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   BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 51/73   

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https://dejure.org/1974,469
BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 51/73 (https://dejure.org/1974,469)
BSG, Entscheidung vom 29.08.1974 - 7 RAr 51/73 (https://dejure.org/1974,469)
BSG, Entscheidung vom 29. August 1974 - 7 RAr 51/73 (https://dejure.org/1974,469)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Förderbarkeit der Teilnahme einer Hausfrau an Lehrgang zur Ausbildung von Hauswirtschaftsmeisterinnen - Anspruch auf Leistung von Unterhaltsgeld - Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Bildung - Förderungspflicht der Bundesanstalt für Arbeit (BA) - Tätigkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Die Tätigkeit der Hausfrau stellt einen Beruf iSd Vorschriften des AFG über individuelle berufliche Förderung dar

Papierfundstellen

  • BSGE 38, 109
  • NJW 1975, 325
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 21.05.1974 - 7 RAr 33/72

    Umschulungsmaßnahme und beruflicher Aufstieg - Zur Ausbildungsförderung von

    Auszug aus BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 51/73
    Wie er bereits in der Entscheidung vom 21. Mai 1974 (7 RAr 33/72) hervorgehoben hat, ist hierbei auf den Sinn und Zweck des jeweils anzuwendenden Gesetzes abzustellen (vgl. BSGE 30, 48, 50).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, bedeutet die Regelung in § 43 Abs. 1 Nr. 3 AFG darüber hinaus nicht, daß eine auf den Eintritt oder Wiedereintritt weiblicher Arbeitsuchender in das Berufsleben gerichtete Bildungsmaßnahme stets nur der beruflichen Fortbildung zuzuordnen ist (vgl. BSG vom 21. Mai 1974 - 7 RAr 33/72 und 7 RAr 15/72 -).

  • BSG, 21.05.1974 - 7 RAr 15/72

    Zu möglichen Umschulungsmaßnahmen - Beruflicher Aufstieg - Hochschulstudium -

    Auszug aus BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 51/73
    Wie der Senat bereits entschieden hat, bedeutet die Regelung in § 43 Abs. 1 Nr. 3 AFG darüber hinaus nicht, daß eine auf den Eintritt oder Wiedereintritt weiblicher Arbeitsuchender in das Berufsleben gerichtete Bildungsmaßnahme stets nur der beruflichen Fortbildung zuzuordnen ist (vgl. BSG vom 21. Mai 1974 - 7 RAr 33/72 und 7 RAr 15/72 -).
  • BSG, 17.07.1958 - 5 RKn 39/57
    Auszug aus BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 51/73
    Das LSG ist zutreffend davon ausgegangen, daß diese beiden, von der Klägerin auf Grund ihrer Teilnahme an dem Lehrgang zur Ausbildung von Hauswirtschaftsmeisterinnen gegen die Beklagte erhobenen Ansprüche sachlich zu entscheiden waren, weil die Prozeßvoraussetzungen hierfür erfüllt sind (BSG 8, 3, 9).
  • BSG, 30.01.1973 - 7 RAr 29/72

    Anordnungen des Verwaltungsrates in Bezug auf Unterhaltsleistung

    Auszug aus BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 51/73
    Dieser Umstand gibt jedenfalls keinen ausreichenden Anhalt dafür, daß die BA Hausfrauen damit durch Satzungsregelung (vgl. BSG 35, 164) von der Förderung im Rahmen der beruflichen Bildung ganz oder teilweise hat ausnehmen wollen, so daß nicht darauf eingegangen zu werden braucht, ob ein evtl. Ausschluß mit dem Inhalt der Ermächtigung zur satzungsrechtlichen Regelung in § 39 AFG noch vereinbart werden könnte.
  • BSG, 19.03.1974 - 7 RAr 9/73

    Zur Abgrenzung einzelner beruflicher Bildungsmaßnahmen - Ausbildung, Fortbildung,

    Auszug aus BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 51/73
    Notwendige Feststellungen des LSG fehlen allerdings zu der Frage, ob die von der Klägerin besuchte Maßnahme objektiv die Zugangsvoraussetzungen des § 41 Abs. 1 AFG erfüllt, nämlich zwingend entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine angemessene Berufserfahrung voraussetzt (vgl. BSG 36, 48; BSG vom 19.3.1974 - 7 RAr 9/73 -).
  • BSG, 12.08.1969 - 10 RV 453/67

    Zum Anspruch einer auch anderweitig beschäftigten Schwerbeschädigten auf

    Auszug aus BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 51/73
    Wie er bereits in der Entscheidung vom 21. Mai 1974 (7 RAr 33/72) hervorgehoben hat, ist hierbei auf den Sinn und Zweck des jeweils anzuwendenden Gesetzes abzustellen (vgl. BSGE 30, 48, 50).
  • BSG, 16.09.1998 - B 11 AL 19/98 R

    Förderung der beruflichen Bildung - Kinderbetreuungskosten - Unvermeidbarkeit -

    Das Merkmal der Unmittelbarkeit erfordert für die Erstattung von Maßnahmekosten nach § 45 AFG eine enge kausale Verknüpfung zwischen den entstandenen notwendigen Kosten und der Weiterbildungsmaßnahme in dem Sinne, daß sie ohne die Teilnahme an dem Lehrgang nicht entstanden wären (BSGE 38, 109, 116 = SozR 4100 § 44 Nr. 1; BSGE 38, 292, 295 = SozR 4100 § 45 Nr. 3).
  • BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 12/98 R

    Förderung der beruflichen Fortbildung - förderungsfähiger Personenkreis -

    Es entspricht zwar der Absicht des Gesetzes (vgl BT-Drucks 7/4127 S 49), die Tätigkeit als Hausfrau einer beruflichen Tätigkeit iS des § 42 Abs. 1 AFG gleichzustellen (vgl dazu schon vor dem 1. Januar 1976 BSG, Urteil vom 21. Mai 1974 - 7 RAr 33/72 -, DBlR Nr. 1829a zu § 47 AFG und BSGE 38, 109, 112 = SozR 4100 § 44 Nr. 1; vgl auch BSGE 47, 233, 235 = SozR 4100 § 42 Nr. 7 und BSG SozR 4100 § 42 Nr. 9).
  • LSG Sachsen, 20.11.2007 - L 4 R 268/05

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Erstattung der Kinderbetreuungskosten

    Das Bundessozialgericht hat hierzu ausgeführt: "Das Merkmal der Unmittelbarkeit erfordert für die Erstattung von Maßnahmekosten nach § 45 AFG eine enge kausale Verknüpfung zwischen den entstandenen notwendigen Kosten und der Weiterbildungsmaßnahme in dem Sinne, dass sie ohne die Teilnahme an dem Lehrgang nicht entstanden wären (BSGE 38, 109, 116 = SozR 4100 § 44 Nr. 1; BSGE 38, 292, 295 = SozR 4100 § 45 Nr. 3).
  • BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 30/94

    Ganztägiger Unterricht nach § 44 Abs. 1 AFG

    Sollte es jedoch zweifelhaft sein, ob dieser allgemeine Grundsatz auf die von der Klägerin besuchte Maßnahme übertragbar ist, wird das Landessozialgericht (LSG) den Sachverhalt insoweit weiter aufzuklären haben, zB durch Einholung einer Auskunft vom Maßnahmeträger oder einer Stellungnahme von einem Sachverständigen (BSGE 38, 109, 115 = SozR 4100 § 44 Nr. 1).
  • BSG, 25.04.1996 - 11 RAr 89/95

    Bemessung des Unterhaltsgeldes nach § 44 Abs. 2 , § 112 Abs. 7 AFG

    Deshalb kommt es in diesem Zusammenhang nicht allein auf die zeitliche Belastung durch Schulungszeiten, sondern auch auf die zeitliche Belastung durch Vor- und Nachbereitung und Wege an (vgl BSGE 38, 109 = SozR 4100 § 44 Nr. 1; BSG SozR 4460 § 11 Nr. 6).
  • BSG, 22.06.1977 - 7 RAr 131/75
    Handlungsrichtlinie für die Beklagte und Auslegungsmaßstab für die Vorschriften des AFG (vgl. BSGE 38, 109, 112; 292, 294; Hennig/Kühl/Heuer, aaO, Anm. 1 zu 5 2 AFG).
  • LSG Sachsen, 18.02.2010 - L 3 AL 58/08

    Anspruch auf Unterhaltsgeld; Erstattungsfähigkeit von Fahrkosten

    Für die Bestimmung des Zeitfaktors bei Teilnahme an einer für Teilzeitarbeitslose eingerichteten Bildungsmaßnahme hat das Bundessozialgericht entschieden, dass es nicht allein auf die zeitliche Belastung durch Schulungszeiten, sondern auch auf die Belastung durch Vor- und Nachbereitungszeit und Wegezeiten ankommt (vgl. BSG, Urteil vom 29. August 1974 - 7 RAr 51/73 - BSGE 38, 109 = JURIS-Dokument Rdnr. 27; BSG, Urteil vom 25. April 1996 - 11 RAr 87/95 - JURIS-Dokument Rdnr. 21, m. w. N.).
  • BSG, 12.09.1996 - 7 RAr 88/95

    Voraussetzungen des Anspruchs auf höheres Unterhaltsgeld - Anforderungen an eine

    Die § 112 Abs. 4 Nr. 3 AFG berücksichtigende Berechnung des Arbeitsentgelts steht ferner nicht in Widerspruch zu dem Urteil des BSG vom 29. August 1974 - 7 RAr 51/73 - (BSGE 38, 109 = SozR 4100 § 44 Nr. 1).
  • BSG, 12.09.1996 - 7 RAr 90/95

    Voraussetzungen des Anspruchs auf höheres Unterhaltsgeld - Anforderungen an eine

    Die Berechnung des Bemessungsentgelts im bezeichneten Sinne steht ferner nicht in Widerspruch zu dem Urteil des BSG vom 29. August 1974 (BSGE 38, 109 ff = SozR 4100 § 44 Nr. 1).
  • BSG, 25.04.1996 - 11 RAr 87/95

    Anspruch auf höheres Unterhaltsgeld - Fehlen gesetzlicher Grundlage - Begriff des

    Deshalb kommt es in diesem Zusammenhang nicht allein auf die zeitliche Belastung durch Schulungszeiten, sondern auch auf die Belastung durch Vor- und Nachbereitungszeit und Wegezeiten an (vgl BSGE 38, 109; BSG SozR 4460 § 11 Nr. 6).
  • BSG, 25.04.1996 - 11 RAr 91/95

    Anspruch auf höheres Unterhaltsgeld - Teilnahme an einer Vollzeitbildungsmaßnahme

  • BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 15/80

    Ganztägiger Unterricht - Vollzeitunterricht

  • BSG, 30.06.1977 - 12 RAr 90/76
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