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   BSG, 19.02.1969 - 10 RV 561/66   

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BSG, 19.02.1969 - 10 RV 561/66 (https://dejure.org/1969,538)
BSG, Entscheidung vom 19.02.1969 - 10 RV 561/66 (https://dejure.org/1969,538)
BSG, Entscheidung vom 19. Februar 1969 - 10 RV 561/66 (https://dejure.org/1969,538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Höherbewertung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit - Rentenerhöhung aufgrund des Vorliegens eines besonderen beruflichen Betroffenseins - Vergleichbarkeit von Berufsgruppen im Rahmen der Prüfung des Vorliegens eines verhinderten beruflichen Aufstiegs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Bei Verhinderung des weiteren Berufsaufstiegs Erhöhung der MdE, wenn dem Beschädigten erhebliche soziale und wirtschaftliche Nachteile entstehen

Papierfundstellen

  • BSGE 29, 139
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 26.09.1968 - 10 RV 438/66

    Zur sozialen Bewertung des Berufs eines Bilanzbuchhalters

    Auszug aus BSG, 19.02.1969 - 10 RV 561/66
    In sämtlichen in Satz 2 genannten Fällen steht dem Beschädigten eine Erhöhung der MdE daher nur zu, wenn die in diesen Tatbeständen beschriebenen beruflichen Nachteile ihn subjektiv "besonders" treffen, weil sie in sozialer oder wirtschaftlicher Hinsicht das Maß der körperlichen Beeinträchtigung im allgemeinen Erwerbsleben erheblich übersteigen (vgl. Urteil 10 RV 438/66 vom 26. September 1968).

    Um diese Einbuße zu bestimmen, ist das tatsächlich erzielte Einkommen mit dem Einkommen zu vergleichen, das ohne die Schädigung erzielt worden wäre (vgl. BSG 3, 171, 178; Urteil des erkennenden Senats vom 26. September 1968 - 10 RV 438/66 -).

    Diese Differenz ist aber bei dem Bruttogehalt eines Oberinspektors in Höhe von 1.561,00 DM weder betragsmäßig noch prozentual (9 %) so erheblich, daß nach den obigen Ausführungen von einer besonderen Berufsbetroffenheit in wirtschaftlicher Beziehung gesprochen werden kann (vgl. Urteil BSG vom 26. September 1968 - 10 RV 438/66 -).

  • BSG, 11.06.1959 - 10 RV 216/57

    Zur Entscheidung über die besondere berufliche Betroffenheit

    Auszug aus BSG, 19.02.1969 - 10 RV 561/66
    Das SG hat sich dabei auf die Rechtsprechung des BSG stützen können (vgl. BSG 10, 69; SozR BVG § 30 Nr. 7; BSG in BVBl 1960 S. 51).

    Was die soziale Gleichwertigkeit angeht, so ist diese nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG 10, 69; 12, 212; 21, 263; Urteil vom 6. Oktober 1965 - 10 RV 699/63 -) nicht gegeben, wenn der derzeitige Beruf in der sozialen Einschätzung erheblich hinter dem nicht erreichten zurückbleibt, was von der Stellung und dem Ansehen in der Gemeinschaft abhängt.

  • BSG, 28.08.1964 - 9 RV 378/63

    Zum Begriff des beruflichen Betroffenseins

    Auszug aus BSG, 19.02.1969 - 10 RV 561/66
    Der Zeitraum vor dem 1. Januar 1963, als der Kläger die Stellenzulage noch nicht erhielt, ist zu kurz, als daß ihm eine besondere Bewertung zuerkannt werden könnte (vgl. Urteil BSG vom 28. August 1964 - 9 RV 378/63 -).
  • BSG, 24.11.1965 - 9 RV 610/64

    Beruf und angelernte Tätigkeit eines Beschädigten

    Auszug aus BSG, 19.02.1969 - 10 RV 561/66
    Ob ein Abzug der Grundrente im Rahmen dieser Bewertung erforderlich und rechtlich zulässig ist, wie es das SG im Anschluß an das Urteil des 9. Senats des BSG vom 24. November 1965 - 9 RV 610/64 - getan hat, kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben, da die Gehaltsdifferenzen beim Kläger auch ohne Abzug der Grundrente nicht als erhebliche wirtschaftliche Einbuße angesehen werden können.
  • BSG, 14.11.1968 - 10 RV 477/66

    Zu den Rechtsfolgen der Feststellung eines verhinderten Berufsaufstiegs innerhalb

    Auszug aus BSG, 19.02.1969 - 10 RV 561/66
    Daß der Kläger aber in eine andere Laufbahngruppe aufgestiegen wäre, nämlich in die des höheren Dienstes, wird vom Kläger selbst nicht behauptet (vgl. Urteil BSG vom 14. November 1968 - 10 RV 477/66 -).
  • BSG, 06.10.1965 - 10 RV 699/63

    Zur Frage der beruflichen besonderen Betroffenheit eines Angestellten im

    Auszug aus BSG, 19.02.1969 - 10 RV 561/66
    Was die soziale Gleichwertigkeit angeht, so ist diese nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG 10, 69; 12, 212; 21, 263; Urteil vom 6. Oktober 1965 - 10 RV 699/63 -) nicht gegeben, wenn der derzeitige Beruf in der sozialen Einschätzung erheblich hinter dem nicht erreichten zurückbleibt, was von der Stellung und dem Ansehen in der Gemeinschaft abhängt.
  • BSG, 24.08.1960 - 10 RV 333/56

    Besonderes berufliches Betroffensein im Sinne des BVG § 30

    Auszug aus BSG, 19.02.1969 - 10 RV 561/66
    Der Gesetzgeber hat damit keine neue, abweichende Regelung getroffen, sondern nur die von der Rechtsprechung schon immer vertretene Auffassung bestätigt (vgl. BSG 13, 20, 22; 15, 208, 210; BVBl 1960 S. 51) und klargestellt, daß es sich bei den in § 30 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a bis c BVG aufgeführten Tatbeständen nur um Beispiele handelt, die sämtlich unter der Grundvoraussetzung des § 30 Abs. 2 Satz 1 BVG stehen.
  • BSG, 05.11.1964 - 10 RV 99/64

    Zum Anspruch des erwerbsunfähigen Hirnbeschädigten auf die Pflegezulage nach BVG

    Auszug aus BSG, 19.02.1969 - 10 RV 561/66
    Es handelt sich dabei lediglich um verschiedene Faktoren, die bei jeder Festsetzung der MdE zu prüfen sind und die zur Auswirkung kommen können, ohne daß für diese Faktoren einzeln die Höhe der MdE festzusetzen wäre, denn nach den genannten Vorschriften gibt es nicht zwei oder mehrere unterschiedliche Hinderungen der Erwerbsfähigkeit, sondern nur eine einheitliche (vgl. BSG 22, 82).
  • BSG, 24.06.1998 - B 9 V 1/97 R

    Besondere berufliche Betroffenheit - Zeitpunkt der Höherbewertung der MdE -

    Sie muß allerdings etwa 20 % betragen (vgl BSGE 29, 139, 143 = SozR Nr. 37 zu § 30 BVG; BSG SozR 3100 § 30 Nrn 22 und 36 sowie BSG ZfS 1979, 372 ff).

    Bei "niedrigeren" Einkommen können auch prozentual erheblich näher beieinanderliegende Vergleichsbeträge nicht mehr als im wesentlichen gleichwertig angesehen werden (BSGE 29, 139, 143 ff = SozR Nr. 37 zu § 30 BVG).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - L 11 VE 57/09

    Soziales Entschädigungsrecht - zu Unrecht erlittene DDR-Haft - Versorgungsrente -

    In sämtlichen in Satz 2 genannten Fällen steht dem Beschädigten eine Erhöhung des Grades der MdE und des GdS daher nur zu, wenn die in diesen Tatbeständen beschriebenen beruflichen Nachteile ihn subjektiv "besonders" treffen, weil sie in sozialer oder wirtschaftlicher Hinsicht das Maß der Beeinträchtigung im allgemeinen Erwerbsleben erheblich übersteigen (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 1969 - 10 RV 561/66 - juris).

    Maßgeblich ist mithin, ob der tatsächlich ausgeübte, aber schädigungsbedingt aufgegebene Beruf oder der angestrebte Beruf solche wirtschaftlichen und finanziellen Vorteile mit sich gebracht hätte, dass sie sich in der Lebensführung des Betroffenen erheblich auswirken (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 1969 - 10 RV 561/66 - juris).

  • LSG Sachsen, 28.07.1998 - L 2 V 42/96
    Ein Beruf ist unter anderem dann einem anderen nicht sozial gleichwertig, wenn er nach seiner Stellung in der Gesellschaft, wie sie die allgemeine Auffassung bewertet, gegenüber dem ohne die Schädigung erreichten Vergleichsberuf erheblich zurückbleibt (BSGE 29, 139, 142 f [BSG 19.02.1969 - 10 RV 561/66] = SozR Nr. 37 zu § 30 BVG m.w.N.; BSG SozR 3100 § 30 Nr. 22).

    Wesentlich für die Frage der sozialen Gleichwertigkeit ist auch der Vergleich des Einkommens, das für beide Tätigkeiten erzielt wird (BSGE 29, 139, 143 [BSG 19.02.1969 - 10 RV 561/66]; BSGE 29, 208, 2001 [BSG 21.03.1969 - 9 RV 730/67]).

    Der rechtserhebliche Minderverdienst muß in der Regel wenigstens 20 v.H. betragen (BSGE 12, 212, 213; BSGE 29, 139, 142 [BSG 19.02.1969 - 10 RV 561/66], 143 ff.; BSG SozR 3100 § 30 Nr. 6; BSG SozR 3100 § 30 Nr. 36).

  • BSG, 14.03.1975 - 10 RV 189/74

    Beurteilung des Ausmaßes des besonderen beruflichen Betroffenseins bei aufgrund

    Erfordert die Höherbewertung der MdE nach BVG § 30 Abs. 2 um 10 vH bereits 'besondere' berufliche Nachteile (vergleiche BSG 1969-02-19 10 RV 561/66 = BSGE 29, 139), dann kann ein Zuschlag um mehr als 10 vH nur in Betracht kommen, wenn die berufliche Schädigung 'außergewöhnlich groß' ist (vergleiche BSG 1970-10-22 9 RV 736/69 = VersorgB 1971, 53).
  • BSG, 08.07.1969 - 9 RV 788/67

    Zur Feststellung der mit dem besonderen beruflichen Betroffensein verbundenen

    Das 3. NOG hat an diesen Voraussetzungen für die Feststellung eines besonderen beruflichen Betroffenseins in dem vor der Schädigung ausgeübten Beruf inhaltlich nichts geändert und überdies klargestellt, daß die in § 30 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a bis c BVG aufgeführten Tatbestände nur Beispiele für das besondere berufliche Betroffensein sind; denn in § 30 Abs. 2 Satz 2 BVG nF heißt es; "Das ist besonders der Fall, wenn ..." (vgl. BSG-Urteil vom 19. Februar 1969 - 10 RV 561/66 -).

    Es hat damit insbesondere auch nicht die Grundsätze verletzt, die das BSG in dem Urteil vom 19. Februar 1969 - 10 RV 561/66 - aufgestellt hat.

  • BVerwG, 01.07.1971 - II C 6.70

    Ausgleichspflicht für kassenmäßige Verluste im Wege des Schadensersatzes bei

    In der Neufassung sind "die Tatbestände a bis c nur beispielhaft aufgeführt und stellen Erläuterungen für den in § 30 Abs. 2 Satz 1 BVG allgemein zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers dar, eine Höherbewertung der MdE vorzunehmen, wenn der Beschädigte in seinem Beruf besonders betroffen ist (BSGE 29, 139[ 141]).

    Die soziale Gleichwertigkeit ist nach Ansicht dieses Gerichts dann nicht gegeben, "wenn der derzeitige Beruf in der sozialen Einschätzung erheblich hinter dem nicht erreichten zurückbleibt, was von der Stellung und dem Ansehen in der Gemeinschaft abhängt" (vgl. BSGE 29, 139 [142] mit Hinweisen u.a. auf BSGE 10, 69 und 12, 212); maßgebend ist hierbei die Auffassung der Gesellschaft und das Ansehen, das der Betroffene nach der Verkehrsauffassung genießt; im selben Urteil heißt es später (S. 143): "Neben dem Sozialprestige müssen ... ebenso die wirtschaftlichen und finanziellen Nachteile berücksichtigt werden, weil auch von diesen das besondere berufliche Betroffensein nach § 30 Abs. 2 BVG abhängt." Als Maßstab für die soziale Gleichwertigkeit wird im vorliegenden Fall der Beruf des mittleren Reichsarbeitsdienstführers zu gelten haben.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2015 - L 11 VU 24/10

    Soziales Entschädigungsrecht - rechtsstaatswidrige DDR-Haft - Versorgungsrente -

    In sämtlichen in Satz 2 genannten Fällen steht dem Beschädigten eine Erhöhung des Grades der MdE und des GdS daher nur zu, wenn die in diesen Tatbeständen beschriebenen beruflichen Nachteile ihn subjektiv "besonders" treffen, weil sie in sozialer oder wirtschaftlicher Hinsicht das Maß der Beeinträchtigung im allgemeinen Erwerbsleben erheblich übersteigen (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 1969 - 10 RV 561/66 - juris).
  • BSG, 23.11.1977 - 9 RV 72/76

    Betriebsratstätigkeit - Kein Einfluß auf berufliches Betroffensein

    Dabei wird ein Minderverdienst von etwa 20 %als Ausdruck einer speziellen Berufsbelastung angesehen (BSGE 29, 139, 143; SozR 3100 § 30 Nr. 6; vgl. auch BSGE 26, 213).

    Ferner kann bedeutsam sein, daß zwar nicht der wirtschaftliche Ertrag einer Tätigkeit, wohl aber das durch sie vermittelte soziale Ansehen wesentlich hinter dem zurückbleibt, was der einzelne in seinem Arbeitsleben ohne die Schädigung hatte (BSGE 10, 69; 12, 212; 29, 139, 142; SozR Nr. 36 zu § 30 BVG; Urteil vom 24. November 1965 - 9 RV 610/64; 10. Oktober 1972 - 9 RV 748/71).

  • SG Halle, 23.05.2012 - S 12 VE 3/10

    Gewährung einer Beschädigtenrente wegen der Folgen einer erlittenen Gewalttat

    Dies setzt voraus, dass er erheblich größere Nachteile als im allgemeinen Erwerbsleben hinnehmen muss und ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil als Ausdruck einer besonderen Berufsbetroffenheit vorliegt (BSGE 29, 139; BSG, Urteil vom 15.12.1977 - 10 RV 19/77).
  • BSG, 25.04.1978 - 9 RV 61/77

    Zu den Merkmalen für die Bestimmung eines sozial gleichwertigen Berufes - Hier:

    An der Rechtsprechung, daß ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil als Ausdruck besonderer Berufsbetroffenheit im Regelfall erst bei einem Minderverdienst von etwa 20 vH vorliegt (BSG 1969-02-19 10 RV 561/66 = BSGE 29, 139), wird festgehalten (Abgrenzung zu BSG 1977-03-30 5 RKn 13/76 = BSGE 43, 233).

    Unabhängig von einem Einkommensvergleich hat ein Beruf dann nicht den gleichen sozialen Rang wie ein anderer, wenn er eine erheblich geringere Stellung in der Gesellschaft, wie sie die allgemeine Auffassung bewertet, einnimmt (BSG vom 1969-02-19 10 RV 561/66 = BSGE 29, 139, 142 f; BSG vom 1978-02-09 9 RV 46/77 = SozR 3100 § 30 Nr. 35).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - L 11 VE 47/09

    Soziales Entschädigungsrecht - Versorgung - rechtsstaatswidrige Haft in der DDR -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2002 - L 13 VS 5/00
  • LSG Bayern, 27.11.2003 - L 15 V 55/99

    Anspruch auf Gewährung von Berufsschadensausgleich; Anwendung der Anhaltspunkte

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.09.2014 - L 13 VK 46/10

    Besondere berufliche Betroffenheit

  • BSG, 21.09.1983 - 9a RV 36/82

    Zur Rechtslage, wenn wegen der Aufwendung außergewöhnlicher Energie besonderes

  • LSG Bayern, 31.07.2018 - L 15 VU 3/13

    Gesundheitsschädigung in Folge der Freiheitsentziehung - Versorgungsanspruch

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 12.12.2018 - L 3 VE 18/12

    Soziales Entschädigungsrecht - Rehabilitierung - rechtsstaatswidrige

  • BSG, 22.04.1998 - B 9 V 23/97 R

    Beschädigtenrente - besonderes berufliches Betroffensein - Beweisantrag zum

  • BSG, 09.07.2015 - B 9 V 3/15 B

    Höhere Minderung der Erwerbsfähigkeit

  • SG Stade, 17.03.2014 - S 21 VE 12/11

    Höherbewertung des Grades der Schädigungsfolgen (GdS) wegen Feststellung der

  • BVerwG, 17.05.1973 - II C 41.70

    Versorgungsbezüge eines ehemaligen Kriegsgefangenen - Dienstunfähigkeit eines

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - L 13 VE 39/14

    Anspruch auf Entschädigung wegen zu Unrecht erlittener Haft

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.07.2015 - L 13 VE 27/11

    Besondere berufliche Betroffenheit - Berufsschadensausgleich

  • BSG, 22.10.1970 - 9 RV 736/69

    Zu den Voraussetzungen der Erhöhung des MdE-Grades um 10 % bzw. um 20 %

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2019 - L 10 VE 65/15
  • LSG Bayern, 19.10.2004 - L 15 VH 2/01

    Anerkennung einer Erhöhung des Augeninnendrucks als weitere Schädigungsfolge und

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.11.2015 - L 13 VS 49/12
  • LSG Hessen, 08.09.1976 - L 3 U 348/75
  • LSG Hamburg, 20.06.2023 - L 3 VE 14/21
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - L 13 VS 2/15
  • SG Schleswig, 16.04.2021 - S 13 VS 13/19

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung -

  • BSG, 06.09.1978 - 10 RV 69/77

    Neufeststellung bei anerkanntem Berufsbetroffensein

  • SG Hildesheim, 03.11.2009 - S 27 V 10/08
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