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BSG, 28.01.1966 - 2 RU 151/63 |
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- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verteilung der Entschädigungslast - Tätigkeiten für mehrere Unternehmen - Zusammenhang der schädigenden Tätigkeiten
Papierfundstellen
- BSGE 24, 216
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 06.04.1960 - 2 RU 198/57
Auszug aus BSG, 28.01.1966 - 2 RU 151/63
Nach dieser Vorschrift können, wenn eine unfallbringende Beschäftigung für mehrere, bei verschiedenen Versieherungsträgern versicherte Betriebe oder Tätigkeiten stattgefunden hat, die in Betracht kommenden Versieherungstrüger die Entschädigungslast unter sich verteilen° Auf die anteilige Entlastung von der Entschädigung3 pflicht hat, wie das LSG unter Bezug auf die Entscheidung des erkenncnden Senats vom 6° April 1960 (BSG 12, 65 ff : SezR Nr° 1 zu 5 1759 EVO) zutreffend ausgeführt hat, der dem Versicherten gegenüber leistungspfliehtige Versicherungsträgcr einen Rechtsanspruch, den er erforderlichenfalls vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit mit der Leistungsklage nach % 54 Abs, 5 SGG oder der Feststellungsklage nach 5 55 Abs° 1 Nr° 1 SGGverfolgen kann° Der Leistungsklage, der sich die Klägerin bedient, steht, wie das LSG weiterhin zutreffend ausgeführt hat, nicht entgegen, daß in dem rechtskräftigen Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 20. Februar 1959 über die Hinterbliebenenanspruche die Bntschädigungspflicht der Beklagten verneint werden ist° Die Verurteilung der Klägerin als der damals beigeladenen Beteiligten zur Entschädigungsgewährung bindet die Beteiligten soweit nur,. - BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
Auszug aus BSG, 28.01.1966 - 2 RU 151/63
hVO die Verteilung der Entsehädigungslast mit Recht für möglich erachtet Nach der vom Senat vor allem in seinem Urteil vom 28" Mai 1957 vertretenen Auffassung (BSG 5, 168, 175) ist dem Versicherten gegenüber immer nur ein einziger Versicherungsträger leistungspfliehtig, auch wenn die zum Unfall führende Beschäftigung mehreren, bei verschiedenen Versicherungsträgern versicherten Unternehmen zugute kommt° Für eine solche einseitige Belastung ist jedoch ein Ausgleich notwendig; ihm dient die Regelung des @ 1739 EVO über die Verteilung der Entschädigungslast (BVA AN 1902, 469, 470; BSG 12, 69). - BSG, 13.12.1960 - 2 RU 189/56
Auszug aus BSG, 28.01.1966 - 2 RU 151/63
über den Hinterbliebencnansprueh entschieden werden ist, Zwar betrifft die Klage, über die im vorliegenden Rechtsstreit zu entscheiden ist, denselben Sachverhalt; aber im Verfahren nach 5 1739 RVO wird eine andere Rechtsfolge geltend gemacht, indem nämlich die Klägerin begehrt, daß die Beklagte die Bntschädigungslast mittrage° Es handelt sich also in den beiden Streitverfahren um verschiedene Streitgegenstände (vgl" BSG 13, 181, 184 und 185)° Das LSG hat demzufolge zu Recht erneut geprüft, ob die Voraussetzungen für die Verteilung der Entschädigungslast nach @ 1739 EVO im vorliegenden Streitfall gegeben sind° ".
