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   BSG, 30.03.1977 - 6 RKa 3/76   

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https://dejure.org/1977,6746
BSG, 30.03.1977 - 6 RKa 3/76 (https://dejure.org/1977,6746)
BSG, Entscheidung vom 30.03.1977 - 6 RKa 3/76 (https://dejure.org/1977,6746)
BSG, Entscheidung vom 30. März 1977 - 6 RKa 3/76 (https://dejure.org/1977,6746)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kassenärztliche Versorgung - Honorarverteilungsmaßstab einer KÄV - Besondere Gruppe von Kassenärzten - Zulassungsstatus

Papierfundstellen

  • BSGE 43, 247
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.01.1965 - 6 RKa 15/64

    Krankenkasse - Tätigkeitsbereich des Kassenarztes - Honorarverteilungsmaßstab -

    Auszug aus BSG, 30.03.1977 - 6 RKa 3/76
    Im HVM als einem "Akt autonomer Rechtsetzung" (BSGE 22, 218, 219) ist hiernach zu regeln, welche - der Art nach näherzu bestimmenden - Leistungen mit welchen Sätzen zu vergüten sind.
  • BSG, 17.12.1968 - 6 RKa 33/68

    Kassenärztliche Versorgung - Beteiligung eines Krankenhausarztes - Beschränkung

    Auszug aus BSG, 30.03.1977 - 6 RKa 3/76
    a Abs. 8 Satz 1 RVG aF und dazu BSGE 29, 65).
  • BSG, 21.01.1969 - 6 RKa 27/67

    Honorarverteilungsmaßstab - Festsetzung durch Kassenärztliche Vereinigung -

    Auszug aus BSG, 30.03.1977 - 6 RKa 3/76
    Zwar sind auch an dieser die Krankenkassen nicht uninteressiert und müssen deshalb von der KÄV vor Erlaß des RVMgehört werden (vgl. zur Festsetzung des KVM "im Benehmen" mit den Verbänden der Krankenkassen BSGE 29, 111).
  • BGH, 04.06.1981 - III ZR 31/80

    Amtshaftung einer kassenärztlichen Vereinigung

    Dazu gehören namentlich Rechtsstreitigkeiten mit der KV über die Verteilung der für die gesamte kassenärztliche Versorgung vereinnahmten Gesamtvergütung unter die Kassenärzte (BSGE 43, 247).

    Danach ist die KV Jedenfalls nicht befugt, im HVM einseitig eine Regelung zu treffen, die den "Zulassungsstatus" des Kassenarztes schmälert (BSGE 43, 247, 258 f).

    Nach den vom Bundessozialgericht in BSGE 43, 247 ausgesprochenen Grundsätzen läßt es § 368 f Abs. 1 RVO nicht zu, im HVM einseitig zu bestimmen, unter welchen allgemeinen Voraussetzungen die Mitglieder der KV Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbringen dürfen, insbesondere, ob dazu bei Fachärzten eine Überweisung durch den behandelnden Arzt erforderlich ist.

    Die in § 7 Ziff. 3 HVM angeordnete Beschränkung der "Nicht-Röntgenfachärzte" steht im Zusammenhang mit § 3 Ziff. 4 HVM, der dem Röntgenfacharzt die Behandlung von Versicherten unmittelbar auf Krankenschein im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung unzulässigerweise untersagte (BSGE 43, 247, 249).

    Mit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. März 1977 (BSGE 43, 247) stand für die Beklagte die Rechtswidrigkeit der Regelung in § 3 Ziff. 4 HVM fest.

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 21/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage, Unwirksamkeit des Überweisungsverbotes für

    Die Frage, ob ein Vertragsarzt Leistungen seines Fachgebietes (auch) auf Überweisung erbringen darf oder ob er hiervon ausgeschlossen werden kann, betrifft die Voraussetzungen, unter denen dieser Arzt an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, also seinen Zulassungsstatus (BSGE 43, 247, 249 = SozR 2200 § 368f Nr. 5; BSGE 58, 18, 21 = SozR 2200 § 368g Nr. 13; BSGE 68, 190, 193 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 1).
  • BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 81/95

    Überweisungsvorbehalt bei der Inanspruchnahme von Laborärzten verfassungsgemäß

    Dieses Ergebnis entspricht im übrigen der bisherigen Rechtsprechung des Senats zu den auf anderer rechtlicher Grundlage ergangenen Überweisungsvorbehalten (vgl BSGE 43, 247, 249; BSGE 58, 18, 21 = SozR 2200 § 3689 Nr. 13).
  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 89/00 R

    Vertragsarzt

    So hat der Senat die Befugnis eines Vertragsarztes, nur auf Überweisung hin tätig zu werden oder auch Originalfälle behandeln zu dürfen, wiederholt weder unter berufsrechtlichem noch unter rein vergütungsrechtlichem Blickwinkel beurteilt, sondern allein im Zusammenhang mit seinem Zulassungsstatus gewürdigt (BSGE 43, 247, 249 = SozR 2200 § 368f Nr. 5 S 7 ; BSGE 58, 18, 21 = SozR 2200 § 368g Nr. 13 S 18 ; BSGE 68, 190, 193 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 1 S 5 ; BSGE 78, 91, 93 = SozR 3-5540 § 25 Nr. 2 S 5 ).
  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 34/98 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - EDV-Abrechnung -

    Geklärt ist lediglich, daß Regelungen, die den Zulassungsstatus des Vertragsarztes betreffen, also die Voraussetzungen, unter denen der einzelne Arzt an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen kann (vgl BSGE 78, 91, 93 = SozR 3-5540 § 25 Nr. 2 S 5), nicht im HVM getroffen werden können (BSGE 43, 247, 249 = SozR 2200 § 368 f Nr. 5 zur Inanspruchnahme nur auf Überweisung).
  • BSG, 19.12.1984 - 6 RKa 27/83

    Mindestgehalt - Unvollständige Rechtsmittelbelehrung - Sprungrevision -

    erworbenen Rechtsstellung des Kassenarztes ergeben (BSGE 43, 247, 250).
  • BGH, 25.01.1990 - III ZR 283/88

    Heranziehung von Kassenärzten und Nichtkassenärzten zum Notdienst im Rahmen eines

    Amtspflichten der willensbildenden Organe der Kassenärztlichen Vereinigung gegenüber ihren Mitgliedern bestehen allerdings insoweit, als die Träger der Rechtsetzung gehalten sind, sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu halten und nicht durch Akte autonomer Rechtsetzung Rechte und Interessen ihrer Mitglieder zu beeinträchtigen; insbesondere sind sie nicht befugt, Regelungen zu treffen, die den "Zulassungsstatus" des einzelnen Kassenarztes schmälern (Senatsurteil BGHZ 81, 21, 27 [BGH 04.06.1981 - III ZR 31/80] ; BSGE 43, 247, 248 f).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 55/95

    Laborleistungen

    hiervon ausgeschlossen werden kann, betrifft die Voraussetzungen, unter denen dieser Arzt an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, also seinen Zulassungsstatus (BSGE 43, 247, 249 = SozR 2200 "S,368f Nr. 5; BSGE 58, 18, 21 = SozR 2200 5 3689 Nr. 13; BSGE 68, 190, 193 = SozR 3-2500 & 95 Nr. 1).
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