Rechtsprechung
   BSG, 22.10.1975 - 8 RU 194/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,6508
BSG, 22.10.1975 - 8 RU 194/74 (https://dejure.org/1975,6508)
BSG, Entscheidung vom 22.10.1975 - 8 RU 194/74 (https://dejure.org/1975,6508)
BSG, Entscheidung vom 22. Oktober 1975 - 8 RU 194/74 (https://dejure.org/1975,6508)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,6508) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 40, 268
  • MDR 1976, 347
  • VersR 1976, 564
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 16.09.1998 - B 11 AL 27/98 R

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Teilzeitprivileg - erste Zeit der

    Jedenfalls ist die Verwaltung in den zuletzt genannten Fällen befugt, eine Dauerleistung, auf die Anspruch besteht, ohne Einschränkung als solche zu bewilligen und später gemäß § 48 Abs. 1 SGB X die Bewilligung wieder aufzuheben, sobald die Voraussetzungen des Anspruchs nicht mehr vorliegen (vgl BSG aaO; ferner BSGE 17, 63 = SozR Nr. 17 zu § 62 BVG; BSGE 25, 133 = SozR Nr. 10 zu § 1286 RVO; BSGE 40, 268, 269 f = SozR 2200 § 622 Nr. 6; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 28).
  • LSG Hamburg, 15.04.2013 - L 3 U 60/08
    Auch hat das Bundessozialgericht (vgl. Urt. vom 22. Oktober 1975 - 8 RU 194/74) entschieden, eine nach dem Tode des Unfallversicherten lediglich mutmaßlich eingetretene wesentliche Änderung der Verhältnisse (wahrscheinlicher Wegfall der Unterhaltsfähigkeit infolge anzunehmender Gründung einer eigenen Familie) rechtfertige die Neufeststellung der Elternrente im Sinne ihrer Entziehung.
  • LSG Hessen, 12.03.1980 - L 3 U 360/79

    Elternrente; wesentlicher Unterhalt; Bedürftigkeit der Anspruchsberechtigten;

    Unabhängig von allgemeinen Erfahrungen über typische Geschehensabläufe ist aber in jedem Einzelfall vorrangig zu prüfen, ob konkrete Anhaltspunkte vorliegen, daß L. unter Berücksichtigung seiner mutmaßlichen Familien- und Einkommensverhältnisse nicht mehr in der Lage wäre, ohne seinen eigenen angemessen Lebensunterhalt zu gefährden, die Klägerin aus seinem Arbeitsverdienst wesentlich zu unterhalten (vgl. BSG, Urt. v. 22.10.1975, 8 RU 194/74 in BSGE 40, 268).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht