Rechtsprechung
   BSG, 22.11.1956 - 8 RV 23/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,3521
BSG, 22.11.1956 - 8 RV 23/55 (https://dejure.org/1956,3521)
BSG, Entscheidung vom 22.11.1956 - 8 RV 23/55 (https://dejure.org/1956,3521)
BSG, Entscheidung vom 22. November 1956 - 8 RV 23/55 (https://dejure.org/1956,3521)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,3521) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 4, 121
  • NJW 1957, 846 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.08.1956 - 8 RV 403/54

    Überzahlte Versorgungsbezüge - Rückforderung - Rechtsgrundlagen

    Auszug aus BSG, 22.11.1956 - 8 RV 23/55
    Die Zulässigkeit der Berufung ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen (vgl° Urteile des erkennenden Senats vom 7.6"1956 - 8 RV 411/54 - SozR, BVG @ 33 Ca 1 Nr, 1 - und vom 30, 8"1956 - 8 RV 403/54 - mit weiteren Nachweisen; ebenso Urteil des 10, Senats vom 29.2"1956 - 10 EV 75/55 -SozR" sec 5 150 Bl. Da 2 Nr. 7)" Nach @ 148 Nr, 4 SGGkönnen in Angelegenheiten der Kriegs0pferversorgung Urteile mit der Berufung nicht angefochten werden, wenn sie die Höhe der Ausgleichsrente betreffen, Dagegen ist die Berufung nach 5 148 Nr° 4 SGGnicht ausgeschlossen, wenn das Urteil des SG° die Grundvoraussetzungen der Ausgleichsrente betrifft; dazu gehört die Frage, ob der Lebens» unterhalt auf andere Weise sichergestellt ist (vgl° Urteil des 411/55.
  • BSG, 07.06.1956 - 8 RV 411/54

    Sicherstellung des Lebensunterhalts - Definition - Schwerbeschädigte Ehefrau

    Auszug aus BSG, 22.11.1956 - 8 RV 23/55
    Die Zulässigkeit der Berufung ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen (vgl° Urteile des erkennenden Senats vom 7.6"1956 - 8 RV 411/54 - SozR, BVG @ 33 Ca 1 Nr, 1 - und vom 30, 8"1956 - 8 RV 403/54 - mit weiteren Nachweisen; ebenso Urteil des 10, Senats vom 29.2"1956 - 10 EV 75/55 -SozR" sec 5 150 Bl. Da 2 Nr. 7)" Nach @ 148 Nr, 4 SGGkönnen in Angelegenheiten der Kriegs0pferversorgung Urteile mit der Berufung nicht angefochten werden, wenn sie die Höhe der Ausgleichsrente betreffen, Dagegen ist die Berufung nach 5 148 Nr° 4 SGGnicht ausgeschlossen, wenn das Urteil des SG° die Grundvoraussetzungen der Ausgleichsrente betrifft; dazu gehört die Frage, ob der Lebens» unterhalt auf andere Weise sichergestellt ist (vgl° Urteil des 411/55.
  • BSG, 03.07.1956 - 1 RA 87/55
    Auszug aus BSG, 22.11.1956 - 8 RV 23/55
    der Beklagte verurteilt, der Klägerin Witwensus31eichsrente zu gewähren" den Eindruck erwecken, als habe das SG, nur über den Anspruch auf Ausgleichsrente nach dem BVG entschieden° Der Inhalt der Urteilsformel ist jedoch durch die Heranziehung des sonstigen Urteilsinhslts, vor allem der Entscheidungegründe, suszulegen (vgl" Urteil des 1° Senats vom 3"7"1956, 1 RA 87/55, SozR° see @ 100 Bl, Da 1 Nr° 1 = NJW, Leitsatsfb;.
  • BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 3/15 R

    Elterngeld - Höhe - selbständige Tätigkeit - Anrechnung von nachgeburtlichem

    Nur unter Hinzunahme der Entscheidungsgründe (§ 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG) wird überhaupt erkennbar, dass das LSG - anders als das SG - die sich aus der Bilanz für das Jahr 2009 ergebende Gewinnverteilung ohne die Tätigkeitsvergütung der Elterngeldberechnung zugrundelegen, die Tätigkeitsvergütung ("Gewinn vorab Tätigkeit") also bei der Bemessung des Einkommens in den Bezugsmonaten unberücksichtigt lassen will (zur Berücksichtigung der Entscheidungsgründe vgl in stRspr zB BSG Urteil vom 22.11.1956 - 8 RV 23/55 - BSGE 4, 121, 123; BSG Beschluss vom 1.3.1993 - 11/9b BAr 7/92; BSG Beschluss vom 12.2.1998 - B 8 KN 19/97 B; BSG Urteil vom 8.2.2007 - B 9b SO 5/05 R - RdNr 14; zu den Rechtsfolgen bei unauflösbarer Widersprüchlichkeit BSG Urteil vom 29.6.2000 - B 13 RJ 41/99 R) .
  • BSG, 23.11.1995 - 1 RK 11/95

