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   BSG, 13.12.1966 - 10 RV 447/65   

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BSG, 13.12.1966 - 10 RV 447/65 (https://dejure.org/1966,3023)
BSG, Entscheidung vom 13.12.1966 - 10 RV 447/65 (https://dejure.org/1966,3023)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 1966 - 10 RV 447/65 (https://dejure.org/1966,3023)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dienst im Rahmen der deutschen Wehrmacht - Ungarische Truppeneinheit - Deutscher Oberbefehl

Papierfundstellen

  • BSGE 26, 30
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BSG, 24.11.2005 - B 9a/9 V 8/03 R

    Verstoß - Grundsätze - Menschlichkeit - Rechtsstaatlichkeit - Unwürdigkeit -

    Dabei wird nicht das Recht auf Kriegsopferversorgung iS eines Aufopferungsanspruchs, also eines Ausgleichs für das dem Staat an Gesundheit und Leben erbrachte Opfer (vgl BSG SozR 3100 § 56 Nr. 3, S 6 unter Hinweis auf BVerfGE 48, 281, 288 und BSGE 26, 30, 36 = SozR Nr. 7 zu § 7 BVG), grundsätzlich in Frage gestellt, insbesondere nicht zu einer Entschädigung für ein während des Ehrendienstes auf dem Felde erlittenes Opfer zurückentwickelt (vgl Wulfhorst ZfS 2001, 266).
  • BSG, 23.10.1985 - 9a RVg 4/83

    Waisengrundrente - Ersatz eines Unterhaltsanspruchs - Halbwaisengrundrente -

    Der Staat hat damit die ihm obliegende Entschädigungspflicht auch und gerade den Kriegsopfern gegenüber anerkannt, weil er den Einsatz der Gesundheit, des eigenen Lebens und des Lebens der Angehörigen verlangt hat (BSGE 26, 30, 36 : SozR Nr. 7 zu % 7 BVG).
  • BSG, 10.08.1993 - 9 RV 4/93

    Abgesenkte Leistungen im Beitrittsgebiet

    Sie dienen vielmehr dem Ausgleich für das dem Staat an Gesundheit und Leben erbrachte besondere Opfer (BSGE 26, 30, 36 = SozR Bundesversorgungsgesetz (BVG) § 7 Nr. 7; SozR 3100 § 56 Nr. 3).
  • BSG, 28.07.1999 - B 9 VG 6/98 R

    Beschädigtengrundrente - bedarfsorientiertes Einkommen - anrechenbares Einkommen

    Dabei ist es unerheblich, ob, wie nach dem OEG, sich die Einstandspflicht daraus ergibt, daß der Staat keinen wirksamen Schutz vor kriminellen Handlungen gegen Leib oder Leben hatte geben können (vgl BSGE 52, 281, 287 = SozR 3800 § 2 Nr. 3) oder ob, wie etwa im Recht der Kriegsopferversorgung, Grund für die Leistungen das vom Staat abverlangte Sonderopfer des Einzelnen ist (vgl BSGE 26, 30, 36 = SozR Nr. 7 zu § 7 BVG; BSGE 54, 206, 208 = SozR 3100 § 1 Nr. 29).
  • BSG, 09.12.1998 - B 9 V 46/97 R

    Versorgung nach dem BVG für kriegsbeschädigte ausländische Angehörige der

    Die vom LSG herangezogene Rechtsprechung des BSG zu § 7 Abs. 1 Nr. 3 BVG hat stets und ausschließlich ausländische Verbände verbündeter Staaten oder andere, selbständige Ziele verfolgende ausländische Militäreinheiten von der deutschen Militärmacht abgegrenzt, auf deren unmittelbaren Verantwortungsbereich die Ausländerversorgung nach der genannten Vorschrift beschränkt bleiben soll (vgl zum Dienst ungarischer Staatsbürger in Einheiten der königlich-ungarischen Armee BSGE 26, 30 = SozR § 7 BVG Nr. 7, BSGE 45, 166 = SozR 3100 § 7 Nr. 5; zu Angehörigen der jugoslawischen Cetnik-Verbände SozR § 7 BVG Nr. 5 und Urteil vom 20. Mai 1970 - 8 RV 193/68 - Praxis 1970, 563; zu Kroaten in Ustascha-Einheiten Urteil vom 14. Mai 1967 - 10 RV 919/65 - BVBl 1968, 27).
  • BSG, 20.05.1970 - 8 RV 193/68
    "Dienst im Rahmen der deutschen Wehrmacht" bedeutet demnach Dienstleistung als Soldat einer deutschen militärischen oder in die deutsche Wehrmacht eingegliederten oder im Rahmen der deutschen Wehrmacht eingesetzten mili;ärisCheh Formation- Aus @ 2 Abs. 3 BVG ergibt sich zu-'" gleich, daß ein bloß taktisches Zusammenarbeiten von aus-' ldndischen Verbänden mit der deutschen Wehrmacht die Anforderungen des 5 7 Abs, 1 Nr, 3 erste Alternative BVG auch dann nicht erfüllt, wenn die ausländischen Einheiten von der ""A deutschen Wehrmacht mit Waffen, Munition und Verpflegung versorgt wurden (BSG 26, 30, 33).

    Dagegen hat das BSG (in BSG 26, 30 ff) entschieden, daß eine vorübergehende Unterstéllung einer ausländischen Truppeneinheit unter .deutschen Oberbefehl nicht als Dienst im Rahmen der deutschen Wehrmacht angesehen werden könne.

  • BSG, 22.06.1988 - 9a BVg 4/87

    In dubio pro reo - Beweiserleichterung - Entschädigungsverfahren - Gewalttat -

    : SozR 3850 5 5l Nr. 9), bei denen es sich um Rechtsgebiete handelt, die auf einer Aufopferung beruhen (BSGE 26, 30, 36 : SozR 5 7 BVG; 206, "2,.
  • BSG, 07.02.1985 - 9a RV 5/83

    Verschleppung - Verhaftung während des Krieges - Verbringung ins Ausland

    und Demgegenüber liegt deutschen Versorgungsgesetzen der Gedanke zugrunde, daß diejenigen Deutschen, "die für ihr Vaterland beim militärischen Dienst oder im Krieg ein besonderes Opfer durch die Hingabe von Leben oder Gesundheit gebracht haben, entschädigt werden sollen" (BSGE 26, 30, 36 : SozR Nr. 7 zu 5 7 BVG).
  • BSG, 07.05.1986 - 9a RV 20/85

    Ansprüche auf Rentenleistung - Kriegsopferversorgung - Eigentumsschutz des Art.

    Nichts anderes gilt dann aber auch für Leistungen der Kriegsopferversorgung, da es sich dabei um gesetzlich normierte Aufopferungsansprüche handelt, die dem Ausgleich für das dem Staat an Gegebrachte auf sundheit und Leben besondere Opfer dienen und nicht Billigkeitserwägungen auf Grund einer ausschließlichen Fürsorgepflicht des Staates beruhen (vgl BVerfGE HB, 281, 288; BSGE 26, 30, 36; ebenso Kieswald, Rechtsfortbildung durch Richterrecht im sozialen Entschädigungsrecht, insbesondere in der Kriegsopfer- Entwicklung.
  • BSG, 14.09.1978 - 9 RV 100/76

    Dienst im Rahmen der deutschen Wehrmacht - Serbisches Freiwilliges Korps

    Allein ein Kämpfen zusammen mit deutschen Truppen oder unter deutschem Oberbefehl ist damit nicht gemeint (BSGE 26, 30, 55).
  • BSG, 24.11.1977 - 9 RV 98/76

    Dienst im Rahmen der deutschen Wehrmacht - Königlich ungarische Armee -

  • LSG Hessen, 26.09.1973 - L 1 Kg 536/73
  • BSG, 14.10.1970 - 10 RV 624/68
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