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   BSG, 22.02.1973 - 2 RU 150/70   

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BSG, 22.02.1973 - 2 RU 150/70 (https://dejure.org/1973,3133)
BSG, Entscheidung vom 22.02.1973 - 2 RU 150/70 (https://dejure.org/1973,3133)
BSG, Entscheidung vom 22. Februar 1973 - 2 RU 150/70 (https://dejure.org/1973,3133)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verteilung der Entschädigungslast nach Reichsversicherungsordnung (RVO). - Begriff des "Lernenden" im Rahmen des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes (UVNG) - Versicherungsschutz bei beruflicher Aus- und Fortbildung - Keine Ausdehnung des Versicherungs-Schutzbereichs ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unfallversicherung - Fernlehrgang; Bibliotheksbesuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 35, 207
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (6)

  • Drs-Bund, 30.10.1970 - BT-Drs VI/1333
    Auszug aus BSG, 22.02.1973 - 2 RU 150/70
    Schließlich kann aus der weiterhin eng gehaltenen, seit dem 1. April 1971 gültigen Fassung des § 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst c RVO idF des Gesetzes über Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten vom 18. März 1971 (BGBl I 237) und aus der amtlichen Begründung zu § 1 Nr. 1 Buchst. a des Entwurfs eines Gesetzes über Unfallversicherung für Schüler und Studenten (BT-Drucks. VI/1333 S. 4) entnommen werden, daß der Umfang des Versicherungsschutzes nach § 539 Abs. 1 Nr. 14 RVO auch vom Gesetzgeber als in der dargelegten Weise begrenzt angesehen worden ist.
  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Arbeitsunfall eines

    Auszug aus BSG, 22.02.1973 - 2 RU 150/70
    Der Senat kann offenlassen, ob der Ausgleichsanspruch etwa entfällt, weil der Kläger die Entschädigungspflicht zu Unrecht anerkannt hat (RVA in EuM 17, 176, 177; Hanow/Lehmann, Kommentar zur RVO, 5. Band, 4. Aufl., Anm. 4 zu § 1740; Pickel, Das Verwaltungsverfahren, Kommentar zum Sechsten Band der RVO, Anm. 2 zu § 1739) oder ob dies unter Berücksichtigung insbesondere der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BSG 20, 215, 217) nicht der Fall ist.
  • Drs-Bund, 11.01.1962 - BT-Drs IV/120
    Auszug aus BSG, 22.02.1973 - 2 RU 150/70
    Der Versicherungsschutz wurde gegenüber der Vorschrift des § 537 Nr. 11 RVO idF des 60 ÄndG mit dem Inkrafttreten des UVNG lediglich insofern erweitert, als auch die Lernender während der beruflichen Fortbildung in ihn einbezogen worden sind (BT-Drucks, IV/120 S. 52, Brackmann, a.a.O.. S. 474 9 I, 474 s, 474 s I).
  • BSG, 16.12.1958 - 2 RU 266/56
    Auszug aus BSG, 22.02.1973 - 2 RU 150/70
    Das 60 ÄndG (a.a.O.) brachte die grundsätzliche Umstellung von einer Unfallversicherung, die sich nur auf besonders unfallgefährdete Betriebsstätten bezog, auf die sog. Personenversicherung (Unfallversicherung für die im Gesetz aufgeführten Personenkreise - vgl. BSG 9, 30, 34).
  • BSG, 13.03.1959 - 2 RU 167/57

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

    Auszug aus BSG, 22.02.1973 - 2 RU 150/70
    Das allgemeine Interesse des Unternehmers an der beruflichen Fortbildung seiner Arbeitnehmer außerhalb des Arbeitsverhältnisses ist indessen nicht ausreichend, um den dadurch gegebenen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit als rechtlich wesentlich ansehen zu können (siehe auch BSG 9, 222, 225, 226; 11, 267, 268).
  • BSG, 05.07.1961 - 4 RJ 209/59

    Waisenrente aus der Invalidenversicherung eines verstorbenen Vaters - Begriff der

    Auszug aus BSG, 22.02.1973 - 2 RU 150/70
    Denn dazu ist, anders als bei der Berufsausbildung im Sinne des § 1267 Abs. 1 Satz 2 RVO nicht erforderlich, daß sie die Arbeitskraft ausschließlich oder überwiegend in Anspruch nimmt (BSG 14, 285).
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 41/03 R

    Schüler-Unfallversicherung - sachlicher Zusammenhang - Klassenfahrt -

    Der Schutzbereich dieser "Schüler-Unfallversicherung" ist allerdings enger als der Versicherungsschutz von Beschäftigten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII, weil er auf den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule beschränkt ist (stRspr des Senats: ua BSGE 41, 149, 151 = SozR 2200 § 539 Nr. 16, zuletzt BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 22, 34), wie sich sowohl aus dem Wortlaut der Vorschrift ("während") als auch ihrer Entstehungsgeschichte (s BSGE 35, 207, 210 f = SozR Nr. 37 zu § 539 RVO mwN) ergibt.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.03.2016 - L 6 U 4904/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Schüler - sachlicher Zusammenhang -

    Der Versicherungsschutz richtet sich entsprechend dem Wortlaut der Vorschrift und auch ihrer Entstehungsgeschichte (vgl. BSGE 35, 207, 210 = SozR Nr. 37 zu § 539 RVO) nach dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule (ständige Rspr. des BSG, vgl. z. B. Urteil vom 30. Juni 2009 - B 2 U 19/08 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 13 Rz. 24 ff. m.w.N.; Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 41/03 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 7 Rz. 14 ff. m.w.N.).
  • BSG, 05.10.1995 - 2 RU 44/94

    Unfallversicherungsschutz bei Rauferei während Klassenfahrt

    Er richtet sich, wie sich sowohl aus dem Wortlaut der Vorschrift als auch ihrer Entstehungsgeschichte (s BSGE 35, 207, 210) ergibt, nach dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule.
  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 31/00 R

    Übergangsrecht - Unfallversicherung - ehemalige DDR - bindende Anerkennung eines

    Dabei richtet sich der Schutzbereich der "Schülerunfallversicherung", wie sich sowohl aus dem Wortlaut der Vorschrift als auch ihrer Entstehungsgeschichte (s BSGE 35, 207, 210 = SozR Nr. 37 zu § 539 RVO) ergibt, nach dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule.
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 40/99 R

    Unfallversicherungsschutz bei einem Schülerunfall

    Er richtet sich, wie sich sowohl aus dem Wortlaut der Vorschrift als auch ihrer Entstehungsgeschichte (s BSGE 35, 207, 210 = SozR Nr. 37 zu § 539 RVO) ergibt, nach dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule.
  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 5/99 R

    Unfallversicherungsschutz eines Auszubildenden bei der dualen Berufsausbildung

    Nach diesen Grundsätzen hat das BSG Versicherungsschutz angenommen bei einem beruflich Fortzubildenden auf dem Weg zur Universitätsbibliothek, um sich dort Fachliteratur für einen Fernlehrgang auszuleihen (BSGE 35, 207, 209 = SozR Nr. 37 zu § 539 RVO), bei einem Schüler auf dem Weg zur Besorgung von Material für den Unterricht im Auftrag eines Lehrers (BSGE 51, 257 = SozR 2200 § 548 Nr. 55), einem Schüler beim Austausch eines Schulbuches außerhalb der Schule mit einem Mitschüler, mit dem er gemeinsam das Buch mit der Anordnung des Austausches erhalten hatte (BSG SozR 2200 § 549 Nr. 9), einem Schüler, der seinen zu Hause vergessenen Ausweis holen wollte, ohne den er an der Schulveranstaltung nicht teilnehmen konnte (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 120), einer Studentin auf dem Nachhauseweg nach der Einschreibung (SozR 2200 § 539 Nr. 122), einem Schüler auf dem Weg zu einer Buchhandlung, um sich - auf Veranlassung der Schule - Bücher anzuschaffen (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 1), einer Schülerin auf dem Nachhauseweg von einer von einem eingetragenen Verein getragenen Hausaufgabenhilfe, an der nur Schüler teilnehmen durften, die vom Schulleiter auf Vorschlag des Klassenlehrers ausgewählt waren (BSG Urteil vom 4. Dezember 1991 -2 RU 79/90- USK 91178), einem Schüler während eines von der Schule organisierten Auslandsaufenthalts - Schüleraustausch - (SozR 3-2200 § 539 Nr. 22) und schließlich einem Studenten beim Aufenthalt in der Universitätsbibliothek, um - erfolglos - zu erforschen, ob ein geeignetes Buch für seine Studienzwecke vorhanden ist (BSG Urteil vom 4. Juli 1995 -2 RU 45/94- USK 95163).
  • BSG, 31.03.1981 - 2 RU 29/79

