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   BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 23/02 R   

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https://dejure.org/2002,5889
BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 23/02 R (https://dejure.org/2002,5889)
BSG, Entscheidung vom 25.06.2002 - B 11 AL 23/02 R (https://dejure.org/2002,5889)
BSG, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - B 11 AL 23/02 R (https://dejure.org/2002,5889)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - wesentlicher Verfahrensmangel - Prozessurteil anstatt Sachurteil - rechtsfehlerhafte Auslegung von Prozesserklärung - Berufungsrücknahme - Zusammenlegung von mehreren anhängigen Verfahren - Prüfungsbefugnis des Revisionsgerichtes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflicht - Arbeitslosenversicherung - Auslegung - Rücknahme - Schriftsatz - Berufung - Verfahrensverbindung - Streitgegenstand

  • Judicialis

    BGB § 133

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung von Prozesserklärung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 39, 200
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 04.07.2001 - L 5 AL 2593/00
    Auszug aus BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 23/02 R
    Die Verfahren hat das Landessozialgericht (LSG) unter den Aktenzeichen L 5 AL 2593/00 und L 10 RA 2637/00 eingetragen.

    Dieser Schriftsatz führt bereits das Aktenzeichen des LSG L 5 AL 2593/00 an.

    Diese nahe liegende Annahme wird zur Gewissheit, weil die Prozessbevollmächtigten des Klägers mit weiterem Schriftsatz vom 31. Juli 2000 - also gleichzeitig - zum Aktenzeichen L 5 AL 2593/00 (überflüssiger Weise) nochmals Berufung gegen das unter dem Aktenzeichen S 9 AL 1615/98 ergangene Urteil des SG vom 25. Mai 2000 Berufung eingelegt und mit ihrem Sachantrag klargestellt haben, dass sich die Berufung auf beide Streitgegenstände beziehen solle, über die das SG geurteilt hat.

  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/93

    Konkursausfallgeld - Zahlung - Anhörung - Abfindungsvergleich

    Auszug aus BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 23/02 R
    Die Maßgeblichkeit dieser Auslegungsregel erstreckt sich nach der Rechtsprechung nicht nur auf Willenserklärungen, sondern auch auf Prozesshandlungen wie die Rücknahme der Berufung (BSG Urteil vom 29. Mai 1980 - 9 RV 8/80 - BSGE 21, 13, 14 = SozR Nr. 5 zu § 156 SGG; BSGE 75, 92, 95 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10 mwN).

    Bei materiell-rechtlichen Erklärungen (Verträgen, einseitigen Willenserklärungen) darf das Revisionsgericht allerdings in die auf tatsächlichem Gebiet liegende Würdigung des Tatsachengerichts nicht eingreifen, sondern hat lediglich die Rechtsanwendung zu überprüfen, dh der Frage nachzugehen, ob die Tatsacheninstanz die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) beachtet und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen hat (BSGE 75, 92, 96 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10 mwN).

  • BSG, 29.05.1980 - 9 RV 8/80
    Auszug aus BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 23/02 R
    Die Maßgeblichkeit dieser Auslegungsregel erstreckt sich nach der Rechtsprechung nicht nur auf Willenserklärungen, sondern auch auf Prozesshandlungen wie die Rücknahme der Berufung (BSG Urteil vom 29. Mai 1980 - 9 RV 8/80 - BSGE 21, 13, 14 = SozR Nr. 5 zu § 156 SGG; BSGE 75, 92, 95 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10 mwN).

    Bei Prozesserklärungen - wie der Rücknahme einer Berufung - hat das Revisionsgericht dagegen die Auslegung der Erklärung in vollem Umfang zu überprüfen, hat also "das wirklich Gewollte, das in der Äußerung erkennbar ist, zu ermitteln" (BSG Urteil vom 29. Mai 1980 - 9 RV 8/80 - BSGE 21, 13, 14 = SozR Nr. 5 zu § 156 SGG).

  • BSG, 17.09.2020 - B 4 AS 13/20 R

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision in einem Rechtsstreit um die

    Auch die Begleitumstände einer Erklärung sind von Bedeutung (vgl BSG vom 25.6.2002 - B 11 AL 23/02 R - juris RdNr 21; BSG vom 23.2.2017 - B 11 AL 2/16 R - juris RdNr 15) .
  • BSG, 23.03.2021 - B 8 SO 16/19 R

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII Anforderungen an

    Dabei sind nicht nur der Wortlaut, sondern auch die sonstigen Umstände des Falles, die für das Gericht und die anderen Beteiligten erkennbar sind, zu berücksichtigen (vgl nur BSG vom 25.6.2002 - B 11 AL 23/02 R - juris RdNr 21; BSG vom 8.11.2005 - B 1 KR 76/05 B - SozR 4-1500 § 158 Nr. 2) .
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 17/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - teilweise Unzulässigkeit der Klage -

    Es ist "das wirklich Gewollte, das in der Äußerung erkennbar ist, zu ermitteln" (vgl zuletzt BSG Beschluss vom 25.10.2012 - B 9 SB 70/11 B, RdNr 8; s auch BSG Urteil vom 25.7.2002 - B 11 AL 23/02 R - RdNr 21; BSG Urteil vom 29.5.1980 - 9 RV 8/80 - RdNr 8; BSG Urteil vom 16.4.1964 - 11/1 RA 206/61 - BSGE 21, 13, 14 = SozR 5 zu § 156 SGG, juris-RdNr 13 f) .
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