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   BSG, 29.04.1976 - 12/3 RK 66/75   

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BSG, 29.04.1976 - 12/3 RK 66/75 (https://dejure.org/1976,9591)
BSG, Entscheidung vom 29.04.1976 - 12/3 RK 66/75 (https://dejure.org/1976,9591)
BSG, Entscheidung vom 29. April 1976 - 12/3 RK 66/75 (https://dejure.org/1976,9591)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Rentenversicherung für Aushilfskräfte bei fehlender Feststellung der Identität - Rechtsprechung und Grundsätze zur sogenannten Umkehrung der Beweislast - Beweislast für die Feststellung der Versicherungspflicht oder der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 41, 297
 
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Wird zitiert von ... (100)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 06.02.1974 - 12 RK 30/72
    Auszug aus BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75
    Die Beitragspflicht ist die zwingende Rechtsfolge der Versicherungspflicht (BSGE 37, 114, 115; BSGE 15, 118, 122f. = SozR Nr. 2 zu § 1399 RVO).

    In seinem Urteil vom 6. Februar 1974 - 12 RK 30/72 - (BSGE 37, 114, 117) hat der erkennende Senat bereits ausgesprochen, daß die Einzugsstelle für die tatsächlichen Voraussetzungen der Versicherungspflicht die Beweislast trägt.

    Damit greifen die Revisionen den bereits vom erkennenden Senat in seinem Urteil vom 6. Februar 1974 gegebenen Hinweis auf eine "sog. Umkehrung der Beweislast" (BSGE 37, 114, 117) auf.

    Das Gemeinte kann in zwei Falltypen enthalten und beachtlich sein: Bei dem Beweis des ersten Anscheins und wenn die in der Sache erforderliche Aufklärung absichtlich oder schuldhaft vereitelt wird (vgl. Zeihe, a.a.O., mit weiteren Nachweisen; Eyermann/Fröhler, VwGO, 6. Aufl. 1974, § 86, Rd. Ziff. 10; Ule, a.a.O., S. 216f.; BSGE 37, 114, 117).

  • BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59
    Auszug aus BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75
    Die Beitragspflicht ist die zwingende Rechtsfolge der Versicherungspflicht (BSGE 37, 114, 115; BSGE 15, 118, 122f. = SozR Nr. 2 zu § 1399 RVO).

    Er behält den Arbeitnehmeranteil vom Arbeitsentgelt der Beschäftigten ein und führt die vollen Beiträge an die Einzugsstelle ab, die sie regelmäßig - zumindest zunächst - ungeprüft entgegennimmt (§ 1399 Abs. 2 Satz 1 RVO) - Für die Einzugsstelle vollzieht sich der Beitragseinzug zumeist durch "schlichte Verwaltungshandlungen" , ohne daß sie durch Verwaltungsakt "über die Versicherungspflicht, die Beitragspflicht und die Beitragshöhe" nach § 1399 Abs. 3 Satz 1, 1. Halbsatz RVO entscheidet (BSGE 15, 118, 124).

  • BSG, 21.11.1958 - 5 RKn 33/57

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75
    Die Unmöglichkeit, den von der Beklagten behaupteten Tatbestand der Versicherungspflicht der Aushilfskräfte in der Kranken- und Rentenversicherung festzustellen, geht nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten der Beklagten als Einzugsstelle, die aus der von ihr behaupteten Versicherungspflicht ihre Beitragsforderung ableitet (vgl. zur objektiven Beweislast; BSGE 6, 70, 72 [BSG 24.10.1957 - 10 RV 945/55], 73; 8, 245, 247; 15, 112, 114; 19, 52, 53; 24, 25, 27; 30, 121, 123).
  • BVerfG, 27.06.1972 - 1 BvL 34/70

    Verfassungsmäßigkeit der Entschädigung für Sachverständige

    Auszug aus BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75
    Wenn auch in der Heranziehung des Arbeitgebers bei der Beitragsberechnung und -abführung eine gesetzliche "Indienstnahme Privater" (vgl. BVerfGE 22, 380, 383 [BVerfG 29.11.1967 - 1 BvR 175/66]; 30, 292, 311ff.; 33, 240, 244; Hans Peter Ipsen, Gesetzliche Indienstnahme Privater, in: Festgabe für Emil Kaufmann, S. 141ff.) liegt, so sind ihm damit noch nicht die Aufgaben der Einzugsstelle übertragen, die Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit, Versicherungsbefreiung, Beitragspflicht und Beitragshöhe eigenständig festzustellen.
  • BSG, 31.10.1969 - 2 RU 40/67

    Hinterbliebenenrente - Tödlicher Verkehrsunfall - Unfallursache - Alkoholbedingte

    Auszug aus BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75
    Die Unmöglichkeit, den von der Beklagten behaupteten Tatbestand der Versicherungspflicht der Aushilfskräfte in der Kranken- und Rentenversicherung festzustellen, geht nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten der Beklagten als Einzugsstelle, die aus der von ihr behaupteten Versicherungspflicht ihre Beitragsforderung ableitet (vgl. zur objektiven Beweislast; BSGE 6, 70, 72 [BSG 24.10.1957 - 10 RV 945/55], 73; 8, 245, 247; 15, 112, 114; 19, 52, 53; 24, 25, 27; 30, 121, 123).
  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75
    Die Unmöglichkeit, den von der Beklagten behaupteten Tatbestand der Versicherungspflicht der Aushilfskräfte in der Kranken- und Rentenversicherung festzustellen, geht nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten der Beklagten als Einzugsstelle, die aus der von ihr behaupteten Versicherungspflicht ihre Beitragsforderung ableitet (vgl. zur objektiven Beweislast; BSGE 6, 70, 72 [BSG 24.10.1957 - 10 RV 945/55], 73; 8, 245, 247; 15, 112, 114; 19, 52, 53; 24, 25, 27; 30, 121, 123).
  • BSG, 29.09.1965 - 2 RU 61/60

    Beweiswürdigung - Beweislast des Versicherungsträgers - Feststellungslast - Nicht

    Auszug aus BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75
    Die Unmöglichkeit, den von der Beklagten behaupteten Tatbestand der Versicherungspflicht der Aushilfskräfte in der Kranken- und Rentenversicherung festzustellen, geht nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten der Beklagten als Einzugsstelle, die aus der von ihr behaupteten Versicherungspflicht ihre Beitragsforderung ableitet (vgl. zur objektiven Beweislast; BSGE 6, 70, 72 [BSG 24.10.1957 - 10 RV 945/55], 73; 8, 245, 247; 15, 112, 114; 19, 52, 53; 24, 25, 27; 30, 121, 123).
  • BSG, 04.07.1962 - 3 RK 56/58

    Pflicht zur Zahlung des Arbeitgeberanteils der Krankenversicherungsbeiträge für

    Auszug aus BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75
    Diese gesamten Mitwirkungspflichten treffen den Arbeitgeber auch dann, wenn er Personen lediglich unständig beschäftigt (§§ 416, 441 RVO; noch anders für die Meldepflicht unständig Beschäftigter: BSGE 17, 182, 185 [BSG 04.07.1962 - 3 RK 56/58] = SozR Nr. 2 Bl. Aa 4 Rückseite, 5 zu § 441 RVO).
  • BSG, 26.09.1961 - 2 RU 191/59
    Auszug aus BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75
    Die Unmöglichkeit, den von der Beklagten behaupteten Tatbestand der Versicherungspflicht der Aushilfskräfte in der Kranken- und Rentenversicherung festzustellen, geht nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten der Beklagten als Einzugsstelle, die aus der von ihr behaupteten Versicherungspflicht ihre Beitragsforderung ableitet (vgl. zur objektiven Beweislast; BSGE 6, 70, 72 [BSG 24.10.1957 - 10 RV 945/55], 73; 8, 245, 247; 15, 112, 114; 19, 52, 53; 24, 25, 27; 30, 121, 123).
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75
    Die Unmöglichkeit, den von der Beklagten behaupteten Tatbestand der Versicherungspflicht der Aushilfskräfte in der Kranken- und Rentenversicherung festzustellen, geht nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten der Beklagten als Einzugsstelle, die aus der von ihr behaupteten Versicherungspflicht ihre Beitragsforderung ableitet (vgl. zur objektiven Beweislast; BSGE 6, 70, 72 [BSG 24.10.1957 - 10 RV 945/55], 73; 8, 245, 247; 15, 112, 114; 19, 52, 53; 24, 25, 27; 30, 121, 123).
  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66

    Dienstleistungspflichten von Kreditinstituten

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

  • BSG, 22.06.2022 - B 1 KR 19/21 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - zielgerichtete irreversible

    Darüber hinausgehend kommt auch eine Umkehr der Beweislast in Betracht, wenn es schon an einer Grundlage für die richterliche Überzeugungsbildung fehlt (BSG vom 29.4.1976 - 12/3 RK 66/75 - BSGE 41, 297, 301 = SozR 2200 § 1399 Nr. 4 S 10; BSG vom 17.12.1985 - 12 RK 30/83 - BSGE 59, 235, 241 = SozR 2200 § 1399 Nr. 16; BSG vom 5.9.2006 - B 7a AL 66/05 R - juris RdNr 21) .
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 18/04 R

    Krankenversicherung - Gewährung von Krankengeld -

    Voraussetzung der Beweiserleichterung wegen Beweisvereitelung ist nämlich ua, dass die erforderliche Sachaufklärung schuldhaft vereitelt worden ist (vgl zB BSGE 41, 297, 300 = SozR 2200 § 1399 Nr. 4 mwN); an eine solche schuldhafte Beweisvereitelung wäre zB zu denken, wenn die Beklagte in wesentlicher Hinsicht gegen spezielle, ihr im Verwaltungsverfahren obliegende Pflichten verstoßen hätte.
  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

    Diese gesetzliche Last zur fremdnützigen ("schenkweisen") Drittsicherung (dazu näher Teil C; vgl aber BSGE 81, 276, 179 ff = SozR 3-2600 § 158 Nr. 1 und BVerfG Beschluß der 2. Kammer des 1. Senats vom 29. Dezember 1999, 1 BvR 679/98 zur irreführend sog "versicherungsfremden" Leistung) folgt aus der ihre Zwangsmitgliedschaft begründenden gesetzlichen "Versicherungspflicht" ab Aufnahme einer entgeltlichen Beschäftigung und während ihrer Dauer als Versicherung kraft Gesetzes (vgl BSGE 75, 298, 299 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 6 S 25; BSGE 41, 297, 298 = SozR 2200 § 1399 Nr. 4 S 7; Ebsen in: Schulin , HS-RV, 1999, § 4 RdNr 42).

    Sie gehört nach der ständigen Rechtsprechung des BSG zu seinen Hauptpflichten gegenüber dem Rentenversicherungsträger im Rahmen seiner "Indienststellung als Privater" für die Belange der Rentenversicherung (BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 6 S 28; BSGE 51, 31, 36 = SozR 2200 § 1399 Nr. 13 S 26; BSGE 48, 195, 196 = SozR 2200 § 394 Nr. 1 S 3; BSGE 41, 297, 298 = SozR 2200 § 1399 Nr. 3 S 7; vgl hierzu auch BSG SozR 3-2400 § 28h Nr. 11).

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