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   BSG, 17.01.1973 - 11 RLw 8/72   

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https://dejure.org/1973,4195
BSG, 17.01.1973 - 11 RLw 8/72 (https://dejure.org/1973,4195)
BSG, Entscheidung vom 17.01.1973 - 11 RLw 8/72 (https://dejure.org/1973,4195)
BSG, Entscheidung vom 17. Januar 1973 - 11 RLw 8/72 (https://dejure.org/1973,4195)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Landabgabenrente - Unternehmensabgabe - Abgabe an Ehefrau - Gütertrennung - Rückgabe von Land - Pacht

Papierfundstellen

  • BSGE 35, 115
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 06.05.1999 - B 10 LW 3/98 R

    Abgabe unter Eheleuten - arbeitsmarktunabhängige Erwerbsunfähigkeit

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist für die Abgabe auf die Person des Leistungsberechtigten abzustellen; dies hat das BSG bereits zu § 2 GAL entschieden und damit die Zulässigkeit einer mittelbaren Abgabe grundsätzlich verneint (BSG vom 17. Januar 1973, SozR Nr. 8 zu § 2 GAL 1965 mwN; BSG vom 17. Januar 1973, BSGE 35, 115, 118 = SozR Nr. 1 zu § 41 GAL 1965).

    Insoweit hat sich das Recht gewandelt (unscharf dazu die Ausführungen zur Gesetzesbegründung in BT-Drucks 12/5700 S 74 zu Art. 1 § 21), ging doch § 2 Abs. 4 und Abs. 6 GAL noch von dem Grundsatz aus, daß eine Hofabgabe unter Eheleuten keine Abgabe iS des Gesetzes ist (vgl BSG vom 17. Januar 1973, BSGE 35, 115 = SozR Nr. 1 zu § 41 GAL 1965).

    Der Senat hat insoweit nicht darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Rechtsprechung des BSG zu § 2 Abs. 4 und 6 GAL noch anzuwenden ist, die eine leistungswirksame Abgabe unter Eheleuten dann annahm, wenn der Ehegatte, an den die Flächen zurückgegeben werden, diese weitergibt und die Weitergabe den Anforderungen genügt, die das Gesetz an eine wirksame Abgabe stellt (vgl BSGE 35, 115, 117 f, mit Anm Kirchner, SGb 1973, 416, 417 f).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2006 - L 10 LW 22/05
    Das galt nach einhelliger Auffassung auch für den Fall, dass der landwirtschaftliche Unternehmer an seinen Ehegatten Land zurück gab, das er von diesem gepachtet hatte (vgl. BSG, Urteil vom 17. Januar 1973, Az.: 11 RLw 8/72, BSGE 35, 115 ff).

    Nunmehr kann eine wirksame Unternehmensabgabe nur noch dadurch erfolgen, dass der Ehegatte das übernommene Unternehmen seinerseits i.S. des § 21 ALG abgibt (so für das Recht des GAL: Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Januar 1973, a.a.O.; für das Recht des ALG offen gelassen in: Bundessozialgericht, Urteil vom 6. Mai 1999, Az.: B 10 LW 3/98 R, SozR 3-5868 § 21 Nr. 1).

  • BSG, 09.09.1982 - 11 RLw 7/81

    Anspruch auf Gewährung von Landabgaberente; Erfordernis einer "Abgabe" der

    Zu der ihm möglichen Abgabe hat der Senat bereits in BSGE 35, 115, 117 ausgeführt:.
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