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   BSG, 14.11.1968 - 7 RKg 3/66   

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https://dejure.org/1968,2656
BSG, 14.11.1968 - 7 RKg 3/66 (https://dejure.org/1968,2656)
BSG, Entscheidung vom 14.11.1968 - 7 RKg 3/66 (https://dejure.org/1968,2656)
BSG, Entscheidung vom 14. November 1968 - 7 RKg 3/66 (https://dejure.org/1968,2656)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnungsgrundlage des überwiegenden Unterhalts von zwei Kindern bei geschiedenen Ehegatten für die Erziehungsgeldberechtigung - Keine Anrechnung von Zweitkindergeld als eigenes Einkommen auf die zum Lebensunterhalt gewährte Hilfe - Begriff des Zweitkindergelddes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 29, 1
  • NJW 1969, 894
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.01.1965 - V C 32.64

    Klage auf Gewährung von Sozialhilfe ohne Anrechnung des Zweitkindergeldes

    Auszug aus BSG, 14.11.1968 - 7 RKg 3/66
    Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 27. Januar 1965 (DÖV 1965, 237 ff) werde ebenfalls anerkannt, daß das Kindergeld Einkommen der Mutter im Sinne des § 76 BKGG sei.

    So im Ergebnis auch das Urteil des BVerwG vom 27. Januar 1965 - V C 32/64 (vgl DÖV 1965 S 237 = BVerwGE 20 S 188).

  • BSG, 13.02.1964 - 3 RK 75/59
    Auszug aus BSG, 14.11.1968 - 7 RKg 3/66
    Zutreffend hat das LSG festgestellt, daß die Beigeladene die Kinder Klaus und Carola aus der ersten Ehe des Klägers, die bei seiner geschiedenen Frau leben und die hinsichtlich des dem Kläger zustehenden Kindergeldes für seine Kinder aus zweiter Ehe als "Zählkinder" gelten, nicht überwiegend unterhält, dh für sie nicht mehr als die Hälfte des Unterhalts aufbringt (vgl BSG 20 S 148, 150).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79

    Pflegegeld - Anrechenbarkeit von Kindergeld - Nachrang der öffentlichen

    Unbeschadet dessen läßt sich doch die wesentliche, schon in der Bezeichnung dieser Sozialleistung ausgedrückte Zweckbestimmung nicht leugnen, daß sie dazu dient, die in der Person des Kindes entstehenden Kosten der allgemeinen Lebensführung mindestens teilweise zu decken, zur Entlastung von den Kosten des Lebensunterhalts beizutragen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. BVerwGE 20, 188; 32, 141 [BVerwG 03.06.1969 - VII C 8/68]; 52, 51 [BVerwG 08.02.1977 - V C 71/75]; siehe auch Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. November 1968 - BSGE 29, 1; FEVS 17, 157 -); siehe ferner die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs (Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 8/141, Anlage 101).
  • BFH, 07.07.1987 - VII R 94/84

    Kindergeld - Unpfändbarkeit - Steuerschuldverhältnis

    Das BVerwG hat aus der Zweckbestimmung des Kindergeldes - dort: zum Unterhalt der Kinder! (vgl. ebenso BSG-Urteil vom 14. November 1968 7 RKg 3/66, NJW 1969, 894) - gefolgert, daß sich eine Mutter das ihr gewährte Zweitkindergeld nicht auf die ihr selbst gewährte Sozialhilfe anrechnen lassen müsse (Urteil vom 27. Januar 1965 V C 32.64, BVerwGE 20, 188).
  • BSG, 24.04.2003 - B 10 EG 2/02 R

    Bundeserziehungsgeld - Einkommensermittlung - Unterhaltsleistung -

    Die Kinder selbst - von den Fällen der Verletzung der Unterhaltspflicht iS des § 74 EStG abgesehen - haben keinen Anspruch auf Kindergeld und sind damit auf ihre bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsansprüche verwiesen; es mag dann von den Erziehungspersonen erwartet werden können, diese Leistung den Kindern zugute kommen zu lassen (vgl BSGE 29, 1 = SozR Nr. 3 zu § 12 BKGG vom 14. April 1964; dazu auch § 16 Satz 1 Bundessozialhilfegesetz).
  • BSG, 24.04.2003 - B 10 EG 3/02 R

    Einkommensermittlung beim Bundeserziehungsgeld, hälftiger Kindergeldanteil

    Die Kinder selbst - von den Fällen der Verletzung der Unterhaltspflicht iS des § 74 EStG abgesehen - haben keinen Anspruch auf Kindergeld und sind damit auf ihre bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsansprüche verwiesen; es mag dann von den Erziehungspersonen erwartet werden können, diese Leistung den Kindern zugute kommen zu lassen (vgl BSGE 29, 1 = SozR Nr. 3 zu § 12 BKGG vom 14. April 1964; dazu auch § 16 Satz 1 Bundessozialhilfegesetz).
  • BFH, 07.07.1987 - VII R 97/84

    Anforderungen an die steuerrechtliche Zwangsvollstreckung - Rechtmäßigkeit der

    Das BVerwG hat aus der Zweckbestimmung des Kindergeldes - dort: zum Unterhalt der Kinder! (vgl. ebenso BSG-Urteil vom 14. November 1968 7 RKg 3/66, NJW 1969, 894) - gefolgert, daß sich eine Mutter das ihr gewährte Zweitkindergeld nicht auf die ihr selbst gewährte Sozialhilfe anrechnen lassen müsse (Urteil vom 27. Januar 1965 V C 32.64, BVerwGE 20, 188).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 59.79

    Bedarf eines Minderjährigen - Unterbringung bei Pflegeeltern - Lebensunterhalt -

    Unbeschadet dessen läßt sich doch die wesentliche, schon in der Bezeichnung dieser Sozialleistung ausgedrückte Zweckbestimmung nicht leugnen, daß sie dazu dient, die in der Person des Kindes entstehenden Kosten der allgemeinen Lebensführung mindestens teilweise zu decken, zur Entlastung von den Kosten des Lebensunterhalts beizutragen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. BVerwGE 20, 188; 32, 141 [BVerwG 03.06.1969 - VII C 8/68]; 52, 51 [BVerwG 08.02.1977 - V C 71/75]; siehe auch Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. November 1968 - BSGE 29, 1; FEVS 17, 157 -); siehe ferner die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs (Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 8/14, Anlage 101).
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