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   BSG, 27.10.1965 - 7 RAr 14/65   

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https://dejure.org/1965,2514
BSG, 27.10.1965 - 7 RAr 14/65 (https://dejure.org/1965,2514)
BSG, Entscheidung vom 27.10.1965 - 7 RAr 14/65 (https://dejure.org/1965,2514)
BSG, Entscheidung vom 27. Oktober 1965 - 7 RAr 14/65 (https://dejure.org/1965,2514)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 24, 58
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 06.04.1960 - 2 RU 198/57
    Auszug aus BSG, 27.10.1965 - 7 RAr 14/65
    Mithin lag ein das Schlechtwettergeld versagender Verwaltungsakt vor (vgl. BSG 12, 65, 67; 17, 126).
  • BSG, 05.03.1959 - 4 RJ 27/58
    Auszug aus BSG, 27.10.1965 - 7 RAr 14/65
    Zwar bezifferte dieser Antrag die Höhe des geforderten Schlechtwettergeldes nicht mehr, doch wird mit ihm, ebenso wie mit dem Antrag vor dem SG, auf Grund der für den 11. März 1963 erstatteten Anzeige die Zahlung von Schlechtwettergeld für diesen Tag verlangt, der ursprüngliche Leistungsantrag also aufrechterhalten (vgl. BSG 16, 140, 142), Diese Aufhebungs- und Leistungsklage ist nach § 54 Abs. 4 SGG nur gegen einen Verwaltungsakt zulässig, mit dem die Behörde eine Leistung abgelehnt hat (vgl. BSG 9, 192; 14, 230).
  • BSG, 20.06.1962 - 1 RA 66/59
    Auszug aus BSG, 27.10.1965 - 7 RAr 14/65
    Als solcher mußte dieses Schreiben auch bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Klägerin aufgefaßt werden (vgl. BSG 17, 124, 126).
  • BSG, 24.06.1999 - B 11 AL 1/99 R

    Schlechtwettergeld - witterungsbedingter Arbeitsausfall - Bauarbeiten - Beginn -

    Habe ein Betrieb noch nicht einmal mit der Durchführung seiner Arbeit begonnen, könne er demnach nicht an ihrer Fortführung gehindert werden, so liege kein Arbeitsausfall iS der Vorschrift vor (BSGE 24, 58, 59; vgl auch BSGE 28, 153, 154).

    Allerdings hat das BSG in seiner bisherigen Rechtsprechung zu erkennen gegeben, daß an den erforderlichen Beginn der Arbeiten nicht zu hohe Anforderungen zu stellen sind, und ausgeführt, daß "es bei einer lebensnahen, funktionsgerechten Betrachtungsweise nicht ausgeschlossen" erscheine, den Beginn der Arbeiten schon dann anzunehmen, "wenn der Betrieb alle technischen und organisatorischen Vorbereitungen - zB Lagern des Materials und der Maschinen, Aufstellen des Baustellenwagens, Einteilung der Arbeitnehmer auf feste Arbeitsplätze an der Baustelle - zu einer unmittelbar anschließenden Ausführung seiner Arbeiten auf der Baustelle getroffen" habe (BSGE 24, 58, 60 f).

  • BSG, 19.03.1974 - 7 RAr 45/72

    Schlechtwettergeld - Verauslagung durch den Arbeitgeber - Antrag auf Erstattung -

    Unklarheit geben, denn das Bundessozialgericht (BSG) habe bereits im Urteil v0m 27° Oktober 4965 (BSG 24, 58) entschieden; daB anspruchsberechtigte Arbeitnehmer der.

    SWG nicht hätte ausgezahlt werdengdürfen° Das ist nicht der\Fall" Aus dem Wortlaut des 5 145 f Abs"-4 Nr" 1 AVAVG allein konnte die Klägerin die yoijG bestätigte Auffassung dér Beklagten noch nicht ohne weiteres entnehmen, daß für einen Arbeiter dann kein SWG-Anspruch gegeben sein soll, wenn er innerhalb einer Schlechtwetterperiode eingestellt wird, er also vor dem witterungsbedingten Arbeitsausfall die Arbeit tatsächlich noch gar nicht aufgenommen hat° Es trifft auch nicht zu, daß die Klägerin diese Auffassung aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 27° Oktober 1965 (BSG 24, 58) hätte eindeutig entnehmen müssen, selbst wenn man davon ausgeht, daß schon dann von einer Fahrlässigkeit in dem hier streitigen Sinne gesprochen werden kann, wenn die Klägerin in Unkenntnis eines Urteils des BSG fehlerhaft gehandelt hätte" In dem Urteil, welchem zudem eine völlig andere Sächfrage o a°.

  • LSG Hessen, 30.10.1998 - L 10 AL 585/97

    Gewährung von Schlechtwettergeld; Witterungsbedingter Arbeitsausfall; Beginn der

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  • BSG, 19.03.1974 - 7 RAr 42/72

    Bauleistung - Transportbetonbetrieb - Betrieb - Mehrere Unternehmen - Gemeinsame

    zu berücksichtigen haben, daß für die betrieblichen Voraussetzungen nach @ 145e AVAVG die Witterungsverhältnisse im Betonwerk maßgeblich sind" Ausschließlich durch witterungsbedingte Gründe (@ 445e Abs° 1 Nr" 1 AVAVG) tritt der Arbeitsausfall nur dann ein, wenn die Tätigkeit am jeweiligen' Arbeitsplatz unmittelbar betroffen isto Wird hingegen lediglich eine andere Arbeit witterungsbedingt unmöglich, die technisbh die Voraussetzungen für das Weiterarbeiten'im Transportbetonwerk darstellt, so sind unmittelbar die technischen Gründe und nicht die Witterung die Ursachen des Arbeitsausfalls (vgl° BSGE 24, 58, 64)" Die Unmöglichkeit, aus zwingenden witterungsbedingten Gründen Beton auf einer ' Baustelle zu verbauen" ist somit für das Transportbetonwerk kein Arbeitsausfall im Sinne des @ 445e Abs° 4 Nr° 1 AVAVG° 15.
  • BSG, 15.07.1971 - 7 RAr 30/68

    Schlechtwettergeld - Ausfallanzeige - Ablehnung aus betrieblichen Gründen -

    Die Anfechtungsklage ist nicht schon deshalb unzulässig9 weil kein anfechtbarer Verwaltungsakt vorläge° Die mit Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheide des ArbA sind9 obgleich sie bereits zu einer Zeit ergangen sind" als noch gar kein Antrag auf SWG gestellt9 vielmehr nur eine Ausfallanzeige erstattet worden war? als Verwaltungen akte anzusehen" durch die das SWG für die an den betreffenden Tagen aussetzenden Arbeitnehmer des anzeigen- 'den Betriebes endgültig versagt und damit über deren SWG-Ansprüche verbindlich entschieden werden sollte° Wie der Senat bereits in seinen Urteilen vom 27° Oktober 1965 - 7 RAr 14/65 und ? RAr 16/65 (Breithaupt 19669 554 und 5.
  • BSG, 25.11.1966 - 7 RAr 1/65
    Die Beteiligten streiten im vorliegenden Fall darüber, ob die betrieblichen Voraussetzungen des @ 143 e AVAVG vorliegen° Nach @ iA} e Abs" 1 Nr° 1 AVAVG wird Schlechtwettergeld nur gewährt, wenn der Arbeitsausfall auschließlich durch witterungsbedingte Gründe verursacht ist" Zwingende witterungsbedingte Gründe liegen nach Abso 2 dieser Vorschrift dann vor, "wenn atmosphärische Einwirkungen (Regen, Schnee, Frost usw ) oder deren Folgewirkungen so stark und nachhaltig sind, daß die Fortführung der Arbeit technisch unmöglich ist oder den Arbeitnehmern nicht zugemutet werden kann", Wie der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 27, Oktober 1965 (BSG 24, 58) ausgeführt hat, ergibt sich sowohl aus der Vorschrift des % ih} e Abs, 2 AVAVG als auch aus @ 1A5 f AVAVG, daß der Begriff des Arbeitsausfalls den Beginn der Arbeit auf der Baustelle voraussetzt° Das Gesetz spricht davon, daß die "Fortführung" der Arbeit unmöglich sein muß, Danach kann nur dann ein Arbeitsausfall aus witterungsbedingten Gründen im Sinne des 5 145 e AVAVG vorliegen, wenn der Betrieb die notwendigen technischen und organisatorischen Vorbereitungen getroffen hat, um unmittelbar im Anschluß daran mit der Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle beginnen, Ist diesen vorbereitenden Tätige zu mit.
  • SG Osnabrück, 19.11.2010 - S 16 AL 130/07
    Es genüge nicht, wenn der Betrieb die von ihm zu verrichtenden Arbeiten nur deshalb nicht ausführen könne, wenn dafür notwendige Vorbehalte eines anderen Betriebes aus witte-rungsbedingten Gründen nicht rechtzeitig fertig gestellt worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 27.10.1965, 7 RAr 14/65).
  • BSG, 16.03.1983 - 7 RAr 8/82
    Weil aber der witterungsbedingte Arbeitsausfall an eine bestimmte Baustelle gebunden ist (vgl BSGE 24, 58 : SozR Nr. 2 zu % 1U3e AVAVG; BSGE 28, 153 : SozR Nr M zu % 1N3e AVAVG), aus deren örtlicher Lage sich für die Wahrnehmung der mit der Anzeige bezweckten Prüfung zwanglos ein konkretes Arbeitsamt ermitteln läßt, war es sachgerecht, dieses auch als allein zuständig für die Entgegennahme der Anzeige zu bestimmen, wie es in 5 88 Nr. 1 Satz 1 AFG geschehen ist.
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