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   BSG, 13.01.1966 - 9 RV 352/65   

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BSG, 13.01.1966 - 9 RV 352/65 (https://dejure.org/1966,6355)
BSG, Entscheidung vom 13.01.1966 - 9 RV 352/65 (https://dejure.org/1966,6355)
BSG, Entscheidung vom 13. Januar 1966 - 9 RV 352/65 (https://dejure.org/1966,6355)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Folgen kriegerischer Vorgänge - Kriegseigentümlicher Gefahrenbereich - Granatsplitter im Baumstamm

Papierfundstellen

  • BSGE 24, 200
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R

    Kriegsopferversorgung - Prozeßvertretung - Landesversorgungsamt -

    Zum Zeitpunkt der Schädigung muß aber die typisch kriegsbedingte Gefahr als solche weiterhin bestehen (vgl BSGE 24, 200, 201 = SozR Nr. 42 zu § 5 BVG; BSG BVBl 1964, 114; BSG Breith 1977, 345 ff; BSG SozR 3100 § 8 Nr. 1).
  • BSG, 17.12.1997 - 9 RV 9/96

    Kriegerische Vorgänge iS. des § 5 Abs. 1 Buchst. e und Abs. 2 BVG

    Denn ein derartiger Gefahrenbereich muß als Folge des Kampfgeschehens in einer für die Kriegsverhältnisse typischen, von anderen Lebenslagen unterschiedlichen Weise entstanden sein und bis zur Auswirkung fortbestanden haben (BSGE 4, 232; 6, 104; 7, 183, 184 ff = SozR Nr. 18 zu § 5 BVG; BSGE 24, 200, 201 = SozR Nr. 42 zu § 5 BVG; Urteil vom 2. August 1977 - 9 RV 6/77 - Breithaupt 1978, 357).
  • BSG, 24.11.1976 - 9 RV 22/76
    Als die Schädigung beim Kläger eintrat, mußte außerdem die typisch kriegsbedingte Gefahr als solche weiterhin bestehen; der Zustand mußte sich immer noch von andersartig entstandenen unterscheiden (BSG, BVB1 1964, 114, BSGE 24, 200, 201 = SozR Nr. 42 zu 5 5 BVG).
  • BSG, 23.11.1971 - 8 RU 463/71
    Nur wenn besondere gefahrbringende Momente hinzutreten, kann im Einzelfall eine spezielle Gefahrenquelle vorliegen, die - was hier erforderlich ist - eine Verbindung mit typischem Kriegsgeschehen aufweist (vgl BSG 1966-01-13 9 RV 352/65 = BSGE 200, 201).
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