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   BSG, 21.03.1974 - 8/2 RU 55/72   

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BSG, 21.03.1974 - 8/2 RU 55/72 (https://dejure.org/1974,1116)
BSG, Entscheidung vom 21.03.1974 - 8/2 RU 55/72 (https://dejure.org/1974,1116)
BSG, Entscheidung vom 21. März 1974 - 8/2 RU 55/72 (https://dejure.org/1974,1116)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Minderung der Erwerbsfähigkeit - Vorher festgestellter Grad - Verletztenrente - Ablehnung - Verwaltungsakt - Umfang der Bindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 37, 177
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 02.03.1971 - 2 RU 39/70

    Schutz für Unfallrentner

    Auszug aus BSG, 21.03.1974 - 2 RU 55/72
    Das Bundessozialgericht (BSG) vertrete jetzt, unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung, die Auffassung, daß Ausnahmen von dem Grundsatz, Abweichungen in der Bewertung der MdE um 5 v.H. durch die Rechtsmittelinstanzen seien nicht statthaft, nun nicht mehr anerkannt würden; dieser Grundsatz also ohne Einschränkungen zu gelten habe (BSG 32, 245).

    Diese Rechtsprechung hat der 2. Senat des BSG inzwischen geändert und in mehreren am 2. März 1971 gefällten Entscheidungen (BSG 32, 245; s. ferner die unveröffentlichten Urteile 2 RU 186/68 und 2 RU 300/68 - dieses teilweise zitiert in Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl. Kenn-Nr. 520, S. 5/6) dahin erkannt, daß eine Besserung oder Verschlimmerung von Unfallfolgen eine wesentliche Änderung der Verhältnisse im Sinne von § 622 Abs. 1 RVO - ausnahmslos - nur bedeute, wenn hierdurch der Grad der MdE um mehr als 5 v.H. sinke oder sich erhöhe.

    Die Unzulässigkeit einer Abweichung um nur 5 v.H. bei der Beurteilung der MdE setzt - wie früher so auch nach der neueren Rechtsprechung des 2. Senats des BSG - voraus, daß zuvor eine "Feststellung der MdE" stattgefunden hat (BSG 5, 229) bzw. daß "der vorher festgestellte MdE-Grad" nur um 5 v.H. geringer gewesen ist (BSG 32, 245, 246).

    Der entscheidende Teil, der Verfügungssatz, dieses Bescheides (vgl. BSG 12, 25, 26) lautet also - anders als in BSG 32, 245, wo der Versicherungsträger eine Dauerrente nach einer MdE von 25 v.H. festgesetzt hatte - dahin, daß dem Kläger keinerlei Rente zusteht.

  • OLG Köln, 28.02.1973 - 2 U 21/72

    Bar; Zahlungsverpflichtung; Scheck; Geschäftsunfähigkeit infolge Volltrunkenheit;

    Auszug aus BSG, 21.03.1974 - 2 RU 55/72
    Diese Gesichtspunkte - wie auch die gegen die neuere Rechtsprechung des 2. Senats vorgebrachten Bedenken - vgl. Urteil des LSG Bremen vom 5. Oktober 1973 - L 2 U 21/72, das unter Hinweis auf Schimanski (Die Sozialversicherung 1973, 239, 241) für die Fälle des § 1585 Abs. 2 RVO nach wie vor eine Ausnahme zulassen will - bedürfen hier keiner Erörterung, weil sich der Anspruch schon aus einem anderen Grunde als begründet erweist.
  • BSG, 02.03.1971 - 2 RU 300/68
    Auszug aus BSG, 21.03.1974 - 2 RU 55/72
    Diese Rechtsprechung hat der 2. Senat des BSG inzwischen geändert und in mehreren am 2. März 1971 gefällten Entscheidungen (BSG 32, 245; s. ferner die unveröffentlichten Urteile 2 RU 186/68 und 2 RU 300/68 - dieses teilweise zitiert in Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl. Kenn-Nr. 520, S. 5/6) dahin erkannt, daß eine Besserung oder Verschlimmerung von Unfallfolgen eine wesentliche Änderung der Verhältnisse im Sinne von § 622 Abs. 1 RVO - ausnahmslos - nur bedeute, wenn hierdurch der Grad der MdE um mehr als 5 v.H. sinke oder sich erhöhe.
  • BSG, 02.03.1971 - 2 RU 186/68
    Auszug aus BSG, 21.03.1974 - 2 RU 55/72
    Diese Rechtsprechung hat der 2. Senat des BSG inzwischen geändert und in mehreren am 2. März 1971 gefällten Entscheidungen (BSG 32, 245; s. ferner die unveröffentlichten Urteile 2 RU 186/68 und 2 RU 300/68 - dieses teilweise zitiert in Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl. Kenn-Nr. 520, S. 5/6) dahin erkannt, daß eine Besserung oder Verschlimmerung von Unfallfolgen eine wesentliche Änderung der Verhältnisse im Sinne von § 622 Abs. 1 RVO - ausnahmslos - nur bedeute, wenn hierdurch der Grad der MdE um mehr als 5 v.H. sinke oder sich erhöhe.
  • BSG, 29.11.1956 - 2 RU 121/56
    Auszug aus BSG, 21.03.1974 - 2 RU 55/72
    Bei der Beurteilung der MdE, die in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der Fähigkeiten und Kenntnisse des Verletzten und etwaiger Besonderheiten vorzunehmen ist, handelt es sich um eine Schätzung, denn der Grad der durch einen Unfall verursachten MdE ist erfahrungsgemäß nicht völlig genau feststellbar (RVA, AN 1908, 579; BSG 4, 147, 149; 31, 185, 186).
  • BSG, 17.01.1958 - 10 RV 102/56

    Die Abweichung des Gerichtes von der Schätzung eines ärztlichen Sachverständigen

    Auszug aus BSG, 21.03.1974 - 2 RU 55/72
    Darüber hinaus hat es weder früher einen Rechtssatz gegeben, wonach das Gericht von der MdE-Schätzung eines Gutachters in gewissen Fällen nicht um 5 v.H. abweichen dürfe, noch gibt es ihn heute; die ständige Rechtsprechung des BSG geht im Gegenteil dahin, daß für die Entscheidung der Gradfrage die ärztliche Auffassung nicht mehr als einen Anhalt bietet (BSG 6, 267, 268).
  • BSG, 24.02.1960 - 9 RV 286/56

    Zur Bindung des VA, der bestimmte Leiden als Schädigungsfolgen im Sinne des

    Auszug aus BSG, 21.03.1974 - 2 RU 55/72
    Der entscheidende Teil, der Verfügungssatz, dieses Bescheides (vgl. BSG 12, 25, 26) lautet also - anders als in BSG 32, 245, wo der Versicherungsträger eine Dauerrente nach einer MdE von 25 v.H. festgesetzt hatte - dahin, daß dem Kläger keinerlei Rente zusteht.
  • BSG, 23.05.1967 - 11 RA 280/65

    Rentenanpassung - Neue Rentenformel - Berechnungsgrundlage - Fehlerhafte

    Auszug aus BSG, 21.03.1974 - 2 RU 55/72
    Grundsätzlich erstreckt sich jedoch die Bindungswirkung eines Bescheids im Sinne des § 77 SGG nicht auf die Gründe - etwa für die Rentenberechnung - (vgl. BSG in SozR Nr. 1 zu § 570 RVO; Nr. 24 zu § 77 SGG; BSG 26, 266, 269), sie bezieht sich weder auf die rechtliche Beurteilung von Vorfragen noch auf die dem Bescheid zugrunde gelegten Erwägungen und insbesondere nicht auf die Berechnungsfaktoren - z. B. einer zugebilligten Rente - (BSG in SozR Nr. 64 zu § 77 SGG).
  • BSG, 14.12.1965 - 2 RU 113/63
    Auszug aus BSG, 21.03.1974 - 2 RU 55/72
    Dies gilt zwar auch für den Bereich der Unfallversicherung, wenn es um die nähere Bestimmung und Ermittlung der vom Unfallversicherungsträger als Unfallfolge anerkannten Erkrankung geht (BSG 24, 162, 164); ein solcher Fall ist hier jedoch nicht gegeben.
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 36/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Zur Klärung des Umfangs der Bindungswirkung kann daneben zwar auch die Begründung des Verwaltungsakts berücksichtigt werden, jedoch nur innerhalb des Verfügungssatzes und nur, wenn dieser unklar ist und Raum für eine Auslegung lässt (BSGE 37, 177, 180 = SozR 2200 § 581 Nr. 1; BSG Urteil vom 27. Januar 1976 - 8 RU 138/75 -).

    Nur dann, wenn eine Verletztenrente zuerkannt wird, muss der zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung über die MdE verbindlich entscheiden, weil die Höhe der MdE gemäß § 581 Abs. 1 RVO - neben dem Jahresarbeitsverdienst nach den §§ 570 ff RVO - für die Höhe des Rentenanspruchs maßgeblich ist (BSGE 37, 177, 180 = SozR 2200 § 581 Nr. 1 S 4; BSGE 55, 32, 35 = SozR 2200 § 581 Nr. 17 S 57).

    Dementsprechend nehmen die in die Begründung des Ablehnungsbescheids aufgenommenen Ausführungen zu der nicht rentenberechtigenden Höhe der MdE an der Bindungswirkung dieses Bescheides regelmäßig nicht teil (BSGE 37, 177 = SozR 2200 § 581 Nr. 1; BSGE 55, 32 = SozR 2200 § 581 Nr. 17; BSG Urteil vom 13. März 1985 - 9a RV 10/83 - SozSich 1985, 287).

  • BSG, 07.12.1976 - 8 RU 14/76

    Minderung der Erwerbsfähigkeit - Neufestsetzung - Willkürliche Festsetzung -

    Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, sind also etwa die medizinischen Befunde - als Grundlage für die ärztliche Beurteilung der MdE - nicht richtig oder vollständig erhoben worden oder haben sie sich später geändert, dann ist auch eine nur um 5 v. H. von der Schätzung des Versicherungsträgers abweichende Bewertung der MdE durch das Gericht zulässig (vgl. BSG 37, 177, 179 und die dort angeführte Entscheidung des LSG Baden-Württemberg, Breithaupt 1973, 891).

    Der erkennende Senat, der die Frage bisher nicht entschieden hat (vgl. BSG 37, 177, 179), schließt sich dieser Auffassung an; denn es lassen sich keine überzeugenden Gründe erkennen, um eine spätere (neue) Feststellung der Dauerrente anders als die erste zu behandeln.

    Hat der Versicherungsträger dagegen die Gewährung einer Dauerrente abgelehnt, weil eine MdE im rentenberechtigendem Grade nicht vorliege, so ist das Gericht, wenn es den Rentenanspruch bejaht, bei der Bewertung der MdE frei, da in diesem Falle eine Schätzung der MdE durch den Versicherungsträger nicht vorliegt (vgl. BSG 37, 177, 180 und SozR a.a.O. S. 21).

  • BSG, 17.12.1975 - 2 RU 35/75

    Rechtswidrigkeit eines Bescheids - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Festsetzung -

    Dieser Auffassung ist der 8. Senat des BSG beigetreten (BSG 37, 177, 178).

    Auch bei der Prüfung der Rechtsmäßigkeit eines Bescheides über die eine Festsetzung der MdE enthaltende (s. BSG 37, 177, 179) erste Feststellung der Dauerrente ist demnach davon auszugehen, daß die Rechtswidrigkeit der Festsetzung der MdE durch den Versicherungsträger grundsätzlich nicht damit begründet werden kann, die MdE sei aufgrund einer abweichenden ärztlichen Schätzung um 5 v.H. höher zu bewerten.

    Diese Rechtsprechung geht davon aus, wie der 8. Senat des BSG bereits entschieden hat (BSG 37, 177, 179), daß der Versicherungsträger den Grad der MdE in einem Verfügungssatz seines Bescheides festgesetzt hat.

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