    Anspruch auf Haushaltshilfe

    Das ergibt sich aus den insoweit maßgeblichen Entscheidungsgründen (vgl BSGE 4, 121, 123; 14, 86, 88 = SozR § 1311 Reichsversicherungsordnung (RVO) Nr. 3).
  • BSG, 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B

    Vollstreckung eines Grundurteils - Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung in der

    Im allgemeinen ist sie zwar dann, wenn sie - etwa bei Unklarheiten des Tenors - Anlaß zu Zweifeln über ihren Inhalt gibt, durch Heranziehung des sonstigen Inhalts des Urteils, insbesondere der Entscheidungsgründe (§ 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG), auszulegen (st Rspr des BSG, zB BSGE 4, 121, 123 f = SozR Nr. 1 zu § 136 SGG; BSGE 6, 97, 98, jeweils mwN).
  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 34/88

    Bedürftigkeit des Arbeitslosen bei Anspruch auf Zugewinnausgleich

    Zwar ist zur Erläuterung der Urteilsformel auch der sonstige Urteilsinhalt heranzuziehen (vgl BSGE 3, 135, 137 f; 4, 121, 123 f; 6, 97, 98).
  • BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74

    Berufsausbildungsbeihilfe - Grobe Fahrlässigkeit

    Das Urteil des SG ist jedenfalls unter Heranziehung der Entscheidungsgründe entsprechend auszulegen (vgl. BSGE 4, 121; 9, 17; 14, 99, 102; 37, 155, 157).
  • BSG, 01.08.2017 - B 13 R 323/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Eine grundsätzlich zulässige Auslegung der Urteilsformel (vgl BSG Urteil vom 22.11.1956 - 8 RV 23/55 - BSGE 4, 121, 123) scheidet jedoch nur dann aus, wenn sich auch unter Heranziehung der Entscheidungsgründe kein eindeutiges Ergebnis erzielen lässt.
  • BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 5/99 R

    Keine Rechtswirkung bei inhaltlicher Widersprüchlichkeit der Entscheidungsgründe,

    Eine grundsätzlich zulässige Auslegung der erstinstanzlichen Urteilsformel (vgl dazu zB BSGE 4, 121, 123 f) scheidet hier aus, weil sich auch unter Heranziehung der Entscheidungsgründe kein eindeutiges Ergebnis erzielen läßt.
  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 76/88

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe bei Unterhalt,

    Dies belegen verschiedene Umstände, so daß es gerechtfertigt ist, die Urteilsformel entsprechend auszulegen (BSGE 4, 121, 122).
  • LSG Hessen, 10.02.2012 - L 5 R 207/11

    Erstattung von Beitragszuschüssen zur freiwilligen Kranken- und

    Eine Auslegung der Urteilsformel der angegriffenen erstinstanzlichen Entscheidung anhand der Entscheidungsgründe (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 8. Februar 2007, B 9b SO 5/05 R, juris Rdnr. 14 m.w.N.; BSG, Urteil vom 22. November 1956, 8 RV 23/55 = BSGE 4, 121) ergibt, dass sich die Stattgabe der Klage über den ausdrücklichen Wortlaut der Urteilsformel hinaus nicht nur auf die von der Beklagten geltend gemachte Rückforderung, sondern ebenfalls auf die Aufhebung ihrer beiden Bewilligungsbescheide vom 31. August 2000 beziehen sollte.
  • BSG, 14.02.1978 - 12 RAr 73/76

    Angefochtenes Urteil - Berichtigung offensichtlicher Unrichtigkeiten -

    Das Urteil des SG kann demgemäß unter Heranziehung der Entscheidungsgründe und der oben genannten weiteren Umstände nur dahin verstanden werden, daß die Beklagte verurteilt worden ist, der Klägerin von den von ihr für Dezember 1973 entrichteten Beiträgen für Empfänger von Kug zur Krankenversicherung die Hälfte und zur Rentenversicherung 75 vH zu erstatten (vgl BSG in SozR 4600 5 143 f Nr. 1 mit weiteren Nachweisen, insbesondere BSGE 4, 121, 123; 6, 97, 98).
  • BSG, 29.06.2000 - B 13 RJ 41/99 R

    Rechtswirkung von Urteilen mit inhaltlicher Widersprüchlichkeit, Auslegung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2005 - L 10 B 1004/05

    Auslegung des Urteilstenors

  • BSG, 12.02.1998 - B 8 KN 19/97 B

    Auslegung der Urteilsformel im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 26.04.1989 - 7 RAr 98/87

    Berechnung des Arbeitslosengeldes im Anschluß an die Beschäftigung in einer nach

  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 135/75

    Abgrenzung von beruflicher Ausbildung zu beruflicher Um- und Fortbildung -

  • LSG Sachsen, 28.05.2001 - L 1 KR 20/00

    Anspruch auf Erstattung der Differenz zwischen geleisteter Umlagebeiträge und

  • BSG, 01.03.1993 - 11/9b BAr 7/92

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BSG, 28.10.1980 - 9 RVi 1/80

    Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität - Arzthaftpflichtprozeß -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2011 - L 8 SO 139/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2011 - L 8 AY 79/10
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht