Rechtsprechung
   BSG, 31.08.1956 - 2 RU 129/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,1176
BSG, 31.08.1956 - 2 RU 129/54 (https://dejure.org/1956,1176)
BSG, Entscheidung vom 31.08.1956 - 2 RU 129/54 (https://dejure.org/1956,1176)
BSG, Entscheidung vom 31. August 1956 - 2 RU 129/54 (https://dejure.org/1956,1176)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,1176) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 3, 240
  • NJW 1957, 158
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (54)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Entscheidendes Abgrenzungskriterium hierfür ist, ob die Tätigkeit hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre (stRspr BSGE 3, 240, 245; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19 mwN; SozR 3-2200 § 548 Nr. 32).
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Entscheidendes Abgrenzungskriterium zur Bejahung von Versicherungsschutz ist, ob die Tätigkeit hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre (stRspr: BSGE 3, 240, 245; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, jeweils RdNr 10; Krasney in Brackmann, aaO, § 8 RdNr 47).
  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Arbeitsunfall eines

    Auf die Berufung der Beklagten hat das LSG durch Urteil vom 15. November 1960 die Entscheidung des SG dahin geändert, daß die Klage abgewiesen wird; Nach der Rechtsprechung (BSG 3, 240) genüge es bei Wegen der hier vorliegenden Art, wenn sie als gemischte Tätigkeiten den betrieblichen Interessen wesentlich dienten.

    Die in BSG 3, 240 für den Versicherungsschutz bei gemischten Wegen aufgestellten Erfordernisse seien nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hier gegeben.

    Sie pflichtet dem angefochtenen Urteil bei und meint, die darin vertretenen Auffassungen deckten sich mit der Rechtsprechung des BSG (BSG 3, 240).

    Dies hat der erkennende Senat für Fälle dieser Art. angenommen, wenn der Weg dem versicherten Unternehmen wesentlich dient (BSG 3, 240).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht