Rechtsprechung
   BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 2/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,2476
BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 2/65 (https://dejure.org/1965,2476)
BSG, Entscheidung vom 28.05.1965 - 6 RKa 2/65 (https://dejure.org/1965,2476)
BSG, Entscheidung vom 28. Mai 1965 - 6 RKa 2/65 (https://dejure.org/1965,2476)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,2476) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kassenarzt als Landessozialrichter - Kassenarzt als Bundessozialrichter - Ausschlußgründe für Arzt als Sozialrichter - Gewaltenteilungsgrundsatz - Rechtsstaatsprinzip - Befangenheit des Kassenarztes

Papierfundstellen

  • BSGE 23, 105
  • NJW 1965, 2032 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 16.12.1959 - 1 S 7/59

    Rechtswidrigkeit der Berufung zum Bundessozialrichter - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 2/65
    16. Dezember 1959 (BSG 11, 181, 183) hervor, die ehrenamtlichen Richter der Sozialgerichtsbarkeit seien nicht - wie etwa die Schäffen und Geschworenen » Laien oder Laienrichter 15.

    daß sie letztlich ihrer KÄV gegenüber doch nicht als unbe4 teiligte Dritte gelten könnten (vgl ' die in BSG 11, 181, 184.

  • BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60

    Gemeindegerichte

    Auszug aus BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 2/65
    ""kurz bemessen, daß dadurch die Unabhängigkeit der Richter ; 'ernstlich in Frage gestellt werden könnte (vgl. außer " BVerfG aa0 auch BVerfGE 3, 213""224; 14, 56, 70 f), Sind demnach auch die der riChterlichen Tätigkeit wesens- eigentümlichen Merkmale sachlicher und persönlicher Unabd' hängigkéit bei den.alS Sozialrichtern tätigen Kassénärzten ";klar gegeben, so erscheint es jedoch nicht zweifelsfrei, ob das SGG dem Grundsatz der richterlichen Neutralität bei 'n"der Regelung der Mitwirkung Kassenärzten als Sozial- von.

    daß das Mitglied einer Vertreterversammlung einer KÄV einer Vbestimmten "Richtung", vielleicht auch einer fester zusammen-' geschlossenen Gruppe angehört und damit mehr oder weniger ausgeprägt einer herrschenden oder einer in Opposition ste-' henden Auffassung zugerechnet werden kann° Doch muß und kann auch von einem in der Selbstverwaltung seiner KÄV tätigen Kasäenarzt erwartet werden, daß er - nicht anders als etwa ein Gemeinderichter, der als Bürgermeister oder Gemeinderatsmitglied Zugleich Vertreter einer politischen Partei ist- und bei seiner-Amtsführung in einem gewissen Ausmaß auf das Urteil der künftigen Wähler Bedacht nimmt (BVerfGE 14, 56, 69)- bei AuSübung seines richterlichen Amts weitgehend dazu imstande ist, sich des unvermeidlichen Anteile des SubjektiV- bedingten bewußt zu werden und sich davon bei seiner Rechts-V " findung zu lösen (vgl° dazu Tietgen, "Das Ehrenamt des So- ' zialrichters" in "Sozialpolitik 1961", herausgegeben " von.

  • BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63

    Ärztekammern

    Auszug aus BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 2/65
    Das Bundesverfassungs-"n gericht (BVerfG) habe bereits entschieden, daß Beisitzer der ärztlichen Berufsgerichte nicht zugleich der Vertreter-'" lversammlung der Ärztekammer angehören dürften (Beschl° vom 24° November 1964; NJW 1965, 343)° Das gleiche müsse sinn- : 5. '.

    seiner Auffassung auf die Entscheidung des BVerfG vom " .,24. November1964 -2 BvL 19/63 - (NJW 1965" 343 ="- '"' " DÖV 1965, 130 = DVB1 1965, 196)°.

  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

    Auszug aus BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 2/65
    Für diesenFall bietet jedoch - bei" verfassungskonformer Auslegung (vgl° dazu BVerfGE 2, 266 .]77 282; BVerfGE 8, 71, 77 und die dort zitierten weiteren Ent- 16, 246, Grundscheidungen; BVerfG 252 f bezeichnet diesen 'satz als "ständige Rechtsprechung" des BVerfG) - 5 60 AbSa 2 SGG Abhilfe.
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 2/65
    daß die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit neben den Berufsrichtern mit sachverständigen Beisitzern besetzt sind (BVerfGE 9, 124, 135).
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 2/65
    Für diesenFall bietet jedoch - bei" verfassungskonformer Auslegung (vgl° dazu BVerfGE 2, 266 .]77 282; BVerfGE 8, 71, 77 und die dort zitierten weiteren Ent- 16, 246, Grundscheidungen; BVerfG 252 f bezeichnet diesen 'satz als "ständige Rechtsprechung" des BVerfG) - 5 60 AbSa 2 SGG Abhilfe.
  • BVerwG, 13.06.1959 - I C 66.57
    Auszug aus BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 2/65
    4 {der staatlichen Willensbildung so auch an der Rechtsprechung teilhaben müsse (Kern, Gerichtsverfassungsrecht, 3. Aufl. S. 122 unter D III; vgl. auch BVerwG 8, 350, 355).
  • BSG, 25.09.1962 - 6 RKa 22/59
    Auszug aus BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 2/65
    "ausgeschlossen ist, wer bei dem vorausgegangeneh Verwaltungsrverfahreh mitgewirkt hat (vgl° zu dem Fall, daß ein Kassenarzt tals "Vorstandsbeigeordneter" an dem vorausgegangenen Verwal- }tungsverfahren mitgewirkt hat: BSG, Urt° vom 25, September. s1962-6 RKa22/59 -SozRsee 5 60 Nr. 7 = NJW 1963, 414)"" Die dieser Beschränkung zugrunde'".
  • BSG, 27.01.1965 - 6 RKa 15/64

    Krankenkasse - Tätigkeitsbereich des Kassenarztes - Honorarverteilungsmaßstab -

    Auszug aus BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 2/65
    .1965 - 6 RKa 15/64 - entschiedene Rechtsstreit zeigt, kann] .die von einem SpruChkörper für Angelegenheiten der Kassenärzte zu entscheidende Streitigkeit gerade die Rechtmäßigbeklagten keit einer von der vertreterversammlung der KÄV» beschlossenen normativen genannten Fall eines ': Regelung - im.
  • BSG, 13.08.1964 - 6 RKa 9/64

    Unrichtige Besetzung des Sozialgerichts - Selbstverwaltung der Kassenzahnärzte -

    Auszug aus BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 2/65
    Ähnlich betonen die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 30" Januar 1962 (SozR ZPO 5 41 Nr. 6) und vom 13. August 1964 (BSG 21, 237, 243), das sGG habe ein gewisses Beteiligteeih " der Kassenärzte bei ihrer Mitwirkung an den Entscheidungen in den Spruchkörpern für Angelegenheiten des Kassénarztrechts in Kauf genommen um der Rechtsprechung die Mitwirkung besachkundiger sonders ehrenamtlicher Richter zu sichern und damit zugleich die beteiligten Selbstverwaltungs- ' jeweils.
  • BSG, 30.10.1963 - 6 RKa 4/62

    Gestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen einer Kassenärztlichen Vereinigung

  • BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 4/58

    Kürzung der Honoraransprüche eines Zahnarztes durch die Kassenzahnärztliche

  • BSG, 13.08.1964 - 6 RKa 7/63
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 335/51

    Entlassung von Nationalsozialisten

  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

  • BSG, 30.04.1960 - 6 RKa 14/57

    Ausschluss eines Mitgliedes der Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung vom

  • BSG, 23.01.1957 - 6 RKa 3/55
  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 10/07 R

    Aufnahme von Geräten der nichtinvasiven Magnetfeldtherapie in das

    Von der Intention her sollen im Vertragsarztrecht - einem Teilbereich des Leistungserbringerrechts - nur solche Personen im Spruchkörper mitwirken, die sachkundig und mit der besonderen Materie sowie den tatsächlichen Verhältnissen vertraut sind (BSGE 23, 105, 110; vgl auch Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 12 RdNr 6).
  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 31/97 R

    Ablehnung von Vertragsärzten als ehrenamtliche Richter - Mitwirkung an einem

    Diese Regelung ist dahin ausgelegt worden, daß auch derjenige, der als Mitglied der VV an einem ihrer Beschlußverfahren mitgewirkt hatte, von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen sei, wenn es bei der gerichtlichen Entscheidung auf die Anwendung dieses Beschlusses ankomme (Urteil vom 28. Mai 1965, BSGE 23, 105, 115, - in SozR Nr. 8 zu § 60 SGG nur Leitsätze abgedruckt).

    In einem solchen (Ausnahme-)Fall fordere das Gebot der Unparteilichkeit und Neutralität den Ausschluß vom Richteramt; insoweit sei § 60 Abs. 2 SGG verfassungskonform-erweiternd auszulegen (vgl BSGE 23, 105, 115; entsprechend auch die Entscheidungen BSG USK 69 144 A S 616; SozR Nr. 10 zu § 60 SGG).

    Früher betrafen die Rechtsstreitigkeiten des Kassen(zahn)arztrechts, wie in dem Urteil BSGE 23, 105 ausgeführt ist, in der Regel nur die Auslegung von Bundesrecht und nicht die Anwendung autonom von den K(Z)ÄVen gesetzten Rechts (aaO S 114).

    Hielte man an der Aussage des Urteils vom 28. Mai 1965 (BSGE 23, 105, 115) fest, hätte dies unübersehbare praktische Auswirkungen auf Besetzung und Tätigkeit der Kassen(zahn)arztspruchkörper der Sozialgerichtsbarkeit.

    Schon bei den Wahlvorschlägen gemäß § 14 Abs. 3 SGG ist besonders auf die Eignung - auch gerade im Blick auf die Unparteilichkeit und Neutralität - zu achten (vgl BSGE 23, 105, 116 f).

    Die im Vergleich zum Urteil vom 28. Mai 1965 (BSGE 23, 105, 115) engere Auslegung der Ausschlußtatbestände fügt sich in die allgemeine Interpretation der prozeßrechtlichen Regelungen zum Ausschluß vom Richteramt ein.

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 SGG

    Seine Berufung wies das Hessische Landessozialgericht durch Urteil vom 4. Oktober 1967 zurück und führte dabei u. a. aus: Die Beanstandung der Besetzung der Spruchkörper des Sozialgerichts und des Landessozialgerichts mit zwei von der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung zur Ernennung vorgeschlagenen ärztlichen Beisitzern und deren Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit seien - wie das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 28. Mai 1965 (BSGE 23, 105 ff.) im einzelnen dargelegt habe - unbegründet.

    Das Bundessozialgericht habe bereits in dem Urteil vom 28. Mai 1965 - 6 RKa 2/65 - (BSGE 23, 105 ff.) entschieden, daß ein Kassenarzt nicht allein deshalb von der Mitwirkung als Sozialrichter, Landessozialrichter und Bundessozialrichter in einer Kammer oder in einem Senat für Angelegenheiten des Kassenarztrechts ausgeschlossen sei, weil er von einer Kassenärztlichen Vereinigung für die Berufung zum ehrenamtlichen Richter vorgeschlagen worden sei.

    Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, der sich namens der Bundesregierung geäußert hat, bezweifelt die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden und hält die gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 SGG erhobenen Bedenken unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Mai 1965 - 6 RKa 2/65 - (BSGE 23, 105 ff.) für unbegründet.

    Hat ein Richter aus dem Kreis der Kassenärzte als Mitglied der Vertreterversammlung an dem Beschlußverfahren der Vertreterversammlung mitgewirkt, so ist er - wie das Bundessozialgericht höchstrichterlich klargestellt hat (BSGE 23, 105 [115]) - in entsprechender Anwendung des § 60 Abs. 2 SGG ebenfalls von der Ausübung des Richteramts ausgeschlossen, wenn es bei der gerichtlichen Entscheidung auf die Anwendung dieses Beschlusses ankommt.

