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   BSG, 23.10.1975 - 11 RA 152/74   

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BSG, 23.10.1975 - 11 RA 152/74 (https://dejure.org/1975,8917)
BSG, Entscheidung vom 23.10.1975 - 11 RA 152/74 (https://dejure.org/1975,8917)
BSG, Entscheidung vom 23. Oktober 1975 - 11 RA 152/74 (https://dejure.org/1975,8917)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 40, 279
  • MDR 1976, 347
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 23.03.1972 - 5 RJ 63/70

    Pflicht zur Schadensverhütung - Vollständige Auskunftspflicht -

    Auszug aus BSG, 23.10.1975 - 11 RA 152/74
    Die bisherige Rechtsprechung des BSG (12. Senat a.a.O.; auch der 5. Senat in BSG 34, 124, 127 davon gesondert geprüft, ob die Erhebung der Verjährungseinrede unter dem Gesichtspunkt des "venire contra factum proprium" ohnedies unzulässig wäre; das wurde bejaht, wenn der Versicherungsträger selbst unrichtige oder unvollständige Auskunft gegeben hatte (vgl. BSG 19, 93; 32, 61; 34, 124).

    Hinzuweisen ist ferner auf Ausführungen des 5. Senats (BSG 34, 124, 131), daß "andere vorrangige Gesichtspunkte" zu beachten seien.

  • BSG, 21.12.1971 - GS 4/71

    Anfragen zu gerichtlichen Rechtsansichten - Senatsbesetzung - Rentenansprüche -

    Auszug aus BSG, 23.10.1975 - 11 RA 152/74
    Dann bestehe ein besonderer Härtefall im Sinne der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundessozialgerichts - BSG - (BSG 34, 1 ff.).

    Wie der Große Senat des BSG (BSG 34, 1) klar gestellt hat beginnt die Verjährungsfrist, sofern der Antrag - wie hier - keine materiell-rechtliche Bedeutung hat, mit der Entstehung des Rentenanspruches.

  • BSG, 13.02.1969 - 12 RJ 268/66

    Ablehnender Rentenbescheid - Anfechtung des Ablehnungsbescheides - Ablehnung

    Auszug aus BSG, 23.10.1975 - 11 RA 152/74
    Ob er das tut, steht in seinem Ermessen (vgl. u.a. BSG Urteil vom 13. Februar 1969 - 12 RJ 268/66 - Breithaupt 1969, 813 ff.).
  • BSG, 18.12.1974 - 12 RJ 162/73

    Ersatzzeit - Klage auf Anerkennung - Rechtsschutzbedürfnis - Höherer

    Auszug aus BSG, 23.10.1975 - 11 RA 152/74
    Dementsprechend hat die Rechtsprechung des BSG schon in Fällen, in denen eine Gemeindebehörde als Orstbehörde für die Arbeiterrentenversicherung (Urteil vom 20. Februar 1962 - 1 RA 215/58 - nicht veröffentlicht) oder sogar das nach § 37 Abs. 1 RVO zur Einzelauskunft in Angelegenheiten der Rentenversicherung ausdrücklich berufene Versicherungsamt (Urteil vom 18. Dezember 1973 - 12 RJ 162/73 -) falsche Auskünfte erteilt hatten, dem Versicherungsträger die Erhebung der Verjährungseinrede nicht versagt.
  • Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
    Auszug aus BSG, 23.10.1975 - 11 RA 152/74
    An diesem Ergebnis ändert auch nichts die Amtliche Begründung zur Verjährungsvorschrift des (vor der Verabschiedung stehenden) Allgemeinen Teils des Sozialgesetzbuches - § 45 des Entwurfs - BT-Drucks. 7/868 S. 30 sowie Maier in "Die Angestelltenversicherung" 1975 Nr. 10 S. 373, 385).
  • BSG, 23.04.1963 - 1 RA 15/60

    Gewährung von Ruhegeld aus der Angestelltenversicherung - Unrichtigkeit des

    Auszug aus BSG, 23.10.1975 - 11 RA 152/74
    Die bisherige Rechtsprechung des BSG (12. Senat a.a.O.; auch der 5. Senat in BSG 34, 124, 127 davon gesondert geprüft, ob die Erhebung der Verjährungseinrede unter dem Gesichtspunkt des "venire contra factum proprium" ohnedies unzulässig wäre; das wurde bejaht, wenn der Versicherungsträger selbst unrichtige oder unvollständige Auskunft gegeben hatte (vgl. BSG 19, 93; 32, 61; 34, 124).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Für das Ermessen relevante Gesichtspunkte im Sinne einer unbilligen oder besonderen Härte, die ausnahmsweise dazu hätten Anlass geben können, das Interesse der Versichertengemeinschaft, unvorhergesehene Belastungen zu verhindern, hintanzustellen (vgl BSGE 40, 279, 280 = SozR 2200 § 29 Nr. 4) und von der Verjährungseinrede abzusehen, liegen nicht vor.
  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Es bedarf daher im vorliegenden Zusammenhang keiner weiteren Erörterung, ob der Gesichtspunkt des so genannten venire contra factum proprium als Unterfall des auch im öffentlichen Recht maßgeblichen und von Amts wegen zu beachtenden § 242 BGB bereits tatbestandsmäßig der Berufung auf den Verjährungseintritt entgegensteht (so etwa das noch zu § 29 Abs. 3 RVO ergangene Urteil des Senats vom 13. Februar 1969, SozR Nr. 16 zu § 79 SGG = Breithaupt 1969, 813, 815; dahingestellt in BSGE 40, 279 ff mwN = SozR 2200 § 29 Nr. 4) oder erst im Zusammenhang des dem Schuldner gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 SGB IV iVm § 222 Abs. 1 BGB aF zustehenden Ermessens zu beachten ist.

    Sonstige ermessensrelevante Gesichtspunkte im Sinne einer groben Unbilligkeit oder besonderen Härte, die ausnahmsweise hätten Anlass geben können, das Interesse der Versichertengemeinschaft an der Freiheit von unvorhergesehenen Belastungen hintanzustellen (vgl BSGE 40, 279, 280 = SozR 2200 § 29 Nr. 4), hat das Berufungsgericht nicht festgestellt.

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 17/96

    Rückwirkende Gewährung von Leistungen Falle der Verjährung, unzureichende

    Die frühere gegenteilige Auffassung (vgl zB BSGE 40, 279, 281 = SozR 2200 § 29 Nr. 4) ist durch die spätere Rechtsprechung zum Herstellungsanspruch überholt.

    Ein solcher Ausschluß könnte sich auf eine Pflichtverletzung nur dann stützen, wenn diese sich aus dem Verhalten der Beklagten selbst ergibt und nicht aus dem Verhalten Dritter (BSGE 40, 279, 281 = SozR 2200 § 29 Nr. 4; vgl auch BSGE 62, 96, 98 = SozR 2200 § 14 Nr. 26 sowie BSGE 62, 10, 16 = SozR 2200 § 1254 Nr. 7).

    Das BSG hat zwar in mehreren Entscheidungen die Tatbestände "grobe Unbilligkeit" und "besondere Härte" erwähnt, dazu aber gerade im Gegenteil entschieden, daß der Versicherungsträger in diesen Fällen von der Erhebung der Einrede abzusehen hat, das Ermessen also zu Gunsten des Versicherten auf Null reduziert ist (vgl BSGE 40, 279 = SozR 2200 § 29 Nr. 4; BSG SozR 2200 § 29 Nr. 10).

  • BSG, 07.11.1979 - 9 RVg 2/78

    Verursachung der Schädigung - Versorgungsrechtliche Kausalitätstheorie -

    Entsprechendes gilt für den Gegensatz, die Unbilligkeit (BSGE 56, 209, 249 ff = SozR Nr. 5 zu 5 574 RVG; BSGE 40, 279, 280 f= SozR 2200 5 29 Nr. 4).
  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 3/03 R

    Einrede der Verjährung beim Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Es bedarf daher im vorliegenden Zusammenhang keiner weiteren Erörterung, ob der Gesichtspunkt des so genannten venire contra factum proprium als Unterfall des auch im öffentlichen Recht maßgeblichen und von Amts wegen zu beachtenden § 242 BGB bereits tatbestandsmäßig der Berufung auf den Verjährungseintritt entgegensteht (so etwa das noch zu § 29 Abs. 3 RVO ergangene Urteil des Senats vom 13. Februar 1969, SozR Nr. 16 zu § 79 SGG = Breithaupt 1969, 813, 815; dahingestellt in BSGE 40, 279 ff mwN = SozR 2200 § 29 Nr. 4) oder erst im Zusammenhang des dem Schuldner gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 SGB IV iVm § 222 Abs. 1 BGB aF zustehenden Ermessens zu beachten ist.

    Sonstige ermessensrelevante Gesichtspunkte im Sinne einer groben Unbilligkeit oder besonderen Härte, die ausnahmsweise hätten Anlass geben können, das Interesse der Versichertengemeinschaft an der Freiheit von unvorhergesehenen Belastungen hintanzustellen (vgl BSGE 40, 279, 280 = SozR 2200 § 29 Nr. 4), hat das Berufungsgericht nicht festgestellt.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2018 - L 16 R 976/16

    Anspruch des freiwillig krankenversicherten Rentenbeziehers auf Bewilligung eines

    Soweit die Klägerin der Beklagten vorwirft, jene habe rechtzeitig prüfen müssen, ob die Einbehaltung der Beiträge (noch) rechtmäßig ist, begründet dies keine Pflichtverletzung der Beklagten oder der Beigeladenen zu 1., welches sich die Beklagte vermeintlich zurechnen lassen müsste (zu Frage der grundsätzlichen Nichtberücksichtigung des Verhaltens Dritter bei der Verjährungseinrede vgl. BSG, Urteil vom 23. Oktober 1975 - 11 RA 152/74 - a.a.O. Rn. 13) im vorstehenden Sinn.

    Hat der Versicherungsträger, der im Rahmen seines Ermessens regelmäßig - d.h. wenn keine besonderen Umstände vorliegen - gehalten ist, die Verjährungseinrede zu erheben (BSG, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 17/96 - juris Rn. 40), die Einrede erhoben, ist vom Gericht gemäß § 54 Abs. 2 Satz 2 SGG nur zu prüfen, ob er "von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht" hat (vgl. BSG, Urteil vom 23. Oktober 1975 - 11 RA 152/74 - juris Rn. 10).

    Vielmehr hat der Versicherungsträger erst dann von der Erhebung der Verjährungseinrede abzusehen, wenn sie im Einzelfall zu grober Unbilligkeit oder zu besonderer Härte führen würde (vgl. BSG, Urteil vom 23. Oktober 1975 - 11 RA 152/74 - juris Rn. 12).

  • BSG, 26.06.1986 - 7 RAr 121/84
    Dem könnte entgegenstehen, daß die Klägerin bzw der Geschäftsführer die naheliegende Möglichkeit, die Zweifel an der Beitragspflicht, die seinerzeit Anlaß zur Anfrage bei der Beigeladenen gegeben hatten, auf dem Rechtswege zu klären, nicht wahrgenommen hat (vgl das Urteil des Senats BSGE 8, 218 und zur Unzulässigkeit der Verjährungseinrede für den Fall früheren fehlerhaften Verhaltens des die Einrede erhebenden Versicherungsträgers BSGE 24, 66, 69 f [BSG 28.10.1965 - 3 RK 55/61]; 28, 282; 34, 1, 14; 34, 124; 42, 219, 222 f = SozR 2200 § 29 Nr. 6; für den Fall, daß einer dritten Stelle ein Fehler unterlaufen ist BSGE 40, 279, 281 = SozR 2200 § 29 Nr. 4 und allgemein zur Verjährungseinrede ferner BSGE 19, 88, 93 [BSG 09.04.1963 - 10 RV 1059/60]; 20, 262, 265; 32, 21, 28).
  • SG Dortmund, 03.11.2021 - S 87 AS 1233/21
    Wird das verneint, ist sein Verwaltungsakt insoweit rechtswidrig" (BSG, Urteil vom 23.10.1975 - 11 RA 152/74).

    Eine besondere Härte wird etwa angenommen, wenn die Verjährungseinrede bei dem Betroffenen einen wirtschaftlichen Notstand auslöst" (BSG, Urteil vom 23.10.1975 - 11 RA 152/74).

  • BSG, 29.07.2003 - 12 AL 1/02 R
    Es bedarf daher im vorliegenden Zusammenhang keiner weiteren Erörterung, ob der Gesichtspunkt des so genannten venire contra factum proprium als Unterfall des auch im öffentlichen Recht maßgeblichen und von Amts wegen zu beachtenden § 242 BGB bereits tatbestandsmäßig der Berufung auf den Verjährungseintritt entgegensteht (so etwa das noch zu § 29 Abs. 3 RVO ergangene Urteil des Senats vom 13. Februar 1969, SozR Nr. 16 zu § 79 SGG = Breithaupt 1969, 813, 815; dahingestellt in BSGE 40, 279 ff mwN = SozR 2200 § 29 Nr. 4) oder erst im Zusammenhang des dem Schuldner gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 SGB IV iVm § 222 Abs. 1 BGB aF zustehenden Ermessens zu beachten ist.

    Sonstige ermessensrelevante Gesichtspunkte im Sinne einer groben Unbilligkeit oder besonderen Härte, die ausnahmsweise hätten Anlass geben können, das Interesse der Versichertengemeinschaft an der Freiheit von unvorhergesehenen Belastungen hintanzustellen (vgl BSGE 40, 279, 280 = SozR 2200 § 29 Nr. 4), hat das Berufungsgericht nicht festgestellt.

  • BSG, 21.09.1977 - 4 RJ 133/76
    Nach 5 222 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist nach der Vollendung der Verjährung der Verpflichtete berechtigt, die Leistung zu verweigern" Die Entscheidung des Versicherungsträgers darüber, ob er die Leistung verweigert oder nicht, ist eine Ermessensentscheidung iS des 5 54 Abs. 2 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) (vgl auch 5 40 Verwaltungsverfahrensgesetz -VWVfG-); die Gerichte dürfen nur prüfen, ob er von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BSGE 40, 279, 280).

    Ist ein Rentenanspruch verjährt, weil der Versicherte im Vertrauen auf eine unrichtige, mißverständliche oder unvollständige Auskunft des Versicherungsträgers, auf die er sich verlassen durfte, die rechtzeitige Antragstellung versäumt hat, so darf der Versicherungsträger die Einrede der Verjährung nicht erheben (BSGE 54, 424; anders bei einer falschen Auskunft vom Sozialamt, BSGE 40, 279).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2006 - L 12 AL 256/05

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AL 1337/07

    Beitragserstattung - Einrede der Verjährung - Ermessen - Richtlinien des Trägers

  • BSG, 04.02.1976 - 9 RV 564/74

    Zugunstenregelung - Rückwirkung - Begrenzung - Offensichtlich unzutreffende

  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2012 - L 5 KR 2316/10
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2010 - L 9 R 2773/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2010 - L 2 R 431/08
  • BSG, 30.05.1978 - 1 RA 37/77

    Rentenantrag - Anderweitige Erledigung - Unterbrechung der Verjährung -

  • LSG Hessen, 10.06.1976 - L 6 J 83/76
  • BSG, 03.02.1977 - 11 RA 28/76

    Rentenanspruch aus der gesetzlichen Versicherung - Verjährung - Unterbrechung -

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