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   BSG, 22.05.1969 - 4 RJ 287/68   

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BSG, 22.05.1969 - 4 RJ 287/68 (https://dejure.org/1969,7969)
BSG, Entscheidung vom 22.05.1969 - 4 RJ 287/68 (https://dejure.org/1969,7969)
BSG, Entscheidung vom 22. Mai 1969 - 4 RJ 287/68 (https://dejure.org/1969,7969)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostentragung für Unterbringung einer Rentenempfängerin in geschlossener Anstalt - Auslegung des Begriffs "ähnliche Anstalt" i.S.d. § 1307 Abs. 1 RVO - Bindung an Verwaltungsermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 29, 246
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts hat sie daher auch nicht etwa ein in der Selbstbindung der Verwaltung (BSGE 29, 246, 248 = SozR Nr. 1 zu § 1307 RVO; Ossenbühl in Erichsen, Allgemeines Verwaltungsrecht, 10. Aufl 1995, § 6 V 4 RdNr 48 mwN) wurzelndes Recht der Klägerin auf Gleichbehandlung nach Maßgabe der einschlägigen Verwaltungsvorschriften (Art. 3 Abs. 1 GG) missachtet.
  • BSG, 30.09.2009 - B 9 VS 3/09 R

    Soldatenversorgung - Versorgungskrankengeld - Soldat auf Zeit - Heilbehandlung -

    Inhaltlich handelt es sich dabei also um Verwaltungstätigkeit und nicht um Rechtsetzung (vgl allgemein dazu BSGE 29, 246, 247 f = SozR Nr. 1 zu § 1307 RVO Bl Aa 1 f; BSGE 31, 258, 259 = SozR Nr. 6 zu § 1237 RVO Bl Aa 5; BSGE 50, 33, 37 f = SozR 2200 § 1237a Nr. 11 S 24; s auch BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 2 C 19/81 - juris RdNr 13).

    Derartige Verwaltungsvorschriften entfalten nur über den Anspruch auf Gleichbehandlung bzw auf Vertrauensschutz für die von ihnen betroffenen Personen Außenwirkung (vgl zB BSGE 29, 246, 248 f = SozR Nr. 1 zu § 1307 RVO Bl Aa 2; BSGE 50, 33, 38 = SozR 2200 § 1237a Nr. 11 S 24).

    2 SVGVwV nicht wie eine Rechtsnorm aus sich heraus, sondern nach dem wirklichen Willen des Urhebers auszulegen ist, wie er in einer von diesem gebilligten oder doch geduldeten tatsächlichen Verwaltungspraxis zum Ausdruck kommt (vgl BSGE 29, 246, 249 = SozR Nr. 1 zu § 1307 RVO Bl Aa 2; s dazu insbesondere BVerwGE 52, 193, 199; 86, 55; 98, 324, 329; BVerwG Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 101 S 14; BVerwG Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 16 S 34).

  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 3/03 R

    Einrede der Verjährung beim Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Sie hat auch nicht etwa ein in der Selbstbindung der Verwaltung (BSGE 29, 246, 248 = SozR Nr. 1 zu § 1307 RVO; Ossenbühl in Erichsen, Allgemeines Verwaltungsrecht, 10. Aufl 1995, § 6 V 4 RdNr 48 mwN) wurzelndes Recht der Klägerinnen auf Gleichbehandlung nach Maßgabe der einschlägigen Verwaltungsvorschriften (Art. 3 Abs. 1 GG) missachtet.
  • SG Hildesheim, 24.07.2012 - S 11 U 129/11

    Erstattung von aufgewendeten Kosten für das Parken eines Autos im Zusammenhang

    Daraus kann die Verpflichtung erwachsen, dass von der durch die Verwaltungsvorschriften gesteuerten Übung nicht ohne triftigen Grund abgewichen werden darf (vgl BSG Urteil vom 22.05.1969 - 4 RJ 287/68 [zit nach juris, Rn 14]).
  • BSG, 09.09.1986 - 7 RAr 39/85

    Gewährung von Kurzarbeitergeld - Ermessensausübung

    Darüber hinaus darf sie im Einzelfalle nicht ohne rechtfertigenden Grund von einer durch allgemeine Verwaltungsanweisungen eingegangenen Selbstbindung bei der Ausübung des Ermessens abweichen, wie es zB im Kug-Sammelrunderlaß 307/37." im Rahmen der Ziffern 13.30 ff geschehen ist (vgl dazu BSGE 22, 67, 69; 29, 246, zug; 31, 258, 252 ff; 35, 178, 182; 45, 1u2, 148).
  • BSG, 20.08.1970 - 1 RA 211/68

    Fahrkostenerstattung bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs

    Die von den Selbstverwaltungsorganen der BfA aufgestellten Richtlinien betreffend die Gewährung von Regelleistungen , die in das Ermessen der BfA gestellt sind, bewirken also anderes als bloße nur vom Vorstand der BfA erlassene Verwaltungsvorschriften, -grundsätze oder -anweisungen für die Geschäftsführung bei Bewilligung von Heilverfahren eine Bin- ung des Verwaltungsermessens, und zwar nicht nur um ein einheitliches, d. h. für alle Versicherten gleiches Handeln der Geschäftsführung zu gewährleisten, sondern vor allem auch um sicherzustellen, daß die Geschäftsführung mit ihren Entscheidungen im Einzelfall die Ziele verwirklicht, die nach dem Willen der Selbstverwaltungsorgane der BfA erreicht werden sollen (vgl. hierzu BSG 29, 246).
  • BSG, 29.07.2003 - 12 AL 1/02 R
    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts hat sie daher auch nicht etwa ein in der Selbstbindung der Verwaltung (BSGE 29, 246, 248 = SozR Nr. 1 zu § 1307 RVO; Ossenbühl in Erichsen, Allgemeines Verwaltungsrecht, 10. Aufl 1995, § 6 V 4 RdNr 48 mwN) wurzelndes Recht der Klägerin auf Gleichbehandlung nach Maßgabe der einschlägigen Verwaltungsvorschriften (Art. 3 Abs. 1 GG) missachtet.
  • BSG, 16.01.1979 - 5 RKnU 5/77
    In der "echtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist anerkannt, daß die ständige Anwendung von Verwaltungsvorschriften die Beachtung des Gleichheitssatzes (Art. 5 Abs. 4 Grundgesetz -GG-) gebieten und eine Selbstbindung der Verwaltung hervorrufen kann (vgl BSGE 29, 246, 2@8; SozR.Nr. 2 zu 5 4 44. DVG 464/69.
  • BSG, 08.10.1969 - 9 RV 164/69

    Zur Selbstbindung der Verwaltung bei ständiger Anwendung von

    Die ständige Anwendung von Verwaltungsvorschriften kann, wenn sie in Ausübung eines Verwaltungsermessens als Richtlinien erlassen worden sind - die Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes des GG Art. 3 gebieten und eine Selbstbindung der Verwaltung hervorrufen (so auch BSG 1969-05-22 4 RJ 287/68 = Breith 1969, 859).
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