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   BSG, 12.09.1956 - 10 RV 453/56   

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BSG, 12.09.1956 - 10 RV 453/56 (https://dejure.org/1956,7896)
BSG, Entscheidung vom 12.09.1956 - 10 RV 453/56 (https://dejure.org/1956,7896)
BSG, Entscheidung vom 12. September 1956 - 10 RV 453/56 (https://dejure.org/1956,7896)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 3, 284
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BSG, 08.11.2007 - B 9/9a SB 3/06 R

    Verfahrensmangel - Entscheidung - Urteil - Landessozialgericht - Vorsitzender -

    Weniger bedeutsame Verfahrensmängel, die nicht in der nächsten Instanz fortwirken, sind hingegen nur auf Rüge zu beachten, und auch nur, solange nicht ein Verlust des Rügerechts eingetreten ist (BSGE 3, 284, 285; BSGE 4, 60, 64 f; Kummer, aaO, 1570 f mwN).
  • BSG, 22.08.1990 - 8 RKn 14/88

    Verfahrensfehlerhafte Unterzeichnung der Terminsbestimmung durch den

    Weniger bedeutsame Verfahrensmängel, die nicht in der nächsten Instanz fortwirken, dürfen nur auf Rüge beachtet werden, und auch nur, solange nicht ein Verlust des Rügerechts eingetreten ist (§ 295 ZPO; BSGE 3, 284, 285; 4, 60, 64 f; zum Ganzen s auch Kummer, NJW 1989, 1569, 1570 f mwN).
  • BSG, 17.12.1997 - 13 RJ 69/96

    Verletzung der Amtsermittlungspflicht als Verfahrensfehler bei der

    Nach § 295 Abs. 1 ZPO, der, gemäß § 202 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden ist (vgl BSGE 3, 284; 4, 60; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 61), kann die Verletzung einer das Verfahren betreffenden Vorschrift nämlich nicht mehr gerügt werden, wenn die Partei auf die Befolgung der Vorschrift verzichtet oder wenn sie bei der nächsten mündlichen Verhandlung, die aufgrund des betreffenden Verfahrens stattgefunden hat oder in der darauf Bezug genommen ist, den Mangel nicht gerügt hat, obgleich ihr der Mangel bekannt war oder bekannt sein mußte.
  • BSG, 23.03.2015 - B 5 RS 2/15 B

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz

    Nach § 556 ZPO, der im sozialgerichtlichen Verfahren gemäß § 202 S1 SGG entsprechend anzuwenden ist (BSG Urteil vom 28.3.2000 - B 8 KN 7/99 R - SozR 3-1500 § 61 Nr. 1 und Beschluss vom 30.12.1987 - 5a BKn 10/86 - SozR 1500 § 160a Nr. 61), kann die Verletzung einer das Verfahren der Berufungsinstanz betreffenden Vorschrift in der Revisionsinstanz nicht mehr gerügt werden, wenn die Partei das Rügerecht bereits in der Berufungsinstanz nach der Vorschrift des § 295 ZPO verloren hat (BSG Urteil vom 25.10.1956 - 6 RKa 2/56 - BSGE 4, 60 sowie Beschlüsse vom 30.12.1987 - 5a BKn 10/86 - SozR 1500 § 160a Nr. 61 und vom 12.9.1956 - 10 RV 453/56 - BSGE 3, 284).
  • BSG, 22.06.1977 - 10 RV 67/76

    Ärztliches Gutachten - Antrag auf Anhörung eines Arztes - Gleiches Beweisthema -

    Schließlich kann im Einzelfall ein Verzicht auf das Antragsrecht aus § 109 Abs. 1 SGG vorliegen (vgl BSGE 3, 284, 285; BSG SozR SGG § 109 Nr. 37) oder dieses Antragsrecht verwirkt sein (BSG SozR SGG § 109 Nr. 32).
  • BSG, 28.02.1963 - 4 RJ 326/60

    Wirtschaftliche Unmöglichkeit der Vertretung durch einen Rechtsanwalt ohne

    Diese Vorschrift ist nach § 202 SGG auch im sozialgerichtlichen Verfahren anzuwenden (BSG 1, 126, 131; 3, 284: BSG-Urteil vom 25. Oktober 1956 - 6 RKa 2/56; BSG-Beschluß vom 12. September 1956 - 10 RV 453/56 -).
  • BSG, 17.07.1961 - 9 RV 54/58
    Auch 9 127 SGG ist nicht verletzt, weil der Kläger in der mündlichen Verhandlung, in der die Befragung erfolgte, vertreten war° Im übrigen könnte eine etwaige Verletzung der Vorschriften über die Beweisaufnahme auch nicht mehr mit Erfolg gerügt Werden, weil der Kläger bzw° sein Prezeßbevollmächtigter diese Rüge nicht bereits in der mündlichen Verhandlung, in der die Vernehmung erfolgte, vorgebracht-hat (BSG 3, 284; 4, 60)° Die Revision sieht einen Verstoß die Denkgésetzé gegen und.
  • BSG, 26.01.1972 - 10 RV 597/70

    Funktionen des technischen Betriebsleiters

    Dabei kann es dahinstehen, ob er sich seines Rechts zur Erhebung dieser Rüge im Revisionsverfahren nicht bereits dadurch begeben hat, daß er diese schon vom SG getroffene Fest$tellung während des Berufungsverfahrens nicht nur nicht angegriffen, sondern sogar ausdrücklich als richtig angesehen hat (vgl. BSG 3, 284; 4, 60).
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