Rechtsprechung
   BSG, 28.09.1976 - 3 RK 7/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,11667
BSG, 28.09.1976 - 3 RK 7/76 (https://dejure.org/1976,11667)
BSG, Entscheidung vom 28.09.1976 - 3 RK 7/76 (https://dejure.org/1976,11667)
BSG, Entscheidung vom 28. September 1976 - 3 RK 7/76 (https://dejure.org/1976,11667)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,11667) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 42, 224
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)

  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88

    Herstellungsanspruch bei unterlassener oder ungenügender Aufklärung der

    Bei unterlassener oder ungenügender Aufklärung der Bevölkerung, insbesondere über ein befristetes Recht zur Beitragsnachentrichtung, hat der einzelne, der die Frist versäumt hat, gegen den Versicherungsträger (§ 13 SGB I) keinen Herstellungsanspruch, es sei denn, daß die Fristsäumung auf dessen unrichtigen oder mißverständlichen Informationen beruht (Fortführung von BSGE 42, 224; 55, 267) [BSG 18.08.1983 - 11 RA 78/82].

    So hat der 3. Senat des BSG mit Urteil vom 28. September 1976 (BSGE 42, 224 = SozR 2200 § 1324 Nr. 3 = SGb 1977, 355 mit Anm Rüfner) entschieden, daß ein Versicherter die Verletzung der allgemeinen Aufklärungspflicht des Rentenversicherungsträgers nach § 103 Satz 1 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) aF nicht mit der (Popular-)Klage geltend machen kann.

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

    Eine solche (nicht als Gültigkeitsvoraussetzung zu verstehende) Veröffentlichungspflicht bestünde gerade im Interesse der Öffentlichkeit wie beispielsweise die in § 13 SGB - Allgemeiner Teil - vom 11. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3015) den Trägern von Sozialleistungen auferlegte Pflicht, die Bevölkerung über ihre Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch aufzuklären (BSG, Urteil vom 28. September 1976 - 3 RK 7/76 - SozR 2200 § 1324 RVO Nr. 3).
  • BSG, 24.03.2003 - B 12 KR 2/03 B

    Aufklärungspflicht nach § 13 SGB I

    Zur Frage, welche Aufklärungspflichten einem Sozialversicherungsträger konkret obliegen und welche Folgen aus der Verletzung solcher Pflichten entstehen können, liegen bereits zahlreiche Entscheidungen des BSG vor (vgl BSGE 67, 90 = SozR 3-1200 § 13 Nr. 1, SozR 5428 § 4 Nr. 10, BSGE 55, 257 = SozR 1200 § 13 Nr. 2, BSGE 42, 224 = SozR 2200 § 1324 Nr. 3 - jeweils mwN).

    Ausnahmen können möglicherweise dann bestehen, wenn sich ein Versicherter konkret an den Versicherungsträger wendet (BSGE 42, 224 = SozR 2200 § 1324 Nr. 3), wenn es sich um einen lese- und schreibungewohnten Personenkreis handelt (BSG SozR 5428 § 4 Nr. 10) oder wenn der Versicherungsträger zuvor unrichtige oder missverständliche Auskünfte erteilt hat (BSGE 67, 90 = SozR 3-1200 § 13 Nr. 1).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht