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   BSG, 15.12.1966 - 2 RU 255/63   

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BSG, 15.12.1966 - 2 RU 255/63 (https://dejure.org/1966,812)
BSG, Entscheidung vom 15.12.1966 - 2 RU 255/63 (https://dejure.org/1966,812)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 1966 - 2 RU 255/63 (https://dejure.org/1966,812)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfallversicherungsschutz - Geschäftsinhaber - Wohnung über Geschäft - Nächtlicher Einbruch - Tätlicher Angriff des Einbrechers

Papierfundstellen

  • BSGE 26, 45
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.05.1964 - 2 RU 47/61

    Zuständigkeit für die Entschädigungsleistung anläßlich des Unfalls - Innerer

    Auszug aus BSG, 15.12.1966 - 2 RU 255/63
    Der Senat weicht in dem vorliegenden Fall, in dem er den ursächlichen Zusammenhang bejaht, von seinem Urteil vom 290 Mai 1964 (BSG 21, 101) nicht ab° Dieser Entscheidung liegt ein anderer Sachverhalt zugrunde: Eine Geschäftsfrau wollte einen Eindringling, der bereits im Begriff war, sich.
  • BSG, 31.01.1961 - 2 RU 251/58
    Auszug aus BSG, 15.12.1966 - 2 RU 255/63
    zu schützen° Es muß genügen, daß der Versicherte auf Grund der ihm sich darbietenden äußeren Umstände annehmen kann, daß der Einbrecher nicht nur zum privaten Gebrauch bestimmte Wertgegenstände (Wie z°B" Schmuck), sondern Werte jeglicher Art und somit auch für das Geschäft bestimmte Geldmittel sich unberechtigterweise aneignen Wille Im Hinblick darauf, daß es selten vorkommen wird, daß ein unbefugt in ein Haus eindringender Fremder dem Hauseinwohner den Beweggrund seines Handelns mitteilt, hängt der Versicherungsschutz sonach davon ab, welcher mutmaßliche Beweggrund (vgl° auch BSG 13, 290, 291; 17, 75, 77 - mit Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum) des Eindringlings angesichts der sonstigen äußeren Umstände für " den Versicherten Anlaß ist, den Eindringling abzuwehren° Die Klägerin mußte, wie den Feststellungen des Berufungsgerichts entnommen werden kann, nach den ihr sich darbietenden Gegebenheiten damit rechnen, daß der Fremde das nebenan im Wohnzimmer in der Handtasche verwahrte, für Betriebszwecke bereitgelegte Geld entwenden wollte, eine Annahme, die sich nachträglich bestätigt hat" Ihr Kampf mit dem Einbrecher hat nicht, wie das Berufungs-' gericht glaubt, im wesentlichen dem Schutz ihrer eigenen Person gedient; in diesem Falle hätte sie sich, wie die Revision zutreffend dargetan hat, nur ruhig zu verhalten".
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Ebenso anerkannt wird ein Überfall außerhalb der Arbeitsstätte und der Arbeitszeit bei einem betriebsbezogenen Tatmotiv, dem der Versicherte entgegentritt (BSGE 26, 45 = SozR Nr. 76 zu § 542 RVO aF).
  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 1/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitsweg - sachlicher

    d) Aus weiteren in diesem Zusammenhang erörterten Entscheidungen folgt nichts anderes, weil sie Fallgestaltungen betreffen, in denen nicht bloß ein Weg zurückgelegt, sondern gleichzeitig zum Zeitpunkt des Unfalls eine weitere Verrichtung ausgeübt wurde, die als solche der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (BSG vom 15. Dezember 1966 - 2 RU 255/63 - BSGE 26, 45 = SozR Nr. 76 zu § 542 RVO aF - Kampf mit Einbrecher um Geschäftsgelder; BSG vom 31. Oktober 1969 - 2 RU 161/67 - SozR Nr. 13 zu § 548 RVO - Arbeitsjubilar, der zu Hause Gäste empfängt und verabschiedet; BSG vom 29. Mai 1962 - 2 RU 87/59 - SozR Nr. 54 zu § 542 RVO aF - Sturz im Schlafzimmer beim Umziehen von Küchen- in Verkaufskleidung).
  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    d) Aus weiteren Entscheidungen zu Unfällen im häuslichen Bereich der Versicherten folgt nichts anderes, weil sie Fallgestaltungen betreffen, in denen nicht bloß ein Weg zurückgelegt, sondern gleichzeitig zum Zeitpunkt des Unfalls eine weitere Verrichtung ausgeübt wurde, die als solche der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (BSG vom 15. Dezember 1966 - 2 RU 255/63 - BSGE 26, 45 = SozR Nr. 76 zu § 542 RVO aF - Kampf mit Einbrecher um Geschäftsgelder; BSG vom 31. Oktober 1969 - 2 RU 161/67 - SozR Nr. 13 zu § 548 RVO - Arbeitsjubilar, der zu Hause Gäste empfängt und verabschiedet; BSG vom 29. Mai 1962 - 2 RU 87/59 - SozR Nr. 54 zu § 542 RVO aF - Sturz im Schlafzimmer beim Umziehen von Küchen- in Verkaufskleidung).
  • SG Aurich, 22.05.2012 - S 33 U 11/10

