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   BSG, 11.03.1970 - 3 RK 40/67   

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BSG, 11.03.1970 - 3 RK 40/67 (https://dejure.org/1970,2959)
BSG, Entscheidung vom 11.03.1970 - 3 RK 40/67 (https://dejure.org/1970,2959)
BSG, Entscheidung vom 11. März 1970 - 3 RK 40/67 (https://dejure.org/1970,2959)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BSGE 31, 66
  • NJW 1970, 1766
  • MDR 1970, 710
  • VersR 1970, 853
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.12.1963 - 3 RK 99/59
    Auszug aus BSG, 11.03.1970 - 3 RK 40/67
    Übt ein Beamter neben seiner versicherungsfreien Beamtentätigkeit eine entgeltliche Beschäftigung aus, so erstreckt sich die Versicherungsfreiheit als Beamter nicht auf diese Beschäftigung (Fortführung von BSG 18.12.1963 3 RK 99/59 = BSGE 20, 123).

    Das Landessozialgericht (LSG) hat unter Aufhebung des Bescheides der Beklagten festgestellt, daß der Beigeladene als wissenschaftliche Hilfskraft der Universität Göttingen angestelltenversicherungspflichtig war: Schon nach dem Gesetzeswortlaut seien Referendare "lediglich" in der ihrer Ausbildung dienenden Beschäftigung versicherungsfrei; außerdem würden sie beim Ausscheiden aus dem Staatsdienst nur mit ihren Referendarbezügen nachversichert; das soziale Schutzbedürfnis erfordere jedoch, ähnlich wie bei vorläufig des Dienstes enthobenen Beamten (BSG 20, 123), daß bei der späteren Rentengewährung auch die Bezüge aus der Nebenbeschäftigung berücksichtigt würden, was nur möglich sei, wenn die Nebenbeschäftigung als versicherungspflichtig angesehen werde (Urteil vom 15. Februar 1967).

    Es hat dabei zutreffend auf ein Urteil des Senats verwiesen, in dem eine Beschäftigung, die ein vorläufig des Dienstes enthobener Beamter aufgenommen hatte, als versicherungspflichtig angesehen worden ist (BSG 20, 123; vgl. ferner BSG 20, 133).

  • BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59
    Auszug aus BSG, 11.03.1970 - 3 RK 40/67
    Die klagende BfA konnte den ihr von der Beklagten abschriftlich übersandten Bescheid vom 9. September 1965, in dem einem Widerspruch des Beigeladenen abgeholfen und seine Beschäftigung an der Universität Göttingen für versicherungsfrei erklärt wurde, mit der Aufhebungsklage anfechten (BSG 15, 118, Leitsatz 3).
  • BSG, 17.03.1964 - 3 RK 107/59
    Auszug aus BSG, 11.03.1970 - 3 RK 40/67
    Hier hat die beklagte Krankenkasse den Beigeladenen in seiner Beschäftigung als Referendar zutreffend für versicherungsfrei gehalten (vgl. BSG 20, 244).
  • BSG, 18.12.1963 - 3 RK 8/62

    Versicherungsfreiheit für das Beschäftigungsverhältnis als tätiger Beamter;

    Auszug aus BSG, 11.03.1970 - 3 RK 40/67
    Es hat dabei zutreffend auf ein Urteil des Senats verwiesen, in dem eine Beschäftigung, die ein vorläufig des Dienstes enthobener Beamter aufgenommen hatte, als versicherungspflichtig angesehen worden ist (BSG 20, 123; vgl. ferner BSG 20, 133).
  • LSG Hamburg, 28.11.2012 - L 2 R 16/10

    Sozialversicherung - Freie und Hansestadt Hamburg - alleinige Arbeitgeberin für

    Der Senat folgt mit dieser Beurteilung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu vergleichbaren Sachverhalten und führt diese fort (vgl BSG vom 29.8.1963 - 3 RK 86/59 = BSGE 20, 6 = SozR Nr. 41 zu § 165 RVO, vom 26.3.1998 - B 12 KR 17/97 R = SozR 3-2400 § 14 Nr. 15, vom 3.2.1994 - 12 RK 18/93 = SozR 3-2400 § 14 Nr. 8, vom 11.3.1970 - 3 RK 40/67 = BSGE 31, 66 = SozR Nr. 10 zu § 1229 RVO, vom 19.12.2011 - B 12 KR 42/11 B, ferner das noch nicht im Volltext vorliegende Urteil vom 31.10.2012 - B 12 R 1/11 R = SozR 4-2400 § 14 Nr. 16; in diesem Sinne auch LSG Erfurt vom 30.8.2005 - L 6 KR 718/03; zur Versicherungsfreiheit von Referendaren im Beamtenverhältnis auf Widerruf bereits BSG vom 31.5.1978 - 12 RK 48/76 = BSGE 46, 241 = SozR 2200 § 1229 Nr. 7; 12 RK 49/76 = BB 1978, 1418; 12 RK 25/77 = SozR 2200 § 1229 Nr. 8).

    Liegt ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor, sind auch Zahlungen Dritter dem Arbeitgeber zuzurechnen und von ihm zu verbeitragen (s. die bereits oben zitierten Entscheidungen vom 29.08.1963 - 3 RK 86/59, BSGE 20, 6, , 26.03.1998 - B 12 KR 17/97 R, MDR 1998, 975, und 03.02.1994 - 12 RK 18/93, Breithaupt 1994, 798, , sowie das Urteil vom 11.03.1970 - 3 RK 40/67, BSGE 31, 66, den Beschluss vom 19.12.2011 - B 12 KR 42/11 B, Juris, sowie das noch nicht im Volltext vorliegende Urteil vom 31.10.2012 - B 12 R 1/11 R ; in diesem Sinne auch Thüringer LSG, Urteil vom 30.08.2005 - L 6 KR 718/03, Juris).

  • BGH, 25.03.1988 - V ZR 1/87

    Zustellung des Vollstreckungsbescheides an die prozeßunfähige Partei

    Das erwähnte Urteil hatte nicht die Frage der Zustellung sondern nur der - vergleichbaren - Rechtsmittelrücknahme durch einen Prozeßunfähigen zum Gegenstand, deren Wirksamkeit bejaht wurde (vgl. dazu auch BVerwG NJW 1964, 1819 und BSG MDR 1970, 710 L).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2020 - L 7 BA 1208/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - beamteter Hochschullehrer -

    Eine daneben oder unabhängig vom Beamtenverhältnis ausgeübte Beschäftigung ist - anders als im Krankenversicherungsrecht (§ 6 Abs. 3 SGB V) - grundsätzlich in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig (Berchtold in Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 6. Aufl. 2019, § 27 SGB III Rdnr. 3; Scheidt in Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB III, 6. Aufl. 2017, § 27 Rdnr. 6; Timme in Hauck/Noftz, § 27 SGB III Rdnr. 7; vgl. ferner BSG, Urteil vom 25. Oktober 2016 - 12 RK 19/76 - juris Rdnr. 12; Urteil vom 10. September 1975 - 3/12 RK 6/74 - BSGE 40, 208 - juris Rdnrn. 10 ff.; Urteil vom 11. März 1970 - 3 RK 40/67 - BSGE 31, 66 - juris Rdnrn. 11 f.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. November 2017 - L 16 KR 448/16 - juris Rdnr. 30).
  • LAG Düsseldorf, 29.01.1999 - 9 Sa 1849/98

    Beurlaubung eines Beamten ohne Bezüge in einem Angestelltenverhältnis -

    Aufgrund einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 11.03.1970 (- 3 RK 40/67 - abgedruckt in NJW 1970, 1766) forderte die AOK die Wohnungsbauförderungsanstalt auf, Sozialversicherungsbeiträge für den Kläger zu leisten.

    Übt ein Beamter neben seiner versicherungsfreien Beamtentätigkeit eine entgeltliche Beschäftigung aus, so erstreckt nach der Grundsatzentscheidung des BSG vom 11.03.19970 - 3 RK 40/67 - (NJW 1970, 1766) die Versicherungsfreiheit als Beamter nicht auf diese Beschäftigung.

    Der Kläger übersieht jedoch, daß die Entscheidung des BSG vom 11.03.1970 (a. a. O.) eine andere Fallkonstellation betraf, als sie bei ihm vorgelegen hat.

  • BSG, 23.09.1980 - 12 RK 41/79

    Beiträge zur Angestelltenversicherung; Versicherungspflicht in der

    Es entspricht der ständigen und gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), daß sich die Vorschriften über die Versicherungsfreiheit von Beamten (§ 6 Abs. 1 Nr. 2, 3 AVG) nicht auf Beschäftigungsverhältnisse erstrecken, die der Beamte neben seinem Dienstverhältnis unterhält (BSG Urteil vom 114. September 1978 - 12 RK 57/76 - SozR 2200 § 169 Nr. 6; BSGE 40, 208, 209 f.; 31, 66, 68; 20, 123, 126 ff.).

    Damit gewinnt er einerseits einen seinem zusätzlichen Einkommen entsprechenden Versicherungsschutz (BSGE 31, 66, 68; 20, 123, 127 f.); andererseits wird vermieden, daß er durch eine Versicherungs- und Beitragsfreiheit auf dem Arbeitsmarkt einen gegenüber den versicherungspflichtigen Beschäftigungsgruppen nicht zu rechtfertigenden Wettbewerbsvorsprung erhält (Gedanke der Solidarität, vgl. BSG Urteil vom 14. September 1978 - SozR 2200 § 169 Nr. 6; BSGE 40, 208, 209).

  • BSG, 31.05.1978 - 12 RK 48/76

    Abstrakte Aufspaltung des zum Zwecke der Ausbildung begründeten

    Eine andere Beurteilung läßt sich auch aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur versicherungspflichtigen Nebenbeschäftigung von Beamten und Richtern (vgl. BSGE 20, 123; 31, 66; 40, 208; BSG SozR Nr. 2 zu § 6 AVG; SozR 2200 § 169 Nr. 4) nicht gewinnen.

    Dabei hat das BSG zwar ausgesprochen, daß dies auch dann gilt, wenn die Nebenbeschäftigung "ausbildungskonform" ist (BSGE 31, 66, 68), also der Ausbildung nützt.

  • BSG, 31.05.1978 - 12 RK 49/76

    Begründung einer Versicherungspflicht in der Rentenversicherung der Angestellten

    Eine andere Beurteilung läßt sich auch aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur versicherungspflichtigen Nebenbeschäftigung von Beamten und Richtern (vgl. BSGE 20, 123; 31, 66; 40, 208; BSG SozR Nr. 2 zu § 6 AVG; SozR 2200 § 169 Nr. 4) nicht gewinnen.

    Dabei hat das BSG zwar ausgesprochen, daß dies auch dann gilt, wenn die Nebenbeschäftigung "ausbildungskonfom" ist (BSGE 31, 66, 68), also der Ausbildung nützt.

  • BSG, 17.09.1981 - 10/8b RAr 11/80

    Konkursfähigkeit öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten

    Das entspricht sowohl der Konstruktion aller Zweige der Sozialversicherung als auch der ständigen Rechtsprechung des BVerfG und des BSG (vgl BVerfGE 11, 105, 116; 14, 312, 318; 44, 70, 90; BSGE 31, 66; 40, 208; SozR 2200 § 173 Nr. 1; das BVerfG spricht in diesem Zusammenhang von der Sachnähe einer homogenen Gruppe; vgl insbesondere BVerfG DVBl 1981, 139 ).
  • BSG, 17.09.1981 - 10/8b RAr 19/80

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Umlagepflicht zum Konkursausfallgeld

    Das entspricht sowohl der Konstruktion aller Zweige der Sozialversicherung als auch der ständigen Rechtsprechung des BVerfG und des BSG (vgl BVerfGE 11, 105, 116; 14, 312, 318; 44, 70, 90; BSGE 31, 66; 40, 208; SozR 2200 § 173 Nr. 1; das BVerfG spricht in diesem Zusammenhang von der Sachnähe einer homogenen Gruppe; vgl insbesondere BVerfG DVBl 1981, 139 ).
  • BSG, 31.05.1978 - 12 RK 25/77

    Klage zweier Rechtsreferendare gegen die Einordung als versicherungspflichtig in

    Es handelt sich vielmehr um ein von der Hauptbeschäftigung - der Ausbildungsbeschäftigung in der jeweiligen Ausbildungsstation - zeitlich, inhaltlich und funktional abgrenzbares anderes Beschäftigungsverhältnis, auf das trotz des gewissen inneren Zusammenhangs mit dem versicherungsfreien Ausbildungsverhältnis der Ausnahmetatbestand der Versicherungsfreiheit nicht zutrifft und das deshalb nach dem Grundsatz zu behandeln ist, daß entgeltliche Beschäftigungsverhältnisse versicherungspflichtig sind (vgl. BSGE 31, 66, 68; 20, 123; 40, 208; BSG SozR Nr. 2 zu § 6 AVG; SozR 2200 § 169 Nr. 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2018 - L 5 KR 293/17

    Erstattung gezahlter Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2002 - L 16 KR 44/01

    Krankenversicherung

  • BSG, 14.09.1978 - 12 RK 57/76

    Grenzschutzbeamter - Versicherungsfreiheit - Berufsförderung -

  • BSG, 16.06.1982 - 11 RA 49/81

    Beitragsbemessungsgrenze bei Durchführung der Nachversicherung; Nachversicherung

  • BSG, 25.10.1988 - 12 RK 32/87
  • BSG, 16.02.1971 - 11 RA 20/69

    Tätigkeit im öffentlichen Dienst - Versicherungsfreiheit -

  • SG Lübeck, 15.08.2003 - S 9 KR 208/01
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