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   BSG, 21.03.1969 - 9 RV 730/67   

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BSG, 21.03.1969 - 9 RV 730/67 (https://dejure.org/1969,1360)
BSG, Entscheidung vom 21.03.1969 - 9 RV 730/67 (https://dejure.org/1969,1360)
BSG, Entscheidung vom 21. März 1969 - 9 RV 730/67 (https://dejure.org/1969,1360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Berufsschadensausgleich nach BVG § 30 Abs. 3 und 4

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufsschadensausgleich - Voraussetzungen - Geminderte Erwerbsfähigkeit - Erhöhung des Minderungsgrades - Besonderes berufliches Betroffensein

Papierfundstellen

  • BSGE 29, 208
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 23.06.1960 - 11 RV 144/58

    Zum Ausgleich, der die besondere Berücksichtigung des früheren Berufs - über die

    Auszug aus BSG, 21.03.1969 - 9 RV 730/67
    Bebenenfalls die nach der körperlichen Beeinträchtigung im allgemeinen Erwerbsleben"festgesetzte MdB entsprechend den Umständen des Einzelfalles höher zu bewerten (vgl" BSG 15, 208" ggg)o Bei der Auslegung des Begriffs der besonderen beruflichen Betroffenheit im Sinne des Abs" 2 ist der Nachdruck auf das Wort "besonders" zu legen (vgl" BSG 12, 212)9 d"ho es können nicht alle Nachteile? die der Versorgungsberechtigte in seinem beruflichen Fortkommen erleidet7 bereits ein "besonderes" berufliches Betroffensein begrünw den° Wenn nach der Art der Schädigung die Nachteile ohne Rücksicht auf die Besonderheiten des einzelnen Berufes eine 13.
  • BSG, 24.11.1965 - 9 RV 610/64

    Beruf und angelernte Tätigkeit eines Beschädigten

    Auszug aus BSG, 21.03.1969 - 9 RV 730/67
    nachzuweisen vermag, daß er ohne die Schädigungsfolgen etwa 75"-- Deutsche Mark oder lOO,-- Deutsche Mark mehr verdienen würde" noch nicht ohne weiteres als besonders beruflich betroffen im Sinne des % 30 Abs° 2 BVG angesehen werden" weil zwar ein beruflicher Schaden; aber noch kein "besonders" erheblicher wirtschaftlicher Schaden vorliegt (vglo hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 249 November 1965 - 9 RV 610/64 - sowie Urteil des '100 Senats des Bundessozialgericht (BSG) vom 260 September 1968 - 10 BV 458/66 -" wo ausgesprochen wurde? daß in dem dort entschiedenen Fall eine Einbuße in Höhe von rund 18 VOH° des Verdienstes noch innerhalb der Grenzen -des im wesentlichen wirtschaftlich gleichwertigen Einkommens liege)o % 50 Abs° 5 BVG idF des 2° NOG läßt es demgegenüber für den Berufsschadensausgleich genügen" daß der Schwerbeschä- -digte durch die Schädigungsfolgen einen Einkommensverlust 14.
  • LSG Bayern, 26.04.2012 - L 15 VS 2/06

    Soldatenversorgung - Berufsschadensausgleich - Beschränkung von Rechtsbehelfen -

    Gemäß dem allgemeinen Grundsatz des intertemporalen Rechts, dass eine Rechtsänderung auch bereits begonnene, aber noch nicht vollendete Sachverhalte erfasst, soweit keine besondere Übergangsregelung vorhanden ist, ist der Fall zeitabschnittsbezogen anhand sämtlicher Gesetzesfassungen zu prüfen, die sich seit dem ersten Entstehen des Anspruchs auf Berufschadensausgleich in Kraft befunden haben (vgl. die ständige Handhabung des BSG, statt vieler BSGE 29, 208 ; BSG, Urteil vom 17.03.1970 - 9 RV 88/69).

    Denn der Berufsschadensausgleich dient - auch wenn er dies in stark typisierter pauschalierter Form bewirkt und daher keine exakte Kompensation im Einzelfall anstrebt - ausschließlich der Entschädigung in dem Sinn, dass im Vergleich zu der Berufsbiografie, wie sie sich ergeben hätte, wenn es zu der Wehrdienstbeschädigung nie gekommen wäre, möglichst keine Einkommensnachteile bestehen (vgl. BSGE 29, 208 , wonach es sich um eine auf den Einkommensverlust bezogene Leistung handle).

  • BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VJ 1/04 R

    Berufsschadensausgleich - Richter - Vergleichseinkommen - Besoldungsgruppe -

    BSchA ist auch dann zu zahlen, wenn - anders als im Falle des Klägers - die Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2 BVG nicht erfüllt werden (vgl BSGE 29, 208, 211 ff = SozR Nr. 36 zu § 30 BVG; Senatsurteil vom 21. März 1969 - 9 RV 286/67, BVBl 1970, 23; stRspr; Wilke/Förster, aaO, RdNr 26); ebenso kann - wie hier - ein (allerdings modifizierter) BSchA neben der Grundrentenerhöhung wegen besonderer beruflicher Betroffenheit stehen.
  • BSG, 23.11.1977 - 9 RV 12/77

    Berücksichtigung nur konkreten Schadens

    Als Einkommensverlust kann nur ein konkreter, betragsmäßig nachzuweisender wirtschaftlicher Schaden berücksichtigt werden (vgl BSGE 29, 208, 242; 57, 84, 82; 44, 65, 67).

    Hier sind insbesondere auf der einen Seite der Berufsschadensausgleich, auf der anderen das berufliche Betroffensein mit ihren speziellen Voraussetzungen und Merkmalen gegenüberzustellen (vgl BSGE 29, 208, 210 ff).

  • BSG, 17.10.1974 - 8 RV 593/72

    Berechnung des Durchschnittseinkommens im Hinblick auf Berufsschadensausgleiches

    Der Berufsschadensausgleich ist gerade mit der Ausdehnung auf alle Schwerbeschädigten durch das 2. NOG auch für solche Fälle beruflichen Schadens eingeführt werden, in denen die Entschädigung nach 5 30 Abs. 2 i.V.m. @ 54 Abs. 4 und 2 BVG nicht ausreicht (BSG 29, 208, 240).

    zu 5 30 BVG; BSG 29, 208), die Herabsetzung Mindest- Einkommensverlustes 100 DM auf 75 DM im.

  • BSG, 17.12.1997 - 9 RV 23/96

    Besonderes berufliches Betroffensein beim Berufsschadensausgleich

    Das widerspräche aber der strikten Trennung beider Ansprüche (vgl dazu Rohr/Sträßer, Anm 29 zu § 30 BVG aE; BSGE 29, 208 = SozR Nr. 36 zu § 30 BVG; SozR 3100 § 30 Nrn 47 und 48; ferner die Entscheidung des Senats vom 29. Januar 1992 - 9a RV 5/90 -, VersorgVerw 1992, 67 Nr. 28 mit Anm Kunze, 89 ff).
  • BSG, 06.07.1971 - 9 RV 514/68

    Die MdE durch die Schädigungsfolgen (BVG § 30 Abs 3) bestimmt sich nach der

    }Abs° 4 BVG idF des 2° und 3° NOG der Unterschiedsbetrag ""zwischen dem derzeitigen Bruttoeinkommen aus gegenwär- "wihtiger oder früherer Tätigkeit zuzüglich der Ausgleich3e rente und dem höheren Durchschnittseinkommen der Berufse oder Wirtschaftsgruppe, der der Be60hädigte ohne die Schädigung nach seinen Lebensverhältnissen, Kenntnissen und Fähigkeiten und dem bisher betätigten Arbeits- und Ausbilqdungswillen Wahrscheinlich angehört hätte° Entgegen der iAuffassung des LSG ist die Gewährung eines Berufsschadens- ' "'f ausgleichs im Sinne des 5 50 Abs° 5 und 4 BVG nicht vom V'j Vorliegen der Voraussetzungen des 5 50 Abs° 2 BVG (Höher- Wâ- 5ibewertung Betroffender MdB wegen besonderer beruflicher "igf"heit) abhängig (s° die Urteile des erkennenden Senats vom ' '2lo März 1969 - BSG 29, 208 - und vom 80 September 197033h3w""" 520/69 März.
  • BVerwG, 24.07.1975 - V C 22.74

