalb, ob in der Schuldbefreiung überhaupt ein dem Kläger zugeflossener und von ihm zu erstattender echter Vermögensvorteil zu sehen ist (vgl. BSG, Urt. v. 9.12.1964 - 2 RU 147/61 -, BSGE 22, 136; Krause, JuS 1991, 103, 106; Münchner Kommentar zum BGB, 3. Aufl., § 812 RdNrn. 261 f.).
  • LSG Hessen, 28.04.1982 - L 8 KR 249/79

    Rückforderungsanspruch; hoheitliches Verwaltungshandeln; Heimdialyse;

    Er stellt sich in dem dar, was der Leistungsempfänger im Einzelfall tatsächlich aus eigenen Mitteln aufgewendet hätte, wenn nicht der Versicherungsträger mit seiner Sachleistung eingetreten wäre (vgl. BSG, Urteil vom 9. Dezember 1964, 2 RU 147, 61 in BSGE 22, 136).
  • BSG, 10.11.1970 - 3 RK 67/67
    Auch hin$ichtlich der empfangenen Sachleistungen (Krankenhausbehendlung) wäre sie noch bereichert gewesen, wenn sie Eigenaufwendungen erspart hätte, die ihr andernfalls, d.h. ohne Eintreten der Beklagten, notwendig erwachsen wäre (vgl. zur Erstattungspflicht des Wertes von zu Unrecht bezogenen Sachleistungen in der Unfallvereichernng BSG 22, 136}.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht