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   BSG, 16.09.1970 - 10 RV 627/68   

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BSG, 16.09.1970 - 10 RV 627/68 (https://dejure.org/1970,1616)
BSG, Entscheidung vom 16.09.1970 - 10 RV 627/68 (https://dejure.org/1970,1616)
BSG, Entscheidung vom 16. September 1970 - 10 RV 627/68 (https://dejure.org/1970,1616)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Grundsätzliches zum Schadensausgleich der Witwe und dem Verhältnis dieser Versorgungsleistung zum Berufsschadensausgleich des Beschädigten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Witwenansprüche - Schadensausgleich der Witwe - Berufsschadensausgleich des Versicherten - Höhe des Einkommensverlustes - Berechnungsgrundlage

Papierfundstellen

  • BSGE 32, 1
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 23.07.1970 - 8 RV 59/70

    Zu den Voraussetzungen eines Einkommensverlustes iSv BVG § 30 Abs. 3 und 4

    Auszug aus BSG, 16.09.1970 - 10 RV 627/68
    sprochen, das der Beschädigte "erzielt hätte" (@ 30 Abs° } BVG idF des 1" NOG), "voraussichtlich erhalten würde" (5 30 Abs° 4 BVG idF des 1" NOG)° Der Gesetzeswortlaut hat sich dann zwar im 2" und }, NOG insofern gtändert, als nicht mehr unmittelbar vom erzielten fiktiven Eink0mmen, sondern von einem Einkommen die Rede ist, das nach einer fiktiv anzunehmenden Berufs- oder Wirtschaftsgruppe zu berechnen ist, nämlich nach einer solchen, welcher der Beschädigte "wahrscheinlich angehört hätte" (5 30 Abs° 4 Satz 1 BVG idF des 2° und }, NOG)° Es kann jedoch kein Zweifel darüber bestehen, daß auch mit dieser Wortfassung nur wie bisher das fiktive Einkommen gemeint sein kann, das der Beschädigte erzielt hätte, Nur ist im derzeitigen Wortlaut mehr betont, daß die Fiktivität des Einkommens folgerichtig auch die Fiktivität der Berufs- und Wirtschaftsgruppe verlangt, wenn ein Einkommen festgestellt werden soll, das der Beschädigte wahrscheinlich ohne die Schädigung in der Zeit, für welche der Berufsschadensausgleich begehrt wird, gehabt haben wurde, Im Grunde genommen hat sich insofern durch die Regelung im 2, NOGgegenüber der Regelung im 10 NOG nichts geändert, denn auch schon früher war für die Berechnung des fiktiven Einkommens auch ein fiktiver Beruf zugrunde zu legen, was insofern zum Ausdruck kommt, als das Gesetz auch die Zugrundelegung eines früher ausgeübten, begonnenen oder nachweislich angestrebten Berufs vorschrieb° (Dabei ist zu erwähnen, daß "fiktiver" Beruf, den° Beruf, den der Beschädigte ohne die Schädigung ausgeübt "hätte", auch derjenige sein kann, den er mit der Schädigung derzeit ausübt -vergl° Urteil vom 23, Juli 1970 - 8 RV 59/70)= An dem Grundgedanken und dem System der Berechnung des Einkommensverlustes für die Gewährung des Berufsschadensausgleichs hat sich also mit der Änderung des Wortlauts der Absätze 3 und 4 des 5 30 BVG durch die im 20 und Do NOG gewählte Wortfassung nichts geändert° Wenn sich der Sinn -]1.
  • BSG, 11.12.2008 - B 9 V 3/07 R

    Kriegsopferversorgung - Versorgungsverwaltung - Versorgungsamt - Zuständigkeit -

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 16.9.1970 - 10 RV 627/68 - BSGE 32, 1, 2 = SozR Nr. 9 zu § 40a BVG Ca 12) soll mit dieser Versorgungsleistung kein Schaden, der einmal in der Vergangenheit vorgelegen hat, sondern nur ein Schaden ausgeglichen werden, der in der Zeit ihrer Gewährung besteht.
  • LSG Bayern, 26.04.2012 - L 15 VS 2/06

    Soldatenversorgung - Berufsschadensausgleich - Beschränkung von Rechtsbehelfen -

    Diese Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht in der Entscheidung BSGE 32, 1 - ebenfalls eine Entscheidung des 10. Senats - bekräftigt.
  • BSG, 12.10.1972 - 10 RV 744/71

    Durch Vertreibung verlorengegangene Berufsstellung

    Maßgebend sei entgegen der vom 10, Senat des BSG in seinem Urteil vom 16. September 1970 (BSG 32, 1) vertretenen Auffassung nicht der Zeitpunkt der Antragstellung, sondern derjenige, an welchem der Beschädigte einmal den beruflichen Schaden i. S. des § 30 Abs. 3 BVG erlitten habe.

    Der Schadensausgleich soll keinen etwa schon vor der Vertreibung oder mit ihr entstandenen, aber nicht fortwirkenden Sehaden ausgleichen (s. dazu auch BSG 32, 1 ff); daher ist eine nach der Schädigung durch Vertreibung verlorengegangenen Berufsstellung nicht zu beachten.

  • LSG Bayern, 27.11.2013 - L 15 VK 1/10

    Einkommen, Gesundheitszustand, Rentenversicherung, Versorgung, Witwenrente,

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 16.9.1970 - 10 RV 627/68 - BSGE 32, 1, 2 = SozR Nr. 9 zu § 40a BVG Ca 12) soll mit dieser Versorgungsleistung kein Schaden, der einmal in der Vergangenheit vorgelegen hat, sondern nur ein Schaden ausgeglichen werden, der in der Zeit ihrer Gewährung besteht.
  • BVerwG, 04.07.1984 - 5 B 63.83

    Angemessenheit einer Ausbildung - Schadensausgleich durch Leistungen der

    Dabei kann - worauf das Berufungsgericht zu Recht hingewiesen hat - ebenso wie beim Berufsschadensausgleich nach § 30 BVG nicht auf eine individuelle Entwicklung abgehoben, sondern nur ein generalisierender (pauschalisierender) Maßstab zugrunde gelegt werden (vgl. BSGE 32, 1 ; 33, 60 ).
  • BSG, 10.12.1975 - 9 RV 246/74

    Revisionszulassung zur Prüfung der Frage, ob und wie ein spezieller

    Einen Teilausschnitt aus diesem Bereich bilden die für bestimmte Personenkreise typischen wirtschaftlich-sozialen Geschehensabläufe, wie beispielsweise für die in den Gebie- ten östlich der Bundesrepublik angesiedelt gewesenen selbständigen Landwirte der Verlust des Landwirtschaftsbetriebes durch Vertreibung oder Flucht mit der in den meisten Fällen gegebenen Unmöglichkeit, einen solchen Betrieb im Bundesgebiet wieder zuerlangen (vgl. BSG 32, 1, 7; 34, 216, 220; SozR 3100 % 30 Nr. 7).
  • LSG Hessen, 25.06.1975 - L 5 V 316/70

    Beschädigter vollzieht sozial gleichwertigen Berufswechsel nach dem Krieg -

    Es kommt also darauf an, ob der Beschädigte denjenigen Beruf, den er ohne die Schädigung nach seinen Lebensverhältnissen, Kenntnissen und Fähigkeiten und dem bisher betätigten Arbeits- und Ausbildungswillen wahrscheinlich ausüben würde, ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann und daß er dadurch einen wirtschaftlichen Schaden - einen Einkommensverlust - erleidet, wobei dieser im Zeitpunkt der Antragstellung noch bestehen muß (BSG 32, 1 ff.; Urt. v. 6. Juli 1972 Az.: 9 RV 668/71).
  • BSG, 20.10.1971 - 10 RV 528/70

    Zum Anspruch auf Berufsschadensausgleich eines Schwerbeschädigten, der seine

    wenn er durch die Schädigung einen wirtschaftlichen Schaden (Einkommensverlust) erleidet; dieser wirtschaftliche Schaden muß für die Zeit entstanden sein, für die der Berufsschadensausgleich begehrt wird (BSG 32, 1, 2), Weder aus dem Wortlaut des 5 50 Abs, 5 BVG, noch dem der hierzu erlassenen DVOen 1964 und 1968 ist etwas dafür zu entnehmen, daß einem Schwerbeschädigten nur dann ein Anspruch auf Berufsschadensausgleich zusteht, wenn er vor Vollendung des 65° Lebensjahres durch die Schädigung einen Einkommensverlust erleidet° Wenn der Kläger allerdings insoweit auf den S 5 Abs° 5 der DVO 1964 und SV} Abs° 6 der BVG 1968 verweist, nach denen als Durchschnittseinkommen 75 V"H" der nach den vorausgegangenen Absätzen dieser Bestimmung ermittelten Beträge von Ersten des Monats anzusetzen sind, der auf den Monat folgt, in dem der Beschädigte das 65° Lebensjahr vollendet, so kann hieraus nicht ohne weiters darauf werden, daß.
  • BSG, 11.09.1975 - 9 RV 152/74

    Härteausgleich - Brautversorgung - Dauer der Ehe

    - wie übrigens auch für den Schadensausgleich der Vitwe (@ 40 a BVG; vorher © 41 Abs. } BVG idF des 1. NOG; tgl. BSG SozR Nr. 11 zu 5 41 BVG; BSG 32, 1 f = SozR Nr. 9 zu © 40 a BVG) (BSG 27, 286, 289 f).
  • BSG, 21.05.1974 - 10 RV 385/73

    Neuberuf und Berufsschadensausgleich

    Ein Berufsschadensausgleich kann nicht allein wegen eines in der Vergangenheit vorgelegenen beruflichen Schadens verlangt werden, vielmehr ist ein aktueller beruflicher Schaden in der Zeit erforderlich, für die diese Versorgungsleistung verlangt wird (vergleiche BSG 1970-09-16 BSGE 32, 1-8).
  • BSG, 12.12.1972 - 8 RV 409/72

    Maßgebende Zeitpunkte

  • BSG, 06.07.1972 - 9 RV 484/70

    Vertreibung eines selbständigen Landwirts - Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung

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