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   BSG, 24.05.1973 - 10 RV 294/72   

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BSG, 24.05.1973 - 10 RV 294/72 (https://dejure.org/1973,1548)
BSG, Entscheidung vom 24.05.1973 - 10 RV 294/72 (https://dejure.org/1973,1548)
BSG, Entscheidung vom 24. Mai 1973 - 10 RV 294/72 (https://dejure.org/1973,1548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BSGE 36, 21
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 28.07.1972 - 8 RV 65/72

    Beschädigter - Höherbewertung der MdE - Berufswechsel aus schädigungsunabhängigen

    Auszug aus BSG, 24.05.1973 - 10 RV 294/72
    8. Senat vertretenen Auffassung (vergleiche BSG 1972- 07-28 8 RV 65/72 = SozR Nr. 60 zu § 30 BVG) bei, wonach eine höhere Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach BVG § 30 Abs. 2 Buchst b nicht bereits daran scheitert, daß der Beschädigte seinen bisher nur mit besonderer Energie ausgeübten Beruf wegen fortschreitenden Alters oder aus schädigungsunabhängigen Gründen aufgegeben hat.
  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG handelt daher die Verwaltungsbehörde ermessensfehlerhaft und ihrer Verpflichtung zu sozial angemessener Rechtsausübung zuwider, wenn sie die Erteilung einen neuen Bescheides unter Berufung auf dessen Bindungswirkung verweigert, obgleich seine Überprüfung ergeben hat, daß er der im Zeitpunkt seines Erlasses maßgebenden materiellen Rechtslage und damit der Gerechtigkeit widerspricht (vgl. u.a. BSGE 19, 286, 287 f.; 26, 146, 148 f.; 35, 91, 93; 36, 21, 22; 401 120, 121; BSG SozR SGG § 54 Nr. 133; VerwVG § 40 Nr. 14; 3100 § 40a Nr. 4).

    Im Rahmen des § 40 Abs. 1 KOV-VfG ergibt sich dies aus einem weiteren Grunde: Wie ausgeführt, eröffnet 140 Abs. 1 KOV-VfG der Verwaltung die Möglichkeit der Lösung eines Konfliktes zwischen den Geboten der Rechtssicherheit und der materiellen Gerechtigkeit, wobei letzterer durch Erteilung eines neuen Bescheides der Vorrang einzuräumen ist, wenn die Überprüfung des früheren Bescheides ergibt, daß er der materiellen Rechtslage widerspricht (BSGE 26, 146, 148 f.; 35, 91, 93; 36, 21, 22 u.a.m.).

  • BSG, 12.12.1995 - 9 RV 9/95

    Erstmalige Zuerkennung einer besonderen beruflichen Betroffenheit

    Die Voraussetzungen für die Entziehung des auf die berufliche Betroffenheit entfallenden MdE-Anteils sind durch die Beendigung des Berufslebens allein nicht erfüllt (vgl BSGE 14, 172 = SozR § 30 Bundesversorgungsgesetz (BVG) Nr. 10; BSGE 36, 21 = SozR § 30 Bundesversorgungsgesetz (BVG) Nr. 66; BSGE 55, 292 = SozR 1300 § 48 Nr. 6).
  • BSG, 21.09.1983 - 9a RV 36/82

    Zur Rechtslage, wenn wegen der Aufwendung außergewöhnlicher Energie besonderes

    Die Verwaltung anerkannte ein besonderes berufliches Betroffensein nach 5 30 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe b BVG deshalb, weil der Kläger wegen seiner Schädigungsfolgen den damaligen Beruf nur unter Aufwendung besonderer Energie und Tatkraft ausüben konnte (vgl dazu BSGE 13, 20, 22 : SozR Nr. 8 zu S 30 BVG; BSGE 30, 21, 24 : SozR Nr. 39 zu 5 30 BVG; BSGE 33, 151, 152 : SozR Nr "9 zu 5 30 BVG; BSGE 36, 21, 2ü : SozR Nr. 66 zu @ 30 BVG; SozR Nr. 60 zu 5 30 BVG; BSGE US, 161, 165 : SozR 3100 5 30 Nr. 31; Urteil des erkennenden Senats vom 25. April 1978 - 9 RV 62/77 - : KOV-Mitteilungen Berlin 1978, 24).

    Andererseits könnte - zu seinen Gunsten - angenommen werden, eine besondere Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit könnte in keinem der Fälle des 5 30 Abs. 2 BVG dadurch beseitigt werden, daß der Beschädigte nicht schädigungsbedingt aus dem maßgebenden Beruf ohne einen Ausgleich ausscheidet (zustimmend: 10. Senat des BSG in BSGE 36, 21 und SozR 3100 $ 62 Nr. 8).

  • BSG, 23.11.1977 - 9 RV 72/76

    Betriebsratstätigkeit - Kein Einfluß auf berufliches Betroffensein

    Ferner war zu bedenken, daß der Kläger, wenn er den bisherigen Beruf nach 1964 weiter ausgeübt hätte, dies möglicherweise auf Kosten seiner Gesundheit oder unter Aufbietung einer außergewöhnlichen, nicht zu erwartenden Energie getan hätte (§ 30 Abs. 2 Buchst b BVG; BSGE 13, 20, 23; 36, 21, 24; SozR Nr. 60 zu § 30 BVG).

    Der finanzielle Aspekt tritt für die Rechtsanwendung zurück, wenn eine Berufsposition nur unter außergewöhnlicher Energie und unter Gefährdung der Gesundheit ausgefüllt wird (BSGE 13, 20, 23; 36, 21, 24; SozR Nr. 60 zu § 30 BVG).

  • BSG, 24.06.1998 - B 9 V 1/97 R

    Besondere berufliche Betroffenheit - Zeitpunkt der Höherbewertung der MdE -

    Allerdings kann in einem Zugunstenverfahren die Erhöhung der während des Berufslebens festgestellten MdE wegen bbB auch noch nach Beendigung des Erwerbslebens erfolgen (vgl BSGE 36, 21 = SozR Nr. 66 zu § 30 BVG).
  • BSG, 24.03.1977 - 10 RV 41/76

    Besonderes berufliches Betroffensein - Antragstellung nach Ausscheiden aus dem

    Beantragt der Beschädigte erstmals nach seinem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben Versorgung, so kann eine Höherbewertung der MdE wegen eines besonderen beruflichen Betroffenseins, das allein damit begründet wird, daß der Beschädigte seinen Beruf nur unter Aufwendung außergewöhnlicher Energie und Tatkraft hat ausüben können (BVG § 30 Abs. 2 S 2 Buchst b), nicht vorgenommen werden (Abgrenzung zu BSG 1973-05-24 10 RV 294/72 = BSGE 36, 21 und zu BSG 1977-03-24 10 RV 45/76).

    Die besondere berufliche Betroffenheit, die im Falle der Antragstellung noch während der Zeit der Berufsausübung eine Höherbewertung der MdE nach BVG § 30 Abs. 2 S 2 Buchst b gerechtfertigt hätte, schlägt dann um in eine solche nach Buchst a oder c. Sofern die Ausübung des Berufs unter Aufwendung außergewöhnlicher Tatkraft und Energie zu Verschleißfolgen durch berufliche Überlastung (vgl BSG vom 1973-05-24 10 RV 294/72 = BSGE 36, 21, 26) geführt hat, sind diese bei erstmaliger Antragstellung nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben über BVG § 30 Abs. 1 in die Bewertung der MdE einzubeziehen.

  • BSG, 25.04.1978 - 9 RV 62/77

    Besonderes berufliches Betroffensein Zugunstenbescheid nach dem Ausscheiden aus

    Für die rechtliche Betrachtung ist nach der im Versorgungsrecht vertretenen Ursachentheorie grundsätzlich die Sachlage maßgebend, die sich unmittelbar nach der Schädigung zeigte (vgl BSG vom 1973-04-25 10 RV 294/72 = BSGE 36, 23).

    Anders ist es nur im Fall der wesentlichen Änderung der Verhältnisse (BVG § 62 Abs. 1), insbesondere, wenn die eingetretenen und anerkannten besonderen Berufsnachteile später wieder ausgeglichen werden (vgl BSG vom 1973-04-25 10 RV 294/72 = BSGE 36, 24).

  • BSG, 12.12.1995 - 9 RV 8/95
    Die Voraussetzungen für die Entziehung des auf die berufliche Betroffenheit entfallenden MdE-Anteils sind durch die Beendigung des Berufslebens allein nicht erfüllt (vgl BSGE 14, 172 = SozR Nr. 11 zu & 62 BVG; BSGE 36, 21 '5'.
  • BSG, 22.11.1984 - 2 RU 84/83

    Änderung der Verhältnisse - Berufskrankheit - Ausscheiden aus dem Erwerbsleben -

    Da im vorliegenden Fall die Aufgabe der beruflichen Beschäftigung Voraussetzung für die Zahlung der Verletztenrente war, führe das nunmehr erfolgte altersbedingte Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zur Rentenentziehung; das endgültige nicht durch die BK herbeigeführte Ausscheiden aus dem Arbeitsleben habe sozusagen das krankheitsbezogene Ausscheiden aus dem Jahre 1962 verdrängt bzw. überholt (s. dagegen BSG SozR 2200 § 622 Nr. 15; zur KOV: BSGE 36, 21).
  • BSG, 12.12.1995 - 9 RV 16/95

    Anspruch auf Erhöhung des Grades der Minderung der Erwerbstätigkeit -

    Die Voraussetzungen für die Entziehung des auf die berufliche Betroffenheit entfallenden MdE-Anteils sind durch die Beendigung des Berufslebens allein nicht erfüllt (vgl BSGE 14, 172 = SozR § 62 BVG Nr. 11; BSGE 36, 21 = SozR § 30 BVG Nr. 66; BSGE 55, 292 = SozR 1300 § 48 Nr. 6).
  • BSG, 12.12.1995 - 9 RV 5/95
  • BSG, 05.04.1974 - 9 RV 352/73
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