    Anspruch eines Tankstellenbetreibers auf Anerkennung eines Raubüberfalls in der

    Im Rahmen von Überfällen ist für die Annahme eines Arbeitsunfalls ebenfalls grundsätzlich maßgeblich, ob ein innerer (sachlicher) Zusammenhang zwischen dem Überfall und der versicherten Tätigkeit besteht (BSG, U.v. 15.12.1966 - 2 RU 255/63 - = BSGE 26, 45; U.v. 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - = SozR 4-2700 § 8 Nr. 30; Krasney in Becker/Burchardt/Kasney/Kruschinsky, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand Mai 2010, § 8 Rz. 171 Stichwort: Überfall; jeweils m.w.N.).

    Denn auch hier hat sich die vom Betrieb gesetzte Gefahr verwirklicht, der der Versicherte sonst nicht ausgesetzt wäre (BSG, U.v. 15.12.1966 - 2 RU 255/63 - = BSGE 26, 45; U.v. 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - = SozR 4-2700 § 8 Nr. 30; Krasney in Becker/Burchardt/Kasney/Kruschinsky, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand Mai 2010, § 8 Rz. 171 Stichwort: Überfall; jeweils m.w.N.; a.A.: BSG, U.v. 19.12.2000 - B 2 U 37/99 R -= BSGE 87, 224; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 8 SGB VII, Erg.-Lief.

    Versicherungsrechtlich bedeutsam ist in diesem Fall nicht der zeitliche und örtliche Zusammenhang zum Betrieb, sondern der Umstand, dass hier ein Angriff auf Betriebsmittel und damit auf den Betrieb selbst erfolgt (BSG, U.v. 15.12.1966 - 2 RU 255/63 - = BSGE 26, 45).

    Darauf, ob der Versicherte in diesen Fällen dem Angreifer tatsächlich entgegentritt (vgl. BSG, U.v. 15.12.1966 - 2 RU 255/63 - = BSGE 26, 45) kann es indes zur Begründung des Versicherungsschutzes nicht ankommen, so dass Versicherungsschutz auch besteht, wenn der Versicherte nichtsahnend niedergeschlagen wird und daher keine Handlungstendenz entfalten konnte (BSG, U.v. 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - = SozR 4-2700 § 8 Nr. 30).

    Diese Beweiserleichterung ist im Hinblick darauf, dass ein Täter in der Regel den Grund seines Eindringens nicht mitteilt - sofern er überhaupt gefasst werden kann - und im Hinblick auf die Intensität des Angriffs gerechtfertigt (BSG, U.v. 15.12.1966 - 2 RU 255/63 - = BSGE 26, 45; Krasney in Becker/Burchardt/Kasney/Kruschinsky, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand Mai 2010, § 8 Rz. 171 Stichwort: Überfall), anderenfalls würden die Beweisanforderungen in Fällen der vorliegenden Art für das Opfer doch unerträglich erhöht.

  • SG Aurich, 22.05.2012 - S 33 U 12/10

    Anforderungen an den betrieblichen Zusammenhang eines Überfalls zur Anerkennung

    Im Rahmen von Überfällen ist für die Annahme eines Arbeitsunfalls ebenfalls grundsätzlich maßgeblich, ob ein innerer (sachlicher) Zusammenhang zwischen dem Überfall und der versicherten Tätigkeit besteht (BSG, U.v. 15.12.1966 - 2 RU 255/63 - = BSGE 26, 45; U.v. 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - = SozR 4-2700 § 8 Nr. 30; Krasney in Becker/Burchardt/Kasney/Kruschinsky, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand Mai 2010, § 8 Rz. 171 Stichwort: Überfall; jeweils m.w.N.).

    Denn auch hier hat sich die vom Betrieb gesetzte Gefahr verwirklicht, der der Versicherte sonst nicht ausgesetzt wäre (BSG, U.v. 15.12.1966 - 2 RU 255/63 - = BSGE 26, 45; U.v. 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - = SozR 4-2700 § 8 Nr. 30; Krasney in Becker/Burchardt/Kasney/Kruschinsky, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand Mai 2010, § 8 Rz. 171 Stichwort: Überfall; jeweils m.w.N.; a.A.: BSG, U.v. 19.12.2000 - B 2 U 37/99 R -= BSGE 87, 224; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 8 SGB VII, Erg.-Lief.

    Versicherungsrechtlich bedeutsam ist in diesem Fall nicht der zeitliche und örtliche Zusammenhang zum Betrieb, sondern der Umstand, dass hier ein Angriff auf Betriebsmittel und damit auf den Betrieb selbst erfolgt (BSG, U.v. 15.12.1966 - 2 RU 255/63 - = BSGE 26, 45).

    Darauf, ob der Versicherte in diesen Fällen dem Angreifer tatsächlich entgegentritt (vgl. BSG, U.v. 15.12.1966 - 2 RU 255/63 - = BSGE 26, 45) kann es indes zur Begründung des Versicherungsschutzes nicht ankommen, so dass Versicherungsschutz auch besteht, wenn der Versicherte nichtsahnend niedergeschlagen wird und daher keine Handlungstendenz entfalten konnte (BSG, U.v. 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - = SozR 4-2700 § 8 Nr. 30).

    Diese Beweiserleichterung ist im Hinblick darauf, dass ein Täter in der Regel den Grund seines Eindringens nicht mitteilt - sofern er überhaupt gefasst werden kann - und im Hinblick auf die Intensität des Angriffs gerechtfertigt (BSG, U.v. 15.12.1966 - 2 RU 255/63 - = BSGE 26, 45; Krasney in Becker/Burchardt/Kasney/Kruschinsky, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand Mai 2010, § 8 Rz. 171 Stichwort: Überfall), anderenfalls würden die Beweisanforderungen in Fällen der vorliegenden Art für das Opfer doch unerträglich erhöht.

  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 37/99 R

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Überfall während eigenwirtschaftlicher

    Nach dieser Rechtsprechung (vgl zusammenfassend Mehrtens, SGB VII, § 8 RdNr 7.44 und RdNr 12.52; Kater/Leube, SGB VII, § 2 RdNr 104; Keller in Hauck, SGB VII, § 8 RdNr 153) stehen Unfälle infolge von Überfällen bzw tätlichen Auseinandersetzungen im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, wenn die Tätlichkeit am Arbeitsplatz, auf dem Betriebsweg oder auf dem Weg von oder nach dem Ort der Tätigkeit aus der Betriebszugehörigkeit unmittelbar hervorgegangen ist, ohne daß es eines betriebsbezogenen Tatmotivs bedarf, und wenn nicht ein Tatmotiv aus dem persönlichen Bereich von Täter oder Opfer zum Überfall geführt hat (BSGE 6, 164, 167; BSGE 13, 290, 291 = SozR Nr. 34 zu § 542 RVO aF; BSGE 17, 75, 77 = SozR Nr. 37 zu § 543 RVO aF; BSG Urteil vom 29. Mai 1962 - 2 RU 209/61 - = BG 1963, 254; BSGE 26, 45 = SozR Nr. 76 zu § 542 RVO aF; BSG Urteil vom 15. Dezember 1977 - 8 RU 58/77 - = USK 77234 und Urteil vom 31. Oktober 1978 - 2 RU 40/78 - = USK 78153; BSGE 50, 100, 104 = SozR 2200 § 548 Nr. 50; BSG Urteil vom 30. Juni 1998 - B 2 U 27/97 R - = HVBG-Info 1998, 2251).
  • SG Detmold, 12.08.2008 - S 1 U 17/08

    Anerkennung eines Überfalls auf einen selbstständigen Taxifahrer in seinem Haus

    Zur Begründung verwies er im Wesentlichen auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 15.12.1966 - 2 RU 255/63 - in BSGE 26, 45 ff. Der Kläger vertrat die Auffassung, aus diesem Urteil ergebe sich, dass auch bei Überfällen im privaten Bereich, die betriebsbezogene Gründe hätten, wie zum Beispiel bei einem Überfall, um die in der Wohnung verwahrten Geschäftseinnahmen zu rauben, Versicherungsschutz bestehe.

    Auch ein Beschäftigter, der sich außerhalb der Arbeitszeit aus nicht mit dem Unternehmen zusammenhängenden Gründen am Ort seiner Tätigkeit aufhält und dort bei der Abwehr eines Einbrechers einen Unfall erleidet, steht unter Versicherungsschutz (Krasney in Brackmann, a.a.O. unter Hinweis auf BSGE 26, 45, 46).

