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   BSG, 27.06.1968 - 2 RU 263/67   

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https://dejure.org/1968,4660
BSG, 27.06.1968 - 2 RU 263/67 (https://dejure.org/1968,4660)
BSG, Entscheidung vom 27.06.1968 - 2 RU 263/67 (https://dejure.org/1968,4660)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 1968 - 2 RU 263/67 (https://dejure.org/1968,4660)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bau des Familienheims - Ausbau des Familienheims - Erweiterung des Familienheims

Papierfundstellen

  • BSGE 28, 128
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.06.1968 - 2 RU 212/67

    Selbsthilfebegriff - Vorsehung im Finanzierungsplan - Beitragsfreier

    Auszug aus BSG, 27.06.1968 - 2 RU 263/67
    ohne Bezahlung erstellt worden ist? und angesichts der Zahl der Arbeitsstunden kein Zweifel besteheno Wegen der Auslegung des Begriffs "Selbsthilfe" wird im übrigen auf das Urteil des erkennenden Senats vom 270 Juni 1968 (2 RU 212/67) verwieseno Die Bescheide der Beklagten sind somit9 da diese gegenüber dem Kläger zur Erhebung eines Beitrags nicht berechtigt ist" rechtswidrige Deshalb kann dahingestellt bleiben? ob -was das LSG i 8.
  • BSG, 25.08.1971 - 2 RU 207/68
    der - zu Unrecht - verneint werden müsse, wenn nach der Planung die Voraussetzungen für eine Steuerbegünstigung nicht erfüllt seien, diese aber nach dem Unfall durch förmlichen Bescheid anerkannt worden sei° Außerdem werde durch eine solche Auslegung des Gesetzes der Manipulation Tür und Tor geöffnet° Ferner wendet sich der Beklagte gegen die Rechtsprechung des erkennenden Senats (BSG 28, 128, 151), daß als Bau eines Familienheims im Sinne des @ 559 Abs° l , Nr° 15 EVO unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Ausbau oder eine bauliche Erweiterung anzusehen sei° Diese Vorschrift solle sozial bzw° wirtschaftlich schlechter gestellten Bevölkerungskreisen den UV«Schutz beim Bau von Wohnungen unter Einräumung von Vorteilen zu Lasten der öffentlichen Hand ermöglichen.

    Der Beklagte hält darüber hinaus - was das LSG von seid nem, vom Senat erneut abgelehnten Rechtsstandpunkt aus nicht zu prüfen brauchte - die Rechtsprechung des erkennenden Senats für bedenklich, daß der Versicherungsschutz nach @ 539 Abs° l Nr° 15 RVO nicht nur beim Neubau, sondern auch beim Ausbau oder einer baulichen Erweiterung eines Familienheims gegeben sein kann (BSG 28, 128, 131).

    den Familienheimgedanken weitgehend zu fördern, nicht vereinbaren° Einer solchen Auslegung des Gesetzes steht dessen Wortlaut nicht entgegen (BSG 28, 128, 129).

  • BSG, 05.08.1987 - 9b RU 46/86

    Unfallversicherung - Bauvorhaben - Selbsthilfearbeiten

    Wegen dieser Abhängigkeit des Unfallversicherungsschutzes vom Recht der Wohnungsbauförderung (SS 1 bis 3 II. WoBauG)" zu dem in einem weiteren Sinne die Entschädigung von Unfallfolgen auf Kosten der Allgemeinheit (% 657 Abs. 1 Nr. 8, 5 769 Abs. 2, SS 770 f RVG; BSGE 28, 128 : SozR Nr. 7 zu 5 539 EVO) gehört, legt die für das Wohnungsbauwesen zuständige Fachbehörde nicht allein für den Bereich der öffentlichen Förderung und der Steuerbegünstigung (vgl dazu % 83 II. WoBauG) fest, welcher Bau diese Voraussetzungen erfüllt.

    Auch ist hier die Rechtsprechung zu der Frage unbeachtlich, ob eine Hauserweiterung, die für sich öffentlich gefördert wird oder steuerbegünstigt ist, unter den Begriff "Bau" eines Familienheimes iS des % 539 Abs. 1 Nr. 15 Satz 1 RVG fällt (BSGE 28, 128 : SozR Nr. 7 zu 5 539 RVG; BSGE 28, 131 : SozR Nr. 5 zu 5 539 RVG).

  • LSG Hessen, 15.12.1999 - L 3 U 1075/94

    Unfallversicherungsschutz - Tatbestandsmerkmal - Familienwohnung

    Der Bau eines Familienheimes kann auch in Form einer Erweiterung im Sinne des § 17 Abs. 2 des 2. WoBauG geschehen (BSGE 28, 128; 28, 131, 132; Urteil des BSG vom 26. Oktober 1998, Az.: B 2 U 45/97 R, Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 71. Nachtrag, S. 474 y; Lauterbach-Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, Anm. 93 zu § 539 RVO).

    Als flankierende Maßnahme zum öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau werden derartige Bauherren durch einen beitragsfreien Unfallversicherungsschutz auf Kosten der Allgemeinheit gemäß §§ 657 Abs. 1 Nr. 8, 770 Satz 5 RVO i.V.m. § 539 Abs. 1 Nr. 15 RVO unterstützt (BSG, Urteil vom 26. Oktober 1998, Az.: B 2 U 45/97 R; BSGE 28, 128, 129; Brackmann, a.a.O., S. 474 x).

  • BSG, 11.08.1988 - 2 RU 77/87
    Dem Zweck des § 539 Abs. 1 Nr. 15 RVO, den Bau von Familienheimen und ähnlichen Arten von Wohnraum zu fördern, den hierbei mithelfenden Personen Unfallversicherungsschutz zu gewähren und den Bauherrn von einer Beitragsbelastung in der gesetzlichen Unfallversicherung freizustellen (BSGE 28, 128, 129), würde es widersprechen, die Vergünstigung des § 539 Abs. 1 Nr. 15 RVO auch dann zu gewähren, wenn im Unfallzeitpunkt ungewiß war, ob ein den Anforderungen des steuerbegünstigten Wohnungsbaus entsprechendes Bauwerk errichtet werden sollte.

    Voraussetzung ist jedoch, daß hierdurch für die Familie des Bauherrn zusätzlicher Wohnraum oder nach der Verkehrsauffassung dazu gehöriger Nebenraum geschaffen wird und die Wohnflächengrenzen des öffentlich geförderten oder steuerbegünstigten Wohnungsbaues nicht überschritten werden (BSGE 28, 128, 130 und 131, 132; BSG, Urteile vom 25. August 1971 - 2 RU 207/68 - USK 71145, vom 8. Juli 1980 - 2 RU 30/80 - USK 80150 und vom 30. Januar 1986 - 2 RU 34/85 - USK 86159; Brackmann aaO S 475; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 539 Anm 93).

  • BSG, 11.08.1988 - 2 RU 75/87
    Als Bau eines Familienheimes ist nicht nur ein Neubau, sondern auch der Ausbau und die Erweiterung eines bestehenden Familienheimes anzusehen, wenn dadurch für die Familie des Bauherrn zusätzlicher Wohnraum oder nach der Verkehrsauffassung dazu gehöriger Nebenraum geschaffen wird und die Wohnflächengrenzen des öffentlich geförderten oder steuerbegünstigten Wohnungsbaues nicht überschritten werden (BSGE 28, 128, 130 und 131, 132; BSG, Urteile vom 25. August 1971 - 2 RU 207/68 - USK 71145, vom 8. Juli 1980 - 2 RU 30/80 - USK 80150 und vom 30. Januar 1986 - 2 RU 34/85 - USK 86159; Brackmann aaO S 475; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 539 Anm 93).

    Ihnen soll bei den Selbsthilfemaßnahmen beitragsfreier Unfallversicherungsschutz zuteil werden (BSGE 28, 128, 129; Brackmann aaO S 474x; Lauterbach/Watermann aaO § 539 Anm 92; Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 4. Aufl, § 539 RdNr 28; Linthe BG 1956, 388; Haase WzS 1956, 204).

  • BSG, 26.10.1998 - B 2 U 45/97 R

    Unfallversicherungsschutz - öffentlich geförderter Wohnungsbau - KfW-Wohnraum -

    § 539 Abs. 1 Nr. 15 RVO bezweckt vor allem, einem Bauherrn, der mangels ausreichender wirtschaftlicher Mittel genötigt ist, sein Familienheim ganz oder teilweise in Selbsthilfe zu erstellen und den ihn hierbei unterstützenden Personen Unfallversicherungsschutz zu gewähren, den Bauherrn aber von einer Beitragsbelastung in der gesetzlichen Unfallversicherung freizustellen (BSGE 28, 128, 129 = SozR Nr. 7 zu § 539 RVO; BSG Urteil vom 11. August 1988 - 2 RU 25/88 = USK 88159 mwN; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 474x).
  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 65/84
    Der Versicherungsschutz nach S 539 Abs. 1 Nr. 15 EVO dient aber dem Schutz derjenigen Bauherren, welche durch Eigenleistungen fehlende finanzielle Mittel ausgleichen müssen oder wollen (BSGE 28, 128; 3", 82, 87; USK 60138).
  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 34/85

    Selbsthilfeleistung - Unfallversicherungsschutz - Ausbau des Familienheims

    Als Bau eines Familienheimes ist nicht nur ein Neubau, sondern auch der Ausbau und die Erweiterung eines bestehenden Familienheimes anzusehen, falls dadurch für die Familie des Bauherrn - wie hier durch Ausbau von Räumen ua zu einem Kinderzimmer mit Bad und WC - zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird und die Wohnflächengrenzen des steuerbegünstigten Wohnungsbaus nicht überschritten werden (BSGE 28, 128, 130 und 131, 132).
  • BSG, 11.08.1988 - 2 RU 25/88
    Ihnen soll bei den Selbsthilfemaßnahmen beitragsfreier Unfallversicherungsschutz zuteil werden (BSGE 28, 128, 129; Brackmann aaO S 474 x; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 539 Anm 92; Bereiter-Hahn/Schieke/ Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung 4. Aufl, § 539 RdNr 28; Linthe BG 1956, 388; Haase WzS 1956, 204).
  • BSG, 11.08.1988 - 2/9b RU 76/87
    Ihnen soll bei den Selbsthilfemaßnahmen beitragsfreier Unfallversicherungsschutz zuteil werden (BSGE 28, 128, 129; Brackmann aaO S 474x; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 539 Anm 92; Bereiter-Hahn/Schieke/ Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 4. Aufl, § 539 RdNr 28; Linthe BG 1956, 388; Haase WzS 1956, 204).
  • BSG, 08.07.1980 - 2 RU 30/80
  • BSG, 26.03.1980 - 2 RU 13/78
  • BSG, 29.06.1972 - 2 RU 102/69

    Aufschließung des Geländes - Erschließung eines Baugrundstücks - Abbruch eines

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