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   BSG, 31.01.1969 - 2 RU 234/66   

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https://dejure.org/1969,2597
BSG, 31.01.1969 - 2 RU 234/66 (https://dejure.org/1969,2597)
BSG, Entscheidung vom 31.01.1969 - 2 RU 234/66 (https://dejure.org/1969,2597)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 1969 - 2 RU 234/66 (https://dejure.org/1969,2597)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rentenbescheid - Streitiger Gewährungszeitraum - Nachschieben von Gründen - Ablehnung des Rentenanspruchs

Papierfundstellen

  • BSGE 29, 129
  • NJW 1969, 1924
  • MDR 1969, 700
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.04.1959 - V C 162.56

    Zur Auslegung des Schwerbeschädigtengesetzes § 13 Abs 1 und 2

    Auszug aus BSG, 31.01.1969 - 2 RU 234/66
    sei eine Rückwirkung der verfassungskonformen Rechtslage auf den in der Vergangenheit abgeschlossenen Tatbestand zu verneinen° Es kann dahingestellt bleiben, ob dieses Vorbringen, zu dem der Rentenausschuß bei seiner Beschluß= fassung am 40 Juni 4964 nicht Stellung genommen hat, schon deshalb außer Betracht bleiben muß, weil nicht sicher ist, ob der Rentenausschuß sich seinerzeit diese Argumentation zu eigen gemacht hätte (vgl° BVerwG 8, 234, 258; OVG Hamburg Urteil vom 28° März 4964, DVBl 4964, 828; Böhme, BG 4960, 493, 494, 496)° Eine Berücksichtigung des angeführten Vorbringens würde nämlich der ständigen Rechtsprechung zum sog° "Nachschieben von Gründen" zuwiderlaufeno Im Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit wird Gründen.
  • BSG, 20.12.1956 - 3 RJ 88/54
    Auszug aus BSG, 31.01.1969 - 2 RU 234/66
    Sie pflichtet dem angefochtenen Urteil im Ergebnis, nicht jedoch in der Begründung bei° Insoweit trägt sie vor: Auf die Verjährung komme es nicht an, da der Klägerin überhaupt kein Anspruch zustehe° Das Schreiben vom 4° Oktober 1951 stelle einen den Rentenantrag der Klägerin ablehnenden Verwaltungsakt dar (SG Lüneburg, ZfS 1955, 256), für dessen Zustellung seinerzeit noch die Absendung als einfacher Brief genügt habe (BSG 4, 200); die Form des eingeschriebenen Briefes sei durch @ 155 RVG nicht zwingend vorgeschrieben° Wegen des unbestritten im Oktober 1951 - -.
  • BAG, 06.12.1961 - 4 AZR 297/60

    Verjährungsfrist - Rechtliches Hindernis - Verweigerung der Leistung - Ablehnende

    Auszug aus BSG, 31.01.1969 - 2 RU 234/66
    erhobene Vorwurf unzulässiger Rechtsausübung nicht durchgreifen könne" Im übrigen lägen die Voraussetzungen für die von der Revision geltend gemachte Hemmung der Verjährung nicht vor (BAG 12, 97)° Es wäre Sache der Klägerin gewesen, die Ungültigkeit des 5 592 EVO aF gerichtlich klären zu lassen°.
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BSG, 31.01.1969 - 2 RU 234/66
    konstitutionelles Recht handele Beschluß vom 24° 1965 -1 BvL 6/65-)° Das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz vom 50° März 1965 (BGBl I 241) brachte keine Änderung mit sich; auch nach 5 595 Abs° 2 Satz 5 BVD in der seit 1° Juli 1965 geltenden Fassung wurde den Kindern einer verstorbenen Ehefrau Waisenrente nur gewährt, wenn die Verstorbene den Unterhalt der Kinder im Zeitpunkt des Arbeitsunfalles oder des Todes überwiegend bestritten hatte° Nachdem.jedoch das BVerfG mit Urteil vom 24° Juli 1965 (BVerfGE 17, 1) hinsichtlich der entsprechenden Vorschriften in der gesetzlichen Bentenversicherung entschieden hatte, die Erschwerung der Waisenrente nach dem Tod einer versicherten Ehefrau sei mit Art"5 Abs" 2 und 5 und mit Arte 6 Abs" 1 des Grundgesetzes unvereinbar, wurde schließlich durch das RVÄndG vom 9° Juni 1965 die diskriminierende Vorschrift des 5 559 Abs° 2 Satz 5 EVO gestrichen° '.
  • BVerfG - 1 BvL 6/65 (anhängig)
    Auszug aus BSG, 31.01.1969 - 2 RU 234/66
    konstitutionelles Recht handele Beschluß vom 24° 1965 -1 BvL 6/65-)° Das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz vom 50° März 1965 (BGBl I 241) brachte keine Änderung mit sich; auch nach 5 595 Abs° 2 Satz 5 BVD in der seit 1° Juli 1965 geltenden Fassung wurde den Kindern einer verstorbenen Ehefrau Waisenrente nur gewährt, wenn die Verstorbene den Unterhalt der Kinder im Zeitpunkt des Arbeitsunfalles oder des Todes überwiegend bestritten hatte° Nachdem.jedoch das BVerfG mit Urteil vom 24° Juli 1965 (BVerfGE 17, 1) hinsichtlich der entsprechenden Vorschriften in der gesetzlichen Bentenversicherung entschieden hatte, die Erschwerung der Waisenrente nach dem Tod einer versicherten Ehefrau sei mit Art"5 Abs" 2 und 5 und mit Arte 6 Abs" 1 des Grundgesetzes unvereinbar, wurde schließlich durch das RVÄndG vom 9° Juni 1965 die diskriminierende Vorschrift des 5 559 Abs° 2 Satz 5 EVO gestrichen° '.
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