    Es muss genügen, wenn der Versicherte aufgrund der sich ihm darbietenden äußeren Umstände annehmen kann, dass der Einbrecher nicht nur zum Privatgebrauch bestimmte Wertgegenstände, sondern Werte jeglicher Art und deshalb auch für das Geschäft bestimmte Werte sich aneignen will (BSGE 26, 45, 47).

    Das Bundessozialgericht hat in dem Urteil vom 15.12.1996 - 2 RU 255/63 - in BSG 26, 45 die Auffassung vertreten, die Klägerin in dem dort entschiedenen Fall habe in dem Augenblick mit einer betrieblichen Tätigkeit begonnen, in dem sie versucht habe, den Einbrecher aus ihrem Haus zu vertreiben.

  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 33/98 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - vorbereitende Handlung -

    So ist von der Rechtsprechung des BSG Versicherungsschutz bejaht worden beim Gang zum Telefon wegen eines geschäftlichen Anrufs (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 51), bei Aufbewahrung der Tageskasse (BSG SozR Nr. 38 zu § 548 RVO), bei Abwehr eines Überfalls, der den Geschäftsgeldern in der Wohnung galt (BSGE 26, 45, 47 = SozR Nr. 76 zu § 542 aF RVO) und bei Alarmruf wegen eines Störfalles in der Anlage eines Wasserschutzverbandes (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 72).
  • BSG, 23.10.1985 - 9a RVg 5/84

    Handgreiflichkeit - Feindseligkeit - Volksfest - Angriff - Abwehr -

    Die mutmaßliche Einstellung des "Täters" durfte im übrigen aus äußeren Umständen geschlossen werden (BSGE 26, 45, M7 : SozR Nr. 76 zu % 5ü2 RVO aF).
  • BSG, 30.11.1972 - 2 RU 86/71
    Stufen der Treppe - das vorwiegend betrieblich genutzte Telefon befinde° Die K0ppelung des Telefons mit einem Zählwerk und vor allem der Umstand, daß sich auf der Treppe ein Sitzkissen für Gäste befinde, die telefonieren wollten" ließen auf eine regelmäßige betriebliche Benutzung der ersten drei Treppenstufen schließen" Die Klägerin sei im Unfallzeitpunkt einer wesentlich auch betrieblichen Zwecken dienenden Tätigkeit nachgegangen" Die Tageseinnahme sei eines der wichtigsten Betriebsmittel eines Geststättenbetriebes; sie habe vor dem Zugriff Dritter geschützt werden müssen (vglu BSG 26, 45)o Es widerspreche der natürlichen Anschau- Begehen Bindeglied zwischen der.

    zu verwahrenv mit der betrieblichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen" Die Auffassung des LSG, neben der Notwendigkeit, nach Betriebsschluß sich zur erforderlichen Ruhe in die Wohnung begeben zu müssen7 trete das Mitnehmen der Tageseinnahme vom Zwecke der diebstehlsicheren Verwahrung völlig in den Hintergrund" wird jedoch den Gegebenheiten des Falles - insbesOndere der Bedeutung der Tagessihnahme für das Unternehmen - nicht gerecht° Für den Gaststättenbetrieb gehörten die vereinnahmten Geldbeträge zu den wichtigen Gegenständen des Unternehmens; die Verwahrung dieser Betriebsmittel nach Betriebsschluß an einem für sicherer gehaltenen Ort diente somit wesentlich den Zwecken des Unternehmens° Der erkennende Senat hat in dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 50" November 4972 (2 RU 24/74) unter Hinweis auf seine Entscheidungen vom "5° Dezember 4959 (2 RU 60/58 - SozEntsch BSG IV 5 549 (a) r° 46) und vom 45° Dezember 4966 (BSG 26, 45, 47) mit näherer Begründung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2004 - L 17 U 206/03

    Anspruch auf die Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen

  • LSG Niedersachsen, 15.11.2001 - L 6 U 139/98
  • LSG Thüringen, 30.07.2003 - L 1 U 568/01

    Anerkennung eines Überfalls als Arbeitsunfall; Sachliche Verbindung mit der

  • BSG, 27.02.1985 - 2 RU 10/84
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2005 - L 16 U 62/03
  • ArbG Frankfurt/Main, 07.01.2004 - 7 Ca 3429/03
  • BSG, 30.11.1972 - 2 RU 24/71

    Unfallversicherung - Wohnhaus - Weg zum Laden - Weg innerhalb eines Hauses -

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