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   BSG, 13.03.1975 - 12 RJ 90/74   

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https://dejure.org/1975,8692
BSG, 13.03.1975 - 12 RJ 90/74 (https://dejure.org/1975,8692)
BSG, Entscheidung vom 13.03.1975 - 12 RJ 90/74 (https://dejure.org/1975,8692)
BSG, Entscheidung vom 13. März 1975 - 12 RJ 90/74 (https://dejure.org/1975,8692)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Waisenrente - Enkelkind - Aufnahme in den Haushalt

Papierfundstellen

  • BSGE 39, 207
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 26.06.1969 - 4 RJ 439/67

    Aufnahme in stiefelterlichen Haushalt - Leistungen des Stiefvaters -

    Auszug aus BSG, 13.03.1975 - 12 RJ 90/74
    gewährung mit ein, Es muß aber von dem Versicherten ve langt werden, daß er dem Kind seine Fürsorge zuwendet, indemier es regelmäßig und in nicht unbeachtlichem Ausmaß (mit)- beaufsichtigt, erzieht, pflegt oder sich an den dem Ki d geltenden Hausarbeiten beteiligt (BSGE 29, 292, 295 = SozR Nr. 49 zu 5 4262 EVO).

    -DasErgebnis, daß der Klägerin keine Waisénrente zuzuerkennen ist, wird zusätzlich vom Sinn und Zweck der Vorschriften über die Waisenrente getragen: Die Waisenrente soll den Unterhaltsverlust des Kindes ausgleichen° -DasGesetz setzt voraus, daß vor dem Eintritt des Todes als Versicherungsfall der Versicherte dem Kind mit der Haushaltsaufnahme verbundene Dienste wie Versorgung, Betreuung, Beaufsichtigung und Erziehung zugewendet oder das Kind überwiegend unterhalten hat° Durch den Tod des Versicherten fallen diese Leistungen fort (BSGE 29, 292, 295 = SozRNr° 19 zu s 4262 EVO;SozRNn 45 zu EUR 1267 EVO; BSGE 55, 405, 406 = SozR"Nr. 45 zu 5 1267 mm)., Insofern sind die Verhältnisse vor dem Ted des Versicherten mit denjenigen nach dessen Tod zu vergleicheno Die Einbuße an den genannten ZuWendungen ist der maßgebliche Umstand dafür, daß nunmehr anstélleâ- des nicht mehr vom Versicherten zu erlangenden Unterhalts die weisenrente tritt° ' - 7 '.

  • BSG, 16.06.1961 - 4 RJ 25/59
    Auszug aus BSG, 13.03.1975 - 12 RJ 90/74
    Zudem hängt die Waisenrente, worauf das LSG zutreffend hingewiesen hat, anders als die Hinterbliebenenrente nach den ersten beiden Alternativen des 5 1265 Abs. 4 EVO nicht von Unterhaltsverpflichtungen des Versicherten gegenüber dem Rentenantragsteller - darum ging es in BSGE 14, 255 - ab.
  • BSG, 08.07.1998 - B 13 RJ 97/97 R

    Waisenrentenanspruch bei Aufnahme eines Stiefkindes in gemeinsamen Haushalt -

    Eine bloß vorübergehende räumliche Trennung wäre von vornherein grundsätzlich unschädlich (vgl zB BSGE 39, 207 = SozR 2200 § 1267 Nr. 10).
  • BSG, 15.03.1988 - 11a RA 14/87

    Waisenrente; Großeltern

    91, 93 : SozR Nr. 10 zu 5 2 KGG), die "Aufnahme in die Familiengemeinschaft" (BSGE 39, 207, 208 : SozR 2200 51267 Nr. 10) oder Band".
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.1997 - L 3 J 199/96

    Rentenversicherung

    Die Einbuße an den genannten Zuwendungen ist der maßgebliche Umstand dafür, daß nunmehr anstelle des nicht mehr vom Versicherten zu erlangenden Unterhalts die Waisenrente tritt (vgl. BSG Urteil vom 13.03.1975 - Az.: 12 RJ 90/74 - in SozR 2200 § 1267 Nr. 10 m.w.N.).
  • BSG, 10.02.1983 - 5b RJ 56/81
    Wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits mehrfach entschieden hat, erfordert die Aufnahme in den Haushalt des Großvaters die Aufnahme in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienhafter Art (vgl BSGE 39, 207, 208 : SozR 2200 5 1267 Nr. 10 mwN).
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