    Unfall auf dem Schulweg - Arbeitsunfall - Besorgung für den Unterricht

    Das LSG hat zutreffend dargelegt, daß nach § 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b RVO nicht von einem umfassenden Versicherungsschutz ohne Rücksicht auf den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule ausgegangen werden kann (BSGE 35, 207, 211 ; 41, 149, 151 ; SozR 2200 § 539 Nr. 54).
  • BSG, 09.12.1976 - 2 RU 5/76

    Versicherungsschütz - Fahrschüler - Zuständiger Versicherungsträger

    Einer weiteren Sachaufklärung bedarf es jedoch nicht; denn nach § 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. c RVO werden auch diejenigen vom Versicherungsschutz erfaßt, die sich neben ihrem Beruf aus- oder fortbilden (BSGE 35, 207, 209; Brackmann a.a.O. S. 474 s. I; Lauterbach a.a.O.).

    Der Ehemann der Klägerin zu 1. bereitete sich zum Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht im häuslichen Bereich vor, ohne einer Aufsicht zu unterstehen, z.B. im Rahmen eines Fernlehrganges (s. BSGE 35, 207).

  • BSG, 31.01.1984 - 2 RU 74/82

    Schüler - Oberstufe - Hausaufgaben - Schuleigene Räumlichkeiten - Arbeitsunfall -

    Hierzu hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, daß Versicherungsschutz nicht für Unfälle be- steht, die sich außerhalb des Bereichs jeder Einwirkungsmöglichkeit einer ordnungsmäßigen betrieblicnen oder schulischen Aufsicht ereignen (BSGE 35, 207, 209; BSGSozR Nr. 3 zu 5 SMS EVO).

    Gleichzeitig hat das BSG unter Bezugnahme auf die amtliche Begründung zu dem Gesetz vom 18. März 1971 (aaO) darauf hingewiesen, daß weder bei Schülern noch bei Lernenden in den im 5 539 Abs. 1 Nr. 1" Buchst b und 0 BVD aufgeführten Einrichtungen von einem umfassenden Versicherungsschutz ohne Rücksicht auf den organisatorischen Verantwortungsbereich der jeweiligen Einrichtung ausgegangen werden kann (BSGE 35, 207, 211; "1, 199, 151; 49, 9", 97 und 100, 102; 51, 257, 259; BSG SozR 2200 5 539 Nr. 53 und SM; USK 79208; BSG Urteil vom 19. Mai 1983 - 2 RU 79/80 zur Veröffentlichung vorgesehen; BSG Urteile 1982.

  • LSG Baden-Württemberg, 21.08.2006 - L 1 U 602/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Nach diesen Grundsätzen hat das BSG Versicherungsschutz angenommen (vgl die Aufzählung im Urteil des BSG vom 18.04.2000 - B 2 U 5/99 R -, SozR 3-2200 § 539 Nr. 49) bei einem beruflich Fortzubildenden auf dem Weg zur Universitätsbibliothek, um sich dort Fachliteratur für einen Fernlehrgang auszuleihen (BSGE 35, 207, 209 = SozR Nr. 37 zu § 539 RVO), bei einem Schüler auf dem Weg zur Besorgung von Material für den Unterricht im Auftrag eines Lehrers (BSGE 51, 257 = SozR 2200 § 548 Nr. 55), einem Schüler beim Austausch eines Schulbuches außerhalb der Schule mit einem Mitschüler, mit dem er gemeinsam das Buch mit der Anordnung des Austausches erhalten hatte (BSG SozR 2200 § 549 Nr. 9), einem Schüler, der seinen zu Hause vergessenen Ausweis holen wollte, ohne den er an der Schulveranstaltung nicht teilnehmen konnte (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 120), einer Studentin auf dem Nachhauseweg nach der Einschreibung (SozR 2200 § 539 Nr. 122), einem Schüler auf dem Weg zu einer Buchhandlung, um sich - auf Veranlassung der Schule - Bücher anzuschaffen (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 1), einer Schülerin auf dem Nachhauseweg von einer von einem eingetragenen Verein getragenen Hausaufgabenhilfe, an der nur Schüler teilnehmen durften, die vom Schulleiter auf Vorschlag des Klassenlehrers ausgewählt waren (BSG Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 79/90 - USK 91178), einem Schüler während eines von der Schule organisierten Auslandsaufenthalts - Schüleraustausch - (SozR 3-2200 § 539 Nr. 22) und schließlich einem Studenten beim Aufenthalt in der Universitätsbibliothek, um - erfolglos - zu erforschen, ob ein geeignetes Buch für seine Studienzwecke vorhanden ist (BSG Urteil vom 4. Juli 1995 -2 RU 45/94 - USK 95163).
  • BSG, 25.02.1993 - 2 RU 11/92

    Auslandsaufenthalt - Schule

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2014 - L 6 U 2085/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Klassenfahrt - sachlicher

  • BSG, 30.03.1988 - 2 RU 61/87
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2006 - L 9 U 77/05

    Anerkennung und Entschädigung eines Schulunfalls als Arbeitsunfall im Sinne der

  • BSG, 19.05.1983 - 2 RU 79/82

    Unfallversicherungsschutz - Hausaufgabenbetreuung - Schadenersatz - Schüler

  • SG Hamburg, 29.11.2019 - S 40 U 227/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Schüler der Klasse 10 -

  • BSG, 01.02.1979 - 2 RU 107/77

    Nur in der Schule versichert

  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 79/90

    Hausaufgabenhilfe - Allgemeinbildende Schule - Wegeunfall

  • BSG, 23.06.1977 - 2 RU 25/77

    Versicherungsschutz - Schüler - Schulveranstaltung - Skilehrgang - Innerer

  • BSG, 24.01.1990 - 2 RU 22/89

    Unfallversicherung; Schule; Verantwortungsbereich

  • BSG, 19.10.1982 - 2 RU 21/81

    Versicherungsschutz für Schüler; Vorzeitige Beendigung des Unterrichts; Abholen

  • SG Gießen, 20.01.2006 - S 1 U 166/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anwendbarkeit des § 131 Abs 5 S 1 SGG auf

  • BSG, 18.02.1987 - 2 RU 19/86

    Verantwortungsbereich der Schule - Versicherungsschutz eines Schülers

  • BSG, 30.05.1988 - 2 RU 5/88
  • LSG Hamburg, 11.10.2011 - L 3 U 39/10

    Versicherter Personenkreis - Schülerunfall - türkischer Ergänzungsunterricht -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.01.2001 - L 6 U 57/98

    Kein UV-Schutz für einen Schüler auf dem Weg zum Nachhilfeunterricht

  • LSG Bayern, 11.12.1986 - L 3 U 73/86

    Kein UV-Schutz für Schüler bei einer privaten Schulabschlußfeier

  • LSG Bayern, 10.03.2003 - L 18 U 231/02

    Anspruch auf Verletztenrente wegen eines Arbeitsunfalls; Voraussetzungen der

  • BSG, 13.12.1984 - 2 RU 33/83
  • BSG, 30.08.1984 - 2 RU 17/83

    Versicherungsschutz eines Berufsschülers - Vorbereitung des fachpraktischen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2006 - L 9 U 75/05
  • BSG, 29.04.1982 - 2 RU 49/80
  • BSG, 27.11.1980 - 8a RU 84/79
  • BSG, 18.12.1979 - 2 RU 77/77
  • LSG Hessen, 01.08.1973 - L 3 U 368/73
  • BSG, 26.03.1986 - 2 RU 54/84
  • LSG Hessen, 09.05.1973 - L 3 U 128/73
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