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   BSG, 18.04.1975 - 3/12 RK 10/73   

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BSG, 18.04.1975 - 3/12 RK 10/73 (https://dejure.org/1975,342)
BSG, Entscheidung vom 18.04.1975 - 3/12 RK 10/73 (https://dejure.org/1975,342)
BSG, Entscheidung vom 18. April 1975 - 3/12 RK 10/73 (https://dejure.org/1975,342)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BSGE 39, 223
  • NJW 1975, 1909
  • VersR 1976, 39
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59
    Auszug aus BSG, 18.04.1975 - 12 RK 10/73
    idF der Bekanntmachung vom 5. April 1957, BGBl I 521, des Änderungsgesetzesvom 27. Juli 1957, BGBlI 1069, und des Finanzplanungsgesetzes vom 25. Dezember 1966, BGBl I 697), wirkte sich eine Entscheidung der Einzugstelle über die Versicherungspflicht in diesen Versicherungszweigen unmittelbar auf die Arbeitslosenversicherung aus, so daß auch deren Träger die Entscheidung im Falle seiner Beschwer anfechten konnte (BSG 15, 118, 125 und BSG 17, 261 für einen Befreiungsbescheid; für die Zeit ab 1° Juli 1969vgl. 55 168ff, 182 des Arbeitsförderungsgesetzes -AFG-zur Beitragspflicht und -freiheit in der Arbeitslosenversicherung sowie zur Zuständigkeit der Einzugstelle für Entscheidungen über Beitragspflicht und dhöhe)u.

    durch 5 65 SGG vorgeschriebenen Verfahren (vgl. SozR Nr" 9 zu @ 85 SGG) - zugestellt werden müssen° Zu den "Beteiligten" im Sinne des 5 85 Abs. 5 SGG gehörten dabei außer den Beigeladenen - als Adressaten des Bescheides - auch die materiell durch seinen"lnhalt (Versicherungsfreiheit) mitbetroffenen Träger der-Arbeitslosen- und der Angestelltenversicherung (vgl. für den entsprechenden Begriff der â- Beteiligtén" in 5 77 SGG BSG 15, 118, 122 und SozR Nr. 81 zu'5 54 SGG mit weiteren Nachweisen)° Auch ihnen hätte deshalb der Widerspruchsbescheid zugestellt müssen, werden.

  • BSG, 30.01.1963 - 3 RK 81/59
    Auszug aus BSG, 18.04.1975 - 12 RK 10/73
    - durch eine Berufstätigkeit ausgefüllten - Semesterferien versicherungsrechtlich nicht anders als für die Zeit vor und nach dem Studium zu beurteilen gewesen wäre -(so zutreffend LSG Nordrheianestfalen aa0)" Der Fall würde sich dann von dem früher in BSG 18, 254 entschiedenen nur insofern unterscheiden"'als der bisherige Beruf nach Aufnahme des Studiums nicht mehr ununterbrochen, sondern nur während der Semesterferien ausgeübt worden ist° Dieser Unterschied wäre jedoch für die tatsächlichen Beschäftigungszeiten, um deren Versicherungspflicht es im vorliegenden Rechtsstreit allein geht, nicht erheblich., Insoweit lag jedenfalls Versicherungspflicht tor, während die Versichérungspflicht im übrigen, d.h° während der eigentlichen Studienzeitenoidavon abhing, ob auch insoweit Entgelt gezahlt worden ist° 42.
  • BSG, 18.03.1983 - 11 RA 22/82

    Berechtigung zur Waisenrente - Ableitung von der früheren Ehefrau - Zeitpunkt der

    Auszug aus BSG, 18.04.1975 - 12 RK 10/73
    allein, weil die Beklagte im ersten Verwaltungsbescheid noch Versicherungspflicht angenommen hatte (vgl° BSG 55, 22%, 226) - mit der Aufhebungsklage anfechten.
  • BSG, 20.01.1970 - 3 RK 18/67

    Krankenversicherungspflicht während eines Berufspraktikums; Studium an einer

    Auszug aus BSG, 18.04.1975 - 12 RK 10/73
    Er war auch nith "während" seiner wissenschaftlichen Ausbildung für den zukünftigen Beruf gegen Entgelt tätig° Sein 6-semestriges Studium höheren Wirtschaftsan einer fachschule für das Versicherungswesen (seit 1974 "Fachhoch- SChU19") war allerdings eine wissenschaftliche Ausbildung, wie das LSG'näher ausgeführt und auch der Senat schon für é'd'ffffc"ff'3 °""fwdfâ- ngé'nge (27,30 für den Besuch einer "höheren Fachschule für Sozialarbeit", BSG 30, 248) anerkannt hatc Ob das Studium auch eine Ausbildung.
  • BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 24/03 R

    Student - Versicherungsfreiheit - Werkstudentenprivileg - Erscheinungsbild -

    Das BSG hat in diesen Fällen Versicherungsfreiheit regelmäßig verneint, auch wenn die Arbeitszeit mit Rücksicht auf das Studium verringert worden war (vgl BSGE 27, 192 = SozR Nr. 3 zu § 1228 Reichsversicherungsordnung zum Abendstudium an einer Bauschule neben einer Beschäftigung; BSGE 33, 229 = SozR Nr. 14 zu § 172 RVO zur Ganztagsbeschäftigung neben tageweisem Studium; BSGE 39, 223 = SozR 2200 § 172 Nr. 2 zur Beschäftigung mit Beurlaubung für Studienzeiten unter Zahlung einer Ausbildungsvergütung durch den Arbeitgeber; BSGE 41, 24 = SozR 2200 § 165 Nr. 8 zur Beurlaubung für die Dauer des Studiums unter Fortzahlung des nur unwesentlich gekürzten Gehalts; BSGE 78, 229 = SozR 3-2500 § 6 Nr. 11 zur Beschäftigung mit Sonderurlaub für ein Studium bei Zahlung einer Studienförderung).
  • BSG, 01.07.1999 - B 12 KR 2/99 R

    Rentenversicherungspflicht - Einstrahlung - Bank mit Auslandssitz - Entsendung -

    Die Anfechtungsfristen laufen für jeden Beteiligten - Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Versicherungsträger - gesondert von der Bekanntgabe des Bescheides bzw der Zustellung des Widerspruchsbescheides an den betreffenden Beteiligten an (BSGE 25, 34 = SozR Nr. 52 zu § 77 SGG; BSGE 39, 223 = SozR 2200 § 172 Nr. 2).

    Der andere Versicherungsträger konnte mit der Aufhebungsklage gegen den Bescheid der Einzugsstelle den Antrag verbinden, sie zur Einziehung der Beiträge zu verpflichten (BSGE 39, 223 = SozR 2200 § 172 Nr. 2).

    Sie gilt allgemein, auch für die Einhaltung von Fristen durch Versicherungsträger gegenüber der Einzugsstelle (BSGE 39, 223, 226 = SozR 2200 § 172 Nr. 2 S 4; BSG SozR 1500 § 92 Nr. 3).

    Nach der unter 2c genannten Rechtsprechung (BSGE 25, 34 = SozR Nr. 52 zu § 77 SGG; BSGE 39, 223 = SozR 2200 § 172 Nr. 2) lief die Jahresfrist für die Klägerin sogar erst von der Bekanntgabe des Bescheides an die Klägerin an (hier Ende August 1990).

  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 32/90

    Tätigkeit als Geschäftsführer der GmbH als abhängige Beschäftigung

    Die Frage kann auch im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben; denn eine Bindung der Beklagten an die Entscheidung der Einzugsstelle gemäß § 77 Sozialgerichtsgesetz (SGG) könnte nur dann eintreten, wenn die Einzugsstelle die Beitragspflicht des Klägers durch Verwaltungsakt festgestellt hätte und dieser der Beklagten eröffnet worden wäre (BSGE 25, 34, 35 = SozR Nr. 52 zu § 77 SGG; BSGE 39, 223, 225 = SozR 2200 § 172 Nr. 2; BSG vom 8. Dezember 1987 - 7 RAr 14/86 - und vom 27. Juli 1989 - 11/7 RAr 71/87 - vgl auch etwa Steinmeyer in Gagel, Komm zum AFG, Stand Januar 1990, § 104 Rz 8).
  • BSG, 10.12.1998 - B 12 KR 22/97 R

    Versicherungs- bzw Beitragspflicht - berufsintegriertes Studium - Werkstudent -

    Das BSG hat diese Rechtsprechung dahin fortgeführt, daß auch derjenige nicht als Werkstudent versicherungsfrei ist, der ein Studium aufnimmt, sein Arbeitsverhältnis jedoch nicht löst, sondern vom Arbeitgeber unter Zahlung einer Ausbildungsförderung für die Dauer des Studiums beurlaubt und von ihm während der Semesterferien in seinem Beruf gegen Entgelt beschäftigt wird (BSGE 39, 223 = SozR 2200 § 172 Nr. 2).

    Da in diesem Urteil wie in dem in BSGE 39, 223 (= SozR 2200 § 172 Nr. 2) veröffentlichten Urteil die Versicherungspflicht allein für eine Beschäftigung in den Semesterferien festgestellt war, konnte damals offenbleiben, ob wegen der vom Arbeitgeber gezahlten Studienförderung ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auch während des Semesters vorlag.

    Dieser Sachverhalt ist im wesentlichen den Sachverhalten vergleichbar, die den Urteilen in BSGE 39, 223 (= SozR 2200 § 172 Nr. 2) und in BSGE 78, 229 (= SozR 3-2500 § 6 Nr. 11) zugrunde lagen, allerdings mit der Besonderheit, daß hier auch für die während des Semesters geleistete Teilzeitbeschäftigung Versicherungs- und Beitragspflicht festgestellt worden ist.

  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 77/94

    Versicherungs- und Beitragsfreiheit als Werkstudent

    Wer von seinem Arbeitgeber für ein Studium Sonderurlaub erhalten hat und von ihm eine Studienförderung bezieht, ist nicht als Werkstudent versicherungs- und beitragsfrei, wenn er in den Semesterferien bei seinem Arbeitgeber die frühere Beschäftigung vorübergehend wieder ausübt (Anschluß an BSGE 39, 223 = SozR 2200 § 172 Nr. 2).

    Das BSG hat dann die bisherige Rechtsprechung zur Versicherungsfreiheit der Werkstudenten zusammenfassend dargestellt und dahin fortgeführt, daß auch derjenige nicht als Werkstudent versicherungsfrei ist, der sein Studium aufnimmt, sein Arbeitsverhältnis jedoch nicht löst, sondern vom Arbeitgeber nur für die Dauer des Studiums beurlaubt und von ihm während der Semesterferien in seinem Beruf gegen Entgelt beschäftigt wird (BSGE 39, 223 = SozR 2200 § 172 Nr. 2).

    Der Sachverhalt des vorliegenden Verfahrens ist dem Sachverhalt vergleichbar, der dem Urteil vom 18. April 1975 (BSGE 39, 223 = SozR 2200 § 172 Nr. 2) zugrunde lag, und ebenso, dh iS von Versicherungs- und Beitragspflicht zu beurteilen.

    Die damals gegebene Begründung, daß in solchen Fällen das Beschäftigungsverhältnis in seinem Kern nicht verändert wird und der Beschäftigte seinem Erscheinungsbild nach Arbeitnehmer bleibt (vgl BSGE 39, 223, 229 = SozR 2200 § 172 Nr. 2), trifft auch heute noch zu.

    Ob wegen der vom Arbeitgeber gezahlten Studienförderung nicht ein Beschäftigungsverhältnis sogar für die Dauer des Studiums anzunehmen ist, ist hier wie schon in dem Verfahren BSGE 39, 223 = SozR 2200 § 172 Nr. 2 nicht zu entscheiden.

  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 2/98 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Regieassistent - Fernsehen -

    Die Rechtsprechung räumt diesen vielmehr seit jeher gegenüber belastenden Entscheidungen der Einzugsstelle ein Klagerecht ein (BSGE 39, 223 = SozR 2200 § 172 Nr. 2), das auch durch die Durchführung des bis zum 31. Dezember 1995 in § 28h Abs. 3 Sozialgesetzbuch - Viertes Buch (SGB IV) vorgeschriebenen Abstimmungsverfahrens nicht eingeschränkt sein sollte.
  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 25/86
    über die Beitragspflicht nicht bzw nicht mit Erfolg anficht (vgl BSGE 15, 118, 122 f = SozR Nr. 2 zu § 1399 RVO; BSGE 25, 34, 35 = SozR Nr. 52 zu § 77 SGG; BSGE 39, 223 = SozR.

    52 zu § 77 SGG; BSGE 39, 223, 225 = SozR 2200 § 172 Nr. 2).

  • BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 78/93

    Besondere Härte iS. des § 59 Abs. 1 Nr. 3 BHO

    Vor Inkrafttreten des SGB X - und auch des SGB I - hat das Bundessozialgericht (BSG) grundsätzlich die Vorschriften des BGB über Verjährung einschließlich Hemmung und Unterbrechung analog angewandt, allerdings für jeden Fallbereich und jede Einzelvorschrift eine besondere Prüfung gefordert (BSGE 19, 173, 177 = SozR Nr. 4 zu § 313 RVO; BSGE 25, 73, 74f. = SozR Nr. 12 zu § 29 RVO; BSGE 38, 224, 225 = SozR 2200 § 29 Nr. 2; BSGE 39, 223, 230 = SozR 2200 § 172 Nr. 2; BSG SozR 2200 § 29 Nrn 6, 7 und 13; BSG SozR 7290 § 72 Nr. 4; BSG, Urteil vom 29. Mai 1980 - 9 RV 18/79 - Urteil vom 30. Mai 1978 - 1 RA 37/77 - BSG SozR Nr. 22 zu § 29 RVO).
  • BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 43/85

    Arbeitslosengeld - Gesllschafter-Geschäftsführer

    Dabei hat nach der Rechtsprechung nicht schon der Umstand, daß die Einzugsstelle eine Funktion für den Versicherungsträger wahrnimmt, die Bindung des Rentenversicherungsträgers zur Folge; vielmehr tritt die Bindung ein, wenn der Rentenversicherungsträger die Entscheidung der Einzugsstelle über die Beitragspflicht nicht bzw nicht mit Erfolg anficht (vgl BSGE 15, 118, 122 f = SozR Nr. 2 zu § 1399 RVO; BSGE 25, 34, 35 = SozR Nr. 52 zu § 77 SGG; BSGE 39, 223 = SozR 2200 § 172 Nr. 2; vgl dazu jedoch Gagel, Komm zum AFG, Stand Januar 1986, § 182 RdNr 9 f).

    Insbesondere hat das LSG nicht festgestellt, daß die Einzugsstelle, hier die AOK C.-Z., durch einen Verwaltungsakt die Beitragspflicht der Klägerin bejaht hätte, der nach der Rechtsprechung im übrigen der Beklagten auch hätte eröffnet werden müssen, um nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist eine Bindung der Beklagten bewirken zu können (BSGE 25, 34, 35 = SozR Nr. 52 zu § 77 SGG; BSGE 39, 223, 225 = SozR 2200 § 172 Nr. 2).

  • BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 5/03 R

    Versicherungsfreiheit - Student - Werkstudentenprivileg - Erscheinungsbild -

    Das BSG hat in diesen Fällen Versicherungsfreiheit regelmäßig verneint, auch wenn die Arbeitszeit mit Rücksicht auf das Studium verringert worden war (vgl BSGE 27, 192 = SozR Nr. 3 zu § 1228 Reichsversicherungsordnung zum Abendstudium an einer Bauschule neben einer Beschäftigung; BSGE 33, 229 = SozR Nr. 14 zu § 172 RVO zur Ganztagsbeschäftigung neben tageweisem Studium; BSGE 39, 223 = SozR 2200 § 172 Nr. 2 zur Beschäftigung mit Beurlaubung für Studienzeiten unter Zahlung einer Ausbildungsvergütung durch den Arbeitgeber; BSGE 41, 24 = SozR 2200 § 165 Nr. 8 zur Beurlaubung für die Dauer des Studiums unter Fortzahlung des nur unwesentlich gekürzten Gehalts; BSGE 78, 229 = SozR 3-2500 § 6 Nr. 11 zur Beschäftigung mit Sonderurlaub für ein Studium bei Zahlung einer Studienförderung).
  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 14/86

    Arbeitslosengeld

  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 16/00 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Pauschalsteuer - Nachzahlung - Arbeitsentgelt

  • SG Dresden, 26.07.2010 - S 37 R 1763/06

    Träger der Rentenversicherung als zuständiger Entscheidungsträger über die

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 20/07 R

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - Fortbestand eines

  • BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 4/03 R

    Anwendung des Werkstudentenprivilegs

  • BSG, 19.02.1987 - 12 RK 9/85

    Student - Befristeter Arbeitsvertrag

  • BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 71/87

    Beitragsrechtliche Beurteilung der Gesellschafter-Geschäftsführer

  • BSG, 26.06.1975 - 12 RK 14/73

    Krankenversicherungspflicht und der Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit

  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 55/88

    Rente - Beitragsstreitigkeit - Verjährung

  • BSG, 11.02.1993 - 7 RAr 52/92

    Studentin - Diplomarbeit - Beitragspflicht - BfA

  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 40/94

    Unterbrechung der Ausschlußfrist für Honorarkürzungsbescheide durch

  • BSG, 06.10.1988 - 1 RA 53/87

    Unversorgtes Ausscheiden - Einstufige Juristenausbildung -

  • BSG, 14.09.1995 - 4 RA 118/94

    Nachversicherung der Absolventen der einstufigen Juristenausbildung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2007 - L 1 KR 189/05
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - L 5 KR 90/02

    Krankenversicherung

  • BSG, 24.04.1991 - 9a/9 RVg 5/89

    Erstattungsanspruch der vorleistenden Krankenkasse bei Versagung der Leistungen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 1 KR 210/08

    Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung - Anfrageverfahren -

  • BSG, 06.10.1988 - 1 RA 51/87

    Nachversicherung einer Rechtspraktikantenzeit bei einstufiger Juristenausbildung

  • LSG Niedersachsen, 20.09.2000 - L 4 KR 110/98

    Sozialversicherungspflicht von Empfängern einer Studienbeihilfe;

  • BSG, 24.07.2015 - B 12 KR 90/14 B

    Erstattung von anteiligen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen; Substantiierung

  • SG Hamburg, 06.08.2003 - S 23 KR 118/01

    Werkstudentenprivileg - Anpassung des Beschäftigungsverhältnisses an die

  • BSG, 10.09.1975 - 3 RK 42/75
  • BSG, 10.12.1980 - 9 RV 25/80
  • BSG, 11.09.2015 - B 12 KR 76/14 B

    Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen; Begriff der Divergenz; Entwickeln

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2003 - L 5 KR 237/02

    Krankenversicherung

  • BSG, 06.10.1988 - 1 RA 53/86

    Nachversicherung einer praktischen Ausbildung (Studienpraxis) - Praktika in

  • BSG, 21.01.1987 - 7 RAr 10/86
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2010 - L 5 KR 61/09

    Sozialversicherungspflicht - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 42/94

    Krankenkasse; Prüfgremium; Ausschlussfrist; Prüfbescheide; Vierjährige

  • LSG Niedersachsen, 09.11.1994 - L 4 KR 140/93

    Krankenversicherung; Werkstudent; Versicherungspflicht; Versicherungsfreiheit;

  • BSG, 19.02.1987 - 12 RK 8/85
  • BSG, 07.03.2012 - B 12 KR 55/11 B
  • BSG, 19.02.1987 - 12 RK 10/85

    Befreiung von der Krankenversicherung Untergeordnete Beschäftigung - Student -

  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 39/94

    Krankenkasse; Prüfgremium; Ausschlussfrist; Prüfbescheide; Vierjährige

  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 41/94

    Krankenkasse; Prüfgremium; Ausschlussfrist; Prüfbescheide; Vierjährige

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2010 - L 1 KR 253/07
  • BSG, 10.09.1975 - 12 RK 17/74
  • BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 69/80
  • SG Berlin, 08.03.2005 - S 87 KR 742/03

    Bestehen einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 20/82
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