Rechtsprechung
   BSG, 22.02.1973 - 2 RU 110/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1869
BSG, 22.02.1973 - 2 RU 110/71 (https://dejure.org/1973,1869)
BSG, Entscheidung vom 22.02.1973 - 2 RU 110/71 (https://dejure.org/1973,1869)
BSG, Entscheidung vom 22. Februar 1973 - 2 RU 110/71 (https://dejure.org/1973,1869)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,1869) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tätigkeit aufgrund Dienstvertrags - Anstellung bei Polizei - Arzt - Frei praktizierender Arzt - Blutproben - Umfang der ärztlichen Tätigkeit - Versicherungsschutz - Hilfeleisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 35, 212
  • NJW 1973, 1433
  • MDR 1973, 708
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 15.12.1959 - 2 RU 141/56

    Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung von im Gesundheitswesen Tätigen;

    Auszug aus BSG, 22.02.1973 - 2 RU 110/71
    Damit entfällt auch ein Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO (vgl. BSG 11, 149, 153; Brackmann aaO, S. 476 h).

    Umfaßt bei einem nach § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO Versicherten der nach dieser Vorschrift bestehende Versicherungsschutz auch die auf Grund des Beschäftigungsverhältnisses geleistete Hilfe, so schließt andererseits - nicht nur bei Ärzten - die auf Grund eines unabhängigen Dienstvertrages geleistete - versicherungsfreie - Tätigkeit den Versicherungsschutz für die in seinem Rahmen gewährte Hilfe aus (vgl. BSG 11, 149, 153).

  • BSG, 29.03.1961 - 2 RU 204/57
    Auszug aus BSG, 22.02.1973 - 2 RU 110/71
    Das "Unternehmerrisiko", ein wesentliches Merkmal unabhängiger Tätigkeit, lag insoweit bei ihm (vgl. BSG 14, 142, 145 f; 17, 273, 275; Brackmann aaO, S. 470 f II).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 2428/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Bereitschaftsarzt im Krankenhaus -

    Das BSG habe die Tätigkeit eines Chefarztes in einem Kreiskrankenhaus als Beschäftigungsverhältnis qualifiziert (BSG 23.10.1970, 2 RU 6/69, BSGE 32, 38) und einen Arzt, der für Polizeidienststellen Blutproben in eigener Praxis nahm und nach der Gebührenordnung für Ärzte liquidiert habe, als selbstständig gesehen (BSG 22.03.1973, 2 RU 110/71).
  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 77/90

    Amtshaftungsanspruch bei Führen eines Rettungswagens

    In Anwendung dieser Grundsätze hat das Bundessozialgericht entschieden, daß ein frei praktizierender Arzt, der vereinbarungsgemäß einer Polizeibehörde zu bestimmten Zeiten zur Verfügung steht, um insbesondere Blutproben zu entnehmen, und für den jeweiligen Einzelfall nach der ärztlichen Gebührenordnung liquidiert, regelmäßig aufgrund eines sog. unabhängigen Dienstvertrages tätig wird, also nach § 541 Abs. 1 Nr. 4 RVO versicherungsfrei ist (BSGE 35, 212).

    Eine derartige Einordnung findet auch in Fällen unabhängiger Dienstverträge statt, die stets Rechte und Pflichten zwischen den Beteiligten begründen, ohne daß deshalb die Rechtsbeziehung als unselbständiges Beschäftigungsverhältnis anzusehen ist (vgl. BSGE 35, 212, 213 f).

    Ebensowenig ist er von einem Bediensteten der beklagten Stadt zur Unterstützung bei einer Diensthandlung herangezogen worden (§ 539 Abs. 1 Nr. 9 Buchst. b RVO); er hat sich vielmehr im Rahmen eines unabhängigen Dienstvertrages zum Tätigwerden bereit erklärt (vgl. BSGE 35, 212, 215).

  • SG Hamburg, 02.06.2016 - S 36 U 118/14

    Prostituierte springt aus Fenster - Arbeitsunfall

    Für den Status einer selbständigen Beschäftigung spricht des Weiteren die selbständige Rechnungsstellung, ggf. mit Mehrwertsteuer oder die Berechnung eines Honorars nach festen Gebührenvorschriften (BSG, Urteil vom 22. Februar 1973, Az. 2 RU 110/71).
  • LSG Hessen, 30.09.2011 - L 9 U 46/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Zugunstenverfahren gem § 44 SGB 10 -

    Für den Status einer selbständigen Beschäftigung spricht des Weiteren die selbständige Rechnungsstellung, ggf. mit Mehrwertsteuer oder die Berechnung eines Honorars nach festen Gebührenvorschriften (BSG, Urt. v. 22.02.1973 - 2 RU 110/71 - BSGE 35, 212, 214).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.11.2020 - L 5 BA 2304/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Notarzt im Rettungsdienst

    Vor dem Hintergrund der vorliegenden Rechtsprechung (unter Verweis auf BSG, Urteil vom 23.10.1970 - 2 RU 6/69 - BSG, Urteil vom 22.03.1973 - 2 RU 110/71 - BSG, Urteil vom 27.05.1959 - 3 RK 18/59 - Sächsisches LSG, Urteil vom 22.05.2002 - L 2 U 80/01 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.11.2006 - L 11(8) R 50/06 - Hessisches LSG, Urteil vom 25.01.2007 - L 8 KR 148/05 - alle in juris) verträten die Sozialversicherungsträger gemeinschaftlich die Auffassung, dass die Tätigkeit von Ärzten zum Beispiel in einem Explantationsteam, als Hubschrauberarzt, als Notarzt oder als Notdienstarzt regelmäßig als Beschäftigungsverhältnis zu qualifizieren sei.
  • LSG Baden-Württemberg, 29.07.2014 - L 9 U 4701/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 1 SGB

    Ob ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, entscheidet sich im Einzelfall nach dem Gesamtbild der Tätigkeit (BSG, Urteil vom 22.02.1973, 2 RU 110/71, BSGE 212-215).

    Eine Vergütung pro Notarztbehandlung erfolgte insoweit nicht, was ebenfalls gegen das Bestehen einer selbstständigen Tätigkeit spricht (vgl. BSG, Urteil vom 22.02.1973, 2 RU 110/71, BSGE 35, 210-215).

  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 39/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Unglückshelfer -

    In dieser Entscheidung wird ebenso wie in der Entscheidung des Senats vom 22. Februar 1973 (- 2 RU 110/71 - BSGE 35, 212 = SozR Nr. 3 zu § 541 RVO - frei praktizierender Arzt als Polizeiarzt, der während dieser Betätigung einen Rettungsversuch unternimmt) die Ablehnung des Versicherungsschutzes nach dem damaligen § 539 Abs. 1 Nr. 9a RVO darauf gestützt, dass der Unglückshelfer sich im Rahmen seiner jeweiligen Tätigkeit gegen Arbeitsunfälle hätte versichern können und ihm nun - nachdem er es jeweils nicht getan hatte - die öffentliche Unfallfürsorge nicht zugute kommen soll.
  • BSG, 24.03.1998 - B 2 U 21/97 R

    Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - gemischte Tätigkeit

    Für die Anwendbarkeit des § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG entscheidend, ob der Kläger zu dem Zimmerermeister in einem persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis gestanden hat (vgl BSGE 5, 168; 24, 29; 35, 20; 35, 212; 39, 24; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 469h I ff mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2003 - L 6 U 218/02

    Pflicht zur Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung ;

    Dieses liegt vor, wenn der Einsatz sächlicher oder persönlicher Mittel ungewiss ist und deshalb ein Verlustrisiko besteht (BSGE 35, 212, 214; BSG SozR 2200 § 165 Nrn. 45, 63, S. 67, 69, 87 f.).

    Zwar ist die Entlohnung an die Übernahme eines Verteilauftrages gebunden; die Gefahr, dass eine Arbeitsleistung nicht vergütet wird (wie z.B. der Bereitschaftsdienst eines freipraktizierenden Arztes, der sich für Blutentnahmen der Polizeibehörde zur Verfügung gestellt hatte - BSGE 35, 212, 214 - oder die Vorbereitung der Lesungen von Lehrbeauftragten an Hochschulen bei Störungen des Vorlesungsbetriebes - BSG SozR 2200 § 165 Nr. 45, S. 67), besteht jedoch nicht.

  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 29/90

    Unfallversicherungsschutz eines selbständig tätigen Kapitäns und Reiseleiters bei

    Nach der Rechtspr des Senats (BSGE 35, 212, 215; vgl auch BSG, Urteil vom 17. Dezember 1975 - 2 RU 233/73 - Breith 1976, 737, 739) kommt ein Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 1 Nr. 9 Buchst a Reichsversicherungsordnung (RVO) dann nicht in Betracht, wenn die Hilfe im Rahmen eines unabhängigen Dienstvertrages erbracht wird, auch und gerade wenn es sich um eine versicherungsfreie Tätigkeit handelt.
  • BSG, 28.02.1980 - 8a RU 88/78

    Dozent - Versicherungspflicht bei Dozenten - Universitätsmitarbeiter

  • LSG Sachsen, 27.01.2011 - L 2 U 258/09

    Arbeitsunfall - versicherter Personenkreis - Hilfe bei Unglücksfall - Arzt -

  • LSG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - L 8 U 5/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 13

  • SG Dortmund, 13.11.2007 - S 36 U 76/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2003 - L 6 U 441/01

    Höhe eines Verletztengeldes; Berechnung des Verletztengeldes bei einer abhängigen

  • BSG, 01.03.1989 - 2 RU 27/88

    Zuständiger Träger der Unfallversicherung bei Arbeitsunfall eines Tierarztes bei

  • BSG, 24.07.1985 - 9b RU 6/85

    Übertragung einer Arbeit - Unternehmer - Besondere Kenntnisse - Unternehmer als

  • BSG, 25.08.1982 - 2 RU 25/81
  • BSG, 29.10.1986 - 2 RU 3/86
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht