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   BSG, 10.02.1972 - 1 RA 143/71   

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https://dejure.org/1972,8092
BSG, 10.02.1972 - 1 RA 143/71 (https://dejure.org/1972,8092)
BSG, Entscheidung vom 10.02.1972 - 1 RA 143/71 (https://dejure.org/1972,8092)
BSG, Entscheidung vom 10. Februar 1972 - 1 RA 143/71 (https://dejure.org/1972,8092)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versicherungszeiten - Beitragszeiten eines Eisenbahnbeschäftigten - Pensionskasse deutscher Privateisenbahnen - Beschäftigungswechsel - Aufschub der Beitragsnachentrichtung - Versorgungsanwartschaft - Wartezeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 34, 53
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.12.1951 - II ZR 39/51

    Pensionen von Privateisenbahnen

    Auszug aus BSG, 10.02.1972 - 1 RA 143/71
    Dies hat bereits der Bundesgerichtshof durch sein Urteil vom 15. Dezember 1951 in BGHZ 4, 197 ff für die frühere Zeit klargestellt.

    Die mit diesen Vorschriften eröffnete Möglichkeit, im Falle eines unversorgten Ausscheidens aus einer oder mehreren, sich anschließenden versicherungsfreien Beschäftigungen durch die Nachversicherung den Anspruch auf Rente aus den gesetzlichen Rentenversicherungen zu erwerben, ist lediglich ein äußerster Notbehelf (BGHZ 4, 197, 206), der nach dem Sinn und Zweck der hier vorgesehenen Nachversicherung und ihrer geschichtlichen Entwicklung nur sicherstellen soll, daß der versicherungsfrei Beschäftigte entweder eine beamtenrechtliche Versorgung oder eine Rente aus den gesetzlichen Rentenversicherungen erwirbt.

  • BSG, 10.02.1972 - 1 RA 121/71

    Aufschub der Nachentrichtung von Beiträgen - Pflicht zur Nachversicherung für die

    Auszug aus BSG, 10.02.1972 - 1 RA 143/71
    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 10. Februar 1972 - 1 RA 121/71 - des näheren dargelegt.
  • BSG, 14.02.1973 - 1 RA 167/71

    Versicherungszeit - Eisenbahnbedienstete - Versicherung - Privateisenbahn -

    (Bestätigung von BSG 10.02.1972 1 RA 143/71 = BSGE 34, 53 = SozR Nr. 19 zu § 1250 RVO).

    Wie der Senat in seinem Urteil 1 RA 143/71 vom 10. Februar 1972 (BSG 34, 53, 55) ausgeführt hat, hat die Berliner Pensionskasse, obwohl sie seit 1923 eine Körperschaft des öffentlichen Rechts war, die bei ihr bestehenden Versicherungen auf privatrechtlicher Grundlage durchgeführt.

    Die Begründung hierfür enthalten die Urteile des Senats vom 10. Februar 1972, 1 RA 143/71 (BSG 34, 53) und 1 RA 121/71 (BSG 34, 45), die den Beteiligten zugegangen sind und auf die im einzelnen Bezug genommen wird.

  • BSG, 09.11.1999 - B 4 RA 58/98 R

    Eintritt des Nachversicherungsfalls beim Wechsel von einem öffentlichen

    Zu diesem Zeitpunkt hatten sie weder einen Anspruch noch eine Anwartschaft auf eine dem Schutz durch die Rentenversicherung vergleichbare beamtenrechtliche Versorgung iS von § 8 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI. Ihnen wurde weder ein entsprechendes Ruhegehalt noch eine gleichwertige Leistung gewährt (vgl hierzu BSGE 24, 106, 107 = SozR Nr. 9 zu § 1232 RVO; BSGE 34, 53, 57 = SozR Nr. 19 zu § 1250 RVO) noch hatten sie eine Anwartschaft auf eine lebenslängliche Versorgung (vgl hierzu BSG SozR 3-2200 § 1232 Nr. 2 S 7; Klattenhoff in Hauck/Haines, SGB VI, § 8 RdNr 43; von Einem in GesamtKomm, § 8 SGB VI Anm 4).
  • BSG, 09.11.1999 - B 4 RA 3/99 R

    Nachversicherung von Postbetriebsärzten nach Privatisierung der Deutschen

    Zu diesem Zeitpunkt hatte sie weder einen Anspruch noch eine Anwartschaft auf eine dem Schutz durch die Rentenversicherung vergleichbare beamtenrechtliche Versorgung iS von § 8 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI. Ihr wurde weder ein entsprechendes Ruhegehalt noch eine gleichwertige Leistung gewährt (vgl hierzu BSGE 24, 106, 107 = SozR Nr. 9 zu § 1232 RVO; BSGE 34, 53, 57 = SozR Nr. 19 zu § 1250 RVO) noch hatte sie eine Anwartschaft auf eine lebenslängliche Versorgung (vgl hierzu BSG SozR 3-2200 § 1232 Nr. 2 S 7; Klattenhoff in Hauck/Haines, SGB VI, § 8 RdNr 43; von Einem in GesamtKomm, § 8 SGB VI Anm 4).
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