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   BSG, 24.05.1972 - 3 RK 9/71   

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https://dejure.org/1972,3481
BSG, 24.05.1972 - 3 RK 9/71 (https://dejure.org/1972,3481)
BSG, Entscheidung vom 24.05.1972 - 3 RK 9/71 (https://dejure.org/1972,3481)
BSG, Entscheidung vom 24. Mai 1972 - 3 RK 9/71 (https://dejure.org/1972,3481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    OKK - Beihilfe - Unzureichende Regelleistungen - Gemeindeverband - Bund - Verpflichteter

Papierfundstellen

  • BSGE 34, 177
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

    Auszug aus BSG, 24.05.1972 - 3 RK 9/71
    Nach Art° 120 Abs, 1 GG idF des Gesetzes vom 500 Juli 1965 (BGBl I 649) trägt der Bund neben den Kriegsfolgelasten (Sätze 1 bis 5) "die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung" (Satz 4), Daß diese Vorschrift - wie die übrigen Regelungen in Art" 120 Abs" 1 GG - für sich allein keinen Zahlungsanspruch begründet, sondern nur die Lastenverteilung regelt, wenn ein solcher Anspruch nach anderen Vorschriften besteht, entspricht allgemeiner Auffassung (Vg1° BVerfGE 14, 221, 255, 255; BSG 21, 209, 216)" Besteht indessen ein solcher Anspruch nach anderen Vorschriften, insbesondere nach den Gesetzen über die Sozialversicherung, dann soll der Sinn des Art° 120 Abs" 1 Satz 4 - das ist.
  • BSG, 29.07.1964 - 3 RK 23/63

    Zuschuss für jeden Entbindungsfall im Rahmen der Familienwochenhilfe; Fortgeltung

    Auszug aus BSG, 24.05.1972 - 3 RK 9/71
    Nach Art° 120 Abs, 1 GG idF des Gesetzes vom 500 Juli 1965 (BGBl I 649) trägt der Bund neben den Kriegsfolgelasten (Sätze 1 bis 5) "die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung" (Satz 4), Daß diese Vorschrift - wie die übrigen Regelungen in Art" 120 Abs" 1 GG - für sich allein keinen Zahlungsanspruch begründet, sondern nur die Lastenverteilung regelt, wenn ein solcher Anspruch nach anderen Vorschriften besteht, entspricht allgemeiner Auffassung (Vg1° BVerfGE 14, 221, 255, 255; BSG 21, 209, 216)" Besteht indessen ein solcher Anspruch nach anderen Vorschriften, insbesondere nach den Gesetzen über die Sozialversicherung, dann soll der Sinn des Art° 120 Abs" 1 Satz 4 - das ist.
  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 19/01 R

    Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - Krankenkasse - Jahresausgleich -

    Das BSG hat früher, als § 389 Abs. 2 Satz 2 der Reichsversicherungsordnung (RVO) eine Garantiehaftung der Gemeindeverbände für AOKn vorsah, entschieden, dass eine solche Haftung unter der Geltung des Art. 120 Abs. 1 Satz 4 GG nicht mehr die Gemeindeverbände, sondern den Bund traf (BSGE 34, 177 = SozR Nr. 1 zu § 389 RVO).
  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 16/01 R

    Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung, Zulässigkeit der

    Das BSG hat früher, als § 389 Abs. 2 Satz 2 der Reichsversicherungsordnung (RVO) eine Garantiehaftung der Gemeindeverbände für AOKn vorsah, entschieden, dass eine solche Haftung unter der Geltung des Art. 120 Abs. 1 Satz 4 GG nicht mehr die Gemeindeverbände, sondern den Bund traf (BSGE 34, 177 = SozR Nr. 1 zu § 389 RVO).
  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 18/01 R

    Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung, Zulässigkeit der

    Das BSG hat früher, als § 389 Abs. 2 Satz 2 der Reichsversicherungsordnung (RVO) eine Garantiehaftung der Gemeindeverbände für AOKn vorsah, entschieden, dass eine solche Haftung unter der Geltung des Art. 120 Abs. 1 Satz 4 GG nicht mehr die Gemeindeverbände, sondern den Bund traf (BSGE 34, 177 = SozR Nr. 1 zu § 389 RVO).
  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 17/01 R

    Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung, Zulässigkeit der

    Das BSG hat früher, als § 389 Abs. 2 Satz 2 der Reichsversicherungsordnung (RVO) eine Garantiehaftung der Gemeindeverbände für AOKn vorsah, entschieden, dass eine solche Haftung unter der Geltung des Art. 120 Abs. 1 Satz 4 GG nicht mehr die Gemeindeverbände, sondern den Bund traf (BSGE 34, 177 = SozR Nr. 1 zu § 389 RVO).
  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 3/02 R

    Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung, Zulässigkeit der

    Das BSG hat früher, als § 389 Abs. 2 Satz 2 der Reichsversicherungsordnung (RVO) eine Garantiehaftung der Gemeindeverbände für AOKn vorsah, entschieden, dass eine solche Haftung unter der Geltung des Art. 120 Abs. 1 Satz 4 GG nicht mehr die Gemeindeverbände, sondern den Bund traf (BSGE 34, 177 = SozR Nr. 1 zu § 389 RVO).
  • BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 41.92

    Beitragsanspruch - Insolvenzsicherung - Erlaß eines Beitragsbescheids -

    Denn die ihre Zahlungsfähigkeit sichernde Gesetzesgarantie des § 389 Abs. 2 RVO a. F. (vgl. dazu BSGE 34, 177) hat nur bis zum 1. Juli 1977 bestanden (Gesetz vom 27. Juni 1977, BGBl. I S. 1069).
  • BSG, 22.05.1985 - 12 RK 15/83

    Verfassungsmäßigkeit verschiedener Beitragssätze - Feststellungsklage -

    Das - fakultative - Ausgleichsverfahren nach § 414b Abs. 2a RVO ist dabei in gewisser Weise an die Stelle der früheren Garantiehaftung der Gemeindeverbände nach § 389 Abs. 2 Satz 2 RVO aF getreten, die für die Ortskrankenkassen formell bis zum 30. Juni 1977 galt, jedoch schon damals ihre Funktion, bei Erreichen eines bestimmten Beitragssatzes durch Zuschüsse der öffentlichen Hand das weitere Steigen des Beitragssatzes abzuwenden, weitgehend verloren hatte (vgl BSGE 34, 177; 47, 148; ferner zur Garantiehaftung bei Betriebs- und Innungskrankenkassen § 390 Satz 2 RVO).
  • VG Gießen, 19.12.2007 - 8 E 1792/05

    Änderung des Finanzierungssystems eines Zweckverbandes

    In seinem Urteil vom 24.05.1972 - 3 RK 9/71 - (BSGE 34, 177 ff.) hat das Bundessozialgericht eine Einstandspflicht des Bundes aus Art. 120 Abs. 1 S. 4 GG für Defizite der Krankenversicherung bejaht, aber nur soweit die Haftung aus anderen Vorschriften folge (BSGE 34, 177, 179).
  • BSG, 16.11.1978 - 3 RK 29/76

    AOK - Garantiehaftung - Grundsicherung der Bevölkerung - Grundgesetzliche

    Bei Art. 420 Abs. 1 Satz 4 GG handelt es sich vielmehr um einen gesonderten, vom Bund zu übernehmenden Ausgabenblock, dem jeder einschränkende Zusatz (vgl BSGE 34, 177, 479 unter.
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