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   BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 55/75   

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BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 55/75 (https://dejure.org/1977,4544)
BSG, Entscheidung vom 20.04.1977 - 7 RAr 55/75 (https://dejure.org/1977,4544)
BSG, Entscheidung vom 20. April 1977 - 7 RAr 55/75 (https://dejure.org/1977,4544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Wintergeld - Verfahren - Betriebsvertretung - Notwendige Beiladung - Ort der Tätigkeit

Papierfundstellen

  • BSGE 43, 255
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 15.05.1985 - 5b/1 RJ 94/84

    Berechnung der erhöhten Witwenrente - Zeit der Arbeitsunfähigkeit - Krankengeld -

    Auszug aus BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 55/75
    (BSG SozR 4500 5 75 Nr. 4; BSGE 58, 94; 98).

    Der Senat hat dies bereits für Ansprüche auf Schlechtwettergeld und Kurzarbeitergeld entschieden (vgl BSGE 22, 484, 485: 55, 64, 66; 58, 94, 95: 58, 98, 99; Urteil des Senats vom 50. September 4975 - 7 RAr 94/75 - insoweit in SozR 4400 5 69 Nr. 2 nicht abgedruckt).

    Als Folge hiervon ergibt sich dessen Klagebefugnis, die eine notwendige Beiladung nach % 75 Abs. 2 SGG erforderlich macht (BSGE 58, 94, 96; 58, 98, 100).

    Eine Beiladung der betroffenen Arbeitnehmer nach 5 75 Abs. 2 SGG bedurfte es hingegen deshalb nicht, weil ihnen nach der Ausgestaltung ihrer Rechte eine eigene Klagebefugnis nicht zusteht (vgl BSGE 35, 64, 66; 58, 94, 96; 58, 98, 99 f).

  • BSG, 25.11.1966 - 7 RKg 12/65

    Kindergeldanspruch - Aufenthaltsort des Kindes - Aufenthalt außerhalb des

    Auszug aus BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 55/75
    angesprochenen Gedanken der Geltung des Territorialitätsprinzips rechtfertigt (BSGE 25, 295, 296 f).

    Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 5 GG liegt darin nicht, weil die strikte Anwendung des Territorialitätsprinzips eine verfassungsrechtlich ausreichende sachliche Differenzierung verschiedener Sachverhalte darstellt (vgl BVerfG 42 S 554, 567; BSGE 25, 295, 296 f).

  • BSG, 24.08.1982 - 9a/9 RV 45/81

    Befehlswidrigkeit eines Soldaten

    Auszug aus BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 55/75
    So hat der 5. Senat des BSG entschieden, daß als Voraussetzung für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach 5 200 Abs. 4 Satz 2 der Reichsversicherungsordnung (EVO) grundsätzlich nur ein Arbeitsverhältnis im Inland in Betracht kommt; der 5. Senat folgerte dies einerseits aus dem Zusammenhang dieser Vorschrift mit den die Beschäftigung betreffenden Regelungen des Mutterschutzgesetzes, welche sich ihrem Sinn und Zweck nach, aber auch nach Art und Umfang nur an im Inland befindliche Personen wenden, andererseits aus dem Bedürfnis, mißbräuchlicher Ausnutzung der Mutterschaftshilfe entgegenzutreten (BSGE 54, 76, 78).
  • BGH, 29.01.1965 - 4 ARs 31/64

    Anrufung des Bundesgerichtshofs (BGH) in einer Auslieferungssache zur Klärung

    Auszug aus BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 55/75
    Der Große Senat des BSG hat im übrigen in der oa Entscheidung (BSGE 55, 280, 285) das Territorialitätsprinzip in Bezug auf seine Anerkennung als sozialversicherungsrechtlicher Rechtsbegriff relativiert und es unter Hinweis auf seine geschichtliche Entwicklung, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Sgb 1962, 501, 506) und insbesondere seine kritische Würdigung in der Literatur (vgl vor allem Podlech in NJW 1965, 1142; Glienicke in Sgb 1966, 501; Vogel, Der räumliche Anwendungsbereich der Verwaltungsrechtsnorm, Abhandlungen der Forschungsstelle für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität Hamburg 1965, Band 12, Seiten 15 ff; von Maydell, Sach- und Kollisionsnormen im internationalen Sozialversicherungsrecht, Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, 1967, Band 5, Seiten 68 ff) lediglich als den tatsächlichen Ausdruck für die eingegrenzte Wirkungsmöglichkeit eines Staates angesehen, deren Umfang sich im Ergebnis jedoch an den Inhaltsbestimmungen der jeweiligen Sachnorm orientiert (BSGE 55, 280, 285 f).
  • BSG, 23.08.1967 - 3 RK 55/66

    Beitragszuschuss der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte für eine in den

    Auszug aus BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 55/75
    Danach findet der Wirkungsbenich auch von sozialversicherungsrechtlichen Normen seine Schranke grundsätzlich an den Grenzen der inländischen Staatsgewalt; er umfaßt im Prinzip nur solche Sachverhalte, die sich im Inland verwirklichen, eine Rechtsfolge, die von der völkerrechtlichen Regel abgeleitet wird, daß die staatliche Hoheitsgewalt nur innerhalb der räumlichen Grenzen des eigenen Hoheitsgebiets ausgeübt werden darf (vgl BSGE 7, 257, 265; 17, 175, 177; 27, 129, 452; 52, 474, 475; BSG in SozR 2200 5 559 Nr. 8, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BSG, 30.10.1963 - 2 RU 217/62

    Zu einem Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 55/75
    Danach soll auch bei Zugrundelegung des Territorialitätsprinzips der in einem inländischen Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer im Schutzbereich der deutschen Sozialversicherung verbleiben, wenn er nur vorübergehend zu einer bestimmten Tätigkeit ins Ausland entsandt wird, die keine selbständige Bedeutung hat, sondern sich lediglich als Teil, Zubehör, Fortsetzung oder Ausstrahlung des inländischen Betriebes darstellt (BSGE 17, 175, 177; 20, 69, 70 f: 59, 241, 242 f, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BSG, 26.06.1958 - 2 RU 135/55
    Auszug aus BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 55/75
    Danach findet der Wirkungsbenich auch von sozialversicherungsrechtlichen Normen seine Schranke grundsätzlich an den Grenzen der inländischen Staatsgewalt; er umfaßt im Prinzip nur solche Sachverhalte, die sich im Inland verwirklichen, eine Rechtsfolge, die von der völkerrechtlichen Regel abgeleitet wird, daß die staatliche Hoheitsgewalt nur innerhalb der räumlichen Grenzen des eigenen Hoheitsgebiets ausgeübt werden darf (vgl BSGE 7, 257, 265; 17, 175, 177; 27, 129, 452; 52, 474, 475; BSG in SozR 2200 5 559 Nr. 8, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - L 9 AL 226/13

    Förderung der ganzjährigen Beschäftigung; Verfassungsmäßigkeit und

    Das BSG hatte zunächst zum Wintergeld nach § 80 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) und später auch zum Schlechtwettergeld nach §§ 83 ff. AFG, das dem im SGB III eingeführten Winterausfallgeld im Sinne von § 209 Nr. 2 SGB III u.F. entsprach, entschieden, dass hierfür nur Zeiten für innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Berlin verrichtete Arbeiten berücksichtigt werden können bzw. Schlechtwettergeld nur für witterungsbedingte Ausfälle von solchen Arbeiten in Betracht kommt, die innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes Berlin zu erbringen sind (BSG, Urt. v. 20.04.1977 - 7 RAr 55/75 -, juris Rn. 37 ff. und Leitsatz 2; Urt. v. 30.11.1977 - 12 RAr 16/77 -, juris Rn. 8 f. und Leitsatz; Urt. v. 25.07.1985 - 7 RAr 114/83 -, juris Rn. 11 ff. und Leitsatz).

    Es setzt vielmehr voraus, dass die vertraglich vorgesehenen Arbeitsstunden auch tatsächlich geleistet werden (vgl. insoweit bereits BSG, Urt. v. 20.04.1977 - 7 RAr 55/75 -, juris Rn. 58).

    Schließlich erscheint es auch zweifelhaft, ob die Beschränkung des Mehraufwands-Wintergeld auf im Inland Beschäftigte noch damit gerechtfertigt werden kann, dass die ganzjährige Bautätigkeit im Inland durch Verlagerung der Sommernachfrage auf den Winter gefördert werden soll, gerechtfertigt werden kann (so aber noch BSG, Urt. v. 20.04.1977 - 7 RAr 55/75 -, juris Rn. 38 f.; Urt. v. 30.11.1977 - 12 RAr 16/77 -, juris Rn. 8; Urt. v. 25.07.1985 - 7 RAr 114/83 -, juris Rn. 14 unter Bezugnahme auf die Gesetzgebungsmaterialien zu den entsprechenden Vorschriften des AFG).

    Anders als diese könnten sie ihren Arbeitnehmern eine umlagefinanzierte Leistung gewähren, ohne insoweit selbst zur Umlage beitragen zu müssen (vgl. insoweit auch BSG, Urt. v. 20.04.1977 - 7 RAr 55/75 -, juris Rn. 43).

    § 175a SGB III enthält, anders als das SG offensichtlich angenommen hat, keine Vorgaben für die klimatischen Verhältnisse, die in dem Monaten Dezember bis Februar herrschen sollen, sondern knüpft allein an die Witterungsabhängigkeit des Arbeitsplatzes an und sagt nichts darüber aus, welche Art von Witterungsabhängigkeit gegeben sein muss (vgl. insoweit auch BSG, Urt. v. 20.04.1977 - 7 RAr 55/75 -, juris Rn. 48).

  • BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R

    Förderung der ganzjährigen Beschäftigung - Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld

    Denn jedenfalls hinsichtlich des Leistungsrechts hängt die Bestimmung des Anwendungsbereichs letztlich vom Inhalt der jeweiligen Sachnorm ab (so bereits BSG vom 20.4.1977 - 7 RAr 55/75 - BSGE 43, 255, 258 = SozR 4100 § 80 Nr. 1 S 4 = juris RdNr 33) .

    b) In der Rechtsprechung des BSG wurden die Leistungen der früheren Winterbauförderung indes auf inländische Sachverhalte beschränkt, weil die wirtschaftspolitische Zwecksetzung einer gleichmäßigen jahreszeitlichen Verteilung des Bauvolumens auf das deutsche Inland bezogen sei, die Festlegung der Förderungszeit den deutschen Witterungsverhältnissen entspreche und zudem die umfangreiche Kontroll- sowie Prüftätigkeit der Behörde eine Beschränkung auf das Inland erforderten (BSG vom 20.4.1977 - 7 RAr 55/75 - BSGE 43, 255 = SozR 4100 § 80 Nr. 1) .

  • BSG, 17.03.2016 - B 11 AL 3/15 R

    Förderung der ganzjährigen Beschäftigung - kein Anspruch auf

    Das BSG hatte bereits zum Recht der (früheren) Winterbauförderung entschieden, eine Förderung komme nur für Arbeiten in Betracht, die innerhalb der Grenzen der (damaligen) Bundesrepublik Deutschland und des Landes Berlin verrichtet werden (zu § 80 AFG: BSG Urteil vom 20.4.1977 - 7 RAr 55/75 - BSGE 43, 255 = SozR 4100 § 80 Nr. 1 - juris RdNr 37 f; zu §§ 83 f AFG: BSG Urteil vom 25.7.1985 - 7 RAr 114/83 - SozR 4100 § 83 Nr. 2 juris RdNr 11 f) .

    Die Anspruchsberechtigten sind weder arbeitslos noch sind sie von Arbeitslosigkeit bedroht, vielmehr erhalten sie ggf Leistungen zur Förderung des Verbleibs in Beschäftigung (zum alten Recht: BSG Urteil vom 20.4.1977 - 7 RAr 55/75 - BSGE 43, 255 = SozR 4100 § 80 Nr. 1 - juris RdNr 58; Mutschler in Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB III, 5. Aufl 2013, § 102 RdNr 16) .

  • BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 64/92

    Auslandsrente - Italien - Altersruhegeld

    Entsprechend der Aufgabe des EuGH, eine einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu sichern, besteht eine Vorlagepflicht jedoch nur bei Zweifeln über die Auslegung des Gemeinschaftsrechts (BVerfG NJW 1992, 678; BSGE 43, 255, 268 f = SozR 4100 § 80 Nr. 1; BSGE 68, 123, 127 [BSG 24.01.1991 - 2 RU 32/91] = SozR 3-2200 § 803 Nr. 2; BSGE 70, 206, 215 = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3) bzw wenn die Auslegung entscheidungserheblicher Normen des Gemeinschaftsrechts durch die bisherige Rechtsprechung des Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) noch nicht geklärt ist (BSGE 70, 206, 215 mwN = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3); das Gegenteil ist hier der Fall, so daß die Entscheidung des Senats vom 3. November 1976 - 7 RAr 115/75 -(unveröffentlicht), soweit sie die Anwendung des Art. 12 Abs. 2 S 1 EWGV 1408/71 betrifft, durch die Rechtsprechung des Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) mittlerweile überholt ist.
  • BSG, 29.10.1997 - 7 RAr 48/96

    Unabwendbares Ereignis oder wirtschaftliche Ursache als Voraussetzung für die

    Ebenfalls bedarf bei dieser Sachlage keine Entscheidung, ob die weiteren betrieblichen Voraussetzungen des § 64 AFG - insbesondere des Abs. 3 - vorliegend erfüllt sind; das gleiche gilt für die allgemeinen (§ 63 AFG) und persönlichen Voraussetzungen (§ 65 AFG) und für die Frage nach der möglichen Begrenzung des Kug-Anspruchs aufgrund des "Territorialitätsgrundsatzes" (vgl etwa zum Wintergeld BSGE 43, 255 ff = SozR 4100 § 80 Nr. 1 und zum Schlechtwettergeld BSG SozR 4100 § 83 Nr. 2 sowie zum Kug BT-Drucks 8/2914 S 43 zu Art. 1 Nr. 18; vgl auch zum WG BT-Drucks 8/857 S 8 zu Art. 1 Nr. 3 und BT-Drucks 13/2742 zu § 79 in der ab 1. Januar 1996 geltenden Fassung), und zwar unter Berücksichtigung des Flaggenprinzips (BSGE 57, 96, 97 mwN = SozR 2400 § 8 Nr. 1 und BSG SozR 2100 § 5 Nr. 3: schwimmender Gebietsbestandteil; Kimminich, Einführung in das Völkerrecht, 4. Aufl 1990, S 389, Seidl/Hohenveldern, Völkerrecht, 7. Aufl 1992, Rz 126, und Bokeloh, SGb 1997, 154 f mwN: kein schwimmender Gebietsbestandteil) und des Umstandes, daß es sich bei der "E. " wohl um eine Betriebsabteilung der Klägerin iS des § 63 Abs. 3 AFG gehandelt hat (vgl hierzu BSGE 34, 120 ff = SozR Nr. 1 zu § 129 AVAVG).
  • BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 25/90

    Vorlagepflicht - Wettbewerbsregeln - Arbeitsvermittlung - Grenzen -

    Entsprechend der Aufgabe des EuGH, eine einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu sichern, besteht eine Vorlagepflicht jedoch nur bei Zweifeln über die Auslegung des Gemeinschaftsrechts (BVerfG NJW 1992, 678; BSGE 43, 255, 268 f; 68, 123, 127) [BSG 24.01.1991 - 2 RU 32/91].
  • BSG, 29.06.1984 - 12 RK 15/81

    Besatzungsmitglied - Befreiung von der Versicherungspflicht -

    Mit dessen Bedeutung, Begründung und der Kritik daran hat sich das Bundessozialgericht (BSG) wiederholt eingehend befaßt (BSGE -GS- 33, 280, 282 - 286; BSGE 43, 255, 257 - 260).

    Das BSG hat zur Ausstrahlung bereits entschieden, es stehe dem Gesetzgeber frei, den Geltungsbereich seiner Normen nach territorialen und personalen Gesichtspunkten abzugrenzen; es müsse jeweils anhand des Zwecks der spezifischen Vorschrift, die zur Anwendung gelangen solle, geprüft werden, wovon der Gesetzgeber gerade hier ausgegangen sei (BSGE 43, 255, 260).

    Schließlich kann daraus, daß die Ausstrahlung schon vor dem 1. Juli 1977 kraft Gesetzes (vgl. für die Angestelltenversicherung § 2 Abs. 1 Nrn. 2, 10 AVG, § 3 Abs. 2 a.F. AVG) an mehreren Stellen geregelt war und sie von der Rechtsprechung gelegentlich eher großzügig bejaht (vgl. BSGE 17, 173; 20, 69; 33, 280; 35, 70; 39, 241; 40, 57), aber nur verhältnismäßig zurückhaltend verneint wurde (vgl. BSGE 7, 257; 22, 31; 32, 174; 39, 239; 43, 255), nicht hergeleitet werden, bei der Einstrahlung müsse Entsprechendes gelten.

