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BSG, 30.08.1973 - 9/8 RV 608/72 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kriegsopferversorgung - Brautversorgung - Ermessen der Verwaltung - Ständige Rechtsprechung
Papierfundstellen
- BSGE 36, 143
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 01.02.1968 - 10 RV 333/66
Hinterbliebenenversorgung im Wege des Härteausgleiches - Auslegung des …
Auszug aus BSG, 30.08.1973 - 8 RV 608/72
begründet° Das LSG hat mit Recht das Urteil des SG aufgehoben und die Klage abgewiesen° Der Klägerin kann ab Juli 1967 Brautversorgung im Wege des Härteausgleichs nicht gewährt werden° Naeh @ 89 Abs° 4 BVG in der hier anzuwendenden, seit dem 1" Neuordnungsgesetz (NOG) vom 27° Juni 4960 (BGBl 1, 455) unverändert gebliebenen Fassung kann" sofern sich in einzelnen Fällen aus den Vorschriftenâ- ieses Gesetzes besondere Härten ergeben" mit Zustimmung des BMA ein Ausgleich gewährt werdeno Der BMA hat nach 5 89 Abs" 2 BVG mit dem Rundschreiben vom 14° Juni 1966 (BVBl 1966" 82) der Brautversorgung unter den dort genannten Voraussetzungen allgemein zugestimmt und sich in dem Rundschreiben vom 240 Oktober 4968 (BVB1 1968, 150) seine Zustimmung für einen Teil der in Betracht kommenden Fälle zwar vorbehalten7 sich aber ' den in der Rechtsprechung der Kriegsopfersenate für die Gewährung von Brautversorgung entwickelten Grundsätze angeschlossen° Nach der Rechtsprechung des BSG (vglo insb° BSG 27, 286; 547 85; 55" 292; 54" 96) liegt eine "besondere Härte"? die eine Brautversorgung nach % 89 BVG rechtfertigen kann, 5.entscheiden ist, wie sich ein derartiger unbestimmter Begriff zu der mit ihm verbundenen Ermessensermächtigung rechtsdogmatisch verhält, Ob die "besondere Härte" 1080 des 5 89 BVG nicht - wie das BSG bisher in ständiger Rechtsprechung angenommen hat (BSG 27, 286, 287; 54, 85, 84) - als unbestimmter Rechtsbegriff zu werten ist, sondern - ebenso wie der Begriff "unbillig" in der für die Eingriffsverwaltung geltenden Vorschrift des 5 454 Abgabenordnung nach dem Zitierten Beschluß GmS - lediglich des Inhalt und.
- BSG, 11.03.1998 - B 9 VG 8/97 B
Hinterbliebenenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz
Diese Rechtsauffassung hat das BSG - jedenfalls seit BSGE 36, 143 [BSG 30.08.1973 - 9/8 RV 608/72] - in ständiger Rechtsprechung zur Kriegsopferversorgung vertreten.Der Kläger zitiert aus der Entscheidung BSGE 36, 143 ff [BSG 30.08.1973 - 9/8 RV 608/72] lediglich eine Passage (dort Seite 144).
- BSG, 28.07.1999 - B 9 VG 5/98 R
Gewaltopferentschädigung - nichteheliche Lebensgemeinschaft - Witwenversorgung - …
Aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. August 1973 (BSGE 36, 143) ergebe sich, daß Voraussetzung für den Begriff der besonderen Härte der Nachweis eines ernsthaften Verlöbnisses, die Absicht, den Verlobten alsbald zu heiraten, und die Vereitelung der Heirat durch ein Kriegsereignis seien. - LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/12
Keine Erstattung von Kosten für ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel …
Der Begriff der besonderen Härte stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Anwendung durch die Gerichte voll zu überprüfen ist (vgl. BSG, Urteil vom 30.08.1973, Az.: 9/8 RV 608/72).
- BSG, 21.10.1998 - B 9 V 3/98 R
Medizinische Fußpflege - Umfang der Heilbehandlung - Umfang der Krankenbehandlung …
Bei dem Begriff der "besonderen Härte" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch die Gerichte voll zu überprüfen ist (vgl Rohr/Sträßer; BSG aaO und BSGE 36, 143, 144 = SozR Nr. 9 zu § 89 BVG). - BSG, 09.03.1988 - 9a RV 24/85
Sozialleistung - Rechtssreit - Entziehungsbescheid - Rückerstattung - Kondiktion
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Entscheidung über den unbestimmten Rechtsbegriff "besondere Härte" ausnahmsweise wegen der Koppelung mit einem Ermessensspielraum im Leistungsrecht - ebenso wie im Steuerrecht (…Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, BVerwGE 39, 355 = SozR 1500 § 54 Nr. 54) - lediglich auf Ermessensfehler gerichtlich zu überprüfen ist (dazu BSGE 36, 143, 144 f = SozR Nr. 9 zu § 89 BVG;… BSGE 43, 153, 159 = SozR 4100 § 79 Nr. 2;… SozR 4100 § 23 Nr. 1). - LSG Hessen, 13.02.1974 - L 5 V 88/73
Entscheidung zur Frage der Veranlassung zur Einholung eines medizinischen …
Wird ein Zugunstenbescheid bezüglich eines Streitgegenstandes begehrt, über den gemäß § 141 Abs. 1 SGG rechtskräftig entschieden worden ist und lehnt die Versorgungsverwaltung ab, ohne zur Prüfung des - ungeschriebenen - Tatbestandsmerkmales "Unrichtigkeit" innerhalb des § 40 Abs. 1 VfG (KOV) verpflichtet zu sein, dann besteht keine Veranlassung zur Stattgabe eines Antrages nach § 109 Abs. 1 SGG, zumal wenn auch während des gerichtlichen Verfahrens beider Tatsacheninstanzen weder ein substantiierter Angriff gegen den bindenden Erstbescheid noch der Vortrag oder die Glaubhaftmachung neuer Tatsachen und Beweismittel erfolgt ist.Auseinandersetzung mit dem Fragenkomplex des Erlasses weiterer Bescheide bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 141 Abs. 1 SGG; in Besonderheit mit der Entscheidung des LSG Hamburg in Breithaupt 1971, S. 168 ff., in Anlehnung an das Urteil des BSG vom 24.6.1969 - Az.: 10 RV 282/66-, die darin verwertete Rechtsprechung des 8. Senats des BSG sowie in Fortführung der Gedankengänge des Urteils des BSG vom 30.8.1973 (Az.: 9/8 RV 608/72).2.Er verweist nicht nur auf das Urteil des 10. Senats des BSG vom 24. Juni 1969 (Az.: 10 RV 282/66) sowie auf die Rechtsprechung des 8. Senats des BSG, wie sie darin zitiert und verwertet worden ist, sondern zusätzlich noch auf die Entscheidung vom 30. August 1973 (Az.: 9/8 RV 608/72).
- BSG, 18.12.1996 - 9 RV 2/95
Besondere Härte iS. von § 89 BVG
Diese Voraussetzung für eine Ermessensentscheidung des Beklagten ist von den Gerichten in vollem Umfange nachzuprüfen (BSGE 36, 143, 144 f = SozR Nr. 9 zu § 89 BVG;… BSG SozR 3100 § 89 Nr. 7). - BSG, 24.04.1991 - 9a RVg 2/90
Keine Witwenversorgung bei Verlust des Verlobten durch eine Gewalttat
Konnte aber ein Soldat im Krieg Heiratsurlaub bekommen oder eine Ferntrauung veranlassen (…dazu Palandt/Diederichsen, 41. Aufl 1982, § 13 EheG, Anm 3a; Absolon/Bundesarchiv, Sammlung wehrrechtlicher Gutachten und Vorschriften, Heft 18, 1980 S 49 f), also wie jeder Bürger im Zivilleben grundsätzlich jederzeit die Ehe eingehen, dann kann es zu einer Lage, die als besondere Härte iS des § 89 BVG bewertet werden könnte, nicht gekommen sein (BSGE 34, 96, 97 f; BSGE 36, 143, 145 = SozR Nr. 9 zu § 89 BVG). - LSG Bayern, 07.05.2014 - L 15 VS 17/13
Zur Versorgung mit Arzneimitteln als Pflichtleistung gem. § 11 BVG und im Weg des …
Der Begriff der besonderen Härte stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Anwendung durch die Gerichte voll zu überprüfen ist (vgl. BSG, Urteil vom 30.08.1973, Az.: 9/8 RV 608/72). - LSG Bayern, 26.02.2021 - L 20 VU 2/19
Kein über das SGB V hinausreichender Anspruch auf Implantate im Rahmen der …
Der Begriff der besonderen Härte stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Anwendung durch die Gerichte voll zu überprüfen ist (vgl. BSG, Urteil vom 30.08.1973, 9/8 RV 608/72). - BSG, 29.11.1973 - 10 RV 69/73
Anrechnung des Pauschbetrages auf die Erhöhung der Pflegezulage - Bei Erhöhung …
- LSG Bayern, 26.09.2012 - L 15 VK 12/10
Zur Erstattung von Arzneimitteln im Wege des Härteausgleichs gemäß § § 89 BVG
- BSG, 24.11.1977 - 9 RV 64/76
Verwaltungsakt - Ablehnung eines Zugunstenbescheids - Aufhebung durch das SG - …
- LSG Hessen, 18.12.1973 - L 4 V 942/73
Keine Bindung an die rechtliche Beurteilung des Rechtsmittelgerichtes bei …
- BSG, 30.08.1973 - 9 RV 679/72