- OVG Bremen, 29.08.2017 - 2 LB 36/16
Anerkennung eines polizeilichen Sondereinsatzgeschehens als Dienstunfall; …
In der obergerichtlichen Rechtsprechung werden dabei die Maßstäbe der gesetzlichen Unfallversicherung herangezogen, nach denen als plötzlich noch ein Ereignis angesehen wird, das im Zeitraum längstens einer Arbeitsschicht eingetreten ist ( BSG , Urteil vom 28.01.1966 - 2 RU 151/63 -, BSGE 24, 216 , SozR Nr. 3 zu § 1739 RVO , Rn. 21). - BSG, 04.12.1991 - 2 RU 25/90
Grenzen der analogen Anwendung des § 1739 RVO bei der Verteilung der …
Es handelt sich somit um einen anderen Streitgegenstand (vgl BSGE 24, 216, 218), was sich auch daraus ergibt, daß die Regelung über die Verteilung der Entschädigungslast dem notwendigen Ausgleich für die einseitige Belastung des Versicherungsträgers dient, der zur Entschädigung des an einer Berufskrankheit erkrankten Versicherten verpflichtet ist.Das Maß der Beteiligung ist, wenn sich die beteiligten Versicherungsträger nicht einigen, nach Billigkeitsgrundsätzen von den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zu bestimmen (vgl BSGE 12, 65 ff; BSGE 24, 216 ff;… SozR Nr. 4 zu § 1739 RVO;… SozR 2200 § 1739 Nr. 2; BSG Urteil vom 30. August 1984 SozSich 1985, 26).
Die Rechtsansicht des LSG findet in der Entscheidung des erkennenden Senats vom 28. Januar 1966 (BSGE 24, 216) keine Stütze.
- LSG Baden-Württemberg, 19.01.2016 - L 9 U 1607/15
Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenleistung - Arbeitsunfall - …
Es erfasst jedoch nur Zeiträume binnen einer Arbeitsschicht (BSG, Urteil vom 28.01.1966, 2 RU 151/63).
- SG Karlsruhe, 27.03.2015 - S 4 U 3896/13
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität - …
Zutreffend gehe die Beklagte davon aus, dass der vorliegende Sachverhalt prinzipiell der Kategorie des Arbeitsunfalls und nicht der Berufskrankheit unterfalle, da das schädigende Ereignis innerhalb einer einzelnen Arbeitsschicht aufgetreten sei (mit Hinweis auf BSGE 15, 112; 24, 216).Die Beklagte hat auf das vorliegende Geschehen zutreffend die Kategorien des Arbeitsunfalls und nicht diejenige der Berufskrankheit angewendet, da der gegenständliche Impfvorgang sich innerhalb einer einzigen Arbeitsschicht ereignet hat (BSG, Urteil vom 28. Januar 1966 - 2 RU 151/63 -, BSGE 24, 216, SozR Nr. 3 zu § 1739 RVO, Rn. 2).
- BGH, 07.02.2008 - IX ZR 66/06
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend das Vorliegen eines …
Diese erfordert, dass die fragliche Gesundheitsschädigung innerhalb einer Arbeitsschicht hervorgerufen wurde (BSGE 15, 41, 45; 15, 112, 113; 15, 190, 193; 24, 216, 219;… BSG, Urt. v. 8. Dezember 1998 - B 2 U 1/98 R, Rn. 22;… Brackmann/Krasney aaO § 8 Rn. 15;… Lauterbach/Schwerdtfeger, Unfallversicherung SGB VII § 8 Rn. 28). - LSG Saarland, 23.06.2016 - L 4 U 7/15
Gesetzliche Unfallversicherung - keine mehrfache Entschädigung aufgrund eines …
Nach den Grundsätzen der gesetzlichen Unfallversicherung kann eine Gesundheitsschädigung, die auf einem Arbeitsunfall begründet ist, nur einmal entschädigt werden (Verbot der "Doppelleistung"; vgl BSG vom 28.5.1957 - 2 RU 150/55 = BSGE 5, 168; vgl BSG vom 6.4.1960 - 2 RU 198/57 = BSGE 12, 65; vgl BSG vom 28.1.1966 - 2 RU 151/63 = BSGE 24, 216;… vgl BSG vom 7.2.2006 - B 2 U 30/04 R = SozR 4-2700 § 135 Nr. 1;… vgl BSG vom 18.3.2008 - B 2 U 12/07 R = SozR 4-2700 § 135 Nr. 2, mwN).Die gesetzlichen Regelungen enthalten dementsprechend den Grundsatz, dass ein Versicherungsfall nur einem einzigen Unternehmen mit der Zuständigkeit nur eines einzigen Unfallversicherungsträgers zugeordnet wird, so dass eine Doppelversicherung und damit auch eine mögliche Doppelleistung, wie sie der Kläger vorliegend begehrt, ausgeschlossen ist (Ricke in: Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, § 133 SGB VII Randnrn 4, 10 ff und 16, mit Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG -, u.a. in BSGE 5, 168; BSGE 12, 65; BSGE 24, 216;… BSG SozR 4-2700 § 135 Nr. 1 und Nr. 2, mwN).
- LSG Hessen, 01.12.2010 - L 9 U 47/07
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - betrieblich veranlasste Impfung …
Der Begriff der zeitlichen Begrenzung erfasst einen Zeitraum bis zu einer Arbeitsschicht (s. BSGE 15, 112, 113 sowie BSGE 24, 216, 219), weshalb auch Infektionen beispielsweise durch erst wiederholte Aufnahme von Krankheitserregern innerhalb dieses Zeitraums als Arbeitsunfall zu beurteilen sind (…s. Ricke in: Kasseler Kommentar, § 8 Rdnr. 23). - SG Augsburg, 07.11.2005 - S 5 U 184/04
Plötzliche und unerwartete sowie unkoordinierte äußere Krafteinwirkungen als …
Zum anderen muss der vom BSG im Urteil vom 12.04.2005 vorgenommenen weiten Auslegung des Unfallbegriffs entgegen gehalten werden, dass bei einem so weit verstandenen Unfallbegriff die zeitliche Begrenzung auf eine Arbeitsschicht als Merkmal des Unfallbegriffs (vgl. z.B. BSGE 24, 216, 219) kaum mehr haltbar wäre. - LSG Bayern, 08.02.2006 - L 3 U 91/06 Weiter muss der vom BSG im Urteil vom 12.04.2005 vorgenommenen weiten Auslegung des Unfallbegriffs entgegen gehalten werden, dass bei einem so weit verstandenen Unfallbegriff die zeitliche Begrenzung auf eine Arbeitsschicht als Merkmal des Unfallbegriffs (vgl. z.B. BSGE 24, 216, 219 [BSG 28.01.1966 - 2 RU 151/63]) kaum mehr haltbar wäre.
- SG Augsburg, 08.02.2006 - S 5 U 241/04
Einordnung eines Transports von Möbeln und daraufhin auftretende Rückenschmerzen …
Weiter muss der vom BSG im Urteil vom 12.04.2005 vorgenommenen weiten Auslegung des Unfallbegriffs entgegen gehalten werden, dass bei einem so weit verstandenen Unfallbegriff die zeitliche Begrenzung auf eine Arbeitsschicht als Merkmal des Unfallbegriffs (vgl. z.B. BSGE 24, 216, 219) kaum mehr haltbar wäre. - VG Ansbach, 02.08.2017 - AN 11 K 16.01111
(Keine) Dienstunfallanerkennung bei dyskognitivem Anfall im Rahmen einer sich im …
- SG Augsburg, 05.04.2007 - S 5 U 271/06
Annahme eines Arbeitsunfalls bei Verletzung während der Teilnahme an einem …
- LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 10 U 2958/13
- OVG Hamburg, 24.02.1989 - Bf I 96/85
Unfallruhegehalt; Soldatenversorgung; Bluttransfusion; Hepatitis A; Verunreinigte …
- BSG, 28.04.1977 - 2 RU 259/74
Zuständiger Versicherungsträger - Feuerwehrmann - Unfall bei Feuerlöscharbeiten - …
- BSG, 27.07.1978 - 2 RU 31/76