    Überleitung des Anspruchs auf Berufsschadensausgleich auf den Träger der

    Ist sonach der Berufsschadensausgleich dazu bestimmt, einen Einkommensverlust auszugleichen, so dient er - wie das Erwerbseinkommen selbst - als Versorgungsleistung der Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts - 9 RV 730/67 - vom 21. März 1969, SozR Nr. 36 zu § 30 BVG; für den entsprechenden Fall der Berufsschadensrente nach dem Bundesentschädigungsgesetz vgl. Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 21. Mai 1969 - 2 A 25/69 - [ZfSH 70, 88]).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2015 - L 6 VG 4549/14
    Der Berufsschadensausgleich ist auch dann zu zahlen, wenn - anders als im Falle der Klägerin - die Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2 BVG nicht erfüllt werden (vgl. BSG, Urteil vom 31. März 1969 - 9 RV 730/67 -, BSGE 29, 208 (211 ff.)); ebenso kann - wie hier - ein allerdings modifizierter Berufsschadensausgleich neben der Grundrentenerhöhung wegen besonderer beruflicher Betroffenheit stehen.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - L 6 VG 2550/13
    Der Berufsschadensausgleich ist auch dann zu zahlen, wenn - anders als im Falle des Klägers - die Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2 BVG nicht erfüllt werden (vgl. BSG, Urteil vom 31. März 1969 - 9 RV 730/67 -, BSGE 29, 208 (211 ff.)); ebenso kann - wie hier - ein allerdings modifizierter Berufsschadensausgleich neben der Grundrentenerhöhung wegen besonderer beruflicher Betroffenheit stehen.
  • BSG, 06.07.1972 - 9 RV 668/71

    Berechnung des Berufsschadensausgleiches des vertriebenen ehemaligen Landwirtes

    eines Berufssoldaten der früheren Wehrmacht nur für den Fall bejaht, daß er wegen der Schädigung und nicht etwa wegen der Auflösung der Wehrmacht (4945) und wegen zu hohen Alters seinen Soldatenberuf jetzt nicht mehr in der Bundeswehr ausüben könne° Der besondere Berufsschaden im Sinne des 5 50 Abs, 2 BVG ist - ähnlich wie der im übrigen andersartige des 5 50 Abs° 3 und 4 BVG (BSG 29, 208, 210, 242) - davon abhängig, daß die derzeitige Unmöglichkeit, einen bestimmten Beruf auszuüben, "durch die Art der Schädigungsfolgen" oder "infolge der Schädigung" bedingt ist°.
  • BSG, 25.11.1976 - 9 RV 226/75

    Schädigungsunabhängiger vorzeitiger Austritt aus dem Erwerbsleben - Anspruch

  • LSG Sachsen, 28.07.1998 - L 2 V 42/96
  • BSG, 10.12.1975 - 9 RV 246/74

    Revisionszulassung zur Prüfung der Frage, ob und wie ein spezieller

  • LSG Hessen, 25.06.1975 - L 5 V 316/70

    Beschädigter vollzieht sozial gleichwertigen Berufswechsel nach dem Krieg -

  • BSG, 28.04.2005 - B 9a VJ 1/04 R

    Bestimmung der Höhe des Berufsschadensausgleichs (BSchA) - Umfang der sozialen

  • LSG Hessen, 19.01.1972 - L 5 V 601/70

    Entscheidung zur Frage des Berufsschadensausgleichs bei verdrängten Beamten

  • LSG Hessen, 21.07.1971 - L 5 V 926/68
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2002 - L 13 VS 5/00
  • BSG, 10.10.1972 - 9 RV 748/71

    Anspruch auf Berufsschadensausgleich

  • BSG, 22.05.1969 - 8 RV 7/68

    Kriegsopferversorgung - Berufsschadensausgleich - Anspruchsberechtigung

  • BSG, 24.06.1969 - 10 RV 573/68

    Berufsschadensausgleich - MdE-Bewertung

  • BSG, 27.03.1969 - 8 RV 611/67

    Zur völligen Unabhängigkeit des Anspruchs auf Berufsschadensausgleich von den

  • BSG, 27.03.1969 - 8 RV 629/67

    Die Rechtsnatur des Berufsschadensausgleichs nach KOVNOG § 1

  • BSG, 27.03.1969 - 8 RV 827/68

    Zur völligen Selbständigkeit des Anspruchs auf Berufsschadensausgleich,

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