  • LSG Hessen, 29.07.1985 - L 3 U 1020/83

    Berufung; Ehrenamtlich; Richter; Minister; Senat; Spruchkörper; Amtsenthebung;

    Bereits aus § 13 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. S. 2 SGG ergibt sich, dass mit Vorschlagslisten im Sinne des Gesetzes nicht nur eine Mehrheit von Personen gemeint ist, sondern dass die Listen der vorschlagsberechtigten Verbände und Behörden - zumindest in ihrer Gesamtheit - über die nach § 14 Abs. 1 SGG festgesetzte Höchstzahl der benötigten ehrenamtlichen Richter hinausgehen, also personelle Alternativen enthalten müssen (vgl. dazu auch BSGE 23, 105, 117).

    Dass auch die Vorschrift des § 20 Abs. 1 ArbGG für eine andere Auslegung der §§ 13 Abs. 1, 14 Abs. 1 SGG nicht herangezogen werden kann, hat das BSG schon in seinem Urteil vom 28. Mai 1965 (BSGE 23, 105, 118) entschieden.

    Außerdem ist die Berufung kein formaler Vollziehungsakt, mit dem das Berufungsorgan nur die Vorschläge sanktioniert und dabei lediglich zwingende gesetzliche Hindernisse und Sollvorschriften zu beachten hat (BSGE 23, 105, 117; Bley, a.a.O., § 13 SGG, Anm. 2b, S. 86/2).

    Durch die bloße staatliche Bestätigung oder "Sanktionierung" eines Vorschlags, bei der lediglich gesetzliche Hindernisse und Sollvorschriften beachtet, ein wirkliches eigenes sachgemäßes Ermessen aber nicht ausgeübt wird, ist ein ausreichender staatlicher Einfluss auf die Bestellung der Richter aber zumindest dann nicht gewährleistet, wenn es sich - wie hier - bei den vorschlagenden und die Person des Richters letztlich auswählenden Stellen nicht ebenfalls um staatliche Einrichtungen handelt, sondern überwiegend um Verbände und Vereinigungen (so im Ergebnis wohl auch BSGE 23, 105, 117 f).

  • BSG, 18.11.2009 - B 1 KR 74/08 B

    Rechtsweg im sozialgerichtlichen Verfahren bei Streitigkeiten über die Pflicht

    Von der Intention her sollen im Segment "Vertragsarztrecht" nur solche Personen im Spruchkörper mitwirken, die sachkundig und mit der besonderen Materie sowie den tatsächlichen Verhältnissen in der vertragsärztlichen Versorgung vertraut sind (vgl BSGE 23, 105, 110; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 12 RdNr 6).
  • BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 36/09 B

    Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Zuständigkeit sozialgerichtlicher Kammern

    Für das Vertragsarztrecht wirken gemäß § 12 Abs. 3 SGG neben Vertretern der Krankenkassen nur und ausschließlich Vertrags(zahn)ärzte und Psychotherapeuten mit - offensichtlich, weil sie bei Streitigkeiten aus dem eigenen Tätigkeitsbereich die erforderliche besondere Sachkunde aufweisen (BSGE 23, 105, 110; vgl auch Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 12 RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 29.11.1991 - 7 RAr 90/90

    Außergerichtliche Kosten der Deutschen Bundesbahn in einem sozialgerichtlichen

    Diese Vorschrift ist nämlich angesichts ihrer Zweckrichtung weit auszulegen, dh sie erfaßt nicht nur Behörden oder Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts im Rechtssinne (vgl BSGE 3, 92, 93; BSGE 23, 105, 118 = SozR Nr. 8 zu § 193 SGG ; vgl auch Meyer-Ladewig, Komm z SGG , 4. Aufl, RdNr 3 zu 193).

    Wie diese Rechtsstellung die Klägerin für das sozialgerichtliche Verfahren privilegiert, so löst sie andererseits auch die entsprechenden kostenrechtlichen Belastungen aus (BSGE 23, 105, 118 SozR Nr. 8 zu § 193 SGG ).

  • BSG, 23.01.1986 - 11a RA 46/85

    Berufung ehrenamtlicher Richter - Unwirksamkeit der Berufung - Mitwirkung

    Daß die Rechtswirksamkeit der Berufung auch Gegenstand eines Amtsenthebungsverfahrens nach 5 22, hier iVm 5 35 Abs. 1 Satz 2 SGG sein kann (Beschluß des 1. Senats des Bundessozialgerichts -BSG- vom 26. September 1985, SozR 1500 % 22 Nr. 1 : SGb 1985, 415), steht der Überprüfung im Revisionsverfahren nicht entgegen (BSGE 23, 105, 106).

    Dem steht nicht entgegen, daß die Sollvorschrift bei der Berufung eine Auswahl ermöglichen oder erleichtern soll (BSGE 23, 105, 117: "daß das Berufungsorgan eine Auswahl treffen darf").

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2019 - L 11 KA 11/18

    Zulassung als Zahnarzt zur vertragszahnärztlichen Versorgung

    Dadurch werde sichergestellt, dass sachkundige Personen mitwirkten, die mit den schwierigen Vorschriften und den tatsächlichen Verhältnissen vertraut seien (vgl. BSG, Urteil vom 28.05.1965 - 6 RKa 2/65 -).
  • BSG, 23.01.1986 - 11a RA 42/85
    - 5 AZR - (SGb läßt sich nichts Gegenteiliges entnehmen; es heißt dort lediglich, der Senat habe nicht zu prüfen, "inwieweit der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung tatsächlich eine Auswahl aus den Listen vornimmt oder sich an die Vorschläge der Verbände hält". Daß die Rechtswirksamkeit der Berufung auch Gegenstand eines Amtsenthebungsverfahrens nach 5 22, hier iVm 5 35 Abs. 1 Satz 2 SGG sein kann (Beschluß des 1" Senats des Bundessozialgerichts -BSG- vom 26. September 1985, SozR 1500 5 22 Nr. 1 : SGb 1985, N15), steht der Überprüfung im Revisionsverfahren nicht entgegen (BSGE 23, 105, 106).

    Dem steht nicht entgegen, daß die Sollvorschrift bei der Berufung eine Auswahl ermöglichen oder erleichtern soll (BSGE 23, 105, 117: "daß das Berufungsorgan eine Auswahl treffen darf").

  • BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 30/91

    Richterausschluß - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Sozialgerichtsverfahren -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.1999 - L 10 B 10/99

    Pflegeversicherung

  • SG Detmold, 29.01.2019 - S 18 P 63/16
  • BSG, 21.03.1984 - 6 RKa 45/82

    Schiedsamt - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Verfahrenshandlung - Anfechtung

  • BSG, 08.08.1975 - 6 RKa 9/74

    Partei - Beigeladener - Kassenarzt - Unwirtschaftliche Verordnungsweise - Regreß

  • BSG, 21.01.1966 - 6 RKa 13/65

    Honorarkürzung eines Arztes durch die Kassenärztliche Vereinigung (KÄV) wegen

  • BSG, 22.01.1986 - 8 RK 59/84

    Negative Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Unterlassungsanspruch

  • LSG Saarland, 21.04.1998 - L 2 P 4/97

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen der Versicherungsträger der privaten

  • SG Dortmund, 31.10.2011 - S 16 KA 52/09
  • BSG, 22.01.1986 - 8 RK 60/84
  • BSG, 28.06.1966 - 1 RA 341/65

    Gerichtsbesetzung - Ehrenamtlicher Beisitzer - Rechtsanwalt als gerichtlicher

  • BSG, 19.07.1973 - 6 RKa 1/73

    Kassenzahnärzte - Ehrenamtlicher Richter - Angelegenheiten der Kassenzahnärzte -

  • BSG, 10.08.1965 - 6 RKa 5/64

    Erklärungen der Rechtsstreitbeteiligten - Verzicht auf mündliche Verhandlung -

  • BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 46/64

    Honorarabrechnung eines Krankenhausarztes - Ausführung von Sachleistungen -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht