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   BSG, 27.10.1966 - 5 RKn 132/64   

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BSG, 27.10.1966 - 5 RKn 132/64 (https://dejure.org/1966,6972)
BSG, Entscheidung vom 27.10.1966 - 5 RKn 132/64 (https://dejure.org/1966,6972)
BSG, Entscheidung vom 27. Oktober 1966 - 5 RKn 132/64 (https://dejure.org/1966,6972)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urteilsbegründung - Hauptbegründung und Hilfsbegründung - Revisionszulassung - Berufsunfähigkeit - Berufsaufnahme mit Leiden - Berücksichtigungsfähige Leiden

Papierfundstellen

  • BSGE 25, 227
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit -

    Im Übrigen werden Versicherte mit allen Krankheiten, Gebrechen, Behinderungen, Wesenseigentümlichen, Sozialisations- und Bildungsdefiziten in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen, und es gibt keinen Ausschluss aus der Versicherung wegen so genannter "eingebrachter" Leiden, Behinderungen oder sonstiger Defizite (vgl BSG Urteile vom 27. Oktober 1966 - 5 RKn 132/64 - BSGE 25, 227, 229 f = SozR Nr. 62 zu § 1246 RVO, vom 28. März 1979 - 4 RJ 35/78 - und vom 30. November 1983 - 4 RJ 109/82), es sei denn, es hat bereits bei Eintritt in die Rentenversicherung Erwerbsunfähigkeit bestanden.
  • BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 13/98 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei Analphabetismus eines Ausländers

    Dementsprechend erstreckt sich der Versicherungsschutz grundsätzlich auch auf sogenannte eingebrachte Leiden sowie Wesenseigentümlichkeiten (vgl BSGE 25, 227, 229 f = SozR Nr. 62 zu § 1246 RVO; BSG, Urteile vom 28. März 1979 - 4 RJ 35/78 - und vom 30. November 1983 - 4 RJ 109/82 -), und zwar unabhängig davon, ob diese Beeinträchtigungen ihren Ursprung im Ausland haben.
  • BSG, 23.04.1980 - 4 RJ 29/79

    Ausländischer Versicherter - Facharbeiter - Beherrschung der deutschen Sprache -

    Eine solche Ursache, die zu den in § 1246 Abs. 2 Satz 1 RVO erschöpfend aufgezählten Gründen für die Minderung der Erwerbsfähigkeit gehört, ist stets beachtlich; sie fällt in den Risikobereich der gesetzlichen Rentenversicherung unabhängig davon, ob sie schon zu Beginn des Erwerbslebens "eingebracht" oder erst später erworben worden ist (vgl. hierzu BSGE 25, 227, 230 = SozR Nr. 62 zu § 1246 RVO).
  • LSG Bayern, 14.05.2002 - L 19 RJ 216/01

    Reha vor Rente bei Angebot von Beförderungsleistungen - Einschränkung der

    Das dort angesprochene "Absinken" der Erwerbsfähigkeit setzt nämlich voraus, dass sie zunächst bestanden und sich erst im Laufe der Zeit verringert hat (vgl BSGE 25/227, 230).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.08.2014 - L 5 R 445/13
    Grundsätzlich werden Versicherte mit allen Krankheiten, Gebrechen, Behinderungen, Wesenseigentümlichkeiten, Sozialisations- und Bildungsdefiziten in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen, und es gibt keinen Ausschluss aus der Versicherung wegen so genannter "eingebrachter" Leiden, Behinderungen oder sonstiger Defizite, es sei denn, es hat bereits bei Eintritt in die Rentenversicherung Erwerbsunfähigkeit bestanden (BSG Urt. v. 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R, SozR 4-2600 § 44 Nr. 1; BSG Urt. v. 27.10.1966 - 5 RKn 132/64 - BSGE 25, 227; BSG Urt. v. 28.03.1979 - 4 RJ 35/78, juris; BSG Urt. v. 30.11.1983 - 4 RJ 109/82, juris).
  • BSG, 30.11.1983 - 4 RJ 109/82
    Indessen gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung keinen Grundsatz, ein sog eingebrachtes Leiden bei der Beurteilung des verbliebenen Leistungsvermögens im Zusammenhang mit der Feststellung des Versicherungsfalles außer Ansatz zu lassen (BSGE 25, 227, 229 f : SozR Nr. 62 zu S 12H6 EVO; Urteil vom 28. März 1979 - 4 RJ 35/78; Zweng/Scheerer/Buschmann, Handbuch der Rentenversicherung, 2. Aufl, Anm II 2 B zu 5 12ü6 RVG, Seite 13).
  • BSG, 28.03.1979 - 4 RJ 35/78
    Der Versicherungsfall der Berufsunfähigkeit bzw Invalidität war bei Beginn der Versicherung noch nicht eingetreten (vgl dazu auch Verbandskommentar zur RVG9 Anm 5 zu @ ?246, Stande 1° Januar 1975)° Ein "Berufsschutz" iS des 5 1246 Abs. 2 RVG gilt allerdings nicht für solche Tätigkeiten, die der Versicherte schon bei ihrer Aufnahme nicht oder nicht vollwertig oder nur auf Kosten seiner Gesundheit ausüben konnte (Urteil vom 27" Oktober 1966 5 RKn 152/6A BSGE 25, 227 : 302R Nr. 62 zu @ 12ü6 RVG; Urteil vom 10" Dezember 196ü " 5 RKn 54/60 " BSGE 22" 1ü0 = SozR Nr. 2h zu 5 35 RKG aF}" Daß diese Hindernisse eines Berufsschutzes als Gärtner - das Berufungsgericht ist zutreffend von dem Lehrberuf des Gärtners als dem "bisherigen Beruf" des Klägers ausgegangen " nicht bestanden" hat das LSG unter eingehender Auseinandersetzung mit den Gutachten des Prof.Dr"W" geprüft, Nach seinen Feststellungen hat die Mißbildung der Wirbelsäule den Kläger nicht daran gehindert" den Gärtnerberuf etwa zehn Jahre lang auszuüben9 ohne daß Beschwerden aufgetreten sind; der Kläger war vielmehr in der Lage9 diesen Beruf voll auszufüllen; erst Jahre nach der Berufsaufnahme hat die angeborene Mißbildung der Wirbelsäule Krankheitswert erlangt, so daß dadurch die Fähigkeit9 den Beruf auszuüben$ herabgesunken isto.
  • BSG, 24.09.1968 - 11 RA 9/68

    Verfahrensmangel - LSG-Verfahren - Gerichtliche Feststellungen -

    seiner Gesundheit verrichtet hätte (SozR Nro 24 zu 5 55 EKG; BSG 25, 227)° Das ist nach den bisherigen Feststellungen des LSG kaum anzunehmen° Alsdann wäre zu klären, wieweit der Kläger im bisherigen Beruf noch erwerbsfähig ist, Auch dabei können die fachlichen und beruflichen Fähigkeiten des Klägers als Rechtsschutzsekretär keine Rolle spielen, Wesentlich wäre allein, ob und inwieweit die Erwerbsfähigkeit des Klägers als Rechtsschutzsekretär infolge von Krankheit oder anderen Gebrechen oder Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte herabgesunken ist; insoweit wäre bedeutsam, ob der bei der Tätigkeit als Rechts» schutzsekretär Versagenszustand eine Krankheit aufgetretene.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2005 - L 1 RA 268/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 30. November 1983, Az: 4 RJ 109/82; Urteil vom 28. März 1979, Az: 4 RJ 35/78, Urteil vom 27. Oktober 1966, Az: 5 RKn 132/64, BSGE 25, 277) gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung keinen Grundsatz, ein sogenanntes eingebrachtes Leiden bei der Beurteilung des verbliebenen Leistungsvermögens in Zusammenhang mit der Feststellung des Leistungsfalles außer Ansatz zu lassen.
  • BSG, 31.08.1976 - 12 RJ 134/75
    Es befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG 25, 227, 229 und SozR 2200 5 4247 Nr. 42), wonach man grundsätzlich davon ausgehen muß, daß ein Versicherter, der einen bestimmten Beruf jahrelang ausgeübt hat, auch über die für diesen Beruf erforderlichen Fähigkeiten verfügt hat.
  • BSG, 25.03.1966 - 12 RJ 590/62
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