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   BSG, 22.09.1976 - 7 RAr 24/75   

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BSG, 22.09.1976 - 7 RAr 24/75 (https://dejure.org/1976,1636)
BSG, Entscheidung vom 22.09.1976 - 7 RAr 24/75 (https://dejure.org/1976,1636)
BSG, Entscheidung vom 22. September 1976 - 7 RAr 24/75 (https://dejure.org/1976,1636)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BSGE 42, 203
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BSG, 11.11.1993 - 7 RAr 8/93

    Arbeitsföderung - Lehrgangsgebühren - Zuschüsse

    Die in den §§ 5 und 5a SVG vorgesehenen Leistungen zur Durchführung einer ergänzenden Fachausbildung seien "solche" Leistungen i.S. des § 37 Abs. 1 Satz 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) (BSGE 42, 203 = SozR 4100 § 37 Nr. 2 und § 41 Nr. 26).

    Eine solche Zweckbindung geht zwar den sog Übergangsgebührnissen (§ 11 SVG) und der Übergangsbeihilfe (§ 12 SVG) ab; denn diese Leistungen werden den Soldaten auf Zeit unabhängig von der Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme gewährt (BSGE 42, 203, 209 = SozR 4100 § 37 Nr. 2 und § 41 Nr. 26; vgl auch BSG - DBlR Nr. 2428a zu § 44 AFG; Gagel, aaO, § 37 RdNr 4; GK-AFG, aaO, § 37 RdNr 5; Hennig/Kühl/Heuer/Henke, Komm zum AFG, Stand September 1993, § 37 Anm 4; Hoppe/Berlinger, aaO, Anm 5).

  • BFH, 01.08.2007 - XI R 55/05

    Kürzung des Vorwegabzugs bei Bezug von Übergangsgebührnisse i.S. des § 11 Abs. 1

    Mit ihnen soll der ehemalige Soldat während der Fachausbildung für einen neuen Beruf wirtschaftlich gesichert bzw. der Aufbau einer beruflichen Existenz und die Beschaffung der zur Ausübung des Berufes notwendigen Mittel ermöglicht werden und für qualifizierte Soldaten ein Anreiz geschaffen werden, sich für eine längere Wehrdienstzeit zu verpflichten und die mit einem späteren Berufswechsel verbundenen Nachteile in Kauf zu nehmen (vgl. Regierungsbegründung zum Entwurf des SVG BTDrucks 2/2504 zu § 10 SVG, S. 34 f.; Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 22. September 1976 7 RAr 24/75, BSGE 42, 203, 209).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2004 - L 7 U 3176/02

    Für Kausalität bei Berufskrankheit 2108 Hamburger Konsens maßgebend

    Die anspruchsbegründenden Tatsachen, zu denen u. a. neben der versicherten Tätigkeit die Dauer und Intensität der schädigenden Einwirkungen und die Krankheit gehören, müssen erwiesen sein, während für den ursächlichen Zusammenhang die Wahrscheinlichkeit ausreichend, aber auch erforderlich ist (vgl. BSGE 19, 52; 42, 203, 207 bis 209; 45, 285, 287).
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2004 - 5 K 2120/03

    Zur Frage der Kürzung des Vorwegabzuges bei Übergangsgebührnissen der Bundeswehr

    Insbesondere soll die Gewährung von Übergangsgebührnissen den Aufbau einer beruflichen Existenz und die Beschaffung der zur Ausübung des Berufes notwendigen Arbeitsmittel ermöglichen (vgl Regierungsbegründung zum Entwurf des SVG BT-Drucksache 2/2504 zu § 10 SVG, S. 34 f., BSG-Urteil vom 22. September 1976, 7 RAr 24/75, BSGE 42, 203, 209).
  • BSG, 28.09.1993 - 11 RAr 7/93

    Voraussetzungen für einen Erstattungsanspruch gegen die beklagte Bundesanstalt

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 37 AFG schließen nur solche Leistungen anderer Stellen Leistungen der BA aus, die zweckgebunden zur Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Bildung erbracht werden (BSGE 42, 203, 208 = SozR 4100 § 37 Nr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.05.2003 - L 7 U 1337/02

    Feststellung einer Lendenwirbelsäulenerkrankung als Berufskrankheit;

    Die anspruchsbegründenden Tatsachen, zu denen u. a. neben der versicherten Tätigkeit die Dauer und Intensität der schädigenden Einwirkungen und die Krankheit gehören, müssen erwiesen sein, während für den ursächlichen Zusammenhang die Wahrscheinlichkeit ausreichend, aber auch erforderlich ist (vgl. BSGE 19, 52; 42, 203, 207 bis 209; 45, 285, 287).
  • LSG Bremen, 17.12.1976 - L 5 Ar 2/75

    Zur Einordnung der Teilnahme an einem Lehrgang für Informatik an einer Fachschule

    Die Teilnahme an einem 4semestrigen Lehrgang für Informatik an einer Fachschule für Technik durch einen Nautiker mit dem A 6-Patent kann im Hinblick auf den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen bei Beladung und Betrieb moderner Seeschiffe als berufliche Fortbildung gemäß AFG § 41 Abs. 1 unter dem Aspekt der horizontalen Erweiterung des beruflichen Bildungsstandes einen Förderungsanspruch begründen (Anschluß an BSG 1976-09-22 7 RAr 24/75 = AuB 1977, 60-61).
  • SG Hildesheim, 16.04.2007 - 2 KR 73/03
    Insbesondere soll die Gewährung von Übergangsgebührnissen den Aufbau einer beruflichen Existenz und die Beschaffung der zur Ausübung des Berufes notwendigen Arbeitsmittel ermöglichen (vgl Regierungsbegründung zum Entwurf des SVG BT-Drucksache 2504/2. Wahlperiode zu § 10 Seite 34, 35, BSG Urteil vom 22. September 1976 - 7 RAr 24/75 - in BSGE 42, 203, 209).
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