  • BGH, 28.01.1986 - VI ZR 30/85

    Umfang des Übergangs von Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers auf den

    Der Gesetzgeber wollte mit diesem System der Winterbauförderung die Bauunternehmer von Winterbaumehrkosten entlasten und dadurch eine Steigerung der Bauproduktion im Winter und infolgedessen eine gleichmäßigere Verteilung der Bautätigkeit auf alle Jahreszeiten, verbunden mit einer zunehmenden Sicherung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft, erreichen (vgl. Knigge/Ketelsen/Marschall/Wittrock, Kommentar zum Arbeitsförderungsgesetz , § 74 Anm. 35; vgl. auch BSG, Urt. v. 20. April 1977 - 7 Rar 55/75 - SozR 4100 § 80 [ AFG ] Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2020 - L 3 AL 2225/19

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit -

    In jedem Einzelfall ist die Prüfung erforderlich, wovon der Gesetzgeber bei Erlass der spezifischen Vorschrift, die zur Anwendung gelangen soll, ausgegangen ist (BSG, Urteil vom 20.04.1977 - 7 RAr 55/75, SozR 4100 § 80 Nr. 1, juris Rn. 36).
  • BSG, 17.10.1991 - 11 RAr 21/91

    Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Ausland

    Es ist nämlich weitgehend anerkannt, daß der Wirkungsbereich der Normen nicht durch ein abstraktes Territorialitätsprinzip begrenzt ist, sondern aus ihrem sachlichen Inhalt zu entwickeln ist (so bereits sinngemäß der Große Senat des BSG in seinem Beschluß vom 21. Dezember 1971, BSGE 33, 280, 284 f; daran anschließend der 7. Senat in BSGE 43, 255, 258 mwN; ebenso Schuler, Das internationale Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland, Baden-Baden 1988, S 204 ff; Gagel/Bieback, Komm zum AFG, Stand: Januar 1990, RdNr 115 zu § 91 sowie Gagel, § 173 RdNr 8 mwN).

    In der Rechtsprechung des BSG ist in Fällen der Auslandsbeschäftigung wiederholt auf mögliche Beschränkungen bei der Anwendung von Inlandsnormen hingewiesen worden, die sich daraus ergeben können, daß die Versicherungsträger im Ausland hoheitliche Kontroll- oder andere Maßnahmen nicht oder nur mit erheblichen verwaltungstechnischen Schwierigkeiten ausüben können (vgl BSG Großer Senat, BSGE 33, 280, 284; BSGE 39, 241, 242; BSGE 43, 255, 258; BSG SozR 3-2200 § 200 Nr. 2).

  • BSG, 30.01.1996 - 10 RAr 10/94

    Umlagepflicht zur Produktiven Winterbauförderung

  • BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 114/87

    Beitragspflicht von Absolventen der einstufigen Juristenausbildung

  • SG Koblenz, 08.04.2014 - S 9 AL 156/12

    Kein Anspruch auf Schlechtwettergeld (Saison-Kug) für Baustellen im Ausland!

  • BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 57/78

    Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft - Beitragspflicht - Anstellungsvertrag

  • BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 52/88
  • BSG, 30.11.1977 - 12 RAr 16/77
  • BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 68/89

    Keine Berücksichtigung von Gewinnbeteiligungen bei der Berechnung des

  • BSG, 21.06.1977 - 7 RAr 7/76
  • LSG Bayern, 27.11.1998 - L 8 AL 164/97

    Zum Anspruch auf Förderung für die produktive Winterbauförderung von Arbeitgebern

  • BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 114/83

    Schlechtwettergeld - Witterungsbedingte Ausfälle

  • BSG, 08.02.1996 - 11 BAr 183/95

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Bemessung des Arbeitslosengeldes unter

  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 116/88

    Minderung des Zuschusses zu Vorruhestandsaufwendungen

  • BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 70/78

    Arbeitslosenhilfe - Nahtlosigkeit

  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 28/92

    Ermittlung der Höhe von Arbeitslosengeld - Berücksichtigung des Jahresbonus bei

  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 56/91

    Revision gegen eine unzulässige Berufung - Rechtsfolgen bei einer unrichtigen

  • BSG, 14.02.1989 - 7 RAr 56/87
  • BSG, 08.02.1979 - 7 BAr 83/78

    Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld -

  • BSG, 02.09.1977 - 7 RAr 22/76

    Betriebsvertretung - Notwendige Beiladung

  • BSG, 02.09.1977 - 7 RAr 51/76

    Notwendige Beiladung der Betriebsvertretung eines Unternehmens im Baugewerbe bei

  • BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 41/78
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