Rechtsprechung
   BSG, 29.07.1970 - 7 RAr 44/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,1160
BSG, 29.07.1970 - 7 RAr 44/68 (https://dejure.org/1970,1160)
BSG, Entscheidung vom 29.07.1970 - 7 RAr 44/68 (https://dejure.org/1970,1160)
BSG, Entscheidung vom 29. Juli 1970 - 7 RAr 44/68 (https://dejure.org/1970,1160)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,1160) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindung der Rechtsnachfolger der Parteien durch ein rechtskräftiges Urteil - Arbeitsvermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit - Vorliegen einer Arbeitnehmerüberlassung - Umfang gerichtlicher Feststellungen bei einer anhängigen Feststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 31, 235
  • NJW 1971, 166
  • DB 1970, 2129
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

    Auszug aus BSG, 29.07.1970 - 7 RAr 44/68
    Allein die so gestalteten Vertragsverhältnisse sind auch vom Sinn und Zweck des verfassungsrechtlich zulässigen vgl. BVerfGE 21, 245) Vermittlungsmonopols der Beklagten (§ 4 AFG) her nicht zu beanstanden.

    Arbeitsvermittlung ist nämlich aus Gründen der sozialen Sicherheit der Arbeitnehmer, zum Schutz der Würde ihrer Person (Schutz vor Ausbeutung) und aus Gründen eines wirksamen Ausgleichs zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu einer Aufgabe der unmittelbaren staatlichen Daseinsvorsorge gemacht worden (BVerfGE 21, 245, 254, BSG 20, 169, 170; BGHSt 17, 137).

    Mangels eines Auftrags der Beklagten (§ 23 AFG, früher § 54 AVAVG) verstößt daher die Gewerbeausübung der Klägerin gegen das verfassungsrechtlich unbedenkliche (BVerfGE 21, 245) Vermittlungsmonopol (§ 4 AFG, früher § 35 AVAVG) der Beklagten.

  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus BSG, 29.07.1970 - 7 RAr 44/68
    Unter Rechtsverhältnis ist hier eine aus einem konkreten Tatbestand entstandene Rechtsbeziehung von Personen untereinander oder einer Person zu einem Gegenstand zu verstehen (BGHZ 22, 43, 47; Rosenberg/Schwab, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, 10. Aufl., § 94 II, 1, S. 445; Stein/Jonas, ZPO, 19. Aufl., § 256 Anm. II 1; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band I, S. 240 k II mit weiteren Hinweisen: Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, § 55 Anm. 2a).

    Der der Klägerin günstige Teil des Urteilsausspruchs ist daher nur die Entscheidung über eine rechtliche Vorfrage, einen einzelnen rechtlichen Gesichtspunkt; sie kann deshalb nicht Streitgegenstand sein und daher auch nicht in Rechtskraft erwachsen (vgl. BSG 4, 184; 7, 5; 11, 198, 13, 163, 17, 124, 128, BGHZ 22, 43, 48; BVerwG, DVBl 1966, 864; Brackmann a.a.O. S. 240 1, 240 m, 242 h I, 256 c mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 84/65

    Arbeitsvermittlungsmonopol

    Auszug aus BSG, 29.07.1970 - 7 RAr 44/68
    Das BVerfG hat durch Urteil vom 4. April 1967 - 1 BvR 84/65 - (BVerfGE 21, 261) für Recht erkannt:.

    Auch dann, wenn neben dem Zustandekommen eines solchen Arbeitsverhältnisses ein irgendwie, geartetes Vertragsverhältnis zwischen dem Arbeitsuchenden und dem Vermittler bestehen bleibt, sind die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 AFG regelmäßig erfüllt und das Vermittlungsmonopol der beklagten Bundesanstalt für Arbeit (§ 4 AFG, früher § 35 AVAVG) verletzt (vgl. BVerfGE 21, 261, 266 f).

  • BAG, 28.02.1962 - 4 AZR 141/61

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus BSG, 29.07.1970 - 7 RAr 44/68
    Nach allgemeiner Auffassung und nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (vgl. BAG 12, 303; 14, 17; 19, 324), von der abzugehen der erkennende Senat keinen Anlaß sieht, liegt ein Arbeitsverhältnis vor, wenn die Arbeitsleistung in persönlicher Abhängigkeit erbracht wird, wobei sich diese insbesondere in der Weisungsgebundenheit äußert.

    Die Art der zu verrichtenden Arbeiten - Tätigkeiten einer Sekretärin, Buchhalterin, Schreibkraft usw. im Rahmen des Betriebsablaufs des Kunden der Klägerin - läßt es nicht zu, daß das Weisungsrecht, die zentrale Arbeitgeberfunktion im Rahmen des abhängigen Beschäftigungsverhältnisses (BAG 12, 303; 14, 17; 19; 329), von der Klägerin ausgeübt wird.

  • BSG, 11.12.1956 - 1 RA 109/55
    Auszug aus BSG, 29.07.1970 - 7 RAr 44/68
    Der der Klägerin günstige Teil des Urteilsausspruchs ist daher nur die Entscheidung über eine rechtliche Vorfrage, einen einzelnen rechtlichen Gesichtspunkt; sie kann deshalb nicht Streitgegenstand sein und daher auch nicht in Rechtskraft erwachsen (vgl. BSG 4, 184; 7, 5; 11, 198, 13, 163, 17, 124, 128, BGHZ 22, 43, 48; BVerwG, DVBl 1966, 864; Brackmann a.a.O. S. 240 1, 240 m, 242 h I, 256 c mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 01.06.1970 - 3 AZR 166/69

    Ruhestandsverhältnis - Feststellungsantrag - Elementenstreit - Tarifliche

    Auszug aus BSG, 29.07.1970 - 7 RAr 44/68
    Allerdings wird in der neueren Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß ein bloßes Element eines Rechtsverhältnisses ausnahmsweise dann Gegenstand einer Feststellungsklage sein kann, wenn durch die begehrte Feststellung der Streit der Beteiligten im ganzen bereinigt wird (vgl. BAG, Arbeitsrechtliche Praxis - AP - Nr. 134 zu § 24 BGB Ruhegehalt; BAG, Urteil vom 1. Juni 1970 - 3 AZR 166/69 -).
  • BVerwG, 26.08.1966 - VII C 113.65
    Auszug aus BSG, 29.07.1970 - 7 RAr 44/68
    Der der Klägerin günstige Teil des Urteilsausspruchs ist daher nur die Entscheidung über eine rechtliche Vorfrage, einen einzelnen rechtlichen Gesichtspunkt; sie kann deshalb nicht Streitgegenstand sein und daher auch nicht in Rechtskraft erwachsen (vgl. BSG 4, 184; 7, 5; 11, 198, 13, 163, 17, 124, 128, BGHZ 22, 43, 48; BVerwG, DVBl 1966, 864; Brackmann a.a.O. S. 240 1, 240 m, 242 h I, 256 c mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

    Auszug aus BSG, 29.07.1970 - 7 RAr 44/68
    Das Revisionsgericht hat nämlich alle Rechtsänderungen, die das streitige Rechtsverhältnis erfassen, bis zum Zeitpunkt seiner Entscheidung zu berücksichtigen (BSG 2, 188, 192, 3, 95, 103; BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]).
  • BGH, 13.12.1961 - 2 StR 507/60
    Auszug aus BSG, 29.07.1970 - 7 RAr 44/68
    Arbeitsvermittlung ist nämlich aus Gründen der sozialen Sicherheit der Arbeitnehmer, zum Schutz der Würde ihrer Person (Schutz vor Ausbeutung) und aus Gründen eines wirksamen Ausgleichs zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu einer Aufgabe der unmittelbaren staatlichen Daseinsvorsorge gemacht worden (BVerfGE 21, 245, 254, BSG 20, 169, 170; BGHSt 17, 137).
  • BSG, 14.02.1964 - 7 RAr 15/62

    Antrag beim Arbeitsamt auf Zustimmung zur Veröffentlichung von Stellenangeboten

    Auszug aus BSG, 29.07.1970 - 7 RAr 44/68
    Arbeitsvermittlung ist nämlich aus Gründen der sozialen Sicherheit der Arbeitnehmer, zum Schutz der Würde ihrer Person (Schutz vor Ausbeutung) und aus Gründen eines wirksamen Ausgleichs zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu einer Aufgabe der unmittelbaren staatlichen Daseinsvorsorge gemacht worden (BVerfGE 21, 245, 254, BSG 20, 169, 170; BGHSt 17, 137).
  • BSG, 16.07.1958 - 6 RH 89/55
  • BGH, 07.03.2019 - 3 StR 192/18

    BGH erachtet Übergangsvorschrift zum neuen strafrechtlichen

    (a) Für eine Leiharbeit ist erforderlich, dass zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer ein reguläres Arbeitsverhältnis besteht, das unabhängig von dem Verleihvertrag eingegangen wurde und diesen überdauert (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juli 1970 - 7 RAr 44/68, BSGE 31, 235, 242; BayObLG, Beschluss vom 25. Januar 1991 - 3 Ob OWi 149/90, wistra 1991, 233, 234; Paetzold in Ignor/Mosbacher, Handbuch Arbeitsstrafrecht, 3. Aufl., § 3 Rn. 24).

    Dagegen handelt es sich in Fällen, in denen Arbeitnehmer zu dem alleinigen Zweck angeworben werden, anschließend Tätigkeiten für einen Dritten auf dessen Weisung unter Eingliederung in den Betrieb auszuüben, ohne dass ein darüber hinausgehender Einsatz beabsichtigt ist, grundsätzlich um eine bloße Arbeitsvermittlung (s. auch § 1 Abs. 2 AÜG); als solche fällt diese nicht in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juli 1970 - 7 RAr 44/68, aaO, S. 242 f.; BayObLG, Beschluss vom 25. Januar 1991 - 3 Ob OWi 149/90, aaO).

    Ob Arbeitnehmerüberlassung oder Arbeitsvermittlung vorliegt, ist gegebenenfalls anhand der Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juli 1970 - 7 RAr 44/68, aaO, S. 243 ff.).

  • BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - berechtigtes Interesse -

    Zwar könnte auch nach Klärung dieser Frage streitig bleiben, für welches Kfz und in welcher Höhe sich der zuständige Träger an den Kosten zu beteiligen hat, sodass durch die Klärung insoweit der (zukünftige) Streit der Beteiligten nicht notwendigerweise insgesamt bereinigt wird (dazu: BSGE 31, 235, 240 = SozR Nr. 14 zu § 141 SGG, Blatt Da 8; BSGE 43, 134, 137 = SozR 4100 § 34 Nr. 6 S 8; BSGE 105, 1 ff RdNr 36 = SozR 4-2500 § 125 Nr. 5; BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 9 S 58; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 55 RdNr 9a mwN) .
  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 27/14 R

    Krankenversicherung - Fahrkostenerstattung - räumlich kürzeste Wegstrecke zum

    Nach der Rechtsprechung des BSG kann im Einzelfall auch ein einzelnes Element eines Rechtsverhältnisses Gegenstand einer (vorbeugenden) Feststellungsklage sein (Elementenfeststellungsklage), wenn sicher anzunehmen ist, dass durch sie der (zukünftige) Streit der Beteiligten insgesamt bereinigt wird (BSGE 31, 235, 240 = SozR Nr. 14 zu § 141 SGG Da 8; BSGE 43, 134, 137 = SozR 4100 § 34 Nr. 6 S 8; BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 9 S 58; BSGE 105, 1 = SozR 4-2500 § 125 Nr. 5, RdNr 36; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 55 RdNr 9a mwN) .
  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R

    Rahmenvertrag für die Erbringung vertragsärztlich verordneter

    Eine solche Elementenfeststellungsklage ist aber nur zulässig, wenn durch sie der Streit zwischen den Beteiligten im Ganzen bereinigt wird (BSGE 31, 235, 240 = SozR Nr. 14 zu § 141 SGG; BSGE 43, 134, 137 = SozR 4100 § 34 Nr. 6; BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 9; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 55 RdNr 9a; Castendiek in: Lüdtke, aaO, § 55 RdNr 54).
  • BSG, 17.11.2015 - B 1 KR 15/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Planbarkeit von Krankenhausleistungen -

    Wie der Trennungsbeschluss (Beschluss vom 21.12.2011 - L 7 KA 77/10 KL) und der Urteilstenor (Urteil vom 21.12.2011 - L 7 KA 77/10 KL) belegen, hat das LSG nur über das Erhöhungselement (Erhöhung der Mindestmenge von 14 auf 30 Level-1-Geburten) entschieden, ohne dass ausnahmsweise die Voraussetzung einer Elementenfeststellungsklage - vollständige Bereinigung des Streits zwischen den Beteiligten - vorgelegen hätte (vgl dazu BSGE 105, 1 = SozR 4-2500 § 125 Nr. 5, RdNr 35 bis 38 mwN; zum Problem, ob ein Elementenfeststellungstenor bei unzulässiger Elementenfeststellungsklage überhaupt in materielle Rechtskraft erwachsen kann, vgl BSGE 31, 235, 240 = SozR Nr. 14 zu § 141 SGG; BSGE 52, 145, 147 = SozR 1200 § 14 Nr. 12; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 55 RdNr 9) .
  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 45/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Anfechtungsklage -

    Insoweit besteht jedoch nur dann ein Feststellungsinteresse, wenn anzunehmen ist, dass durch sie der (zukünftige) Streit der Beteiligten insgesamt bereinigt wird (BSGE 31, 235, 240 = SozR Nr. 14 zu § 141 SGG Da 8; BSGE 43, 134, 137 = SozR 4100 § 34 Nr. 6 S 8; BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 9 S 58; BSGE 105, 1 = SozR 4-2500 § 125 Nr. 5, RdNr 36; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 55 RdNr 9a mwN) .
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 4/11 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anmietung einer

    Dessen Zulässigkeit folgt nicht zuletzt daraus, dass nach der Rechtsprechung des BSG im Einzelfall auch eine Elementenfeststellungsklage erhoben werden kann, wenn sicher anzunehmen ist, dass durch sie der Streit der Beteiligten insgesamt bereinigt wird (BSGE 31, 235, 240 = SozR Nr. 14 zu § 141 SGG Da 8, und BSGE 43, 134, 137 = SozR 4100 § 34 Nr. 6 S 8; SozR 3-2500 § 124 Nr. 9 S 58; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 55 RdNr 9a) .
  • BSG, 21.03.1978 - 7/12/7 RAr 58/76

    Streitigkeit über die Voraussetzungen von Schlechtwettergeld - Antragsstellung

    Streitig ist insbesondere die Frage, ob der Leiharbeitnehmer auch zu dem Beschäftigungsunternehmen in vertragliche Beziehungen tritt (so die Theorie vom Doppelarbeitsvertrag: Hessel, BB 70, 308; Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechtes, Band 1, 3. Aufl, S 244) oder ob zwischen dem Unternehmen für Leiharbeit und den Beschäftigungsunternehmen lediglich eine Aufspaltung der Arbeitgeberfunktionen stattfindet (so die Theorie vom Einzelarbeitsvertrags Becker, Arbeitsrechtliche Probleme der Teilzeitbeschäftigung, Frankfurter Dissertation, 1970, S 52; NJW 1971, 691 [BSG 29.07.1970 - 7 RAr 44/68]; Trieschmann, Das Leiharbeitsverhältnis, Betrieb 1956, Heft 39, Beilage Nr. 16).

    Nach der Theorie vom Einzelarbeitsvertrag handelt es sich allerdings nicht um eine Spaltung in der Weise, daß es zu zwei Arbeitsverträgen kommt, sondern lediglich zu einer "Spaltung der Arbeitgeberfunktionen" (Becker NJW 1971, 691, 692) [BSG 29.07.1970 - 7 RAr 44/68].

    Der Senat hat in bisherigen Entscheidungen zu dieser Theorienfrage nicht Stellung genommen (so zu Recht Becker NJW 1971, 691 [BSG 29.07.1970 - 7 RAr 44/68]).

    Wie der Senat in der Entscheidung vom 29. Juli 1970 (BSGE 31, 235, 242) ausgeführt hat, sind solche Vertragsverhältnisse nicht als verbotene Arbeitsvermittlung anzusehen, "bei denen zwar arbeitsrechtliche Beziehungen zwischen dem einen Arbeitsplatz vergebenden Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer begründet werden, daneben aber ein diese Beziehungen überdauerndes und davon unabhängiges Arbeitsverhältnis zwischen dem Vermittler und dem Arbeitnehmer besteht, sofern in diesem Rechtsverhältnis der Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Beziehungen liegt".

    Der Senat hat ausgeführt, daß der Umgehung des Vermittlungsmonopols der Beklagten durch Verschleierung privater Stellenvermittlung mittels begriffsjuristischer Konstruktionen in der Form des unechten Leiharbeitsverhältnisses entgegenzutreten ist (BSGE 31, 235, 243).

  • BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 98/80

    Model-Agentur; Arbeitsvermittlung; Verrichtung abhängiger, fremdbestimmter Arbeit

    Danach kann ein Arbeitsverhältnis nicht nur durch eine dahingehende ausdrückliche Vereinbarung entstehen, sondern auch durch die tatsächliche Durchführung und Gestaltung der Vertragsbeziehungen, selbst dann, wenn dem eine ausdrückliche Abrede entgegensteht (BAG 19, 324, 329; BAG AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit; vgl. dazu auch BSGE 31, 235, 244).

    Durch die Arbeitnehmer-Überlassung verpflichtet sich der Verleiher, einem Dritten für eine bestimmte oder unbestimmte Zeitdauer Arbeitnehmer zum Zwecke der Arbeitsleistung zu überlassen; die Arbeitnehmer werden für die Dauer der Überlassung, auch wenn insoweit dem Verleiher das Direktionsrecht bezüglich Arbeitsdauer, Arbeitszeit, Beendigung des Einsatzes uä verbleibt, einem Weisungsrecht des Entleihers hinsichtlich der Arbeitsausführung unterstellt, so daß in jedem Falle auch zwischen dem Entleiher und der überlassenen Arbeitskraft arbeitsrechtliche Beziehungen entstehen (vgl. BSGE 31, 235, 244 mwN; Becker/Wulfgramm, aaO, Art. 1 § 1 RdNr. 57 f; Sandmann/Vielhaber, aaO, Art. 1 § 1 Anm. 7 a).

  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 108/95

    Höchstdauer einer Anrechnungszeit, Rechtsschutz bei gesetzlicher Änderung von

    Soweit vereinzelt - jedoch bisher ohne abschließende Entscheidung über die grundsätzliche Statthaftigkeit (vgl. BSG SozR 3-2600 § 149 Nr. 3 S. 7) - in der Rechtsprechung eine sog Elementenfeststellungsklage ausnahmsweise für möglich gehalten wird, falls der Streit zwischen den Beteiligten durch die gerichtliche Feststellung über ein einzelnes Element eines Rechtsverhältnisses vollständig ausgeräumt werden kann (vgl. BSGE 31, 235, 240 = SozR Nr. 14 zu § 141 SGG, BSGE 43, 134, 137 = SozR 4100 § 34 Nr. 6 S. 8; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Januar 1996, L 18 An 86/94), kann diese Frage auch hier offen bleiben.
  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 2/13 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Zwillingsgeburt - allein sorgeberechtigter

  • BSG, 28.04.2004 - B 5 RJ 33/03 R

    Geburtsdatum - Beweiskraft eines ausländischen Schulregisterauszuges - Urkunde -

  • BSG, 16.12.1976 - 7 RAr 89/75

    Arbeitsförderung - Vermittlungsmonopol - Private Arbeitsvermittlung -

  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 13/00 R

    Zulassung - Heilmittel - Logopäde - Klinischer Linguist - Sprachtherapeut

  • LAG Hessen, 19.02.2007 - 17 Sa 902/06

    Rückzahlung von überzahlter Zusatzrente - Tarifvertrag Übergangsversorgung für

  • BSG, 14.09.1995 - 4 RA 32/95

    Gewährung einer berufsbezogenen Zuwendung an Ballettmitglieder in staatlichen

  • LSG Sachsen, 18.05.2016 - L 3 AS 167/16

    Erteilung eines Bildungsgutscheines für eine Weiterbildungsmaßnahme; Erledigung

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 125/09

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitsvermittlung

  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 17/76

    Ablehnung der Förderung von Bildungswilligen mit der Begründung des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - L 10 KA 82/02

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 47/78

    Arbeitnehmerüberlassung - Leiharbeitnehmer - Befristung des Arbeitsverhältnisses

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1989 - L 12 Ar 192/87

    Verbot des Betreibens einer Arbeitsvermittlung durch Personalberatung als

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - L 9 KR 234/13

    Sozialversicherungspflicht - überlassenes Personal in der Filmbranche -

  • LSG Baden-Württemberg, 08.09.2005 - L 10 LW 2291/05

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsminderung - Rentenfeststellung

  • LSG Hessen, 26.10.1994 - L 3/8 KR 539/87

    Sozialversicherungspflicht - Metzger - Ausbeiner - Abgrenzung - abhängiges

  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 13/99 R

    Zulässigkeit des Übergangs von Anfechtungs- und Leistungsklage auf

  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 44/91

    Arbeitnehmerüberlassung - Außerordentliche Kündigung - Wiedereinstellungsverbot

  • LSG Hessen, 17.08.1981 - L 10 Ar 624/80

    Verbot für den Verleiher einen befristeten Arbeitsvertrag zu schließen;

  • BayObLG, 25.01.1991 - 3 ObOWi 149/90

    Vermittlung von Subunternehmern als Überlassung von Arbeitnehmern; Maßstab bei

  • BSG, 04.09.1995 - 4 RA 32/95

    Anspruch auf berufsbezogene Zuwendung neben Anspruch aus gesetzlicher

  • BSG, 18.01.1995 - 5 RJ 20/94

    Berichtigung des im Vormerkungsbescheid festgestellten Geburtsdatums - Festlegung

  • BSG, 10.04.1981 - 12 BK 11/80

    Erstreckung der arbeitgeberischen Pflicht zur Abführung von Sozialbeiträgen auf

  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 14/96

    Feststellung der Rechtspflicht zur Anerkennung von Anrechnungszeiten und

  • BGH, 31.03.1982 - 2 StR 744/81

    Überlassung von (ausländischen) Arbeitnehmern ohne die erforderliche Erlaubnis -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - L 9 KR 284/14

    Sozialversicherungspflicht - Leiter des Ausbaus-Terminal -

  • LSG Bayern, 18.10.2007 - L 3 U 267/03
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 11 KA 54/08

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2016 - L 2 EG 3/16
  • SG Stade, 31.05.2005 - S 1 KR 56/04

    Vereinbarkeit der Verpflichtung zur Zahlung einer Praxisgebühr mit dem Grundsatz

  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 8/96

    Nichtbestehen eines Beschäftigungsverhältnisses - Voraussetzungen des

  • BGH, 23.10.1974 - IV ZR 7/73

    Abgrenzung von Arbeitnehmervermittlung und Arbeitnehmerüberlassung -

  • BSG, 30.11.1973 - 7 RAr 2/68
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2023 - L 16 KR 186/20

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsregelung eines Gebärdendolmetschers

  • BSG, 11.06.1986 - 6 RKa 13/85

    Berufungsausschuß - Gegenstandswert - Berechnungsfaktor - Kostenfestsetzung

  • BSG, 15.03.1978 - 1 RA 41/77

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Neufeststellung - Erwerbsunfähigkeit

  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2016 - L 11 KR 4129/14
  • SG Hannover, 17.11.2016 - S 3 SV 66/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht