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   BSG, 02.10.1970 - 3 RK 6/70   

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https://dejure.org/1970,10653
BSG, 02.10.1970 - 3 RK 6/70 (https://dejure.org/1970,10653)
BSG, Entscheidung vom 02.10.1970 - 3 RK 6/70 (https://dejure.org/1970,10653)
BSG, Entscheidung vom 02. Oktober 1970 - 3 RK 6/70 (https://dejure.org/1970,10653)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 32, 18
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 11/02 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - zuletzt ausgeübte Beschäftigung -

    Das galt zunächst für das bei der Höhe des Krankengeldes zu berücksichtigende Arbeitsentgelt (RVA AN 1943, 145 sowie stellvertretend BSGE 5, 283, 286 f), wurde aber auch für die Bezugstätigkeit bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit angenommen (RVA aaO; BSGE 5, 283, 287 f; BSGE 32, 18, 20 f = SozR Nr. 40 zu § 182 RVO).
  • BSG, 29.09.1998 - B 1 KR 5/97 R

    Wiederaufleben - Krankengeldanspruch - Nichtausschöpfung des Anspruchs -

    Der damals verwandte Begriff wurde von der Rechtsprechung so verstanden, daß er einem Wiederaufleben des Anspruchs nach dem Wegfall der Rente nicht entgegenstand (BSGE 27, 66 = SozR Nr. 23 zu § 183 RVO; SozR Nr. 24 zu § 183 RVO Bl Aa 26; BSGE 32, 18, 19).
  • BSG, 17.08.1982 - 3 RK 28/81

    Beginn der Arbeitsunfähigkeit; Bronchialcarzinom; Beschäftigungsnachgang trotz

    In einem anderen Fall hat der Senat eine Lösung des Versicherten von seinem früheren Beruf darin gesehen, daß der Versicherte, der infolge Krankheit seine bisherige Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben konnte, aus freien Stücken eine seinem Gesundheitszustand entsprechende Beschäftigung aufgenommen hatte (BSGE 32, 18ff. = SozR Nr. 40 zu § 182 RVO).

    Unter dieser Voraussetzung, so hat der Senat entschieden, sei bei der Prüfung einer weiteren Arbeitsunfähigkeit jedenfalls dann von der neuen Tätigkeit auszugehen, wenn der Krankengeldbezug des ersten Dreijahreszeitraumes abgelaufen war (BSGE 32, 18, 20f.).

  • BSG, 15.11.1984 - 3 RK 21/83

    Arbeitsunfähigkeit - Zuletzt ausgeübte Erwerbstätigkeit - Bedingungen des

    Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte überhaupt nicht oder nur auf die Gefahr hin, seinen Zustand zu verschlimmern, fähig ist, seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit nachzugehen (so die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsvericherungsamts -RVA-, BSGE 5, 283, 288; 19, 179, 182; 26, 288, 290; 32, 18, 20; so auch die Definition in der Begründung zum Entwurf einer RVO, RT-Drucks. vom 12. März 1910, S. 155).
  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 32/01 R

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung

    Das galt zunächst für das bei der Höhe des Krankengeldes zu berücksichtigende Arbeitsentgelt (RVA AN 1943, 145 sowie stellvertretend BSGE 5, 283, 286 f), wurde aber auch für die Bezugstätigkeit bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit angenommen (RVA aaO; BSGE 5, 283, 287 f; BSGE 32, 18, 20 f = SozR Nr. 40 zu § 182 RVO).
  • BSG, 25.08.2022 - B 9 V 4/21 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Versorgungskrankengeld - Arbeitsunfähigkeit -

    Mit der tatsächlichen Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit endet aber dieser Bezug, und die neue Tätigkeit wird zur Grundlage für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit (BSG Urteil vom 8.2.2000 - B 1 KR 11/99 R - BSGE 85, 271 = SozR 3-2500 § 49 Nr. 4 - juris RdNr 14; BSG Urteil vom 19.9.1979 - 11 RA 78/78 - SozR 2200 § 1241 Nr. 14 - juris RdNr 20; BSG Urteil vom 2.10.1970 - 3 RK 6/70 - BSGE 32, 18 = SozR Nr. 40 zu § 182 RVO - juris RdNr 18 ; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 7.3.2019 - L 5 KR 27/18 - juris RdNr 46; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 9.3.2017 - L 6 U 1655/16 - juris RdNr 35; Rieke in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Werkstand: April 2022, § 44 SGB V RdNr 20; Gerlach in Hauck/Noftz, SGB V, § 44 RdNr 87, Stand der Einzelkommentierung: September 2020; Knorr/Krasney in Entgeltfortzahlung - Krankengeld - Mutterschaftsgeld, § 44 SGB V RdNr 91, Dokumentstand: 2020; Nebendahl in Spickhoff, Medizinrecht, 3. Aufl 2018, § 44 SGB V RdNr 25; Schmidt in Peters, Handbuch der Krankenversicherung, § 44 SGB V RdNr 104, Stand der Einzelkommentierung: Juli 2010) .
  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 5/01 R

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung

    Das galt zunächst für das bei der Höhe des Krankengeldes zu berücksichtigende Arbeitsentgelt (RVA AN 1943, 145 sowie stellvertretend BSGE 5, 283, 286 f), wurde aber auch für die Bezugstätigkeit bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit angenommen (RVA aaO; BSGE 5, 283, 287 f; BSGE 32, 18, 20 f = SozR Nr. 40 zu § 182 RVO).
  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 20/02 R

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung

    Das galt zunächst für das bei der Höhe des Krankengeldes zu berücksichtigende Arbeitsentgelt (RVA AN 1943, 145 sowie stellvertretend BSGE 5, 283, 286 f), wurde aber auch für die Bezugstätigkeit bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit angenommen (RVA aaO; BSGE 5, 283, 287 f; BSGE 32, 18, 20 f = SozR Nr. 40 zu § 182 RVO).
  • BSG, 27.11.1990 - 3 RK 3/88

    Arbeitsunfähigkeit; Letzte Tätigkeit; Tätigkeit

    Der Senat hat entschieden, daß bei einer weiteren Arbeitsunfähigkeit nach der ersten Blockfrist von der neuen Tätigkeit auszugehen ist, wenn der Versicherte aus freien Stücken eine seinem Gesundheitszustand entsprechende Tätigkeit aufnimmt (Urteil vom 2. Oktober 1970 - 3 RK 6/70 - BSGE 32, 18, 20f).
  • BSG, 02.02.1983 - 3 RK 43/81
    Dabei kann es sich um eine Beschäftigung oder Tätigkeit handeln, die erst nach Beginn der Krankheit aufgenommen worden ist (RVA AN 1916, 3N3; 1990, 138; BSGE 19, 179; 32, 18).

    Nimmt der Versicherte aber tatsächlich eine berufliche Tätigkeit auf, so können sich in bezug auf den Krankengeldanspruch andere Konsequenzen ergeben (vgl BSGE 19, 179; 32, 18; RVA AN 1916, 3N3; 19ü0" 138).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2021 - L 13 VG 55/16

    Anspruch auf Versorgungskrankengeld nach dem Opferentschädigungsgesetz

  • BSG, 29.09.1998 - B 1 KR 8/97 R

    Wiederaufleben des nichtausgeschöpften Anspruchs auf Krankengeld nach

  • BSG, 02.02.1984 - 8 RK 43/82

    Arbeitsunfähigkeit - Arbeitslosenhilfe - Wiederaufgelebtes Krankengeld -

  • BSG, 28.11.1979 - 3 RK 90/78

    Wiederholte Erkrankung - Arbeitsunfähigkeit - Auflebung eines

  • BSG, 02.02.1983 - 3 RK 45/81
  • LSG Hessen, 25.03.1981 - L 8 KR 1380/79

    Krankenversicherung; Krankengeld; Ruhen des Anspruchs bei Erhalt von

  • BSG, 27.02.1984 - 3 RK 8/83

    Voraussetzungen für eine Gewährung von Krankengeld - Anforderungen an die

  • BSG, 24.02.1982 - 2 RU 14/81

    Berechnung des Übergangsgeldes, wenn sich eine Maßnahme zur beruflichen

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2003 - L 2 U 3057/99

    Berechnung des Verletztengeldes

  • BSG, 11.03.1987 - 8 RK 15/86

    Krankengeld - Rente wegen Berufsunfähigkeit - Ausübung einer selbständigen

  • LSG Hessen, 13.08.1975 - L 3 U 357/74

    Verletztengeld; Arbeitslosmeldung

  • SG Bremen, 11.11.2009 - S 4 KR 197/09

    Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung; Beurteilung

  • SG Darmstadt, 21.02.2022 - S 13 KR 200/18

    KR

  • SG Köln, 12.05.2022 - S 30 U 459/20
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