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   BSG, 30.01.1975 - 7 RAr 87/73   

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BSG, 30.01.1975 - 7 RAr 87/73 (https://dejure.org/1975,1195)
BSG, Entscheidung vom 30.01.1975 - 7 RAr 87/73 (https://dejure.org/1975,1195)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 1975 - 7 RAr 87/73 (https://dejure.org/1975,1195)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Der Streit um Erstattung notwendiger Kosten bei auswärtiger Unterbringung während einer beruflichen Bildungsmaßnahme

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufliche Bildung - Förderung - Auswärtige Unterbringung - Anspruch auf Kostenerstattung - Höhe der Leistung - Streit - Bildungsmaßnahme - Verpflegung

Papierfundstellen

  • BSGE 39, 119
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.08.1974 - 7 RAr 56/72

    Förderung von Studiengängen an der Hochschule für Wirtschaft und Politik in

    Auszug aus BSG, 30.01.1975 - 7 RAr 87/73
    Die zugelassene Revision ist begründet° Dem Kläger steht ein Anspruch auf Erstattung von Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung LS° von 5 45 AEG zu" Die Zulässigkeit der Berufung, eine auch bei zugelassener Revision von Amts wegen zu prüfende Frage, hat das LSG zutreffend bejaht° Insbesondere war die Berufung nicht nach 5 447 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) ausgeschlossen" Diese Vorschrift gilt zwar, wie der Senat bereits entschieden hat, auch für die Aufgaben der Beklagten im Bereich der beruflichen Bildungsförderung (vgl° Urteile vom 46" März 4975 - 7 RAr 56/72 - insoweit in BSGE 55, 262 nicht abgedruckt und vom 24° September 1967 ..?-.
  • BSG, 17.10.1967 - 9 RV 914/65

    DV § 30 Abs 3 und 4 BVG § 6 erfordert den Nachweis eines überdurchschnittlichen

    Auszug aus BSG, 30.01.1975 - 7 RAr 87/73
    Danach steht dem Teilnehmer an der Bildungsmaßnahme auch das Pauschale für Verpflegung zu, wenn der Tatbestand der erforderlichen auswärtigen Unterbringung LS° von 5 45 AFG gegeben ist (vgl° auch 5 46 Abs° 4 AFuU 4969)" "Das ist hier, wie dargelegt, der Fall° Das Wesen einer Pauschalregelung für die Gewährung von Leistungen zum Ausgleich eines Kostenaufwandes bedeutet, daß nicht seine tatsächliche Höhe im Einzelfall maßgebend ist° Jede Pauschalierung kann im Einzelfall zu Begünstigungen, aber auch zu Benachteiligungen führen (vgl° BSG 27, 178, 184)" Deshalb kommt es im Rahmen der getroffenen Regelung auch nicht darauf an, ob dem auswärtig untergebrachten Teilnehmer an einer Bildungsmaßnahme überhaupt ein besonderer Verpflegungsaufwand entsteht, ggf. in welcher Höhe" Eine Prüfung dieser Frage "wäre mit dem aus Praktikabilitätsgründen sich rechtfertigenden Sinn jeder Pauschalierung von Kosten- Zerstattungen nicht vereinbar° Mangels einer entsPrechenden anderweitigen Regelung in der AFuU 1969 hat die Beklagte jedenfalls keine Möglichkeit, abweibhend von der von ihr selbst getroffenen Regelung der Anwendung eines Pauschales abzuweichen, selbst wenn im Einzelfall keine oder niedrigere Kosten entstanden sein sollten".
  • BSG, 24.07.2003 - B 3 P 4/02 R

    Pflegeversicherung - Pflegegeldbezieher - Abruf von Pflegeeinsätzen auch bei

    Diese ist auch bei zugelassener Revision von Amts wegen zu prüfen (vgl BSGE 39, 119 ff = SozR 4100 § 45 Nr. 4).
  • BSG, 26.02.1986 - 9a RVs 4/83

    Zulässigkeit der Berufung im Schwerbehindertenrecht - Befugnis zur

    Die Zulässigkeit der Berufung der Klägerin, die vom Revisionsgericht von Amts wegen zu überprüfen ist (BSGE 39, 119 = SozR 4100 § 45 Nr. 4; BSGE 42, 212, 213 = SozR 1500 § 146 Nr. 2), ist entgegen der Rüge des Beklagten nicht etwa deswegen zu verneinen, weil im Berufungsverfahren lediglich die Höhe der MdE und nicht auch die Schwerbehinderteneigenschaft oder die Gleichstellung mit Schwerbehinderten im Streit standen (§ 3 Abs. 6 Satz 3 des Gesetzes zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (Schwerbehindertengesetz -SchwbG-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 1979 -BGBl I 1649-, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. Dezember 1983 -BGBl I 1532-).
  • BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 4/85

    Minderung der Anspruchsdauer - Arbeitslosengeld - Bundesanstalt für Arbeit

    Der % 1H7 SGS greift jedoch nur ein, wenn die Berufung die Höhe ein und denselben (einheitlichen) Anspruch betrifft (BSGE 39, 119, 120 : SozR 4100 % u5 Nr A).
  • BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 28/80

    Bundesanstalt für Arbeit zweigt von dem Unterhaltsgeld eines Lohnempfängers einen

    Nach @ 1h7 SGG ist in Angelegenheiten der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe die Berufung ua nicht zulässig, soweit sie die Höhe der Leistung betriffto Diese Vorschrift gilt auch für den Bereich der individuellen Förderung der beruflichen Bildung9 wie der Senat bereits entschieden hat (BSGE 39, 119 = SozR h100 & #5 Nr h)° Ihre.

    Deshalb sei ein Streit darüber, ob der Teilnehmer an einer von der Beklagten geförderten Bildungsmaßnahme Erstattung von Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung nach 5 45 AFG verlangen könne, kein Höhenstreit (BSG 39, 119 = SozR h100 @ #5 Nr. 4).

  • BSG, 26.04.1989 - 7 RAr 20/88

    Berufliche Fortbildung im Selbststudium keine Maßnahme der beruflichen

    Die Vorschrift des § 45 AFG, auf die sich das Leistungsbegehren des Klägers im wesentlichen stützt, regelt, worauf der Senat mehrfach hingewiesen hat, mehrere Ansprüche, die sowohl gegenüber den jeweils anderen in § 45 AFG genannten Ansprüchen als auch gegenüber sonstigen Ansprüchen im Rahmen der Förderung der beruflichen Bildung selbständigen Charakter aufweisen (BSGE 39, 119, 120 = SozR 4100 § 45 Nr. 4; SozR 1500 § 144 Nr. 6 und § 162 Nr. 4; BSG vom 16. März 1983 - 7 RAr 5/83 -).
  • LSG Hamburg, 29.07.2010 - L 5 AL 38/07
    Denn ungeschriebenes aber selbstverständliches Anspruchsmerkmal für die Übernahme von Unterbringungs- und Verpflegungskosten gemäß § 82 SGB III ist, dass die auswärtige Unterbringung auch tatsächlich in Anspruch genommen wurde ( Hengelhaupt in: Hauck/ Noftz, SGB III, Stand: Juli 2006, § 82 Rn. 29; Eicher/ Schlegel, SGB III, Stand: September 2005, § 82 Rn. 3; vgl. auch für die Vorgängervorschrift des § 45 AFG: BSG, Urteil vom 30.1.1975 - 7 RAr 87/73 - SozR 4100 § 45 Nr. 4).
  • BSG, 06.03.1991 - 9b/11 RAr 105/89

    Höhe der monatlichen Pauschbeträge für Unterkunft und Verpflegung

    Die AFuU legt den Umfang der Förderung fest, wobei Kosten vollständig oder auch nur teilweise übernommen und die Leistungen teilweise pauschaliert werden dürfen (vgl BSGE 39, 119 = SozR 4100 § 45 Nr. 4; BSG AuB 1983, 123 f; SozR 4100 § 45 Nr. 9).
  • BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 54/86

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Revision

    Der § 147 SGG setzt nämlich voraus, daß die Berufung die Höhe ein und desselben (einheitlichen) Anspruchs betrifft (BSGE 39, 119, 120 = SozR 4100 § 45 Nr. 4).
  • LSG Bayern, 27.11.2003 - L 9 AL 55/99

    Rückzahlung der Kostenerstattung für Unterkunft und Verpflegung im Rahmen einer

    Eine Beibehaltung des bisherigen Wohnsitzes in diesem Sinne liegt aber nur vor, wenn dieser auch während der Maßnahme den tatsächlichen Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Teilnehmers bildet (Gagel-Fuchsloch Rdz.8, 9 zur Nachfolgebestimmung des § 84 SGB III, BSG vom 30.01.1975 SozR 4100 § 45 Nr. 4).
  • BSG, 09.08.1990 - 7 RAr 104/88
    Diese Bestimmung greift nur ein, wenn die Berufung die Höhe ein und desselben (einheitlichen) Anspruchs betrifft (BSGE 39, 119, 120 = SozR 4100 § 45 Nr. 4).
  • BSG, 08.09.1986 - 11b RAr 20/85

    Die Berufung nach § 147 SGG ist nicht zulässig - Übergangsgeld

  • BSG, 16.03.1983 - 7 RAr 5/83

    Nachpraktikum - Bestandteil der Bildungsmaßnahme

  • BSG, 26.08.1975 - 7 RAr 72/73

    Lehrverhältnis bei den Eltern

  • BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 105/79

    Eigenständigkeit einer verkürzten Bildungsmaßnahme - Begriff der

  • BSG, 20.04.1993 - 5 RJ 62/92

    Streit über die Höhe der Rente infolge Berufsunfähigkeit - Berechnung der so

  • BSG, 16.02.1983 - 7 RAr 47/82

    Selbständige prozessuale Ansprüche gemäß § 45 AFG - Berufungsausschluß

  • BSG, 23.09.1980 - 7 RAr 80/79

    Ausschluß der Berufung gemäß SGG § 147

  • BSG, 02.10.1979 - 7 RAr 85/78

    Rechtswidrigkeit des AFuU § 16 Abs 2 S 2 - notwendige Kosten

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