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   BSG, 26.05.1977 - 2 RU 80/76   

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BSG, 26.05.1977 - 2 RU 80/76 (https://dejure.org/1977,3711)
BSG, Entscheidung vom 26.05.1977 - 2 RU 80/76 (https://dejure.org/1977,3711)
BSG, Entscheidung vom 26. Mai 1977 - 2 RU 80/76 (https://dejure.org/1977,3711)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ersatzpflicht - Nicht unfallbedingte Erkrankung - Hinzutreten einer unfallbedingten Erkrankung - Andauern der Arbeitsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 44, 22
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.06.1962 - 2 RU 177/60
    Auszug aus BSG, 26.05.1977 - 2 RU 80/76
    nur sie als Krankenkasse und nicht auch die Beklagte zur Leistung aus Anlaß der unfallunabhängigen Erkrankung (Diabetes mellitus) verpflichtet war, Der Senat hat entschieden, daß der einheitliche Leistungsgrund und damit die Pflicht des Trägers der Unfallversicherung, Ersatz zu leisten, bestehenbleiben, wenn zu der Erkrankung, die Folge eines Arbeitsunfalles ist und deretwegen Krankengeld gezahlt wird, eine unfallunabhängige Erkrankung hinzutritt, die den Versicherten ebenfalls zum Bezug von Krankengeld berechtigen würde (BSGE 17, 157, 158; Brackmann aaO s" 966 b ; DOK 1965, 597; Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Rundschreiben VB 55/65 vom 30. April 1965 und VB 109/75 vom 25. Juni 1975, hier 4.2.1).
  • BSG, 26.03.1980 - 2 RU 105/79

    Aufrechterhaltung der Pflicht des Trägers der Unfallversicherung zur Leistung von

    Das Landessozialgericht (LSG) hat die Berufung der Klägerin durch Urteil vom 25. September 1979 zurückgewiesen und zur Begründung u.a. ausgeführt: Einigkeit bestehe zwischen den Beteiligten in rechtlicher Hinsicht insoweit, als eine zu einer bereits bestehenden Arbeitsunfähigkeit hinzutretende Arbeitsunfähigkeit nicht eine weitere Arbeitsunfähigkeit begründe, die etwa neben der bereits bestehenden selbständige rechtliche Folgen äußere (BSGE 17, 157; BSG Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 RU 80/76 = BSGE 44, 22).

    Neben dem Vorliegen eines Arbeitsunfalles ist jedoch allgemein Voraussetzung für den Ersatzanspruch nach § 1504 Abs. 1 RVO, dass der Träger der Krankenversicherung für den Versicherten wegen der Folgen des Arbeitsunfalles Leistungen erbracht hat und der Träger der Unfallversicherung wegen der Vorleistungspflicht der Krankenkasse nicht hat leisten müssen (sogenannte Einheit des Leistungsgrundes; s. u.a. BSGE 44, 22, 24; BSG SozR Nr. 7 zu § 1504 RVO; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1. - 9. Aufl. S. 964 u. 966 b).

    Ebenso werden, wie die Revisionsklägerin gleichfalls nicht übersieht, die Einheit des Leistungsgrundes und die Ersatzpflicht des Trägers der Unfallversicherung für das Krankengeld nicht begründet, wenn zu einer unfallunabhängigen Erkrankung, derentwegen Krankengeld gezahlt wird, eine unfallbedingte Erkrankung hinzutritt, die den Versicherten ebenfalls zum Bezug von Krankengeld berechtigen würde (BSGE 44, 22, 25).

  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 42/98 R

    Unfallversicherungsschutz - Rettungshandlung - Rettungsabsicht - Ausweichmanöver

    Dabei muß es sich nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum um ein aktives Handeln zugunsten eines Dritten, um eine auf Rettung abzielende Unternehmung handeln (vgl Bundessozialgericht SozR 2200 § 539 Nr. 34; BSGE 44, 22, 24 = SozR 2200 § 1504 Nr. 4; BSGE 54, 190, 191 = SozR 2200 § 539 Nr. 87; BSGE 64, 218, 219 = SozR 2200 § 539 Nr. 130; Brackmann/Wiester, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, 12. Aufl, § 2 RdNr 653; Lauterbach/Schwerdtfeger, UV-SGB VII, § 2 RdNr 433; Schmitt, SGB VII, § 2 RdNr 86; KassKomm-Ricke, § 2 SGB VII RdNr 69; Kater/Leube, SGB VII, § 2 RdNr 307; Hauck/Riebel, SGB VII, § 2 RdNr 179).

    Auch schließt ein reflexartig vorgenommenes Ausweichmanöver eine Rettungshandlung nicht von vornherein aus; entscheidend ist, daß die automatische Handlung im Unterbewußtsein wesentlich (nicht nur in äußerst geringem Maße) von der inneren Absicht getragen ist, lebensrettend zu handeln (BSGE 44, 22, 24 = SozR 2200 § 1504 Nr. 4; BSGE 64, 218, 219 f = SozR 2200 § 539 Nr. 130).

  • BSG, 29.09.1992 - 2 RU 44/91

    Versicherungsschutz - Wegschieben - Pkw - Autobahn

    Der Senat hat im übrigen für die Fallgestaltung der Ausweichmanöver zu § 539 Abs. 1 Nr. 9 Buchst a RVO mehrfach entschieden, daß ggf gleichzeitig vorliegende subjektive Tendenzen, sich selbst zu schützen, der Annahme einer Rettungshandlung nicht entgegenstehen (BSGE 44, 22, 24; 54, 190, 191).
  • BSG, 08.12.1988 - 2 RU 31/88

    Reflexartiges Ausweichmanöver - Versicherungsschutz - KonkreteGefahrenlage -

    Dabei muß es sich nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum um ein aktives Handeln zugunsten eines Dritten, um eine auf Rettung abzielende Unternehmung handeln (vgl BSG SozR 2200 § 539 Nr. 34; BSGE 44, 22 = SozR 2200 § 1504 Nr. 4; BSGE 54, 190 = SozR 2200 § 539 Nr. 87; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl S 473 d; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, RdNr 58 zu § 539).

    Auch bei einer aufgrund eines sekundenschnell gefaßten Entschlusses oder bei einer aufgrund innerer Bereitschaft, jederzeit einem Menschen im Rahmen des zumutbar Möglichen zu helfen, spontan geleisteten aktiven Hilfe kann deshalb Versicherungsschutz nach dieser Vorschrift bestehen (vgl BSGE 44, 22, 24).

  • LSG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - L 6 U 2769/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Arbeitsunfähigkeit wegen

    Hierdurch konnte keine weitere ("doppelte") Arbeitsunfähigkeit hinsichtlich der Tätigkeit als Stuckateur eintreten, welche neben der bereits bestehenden eine selbstständige rechtliche Folge auslösen konnte (vgl. BSG, Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 RU 80/76 -, BSGE 44, 22 ; Ricke, a. a. O., § 45 SGB VII, Rz. 4; Schur, in Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB VII, Stand: Januar 2017, § 45 Rz. 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2005 - L 17 U 114/04

    Verletzung durch Schuss eines Amokschützen als Arbeitsunfall; Erforderlichkeit

    Denn Nothelfer und Retter müssen nach einhelliger Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum aktiv zugunsten eines Dritten eingreifen (BSG, Urteile vom 26. Mai 1977, Az: 2 RU 80/87, SozR 2200 § 1504 Nr. 4; vom 08. Dezember 1988, Az: 2 RU 31/88, SozR 2200 § 539 Nr. 130 und vom 02. November 1999, Az: B 2 U 42/98 R, HVBG-Info 1999, 3780, 3782; Senatsurteil vom 27. Mai 1998, Az: L 17 U 179/97, HVBG-Info 1999, 980, 984; Brackmann/Wiester, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, 12. Aufl., § 2 Rn. 653; Kater/Leube, a.a.O., § 2 Rn. 307; Lauterbach/ Schwerdtfeger, UV-SGB VII, § 2 Rn. 433; Ricke in: Kasseler Kommentar, § 2 SGB VII Rn. 69; Schmitt, SGB VII, 1997, § 2 Rn. 86).
  • LSG Hessen, 24.10.2001 - L 3 U 54/00

    Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung bei einem Unglücksfall/in einer

    In allen Fällen ist ein aktives Tun, ein positives Handeln mit dem Willen des Helfers erforderlich, die drohende oder bestehende Gefahr zu beseitigen oder zu mindern (BSG SozR 2200 § 1504 Nr. 4; SozR 2200 § 539 Nrn. 87, 130).
  • BSG, 30.04.1991 - 2 BU 227/90

    Gewährung von Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Das LSG ist auch nicht von dem Urteil des Senats vom 26. Mai 1977 (2 RU 80/76 in BSGE 44, 22) abgewichen.

    Damit ist das LSG nicht von dem Urteil des Senats vom 26. Mai 1977 (aaO) abgewichen, dem ein Fall zugrundelag, in dem gerade erwiesen war, daß die Hilfeleistung jedenfalls wesentlich zu Gunsten einer dritten Person erfolgte.

  • LSG Hamburg, 27.02.2019 - L 2 U 4/16

    Zündeln mit einem Feuerzeug im Großraumwagen eines Zuges - Belästigung von

    Hilfeleisten ist ein aktives Handeln zu Gunsten des Dritten mit dem Willen des Helfers, die drohende oder bestehende Gefahr oder den Schaden zu beseitigen oder zu mindern (vgl. BSG, Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 RU 80/76, BSGE 44, 22).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2015 - L 2 U 120/13

    Erstattungsstreit - Opferentschädigung - unechte Unfallversicherung -

    Der Tatbestand fordert ein bewusstes aktives Tun mit dem Willen, die drohende oder bestehende Gefahr oder weiteren Schaden zu verhindern oder zu mindern (BSG, Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 RU 80/76 -, juris).
  • LSG Bayern, 12.04.2011 - L 3 U 525/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 13

  • BSG, 30.01.1985 - 2 RU 69/83

    Pannenhilfe - Verwandte - Unfallversicherungsschutz - Beigeladung - Klageänderung

  • BSG, 06.04.1989 - 2 RU 43/88

    Keine ausschließende Wirkung nach § 111 SGB X bei Erstattungsansprüchen der

  • LSG Hessen, 27.11.2014 - L 3 U 107/13
  • LSG Hessen, 15.02.1984 - L 3 U 430/79

    Schulunfall; Rettungshandlung; Schleppliftunfall; Skifreizeit; Nothilfe;

  • LSG Hamburg, 04.12.2019 - L 2 U 26/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeldzahlung - Aufeinandertreffen

  • LSG Sachsen, 07.09.2001 - L 2 U 157/99

    Gewährung von Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.;

  • LSG Bayern, 12.07.2006 - L 3 B 362/06

    Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; Prozesskostenhilfe für die Führung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2002 - L 15 U 143/99

    Zeitlicher Anwendungsbereich von Reichsversicherungsordnung (RVO) und dem Siebten

  • BSG, 05.07.1978 - 1 RJ 4/78

    Verfahrensgegenstand - Nachträglich ergangener Bescheid - Neue Klage -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - L 15 U 769/17

    Unfallversicherungsrecht; PKH-Verfahren; Unfallfremde Arbeitsunfähigkeit;

  • OLG Frankfurt, 09.12.2010 - 22 U 141/08

    Kein Schadensersatz für Verletzungen, die sich eine Angehörige einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2012 - L 6 U 174/09
  • SG Dortmund, 09.01.2001 - S 36 (17) U 350/98

    Anspruch auf Entschädigungsleistungen unter Anerkennung eines bei der Versorgung

  • BSG, 11.12.1980 - 2 RU 55/79

    Zuordnung des Übergangsgeldes als Leistung im Rahmen der Heilbehandlung

  • LSG Niedersachsen, 17.01.2002 - L 6/3 U 61/00
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2004 - L 9 U 367/00
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